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							Gutachten 21-00311-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: REBEL 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 07.03.2023
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Fahrzeughersteller                         : AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, QUATTRO GmbH,
                                             VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 10 J X 22 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
              Kennzeichnung                     Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
              Rad                               Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
REBE102230145 REBEL 2210 PCD                    ohne                       66,5                     925      2410    10/21
              5x112 ET 30 CB 66.5
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : F2
Zubehör                                    : LS17D27R14


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : GE
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                             Typ : 4L1; FY; 4L
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : F2
                                             140 Nm für Typ : FY; F2
                                             160 Nm für Typ : GE; 4L; 4L1
 Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                          TFSI e
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
 F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 250 265/30R22 98  11A; 24C; 244; 247;    A6; Kombilimousine;
                                                         26B; 26N; 27F; 5JA     Limousine;
                                                                                Allradantrieb;
                                                                                Frontantrieb;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                73C; 74A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00311-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: REBEL 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 07.03.2023
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Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                         TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
F2          e1*2007/46*1801*..  150 - 257 255/35R22 99  11A; 24J; 244; 26B;    A6 ALLROAD
                                                        26J; 27H               QUATTRO;
                                                                               Allradantrieb;
                                          265/30R22 97  11A; 241; 244; 246;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        247; 26B; 26J; 27F;    12A; 51A; 71K; 723;
                                                        5IM
                                                                               73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     e-tron/-Sportback, e-tron S/-S Sportback, Q8/SQ8 e-tron/- Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen           Auflagen zu Reifen     Auflagen
GE           e1*2007/46*1914*..   158     255/40R22 103 5LK                       e-tron; e-tron
                                          265/40R22 106                           Sportback; Q8 e-tron;
                                          275/35R22 104 11A; 245; 248; 5MA        Q8 Sportback e-tron;
                                          275/40R22 107 11A; 245; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          285/35R22 106 11A; 245; 248             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                  73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 255/35R22 99     11A; 241; 244; 246;           Q5; SQ5; Q5 Sportback;
                                                           26J; 26P; 27I; 5JK            SQ5 Sportback;
                                          265/35R22 102 11A; 24C; 244; 247;              Allradantrieb;
                                                           26J; 26P; 27I                 Frontantrieb; inkl.
                                                                                         Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 e-tron, SQ7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 5LA                            ab
                                 320 - 373 265/35R22 M+S 5LA; 52J                        e13*2007/46*1081*06;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; PDH

Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen     Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 275/40R22 107                          Q8; SQ8;
                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                  73C; 74D; PDH
4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 5LA                     ab
                                 320 - 373 265/35R22 M+S 5LA; 52J                 e1*2001/116*0350*20;
                                                                                  Q7,SQ7; Allradantrieb;
                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                  73C; 74D; PDH




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00311-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
zu V.1. ANLAGE: 2                                                     Radtyp: REBEL 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 07.03.2023
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 260 255/35R22 99        11A; 241; 244; 246;     Q5; Q5 Sportback; SQ5
                                                                     26J; 26P; 27I; 5JK      Sportback;
                                                 265/35R22 102       11A; 24C; 244; 247;     Allradantrieb;
                                                                     26J; 26P; 27I           Frontantrieb; inkl.
                                                                                             Hybrid;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74D


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : LS17D27R14


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : E2EQSW; R2CGLC; 166
                                             150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
Verkaufsbezeichnung:     EQS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
E2EQSW       e1*2018/858*00035*.. 185            275/35R22 104       11A; 242; 244; 245;     AMG EQS 53 4MATIC+;
                                                                     247; 26N; 26P; 5MA      Allradantrieb;
                                                 285/35R22 106       11A; 24C; 244; 247;     Elektro;
                                                                     26B; 26N                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; PDJ
E2EQSW         e1*2018/858*00035*.. 109 - 135 265/35R22 102          11A; 24J; 248; 26P;     Allradantrieb;
                                                                     5LA                     Heckantrieb; Elektro;
                                                 275/35R22 104       11A; 242; 244; 245;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     247; 26N; 26P           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; PDJ




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00311-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: REBEL 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 07.03.2023
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                                                                                                   Seite: 4 von 17
Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 145 - 198 285/30R22 101      CFB; YC2; 11A; 24D;       nicht GLC 300 e
                                                               27B; 27H; 57F             4MATIC; nicht GLC 300
                                             295/30R22 99      YAO; 11A; 24D; 27B;       de 4MATIC; nicht GLC
                                                               27H; 57F                  350 e 4MATIC; nicht
                                                                                         GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                         nicht Coupe; mit
                                                                                         Radhausverbreiterung
                                                                                         (Flap) Serie;
                                                                                         Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76B; FKA
R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 145 - 198 255/35R22 99      11A; 24M                  nicht GLC 300 e
                                                                                         4MATIC; nicht GLC 300
                                                                                         de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                         350 e 4MATIC; nicht
                                                                                         GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                         nicht Coupe; mit
                                                                                         Radhausverbreiterung
                                                                                         (Flap) Serie;
                                                                                         Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 145 - 198 255/35R22 99      YAO; YC2; 57E             nicht GLC 300 e
                                                                                         4MATIC; nicht GLC 300
                                                                                         de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                         350 e 4MATIC; nicht
                                                                                         GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                         nicht Coupe; mit
                                                                                         Radhausverbreiterung
                                                                                         (Flap) Serie;
                                                                                         Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76A; FKA

Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 255/35R22 99 11A; 24C; 248; 26P               GLC-Klasse; nicht
                                                                                         Luftfahrwerk;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00311-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
zu V.1. ANLAGE: 2                                                     Radtyp: REBEL 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 07.03.2023
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Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
166          e1*2007/46*0598*.. 190 - 430 265/40R22 106 11A; 27I; 5NA; 52J                   GL-Klasse; nicht GLE;
                                          265/40R22      11A; 27I; 5NA                       nicht M-Klasse; GLS;
                                          106W
                                          275/35R22 104Y 11A; 26P; 27I; 5MA                  Allradantrieb;
                                          285/35R22      11A; 246; 26P; 27B;                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          106W           5NA                                 12A; 51A; 573; 71K;
                                          295/35R22 108 11A; 246; 248; 26B;                  723; 73C; 74A; 75I;
                                                         27B                                 DEL
                                          305/35R22 110 11A; 24J; 248; 26B;
                                                         27B


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 340 255/40R22          103                             inkl. Hybrid;
                                          265/35R22          102                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          285/35R22          106                             12A; 51A; 71K; 723;
                                          295/35R22          108     11A; 245; 248           73C; 74D; 77E


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00311-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: REBEL 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 07.03.2023
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      Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten B ereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzust ellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferleg ung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00311-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: REBEL 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 07.03.2023
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung aus reichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunsts toffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00311-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: REBEL 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 07.03.2023
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27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1500kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1800kg.
5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1900kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00311-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: REBEL 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 07.03.2023
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       Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
       beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
CFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/35R22
                     Hinterachse:                          285/30R22
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
     390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
     sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
     Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
PDJ) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Carbon-/Keramik- Bremsscheiben!
YAO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          255/35R22
                     Hinterachse:                          295/30R22
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
       oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
       des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
       der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YC2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        255/35R22
                     Hinterachse:                        285/30R22
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00311-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: REBEL 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 07.03.2023
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                                                                                                   Seite: 10 von 17
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
      oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
      des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
      der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00311-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: REBEL 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 07.03.2023
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                                                                                                   Seite: 11 von 17


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     F2
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200              y = 300                 VA
             26B                      x = 250              y = 350                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 200        y = 350            30                HA
             26N                  x = 250        y = 350             8                VA
             26J                  x = 250        y = 350            30                VA
             27H                  x = 200        y = 350             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00311-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: REBEL 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 07.03.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     FY
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 250              y = 250                 HA
             26B                      x = 250              y = 250                 VA
             26P                      x = 250              y = 200                 VA
             27B                      x = 250              y = 300                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 250        y = 250            10                VA
             26N                  x = 250        y = 250            10                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00311-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: REBEL 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 07.03.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     204 X
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0480*..
       Handelsbez.:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE

       Variante(n):     GLC Coupé

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 310              y = 300                 HA
             26B                      x = 280              y = 280                 VA
             26P                      x = 230              y = 230                 VA
             27B                      x = 360              y = 350                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 360        y = 350            11                HA
             26N                  x = 280        y = 280             3                VA
             26J                  x = 280        y = 280             6                VA
             27H                  x = 360        y = 350             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00311-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: REBEL 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 07.03.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     166
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0598*..
       Handelsbez.:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS

       Variante(n):     Allradantrieb, Nur GL-Klasse

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 295               y=0                    HA
             26P                      x = 190               y=0                    VA
             26B                      x = 240               y=0                    VA
             27I                      x = 245               y=0                    HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00311-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: REBEL 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 07.03.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MERCEDES
       Fahrzeugtyp:     R2CGLC
       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00186*..
       Handelsbez.:     GLC-Klasse

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 225              y = 245                 HA
             26B                      x = 310              y = 270                 VA
             26P                      x = 260              y = 220                 VA
             27B                      x = 275              y = 295                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 275        y = 295             8                HA
             26J                  x = 310        y = 270            20                VA
             26N                  x = 310        y = 270             8                VA
             27F                  x = 275        y = 295            30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00311-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: REBEL 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 07.03.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MERCEDES
       Fahrzeugtyp:     E2EQSW
       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00035*..
       Handelsbez.:     EQS-Klasse

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 270              y = 320                 HA
             26B                      x = 330              y = 335                 VA
             26P                      x = 280              y = 285                 VA
             27B                      x = 320              y = 370                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 320        y = 370             8                HA
             26J                  x = 330        y = 335            30                VA
             26N                  x = 330        y = 335             8                VA
             27F                  x = 320        y = 370            20                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00311-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54056
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: REBEL 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 07.03.2023
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                                                                                                   Seite: 17 von 17

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      QUATTRO
       Fahrzeugtyp:     FY
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:     Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 250              y = 250                 HA
             26B                      x = 250              y = 250                 VA
             26P                      x = 250              y = 200                 VA
             27B                      x = 250              y = 300                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 250        y = 250            10                VA
             26N                  x = 250        y = 250            10                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.