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							               Gutachten 366-0219-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54054
               ANLAGE: 7                                                            Radtyp: REBEL 1985
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                      Stand: 11.11.2024
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                               Fahrzeughersteller              FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB), POLESTAR
                                                               PERFORMANCE AB, SMART GmbH, VOLVO, VOLVO CAR
                                                               CORPORATION




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 47,5
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                             Kennzeichnung           Kennzeichnung                   in mm                    last       umf.      Fertig
                             Rad                     Zentrierring                                             in kg      in mm     datum
               REBE851947118 REBEL 8519 5x108 ET47,5 ohne                                 63,4                     720      2350    10/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54054*02




               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 25,6 Grad,
                                                            für Typ : J2K; DFHK; BA7; DFK; DM2
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CS64


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 25,6 Grad, für Typ : WA6; WAH6
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CS64


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm   ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2
                                                            133 Nm   ( bis e13*2001/116*0185*23 ) für Typ : WA6
                                                            135 Nm   für Typ : DFHK; DFK; J2K
                                                            140 Nm   für Typ : BA7
                                                            180 Nm   für Typ : WAH6




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54054
               ANLAGE: 7                                                          Radtyp: REBEL 1985
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 11.11.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               DM2          e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/40R19 92                                   Nur Kuga bis
                                                           235/45R19              51G                     Modelljahr 2012;
                                                           245/40R19 94                                   Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 74H

               Verkaufsbezeichnung:     FORD KUGA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               DFHK         e13*2018/858*00042*. 112          235/50R19 99                                Frontantrieb; Hybrid;
                             .
                                                              235/55R19 101                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74H
               DFK           e13*2007/46*2188*.. 88 - 140     235/50R19 99                                Allradantrieb;
                                                              235/55R19 101                               Frontantrieb; inkl.
                                                                                                          Hybrid;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
§22 54054*02




                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74H

               Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 176 255/30R19 91            11A; 22I; 22M; 24D;     bis
                                                                                  57F; 671                e13*2001/116*0249*25;
                                                                                                          Stufenheck;
                                                                                                          Schrägheck;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74H

               Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen Auflagen
               WAH6         e13*2007/46*2374*.. 110 - 121 235/45R19       99                         S-Max; Galaxy; inkl.
                                                          245/40R19       98                         Hybrid;
                                                          245/45R19       98                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          255/40R19       96      11A; 26P           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                     74H
               WA6           e13*2001/116*0185*.. 74 - 176    245/35R19 93Y       Nicht Ford Galaxy; Ford S-MAX; Ford
                                                                                  FGT; 11A; 24M; 5HA Galaxy; bis
                                                                                                     e13*2001/116*0185*23;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                     74H



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54054
               ANLAGE: 7                                                            Radtyp: REBEL 1985
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                      Stand: 11.11.2024
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                                                                                                                      Seite: 3 von 15

               Verkaufsbezeichnung:     PUMA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               J2K          e9*2007/46*3165*.. 117 - 147 225/40R19 89               11A; 26P                Puma ST; Frontantrieb;
                                                                                                            inkl. Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74H
               J2K            e9*2007/46*3165*..      70 - 114 225/40R19 89         11A; 26P                Frontantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74H




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : JAGUAR
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 25,6 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CS64
§22 54054*02




               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 102 Nm für Typ : N*3
                                                            125 Nm für Typ : CC9; JA
                                                            128 Nm für Typ : CCX
               Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR S-TYPE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CCX          e11*98/14*0115*.. 147 - 175 245/35R19 93                11A; 21B; 22B; 22L;     ab e11*98/14*0115*06;
                                                                                    24J; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      147 - 219 245/35R19 93Y       11A; 21B; 22B; 22L;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    24J; 24M                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74H

               Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               JA           e11*2007/46*2150*.., 120 - 177 235/40R19 96             11A; 245; 26B; 26J;     Allradantrieb;
                              e5*2007/46*1049*..                                    67H                     Heckantrieb;
                                                      120 - 280 245/35R19 93W       11A; 245; 26B; 26N      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      250 - 280 235/40R19 96        11A; 245; 26B; 26J;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    57E; 67H                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74H

               Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               CC9          e11*2001/116*0323*.. 120 - 219 245/40R19    12T; 51G                            Kombilimousine;
                                                           255/35R19 96 12Q                                 Limousine;
                                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                            74H; 765



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54054
               ANLAGE: 7                                                            Radtyp: REBEL 1985
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                      Stand: 11.11.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XJ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               N*3          e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 245/45R19                51G; 52J                nur bis
                                                           255/40R19                51G                     e11*2001/116*0217*04;
                                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                                            Luftfederung; nicht
                                                                                                            für gepanzerte Fz;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                                            74A; 74H; 765




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : POLESTAR PERFORMANCE AB
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 25,6 Grad
               Zubehör                                    : Schraube: C17D30, Nabenkappe: CS64


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     Polestar 2
§22 54054*02




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               V            e9*2007/46*6834*..  160             245/45R19 98                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            77E
               V              e9*2018/858*11085*.. 80 - 192     245/45R19 98                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            765; 77E




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : LAND ROVER (GB)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 25,6 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CS64


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 133 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER 2
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               LF           e11*2001/116*0300*.. 110 - 177 235/55R19 101            11A; 24J                Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74H




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54054
               ANLAGE: 7                                                            Radtyp: REBEL 1985
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                      Stand: 11.11.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 15


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SMART GmbH
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 25,6 Grad
               Zubehör                                    : Schraube: C17D30, Nabenkappe: CS64


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     SMART #3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               HC11         e1*2018/858*00349*.. 75 - 116 245/45R19 98                                      Mit
                                                                                                            Radhausverbreiterung
                                                                                                            Serie; Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74H; 765




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
§22 54054*02




               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 25,6 Grad,
                                                            für Typ : M
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CS64


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 25,6 Grad,
                                                            für Typ : D; B-2D; D-N2D; U; P; D-2D; A; A-2D; F; V; B
               Zubehör                                    : Schraube: C17D30, Nabenkappe: CS64


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : M
                                                            130 Nm ( nur V40 ) für Typ : M
                                                            140 Nm für Typ : A; A-2D; B; B-2D; D; D-N2D; D-2D; F; P; U; V
               Verkaufsbezeichnung:     Polestar 2
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               V            e9*2007/46*6834*..  160             245/45R19 98                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            77E
               V              e9*2018/858*11085*.. 80 - 192     245/45R19 98                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            765; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54054
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: REBEL 1985
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 11.11.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen   Auflagen
               P            e4*2007/46*1067*.. 120 - 240 235/50R19 99                         V90 Cross Country;
                                                         245/45R19 98                         Allradantrieb;
                                                         255/45R19 100                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               M            e4*2001/116*0076*.. 84 - 132 215/35R19 85W          5EG                     VOLVO V40;
                                                84 - 157 225/35R19 88W                                  Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H
               M             e4*2001/116*0076*.. 84 - 132  225/35R19    88                              VOLVO V40
                                                  84 - 157 225/35R19    88W                             CrossCountry;
                                                           225/40R19    89                              Allradantrieb;
                                                  84 - 187 225/40R19    89W                             Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
§22 54054*02




                                                                                                        74H; 765

               Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen   Auflagen
               F            e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 225/45R19 92                        S60 Cross Country;
                                                         235/40R19 92                        V60 Cross Country;
                                                         235/45R19 95                        Allradantrieb;
                                                         245/40R19 94   11A; 27I             Frontantrieb;
                                                         255/40R19 96   11A; 26P; 27I        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74H

               Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A            e9*2001/116*0057*.. 80 - 175 245/35R19 93W          11A; 22I                Allradantrieb;
               A-2D         e1*2001/116*0504*.. 80 - 232 245/35R19 93Y          11A; 22I; 5HA           Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54054
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: REBEL 1985
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 11.11.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 15
               Verkaufsbezeichnung:     V70, XC70
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               B            e9*2001/116*0065*.. 120 - 210 245/40R19     94                              VOLVO XC70;
               B-2D         e1*2001/116*0505*.. 120 - 224 235/45R19     95                              Allradantrieb;
                                                          245/40R19     98                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/45R19     98                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 74H

               Verkaufsbezeichnung:     XC60
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               D            e9*2001/116*0068*.. 100 - 224 235/55R19 101         11A; 24J; 248           Allradantrieb;
               D-N2D        e1*2007/46*0339*..                                                          Frontantrieb;
               D-2D         e1*2001/116*0507*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 74H

               Verkaufsbezeichnung:     XC60, XC60 T8 Twin Engine, XC60 Hybrid
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
               U            e4*2007/46*1220*.. 110 - 240 235/50R19 99                                   XC60; Nicht 223kW-
                                                         235/55R19 101                                  235kW T8 Twin
                                                                                                        Engine/Hybrid;
                                                                                                        Niveauregulierung;
§22 54054*02




                                                                                                        Luftfederung;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 765; 77E; DEÄ
               U             e4*2007/46*1220*..   223 - 235 235/50R19 99                                XC60 T8 Twin Engine;
                                                            235/55R19 101                               Hybrid;
                                                                                                        Niveauregulierung;
                                                                                                        Luftfederung;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 765; 77E; DEÄ


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54054
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: REBEL 1985
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 11.11.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 15
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungs teile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
§22 54054*02




               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54054
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: REBEL 1985
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 11.11.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§22 54054*02




                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54054
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: REBEL 1985
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 11.11.2024
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                      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
               671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/35R19
                                    Hinterachse:                          255/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§22 54054*02




                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/40R19
                                    Hinterachse:                          265/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54054
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: REBEL 1985
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 11.11.2024
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               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsy stem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beac hten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
§22 54054*02




               FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
                    Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
                    Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
                    (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54054
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: REBEL 1985
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 11.11.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 15


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      FORD
                      Fahrzeugtyp:     WAH6
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2374*..
                      Handelsbez.:     GALAXY, S-MAX

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 310              y = 285                  VA
                            26P                     x = 260              y = 235                  VA
                            27B                     x = 265              y = 360                  HA
                            27I                     x = 215              y = 310                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 54054*02




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 310        y = 285           15                VA
                            26N                   x = 310        y = 285            8                VA
                            27F                   x = 265        y = 360           15                HA
                            27H                   x = 265        y = 360            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54054
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: REBEL 1985
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 11.11.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 15

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      FORD
                      Fahrzeugtyp:     J2K
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3165*..
                      Handelsbez.:     PUMA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 240              y = 225                  VA
                            26B                     x = 290              y = 275                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 290        y = 275           20                VA
§22 54054*02




                            26N                   x = 290        y = 275            8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54054
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: REBEL 1985
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 11.11.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 15

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      JAGUAR
                      Fahrzeugtyp:     JA
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*2150*..
                      Handelsbez.:     JAGUAR XE

                      Variante(n):     Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                            26B                       x = 300              y = 300                VA
                            26P                       x = 250              y = 230                VA
                            27B                       x = 290              y = 300                HA
                            27I                       x = 240              y = 250                HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 54054*02




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 300        y = 300           30                VA
                            26N                   x = 300        y = 300            8                VA
                            27F                   x = 290        y = 300           26                HA
                            27H                   x = 290        y = 300            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0219-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54054
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: REBEL 1985
               Hersteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 11.11.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 15 von 15

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VOLVO
                      Fahrzeugtyp:     F
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*0023*..
                      Handelsbez.:     VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA
                            27B                     x = 300              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 54054*02




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 300        y = 300           25                VA
                            26N                   x = 300        y = 300            8                VA
                            27H                   x = 300        y = 300            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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