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							Gutachten 21-00229-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53939
zu V.1. ANLAGE: 1                                                       Radtyp: REBEL 2195
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                      Stand: 08.07.2021
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Fahrzeughersteller                         : AUDI, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 21 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 36
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                          Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                    Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                         och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung             in mm                    last       umf.      Fertig
              Rad                              Zentrierring                                       in kg      in mm     datum
REBE952136145 ET36 5X112 CB66.5                ohne                           66,5                     925      2500    06/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : 4G; F2; 4G1; F8
Zubehör                                    : LS17D27R14


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                             Typ : FY; GE
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm   für   Typ : F2; 4G; 4G1
                                             140 Nm   für   Typ : FY; F2
                                             145 Nm   für   Typ : F8 erhöhtes Anzugsmoment
                                             160 Nm   für   Typ : GE
 Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro,           A7/S7 Sportback,
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
 4G1          e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 255/30R21 93Y             11A; 26P; 270; 5HA         A7 Sportback; S7
                                  140 - 331 265/30R21 96Y             11A; 26B; 270              Sportback; Coupe; 4-
                                            275/30R21 98              11A; 26N; 27F              türig; Allradantrieb;
                                                                                                 Frontantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                 723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00229-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53939
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 2195
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 08.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen            Auflagen
4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 331 255/30R21 93Y nicht Kombi                     A6; nicht A6 allroad
                                                           Allradantrieb; 11A; 245;      quattro; S6; Kombi;
                                                           248; 26B; 260; 271;           Stufenheck;
                                                           5HA
                                           265/30R21 96Y 11A; 245; 248; 26B;             Allradantrieb;
                                                           260; 272                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                         723; 73C; 74A; 77E

Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 255/30R21 93Y 11A; 26P; 270; 5HA        A7 Sportback; S7
                                140 - 331 265/30R21 96Y 11A; 26B; 270             Sportback; Coupe; 4-
                                          275/30R21 98   11A; 26N; 27F            türig; Allradantrieb;
                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                  723; 729; 73C; 74A;
                                                                                  77E
4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 331 255/30R21 93Y nicht Kombi               A6; nicht A6 allroad
                                                         Allradantrieb; 11A; 245; quattro; S6; Kombi;
                                                         248; 26B; 260; 271;      Stufenheck;
                                                         5HA
                                          265/30R21 96Y 11A; 245; 248; 26B;       Allradantrieb;
                                                         260; 272                 Frontantrieb;
                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                  723; 73C; 74A; 77E

Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 245/40R21 100 11A; 26P                A6 ALLROAD
                                                                                QUATTRO;
                                          255/40R21 102 11A; 248; 26N; 26P      Allradantrieb;
                                          265/35R21 101 11A; 245; 248; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        26N; 27H                12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                73C; 74A
F2           e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 245/35R21 96  11A; 245; 248; 26P; 5IE A6; Kombilimousine;
                                                                                Limousine;
                                          255/35R21 98  11A; 245; 248; 26P;     Allradantrieb;
                                                        5JA                     Frontantrieb;
                                          265/30R21 96  11A; 24J; 248; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        27H; 5IE                12A; 51A; 71A; 723;
                                          265/35R21 101 11A; 24J; 248; 26B;     73C; 74A
                                                        27H
                                          275/30R21 98  11A; 241; 244; 246;
                                                        26B; 27H; 5JA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00229-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53939
zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: REBEL 2195
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 08.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 255/35R21 98              11A; 26P; 5JA             erhöhtes
                                                                                               Anzugsmoment
                                                 265/35R21 101       11A; 26P                  145 Nm;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                               73C; 74A; 740

Verkaufsbezeichnung:     e-tron /-S, e-tron 50/-55, e-tron Sportback 50/-55/-S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen           Auflagen zu Reifen                Auflagen
GE           e1*2007/46*1914*..   158       265/40R21 105                                      e-tron; e-tron
                                            265/45R21 108                                      Sportback;
                                            275/45R21 110                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                            285/40R21 109                                      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                               73C; 74D; BF1

Verkaufsbezeichnung:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen                  Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/40R21 100 11A; 245; 248                          Q5; SQ5; Q5 Sportback;
                                          255/40R21 102 11A; 245; 248; 26N                     SQ5 Sportback;
                                          265/40R21 105 11A; 24J; 248; 26N                     Allradantrieb;
                                          275/35R21 103 11A; 241; 244; 246; 26J                Frontantrieb; inkl.
                                                                                               Hybrid;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                               73C; 74D


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 260 245/40R21   100     11A; 245; 248             Q5; Q5 Sportback; SQ5
                                                 255/40R21   102     11A; 245; 248; 26N        Sportback;
                                                 265/40R21   105     11A; 24J; 248; 26N        Allradantrieb;
                                                 275/35R21   103     11A; 241; 244; 246; 26J   Frontantrieb; inkl.
                                                                                               Hybrid;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                               73C; 74D


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D)
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : LS17D27R14




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00229-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53939
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 2195
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 08.07.2021
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                                                                                                   Seite: 4 von 17
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : F2B
                                          150 Nm für Typ : F2B; 166
Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
F2B          e1*2007/46*1909*.. 80 - 139 245/35R21 96  11A; 24C; 244; 247;               EQA-Klasse; Elektro;
                                                       26B                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                         245/40R21 100 11A; 24C; 244; 247;               12A; 51A; 71A; 723;
                                                       26B                               73C; 74A
F2B          e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 245/35R21 96  11A; 24C; 24D; 26B                GLA-KLASSE;
                                         245/40R21 100 11A; 24C; 24D; 26B                Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                                         Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
166          e1*2007/46*0598*.. 190 - 430 265/40R21 105 52J                              GL-Klasse; nicht GLE;
                                          265/40R21                                      nicht M-Klasse; GLS;
                                          105W
                                          265/45R21 104 52J                              Allradantrieb;
                                          265/45R21                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          104W
                                          275/40R21 107                                12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                       723; 73C; 74A; 75I;
                                                                                       DEL
166           e1*2007/46*0598*..     150 - 300 265/40R21 105   11A; 242; 244; 245;     M-Klasse; nicht GLE
                                                               247; 27I                Coupé; GLE SUV; nicht
                                             275/35R21 103     11A; 24C; 244; 247; 27I GL-Klasse; nicht GLS;
                                                                                       Allradantrieb;
                                             275/40R21 107     11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26P; 27I                12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                       723; 729; 73C; 74A;
                                                                                       DEL


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer s innfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00229-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53939
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 2195
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 08.07.2021
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      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterun g, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00229-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53939
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: REBEL 2195
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 08.07.2021
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereic h der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: REBEL 2195
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 08.07.2021
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272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1420kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1500kg.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsys tem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 08.07.2021
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       Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
       4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
       zu überprüfen.
       5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
       nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
BF1) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 400mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
     390mm an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 08.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     FY
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250              y = 250                 VA
             26P                      x = 250              y = 200                 VA
             27B                      x = 250              y = 300                 HA
             27I                      x = 250              y = 250                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 250        y = 250            10                VA
             26N                  x = 250        y = 250            10                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00229-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53939
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 2195
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 08.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     F2
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200              y = 300                 VA
             26B                      x = 250              y = 350                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 200        y = 350             8                HA
             27F                  x = 200        y = 350            30                HA
             26N                  x = 250        y = 350             8                VA
             26J                  x = 250        y = 350            30                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00229-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53939
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 2195
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 08.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     4G
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

       Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400              y = 200                 VA
             26P                      x = 350              y = 150                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 270        y = 400            30                HA
             27H                  x = 270        y = 400             8                HA
             26J                  x = 400        y = 200            22                VA
             26N                  x = 400        y = 200             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00229-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53939
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 2195
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 08.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     F8
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1751*..
       Handelsbez.:     A8 L, A8, S8

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250              y = 250                 VA
             27I                      x = 200              y = 200                 HA
             27B                      x = 250              y = 250                 HA
             26P                      x = 200              y = 200                 VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00229-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53939
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 2195
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 08.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     4G
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

       Variante(n):     Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230              y = 250                 VA
             26P                      x = 180              y = 200                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 270        y = 350            27                HA
             27H                  x = 270        y = 350             8                HA
             26J                  x = 230        y = 250            28                VA
             26N                  x = 230        y = 250             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00229-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53939
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 2195
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 08.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     166
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0598*..
       Handelsbez.:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS

       Variante(n):     Allradantrieb, GLE SUV, M-Klasse

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 235              y = 270                 VA
             26P                      x = 185              y = 220                 VA
             27B                      x = 340              y = 235                 HA
             27I                      x = 290              y = 185                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 235        y = 270             4                VA
             27H                  x = 340        y = 235             6                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00229-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53939
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 2195
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 08.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DB
       Fahrzeugtyp:     F2B
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
       Handelsbez.:     B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 315              y = 300                 VA
             26P                      x = 265              y = 250                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 315        y = 300            10                VA
             26N                  x = 315        y = 300             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00229-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53939
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 2195
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 08.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DB
       Fahrzeugtyp:     F2B
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
       Handelsbez.:     B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300              y = 300                 VA
             26P                      x = 250              y = 250                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 300            20                VA
             26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00229-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53939
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: REBEL 2195
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 08.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      QUATTRO
       Fahrzeugtyp:     FY
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:     Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250              y = 250                 VA
             26P                      x = 250              y = 200                 VA
             27B                      x = 250              y = 300                 HA
             27I                      x = 250              y = 250                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 250        y = 250            10                VA
             26N                  x = 250        y = 250            10                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.