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							               Gutachten 21-00311-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: REBEL 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 16.12.2024
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               Fahrzeughersteller                         : AUDI, AUDI AG, DAIMLER (D), MERCEDES, MERCEDES-BENZ,
                                                            VOLKSWAGEN
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 10 J X 22 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 19
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                             Kennzeichnung                       Kennzeichnung       in mm                    last       umf.      Fertig
                             Rad                                 Zentrierring                                 in kg      in mm     datum
               REBE102219145 REBEL 2210 PCD 5x112                ohne                     66,5                     925      2410    10/21
                             ET 19 CB 66.5
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
§22 54056*02




               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI, AUDI AG
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : F2; GE
               Zubehör                                    : LS17D27R14


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : GE
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                            Typ : 4L1; 4L
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : F2
                                                            140 Nm für Typ : F2
                                                            160 Nm für Typ : GE; 4L; 4L1




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00311-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.12.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                        TFSI e
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
               F2          e1*2007/46*1801*..  150 - 257 255/35R22 99  11A; 24C; 244; 247;    A6 ALLROAD
                                                                       26B; 26J; 27F          QUATTRO;
                                                                                              Allradantrieb; Hybrid;
                                                         265/30R22 97  11A; 24C; 24D; 26B;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       26J; 27F; 5IM          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A
               F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 250 265/30R22 98  11A; 24C; 24D; 26B;    A6; Kombilimousine;
                                                                       26J; 27F; 5JA          Limousine;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A
               F2          e1*2007/46*1801*..  120 - 250 265/30R22 98  11A; 24J; 244; 247;    A7 Sportback;
                                                                       26B; 26J; 27H          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A

               Verkaufsbezeichnung:     e-tron/-Sportback,e-tron S/-S Sportback,Q8/SQ8 e-tron/-         Sportback,e-tron
                                        Dakar
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen          Auflagen zu Reifen           Auflagen
§22 54056*02




               GE          e1*2007/46*1914*..    226     285/35R22 106 11A; 26P; 27I                  e-tron S; e-tron S
                                                         295/35R22 108 11A; 26P; 27I                  Sportback; SQ8 e-tron;
                                                                                                      SQ8 Sportback e-tron;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Elektro;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 74E
               GE            e1*2007/46*1914*..     158     255/40R22 103     11A; 245; 248; 5LK      e-tron; e-tron
                                                            265/40R22 106     11A; 24J; 248; 26P; 27I Sportback; Q8 e-tron;
                                                                                                      Q8 Sportback e-tron;
                                                            275/35R22 104     11A; 241; 244; 246;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              247; 26P; 27I; 5MA      12A; 51A; 71K; 723;
                                                            275/40R22 107     11A; 241; 244; 246;     73C; 74D
                                                                              247; 26P; 27I
                                                            285/35R22 106     11A; 241; 244; 246;
                                                                              247; 26B; 26N; 27B

               Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 e-tron, SQ7
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
               4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 11A; 245; 248; 26P;            ab
                                                                         5LA                            e13*2007/46*1081*06;
                                                155 - 373 285/35R22 106 11A; 245; 248; 26B              Allradantrieb;
                                                320 - 373 265/35R22 M+S 11A; 245; 248; 26P;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         5LA; 52J                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 74E; PDH




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00311-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: REBEL 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 16.12.2024
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                                                                                                                      Seite: 3 von 18
               Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen     Auflagen
               4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 11A; 245; 248; 26P;     ab
                                                                          5LA                    e1*2001/116*0350*20;
                                                155 - 373 285/35R22 106 11A; 245; 248; 26B       Q7,SQ7; Allradantrieb;
                                                320 - 373 265/35R22 M+S 11A; 245; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          5LA; 52J               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                 73C; 74D; 74E; PDH
               4L           e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 275/40R22 107                          Q8; SQ8;
                                                          285/35R22 106                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          285/40R22 110                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                          295/35R22 108                          73C; 74D; 74E; PDH
                                                          305/35R22 110 11A; 245

               Verkaufsbezeichnung:     Q7, RS Q8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               4L           e1*2001/116*0367*.. 441 - 471 275/40R22         M+S   12T; 52J                  RS Q8; Allradantrieb;
                                                          285/40R22         M+S   12A; 52J                  Hybrid;
                                                          295/35R22         108   12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          295/40R22         112   12A                       51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                            74D; 74E; DF4


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
§22 54056*02




               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : LS17D27R14


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : E2EQSW; R2CGLC
                                                            150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
               Verkaufsbezeichnung:     EQS-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               E2EQSW       e1*2018/858*00035*.. 109 - 135 265/35R22 102          11A; 24C; 244; 247;       Allradantrieb;
                                                                                  26B; 26J; 27I; 5LA        Heckantrieb; Elektro;
                                                                275/35R22 104     11A; 24C; 24D; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  26J; 27H; 27I             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A

               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 145 - 198 285/30R22 101          CFB; YC2; 11A; 24D;       nicht GLC 300 e
                                                                                  27B; 27F; 57F             4MATIC; nicht GLC 300
                                                                295/30R22 99      YAO; 11A; 24D; 27B;       de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                  27F; 57F                  350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                            GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                            nicht Coupe; mit
                                                                                                            Radhausverbreiterung
                                                                                                            (Flap) Serie;
                                                                                                            Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 76B; FKA



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00311-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: REBEL 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 16.12.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 145 - 198 255/35R22 99           11A; 24D; 241; 246;       nicht GLC 300 e
                                                                                  26B; 26N; 27B; 27H        4MATIC; nicht GLC 300
                                                                265/35R22 98      11A; 24C; 24D; 26B;       de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                  26N; 27B; 27H             350 e 4MATIC; nicht
                                                                285/30R22 101     11A; 24C; 24D; 26B;       GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                  26J; 27B; 27F             nicht Coupe; mit
                                                                                                            Radhausverbreiterung
                                                                                                            (Flap) Serie;
                                                                                                            Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A
               R2CGLC         e1*2018/858*00186*.. 145 - 198 255/35R22 99         YAO; YC2; 11A; 241;       nicht GLC 300 e
                                                                                  246; 26B; 26N; 57E        4MATIC; nicht GLC 300
                                                                265/35R22 98      11A; 24C; 26B; 26N;       de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                  57E; 99I                  350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                            GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                            nicht Coupe; mit
                                                                                                            Radhausverbreiterung
                                                                                                            (Flap) Serie;
                                                                                                            Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54056*02




                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 76A; FKA

               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 255/35R22 99  11A; 24C; 244; 247;                 GLC-Klasse; nicht
                                                                        26B                                 Luftfahrwerk;
                                                          265/35R22 102 11A; 24C; 244; 247;                 Allradantrieb;
                                                                        26B; 26N                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : LS17D27R14


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2S          e1*2007/46*2115*..  210 - 370 275/30R22 99            11A; 24C; 24D; 26B;       nicht S 580 e; nicht
                                                                                  26J; 27H; 27I; 5JK        S 450 e; inkl. Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 80Q




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00311-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: REBEL 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 16.12.2024
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 340 255/40R22 103                                      inkl. Hybrid;
                                                         265/35R22 102              11A; 245; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         285/35R22 106              11A; 24J; 248; 26N;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                    27H                     73C; 74D; 74E; 77E
                                                                295/35R22 108       11A; 241; 244; 246;
                                                                                    247; 26N; 27F
                                                                305/35R22 110       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                    26J; 27F


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
§22 54056*02




                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungs teile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00311-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.12.2024
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               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind di e dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen B etriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 54056*02




               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00311-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: REBEL 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 16.12.2024
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                                                                                                                   Seite: 7 von 18
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maxim al möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel i st die Freigängigkeit
§22 54056*02




                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00311-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: REBEL 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 16.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 18
               5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässig en
                    Achslast von 1460kg.
               5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1500kg.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1700kg.
               5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1750kg.
               5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1800kg.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§22 54056*02




               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               80Q) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 390mm an der
                    Vorderachse zulässig
               99I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          265/35R22
                                    Hinterachse:                          305/30R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröß e zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00311-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.12.2024
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               CFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/35R22
                                   Hinterachse:                          285/30R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               DF4) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist an Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten
                    Höchstgeschwindigkeit größer 280 km/h nicht zulässig.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
               YAO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/35R22
                                   Hinterachse:                          295/30R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 54056*02




                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                     oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
                     des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                     der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YC2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/35R22
                                   Hinterachse:                          285/30R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                     oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
                     des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                     der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00311-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.12.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     4L
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0350*..
                      Handelsbez.:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,

                      Variante(n):     ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 300              y = 350                 VA
                            27I                      x = 260              y = 290                 HA
                            26B                      x = 350              y = 400                 VA
§22 54056*02




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00311-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 18

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 200              y = 200                 VA
                            26B                      x = 250              y = 250                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
§22 54056*02




                            27F                  x = 250        y = 300            20                HA
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00311-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.12.2024
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                                                                                                                  Seite: 12 von 18

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     GE
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1914*..
                      Handelsbez.:     e-tron/-Sportback,e-tron S/-S Sportback,Q8/SQ8 e-tron/- Sportback,e-tron Dakar

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27I                      x = 200              y = 250                 HA
                            27B                      x = 200              y = 300                 HA
                            26P                      x = 300              y = 300                 VA
                            26B                      x = 350              y = 350                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54056*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 350        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 350            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00311-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.12.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 200              y = 300                 VA
                            26B                      x = 250              y = 350                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 200        y = 350             8                HA
§22 54056*02




                            27F                  x = 200        y = 350            30                HA
                            26N                  x = 250        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 350            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00311-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.12.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204 X
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0480*..
                      Handelsbez.:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse

                      Variante(n):     GLC Coupé

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27B                      x = 360              y = 350                 HA
                            27I                      x = 310              y = 300                 HA
                            26B                      x = 280              y = 280                 VA
                            26P                      x = 230              y = 230                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54056*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 360        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 360        y = 350            11                HA
                            26N                  x = 280        y = 280             3                VA
                            26J                  x = 280        y = 280             6                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00311-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.12.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     E2EQSW
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00035*..
                      Handelsbez.:     EQS-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27B                      x = 320              y = 370                 HA
                            27I                      x = 270              y = 320                 HA
                            26B                      x = 330              y = 335                 VA
                            26P                      x = 280              y = 285                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54056*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 320        y = 370            20                HA
                            27H                  x = 320        y = 370             8                HA
                            26J                  x = 330        y = 335            30                VA
                            26N                  x = 330        y = 335             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00311-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 16 von 18

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CGLC
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00186*..
                      Handelsbez.:     GLC-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27B                      x = 275              y = 295                 HA
                            27I                      x = 225              y = 245                 HA
                            26B                      x = 310              y = 270                 VA
                            26P                      x = 260              y = 220                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54056*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 275        y = 295            30                HA
                            27H                  x = 275        y = 295             8                HA
                            26J                  x = 310        y = 270            20                VA
                            26N                  x = 310        y = 270             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00311-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.12.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2S
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2115*..
                      Handelsbez.:     S-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27B                      x = 300              y = 330                 HA
                            27I                      x = 250              y = 280                 HA
                            26B                      x = 275              y = 295                 VA
                            26P                      x = 225              y = 245                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54056*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 330            25                HA
                            27H                  x = 300        y = 330             8                HA
                            26J                  x = 275        y = 295            15                VA
                            26N                  x = 275        y = 295             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00311-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.12.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     VW
                      Fahrzeugtyp:    CR
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1827*..
                      Handelsbez.:    TOUAREG

                      Variante(n):


               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 250        y = 250            25                HA
                            27H                  x = 200        y = 200             8                HA
                            26J                  x = 250        y = 300            20                VA
                            26N                  x = 200        y = 250             8                VA
§22 54056*02




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.