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							Gutachten 21-00309-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54058
zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: REBEL 229
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 07.03.2023
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Fahrzeughersteller                         : AUDI, SEAT, S.A., VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 9 J X 22 H2                 Einpreßtiefe (mm)        : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
              Kennzeichnung       Kennzeichnung                        in mm                    last       umf.      Fertig
              Rad                 Zentrierring                                                  in kg      in mm     datum
REBE902230145 REBEL 229 PCD 5x112 Ø66,45 Ø57,1                             57,1                      925      2410    09/21
57.1          ET 30 CB 66.5
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                             für Typ : FZ
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm, für
                                             Typ : F3
Zubehör                                    : S17D30R13


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : FZ
                                             140 Nm für Typ : F3
                                             165 Nm für Typ : F3 erhöhtes Anzugsmoment
 Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen                  Auflagen
 F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 245/30R22 92    11A; 241; 246; 248;                 erhöhtes
                                                           26P; 27I; 5GM                       Anzugsmoment
                                                                                               165 Nm; Q3 Sportback;
                                                 255/30R22 95        11A; 24C; 244; 26P;       Allradantrieb;
                                                                     27I                       Frontantrieb; inkl.
                                                 265/30R22 97        11A; 24C; 244; 247;       Hybrid;
                                                                     26B; 26N; 27B             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               73C; 74A; 74P; 740




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00309-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54058
zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: REBEL 229
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 07.03.2023
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Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen                 Auflagen
F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 245/30R22 92    11A; 24J; 248; 26P;                erhöhtes
                                                          27I; 5GM                           Anzugsmoment
                                                                                             165 Nm; Q3;
                                                 255/30R22 95        11A;   24C; 244; 26B;   Allradantrieb;
                                                                     27H;   27I              Frontantrieb; inkl.
                                                 265/30R22 97        11A;   24C; 244; 247;   Hybrid;
                                                                     26B;   26N; 27B; 27H    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     Q4 35/40/45/50 e-tron, Q4 35/40/45/50 Sportback e-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen           Auflagen zu Reifen                Auflagen
FZ           e1*2018/858*00006*.. 70 - 77 255/35R22 99     11A; 24M; 241; 246;               Q4 35 e-tron; Q4 40 e-
                                                           26P; 5JK                          tron; Q4 35 Sportback
                                          265/35R22 102 11A; 24M; 241; 246;                  e-tron; Q4 40
                                                           26B                               Sportback e-tron; Q4
                                                                                             50 e-tron; Q4 50
                                                                                             Sportback e-tron; Q4
                                                                                             45 e-tron;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74D; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     RS Q3, RS Q3 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
F3           e1*2007/46*2038*.. 294     255/30R22 95                 11A; 24J; 248; 26P;     RS Q3; RS Q3
                                                                     27H                     Sportback;
                                                 265/30R22 93        11A; 24J; 248; 26B;     Allradantrieb;
                                                                     27H                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 74P


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, S.A.
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Tarraco
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
KN           e9*2007/46*6666*..  110 - 180 265/30R22 98              11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     26B; 26J; 27H; 27I      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74D; 74P; 77E


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00309-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54058
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: REBEL 229
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                 Stand: 07.03.2023
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Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ID.4, ID.5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
E2           e1*2018/858*00004*.. 70          255/35R22 99        11A; 241; 246; 248;     Pro 150 kW; ID.4;
                                                                  26P                     Heckantrieb;
                                              265/35R22 102       11A; 24C; 24M; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  27I                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74D; 74P; 77E
E2            e1*2018/858*00004*.. 70         245/35R22 97        11A;   24J; 248; 26P    Pure 109 kW; Pure 125
                                              255/35R22 99        11A;   241; 246; 248;   kW; ID.4; Heckantrieb;
                                                                  26P                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/35R22 102       11A;   24C; 24M; 26B;   12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  27I                     73C; 74D; 74P; 77E
E2            e1*2018/858*00004*.. 77         255/35R22 99        11A;   241; 246; 248;   GTX 220kW; ID.4;
                                                                  26P;   5JK              Allradantrieb;
                                              265/35R22 102       11A;   24M; 241; 246;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  26P;   27I              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74D; 74P; 77E


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00309-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54058
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: REBEL 229
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 07.03.2023
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                                                                                                    Seite: 4 von 12
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00309-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54058
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: REBEL 229
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 07.03.2023
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       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche si nd dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkei t
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrz eug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00309-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54058
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: REBEL 229
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 07.03.2023
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      2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
      3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
      Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
      4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
      zu überprüfen.
      5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
      nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 229
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 07.03.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     F3
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1900*..
       Handelsbez.:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300              y = 250                 VA
             26P                      x = 250              y = 250                 VA
             27B                      x = 250              y = 300                 HA
             27I                      x = 200              y = 250                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 250        y = 300            30                HA
             27H                  x = 250        y = 300             8                HA
             26J                  x = 300        y = 250            30                VA
             26N                  x = 300        y = 250             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00309-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54058
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 229
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 07.03.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     F3
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1900*..
       Handelsbez.:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 330              y = 310                 VA
             26P                      x = 280              y = 260                 VA
             27B                      x = 280              y = 310                 HA
             27I                      x = 230              y = 260                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 280        y = 310            15                HA
             27H                  x = 280        y = 310             8                HA
             26J                  x = 330        y = 310            15                VA
             26N                  x = 330        y = 310             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00309-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54058
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 229
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 07.03.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     F3
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2038*..
       Handelsbez.:     RS Q3, RS Q3 Sportback

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320              y = 330                 VA
             26P                      x = 270              y = 280                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 300        y = 310            20                HA
             27H                  x = 300        y = 310             8                HA
             26J                  x = 320        y = 330            15                VA
             26N                  x = 320        y = 330             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00309-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54058
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 229
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 07.03.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     FZ
       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00006*..
       Handelsbez.:     Q4 35/40/45/50 e-tron, Q4 35/40/45/50 Sportback e-tron

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 275              y = 270                 VA
             26B                      x = 325              y = 320                 VA
             27I                      x = 270              y = 295                 HA
             27B                      x = 320              y = 345                 HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00309-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54058
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 229
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 07.03.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      SEAT
       Fahrzeugtyp:     KN
       Genehm.Nr.:      e9*2007/46*6666*..
       Handelsbez.:     Tarraco

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290              y = 290                 VA
             26P                      x = 240              y = 240                 VA
             27B                      x = 325              y = 300                 HA
             27I                      x = 275              y = 250                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 290        y = 290            28                VA
             26N                  x = 290        y = 290             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00309-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54058
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 229
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 07.03.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      VW
       Fahrzeugtyp:     E2
       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00004*..
       Handelsbez.:     ID.4, ID.5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 330              y = 320                 VA
             26P                      x = 280              y = 270                 VA
             27B                      x = 320              y = 390                 HA
             27I                      x = 270              y = 340                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 320        y = 390            25                HA
             27H                  x = 320        y = 390             8                HA
             26J                  x = 330        y = 320            25                VA
             26N                  x = 330        y = 320             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.