Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 50490
Gerät: Sonderräder für Pkw
8,5 J x 20 EH2+
Typ: REVEN 2085
Inhaber der ABE und G.M.P. GROUP S.R.L.
Hersteller:
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 50490
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 50490
Die ABE-Nr. 50490 erstreckt sich auf die Sonderräder 8,5 J x 20 EH2+, Typ REVEN 2085, in
den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung) vom 06.05.2016
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n
1-5 1. Ausfertigung
des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 06.05.2016
festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 30.05.2016
Im Auftrag
Kraftfahrt-Bundesamt
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Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis
Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 50490
Ausgabedatum: 30.05.2016 letztes Änderungsdatum: --
1. Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
2. Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
REVEN 2085 09.03.2016
letztes Änderungsdatum: 09.03.2016
3. Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
55036516 (1. Ausfertigung) 06.05.2016
4. Beschreibung der Änderungen:
entfällt - not applicable
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 50490
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 50490
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 50490
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Auftraggeber G.M.P. GROUP SRL
Via Giorgio e Guido Paglia 15
24122 Bergamo (BG)
QM Nr.:39020711504
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell REVEN
Typ REVEN 2085
Radgröße 8,5 J x 20 EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- führung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
REV852035 REVEN 8520 - ET35 / ohne Ring 5/120/64,1 35 745 2150 5/2015
REV852025 REVEN 8520 - ET25 / ohne Ring 5/120/72,6 25 745 2150 5/2015
REV852033 REVEN 8520 - ET33 / ohne Ring 5/120/72,6 33 745 2150 5/2015
REV852035 REVEN 8520 - ET35 / ohne Ring 5/120/72,6 35 745 2150 5/2015
REV852035 REVEN 8520 - ET35 / ohne Ring 5/120/72,6 35 745 2150 5/2015
REV852035 REVEN 8520 - ET35 / ohne Ring 5/120/72,6 35 745 2150 5/2015
REV852038 REVEN 8520 - ET38 / ohne Ring 5/120/72,6 38 745 2150 5/2015
Kennzeichnung
KBA-Nummer 50490
Herstellerzeichen GMP ITALIA
Radtyp und Ausführung REVEN 2085...(s.o)
Radgröße 8,5J x 20EH2+
Einpreßtiefe ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal Made in Italy
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:
Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang
5/120 25 745 2150
5/120 33 745 2150
5/120 35 745 2150
5/120 38 745 2150
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/120 225/30R20 25 745
5/120 225/30R20 38 745
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/120 305/50R20 25 745
5/120 305/50R20 38 745
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 15,2 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Capriano del Colle beim Qualilab s.r.l. ab Mai
2015 durchgeführt.
Anlagen ohne Verwendung
Auf Wunsch des Antragstellers wurden für die Ausführungen REVEN 8520 - ET33 und REVEN 8520 -
ET38 keine Verwendungen erstellt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 3 von 3
Anlagen
Radzeichnung REV852025 05.05.2015
Radzeichnung REV852033 05.05.2015
Radzeichnung REV852035 05.05.2015
Radzeichnung REV852038 05.05.2015
Nabenkappenzeichnung 7CAPNT29GREZZO 10.06.2015
Verwendungen Anlage 1-5 06.04.2016
Beschreibung - 09.03.2016
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 6. Mai 2016
Schmidt 00249312.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 1 von 4
Auftraggeber G.M.P. GROUP SRL
Via Giorgio e Guido Paglia 15
24122 Bergamo (BG)
QM Nr.:39020711504
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell REVEN
Typ REVEN 2085
Radgröße 8,5J x 20EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- führung Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Zentrierring Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
REV852035 REVEN 8520 - ET35 / ohne 5/120/64,1 35 745 2150
Ring
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 50490
Herstellerzeichen GMP ITALIA
Radtyp und Ausführung REVEN 2085...(s.o)
Radgröße 8,5J x 20EH2+
Einpresstiefe ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal Made in Italy
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serienmutter M14x1,5 Kegel 60° 175 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Tesla
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 2 von 4
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Tesla Model S 52-169 245/40R20 T99 149 A12 A14 A18
002 52-169 255/35R20 Nt1 T97 149 A57 Lim S01
e4*2007/46*0667*.. 52-169 255/40R20 A01 K3v T01 T97 148
(60-90 kWh-Batterie)
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
148 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1480 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
149 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1490 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 3 von 4
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
K3v An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
Nt1 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführung "Base".
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 6. Mai 2016 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2015.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 6. Mai 2016
Schmidt 00249310.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 1 von 6
Auftraggeber G.M.P. GROUP SRL
Via Giorgio e Guido Paglia 15
24122 Bergamo (BG)
QM Nr.:39020711504
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell REVEN
Typ REVEN 2085
Radgröße 8,5J x 20EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
REV852 REVEN 8520 - ET25 / ohne Ring 5/120/72,6 25 745 2150
025
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 50490
Herstellerzeichen GMP ITALIA
Radtyp und Ausführung REVEN 2085...(s.o)
Radgröße 8,5J x 20EH2+
Einpresstiefe ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal Made in Italy
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Serienschraube M14x1,25 Kegel 60° 130 27,5
S03 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 120 26
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 2 von 6
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-GT 120-330 245/35R20 R02 T91 T95 A12 A14 A18
GT, K-N1 120-330 245/40R20 R02 Flh L05 NBF
e1*2007/46*0215*..; 120-330 255/35R20 R02 T93 T97 V20 VA1 S02
e1*2007/46*0508*..
Gran Turismo
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-GT 120-330 245/35R20 R02 T91 T95 A12 A14 A18
GT, K-N1 120-330 245/40R20 R02 Flh L04 NBF
e1*2007/46*0215*..; 120-330 255/35R20 R02 T93 T97 V20 VA1 S02
e1*2007/46*0508*..
Gran Turismo
- mit Allradlenkung
BMW 7er (V) 235, 330 245/40R20 R02 A12 A14 A18
ActiveHybrid 235, 330 255/35R20 R02 T97 A58 L05 NBF
HY, 3-HY, 7L V20 VA1 S02
e1*2007/46*0323*..;
e1*2007/46*0586*..;
e1*2007/46*
0276*00-09
BMW 7er-Reihe (V) 155-400 245/35R20 R02 T91 T95 A12 A14 A18
701, 7L 155-400 245/40R20 R02 L04 NBF V20
e1*2001/116*0490*..; 155-400 255/35R20 R02 T93 T97 VA1 S02
e1*2007/46*
0276*00-09
- mit Allradlenkung
BMW 7er-Reihe (V) 155-400 245/35R20 R02 T91 T95 A12 A14 A18
701, 7L 155-400 245/40R20 R02 L05 NBF V20
e1*2001/116*0490*..; 155-400 255/35R20 R02 T93 T97 VA1 S02
e1*2007/46*
0276*00-09
- ohne Allradlenkung
BMW X1 85-190 225/35R20 K1a R02 A01 A12 A14
X1, X-N1, X1-N1 85-190 245/30R20 K1c R02 A18 V20 VA1
e1*2007/46*0275*..; 85-190 255/30R20 K1c K5v R02 S03
e1*2007/46*0454*..;
e24*2007/46*0024*..
BMW X3 100-230 245/40R20 K1a K1b R02 A01 A12 A14
X3, X-N1 100-230 255/35R20 K1a K1b R02 A18 B90 V20
e1*2007/46*0512*..; VA1 S02
e1*2007/46*0454*..
- incl. Facelift 2014
BMW X4 100-230 245/40R20 K1a K1b R02 A01 A12 A14
X3, X-N1 100-230 255/35R20 K1a K1b R02 A18 B90 V20
e1*2007/46* VA1 S02
0512*11-.., 0454*13-..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X4 100-230 245/40R20 K1a R02 A01 A12 A14
X3, X-N1 100-230 255/35R20 K1a R02 A18 B90 KMV
e1*2007/46* V20 VA1 S02
0512*11-.., 0454*13-..
- mit M-Paket -
Verbreiterungen
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
B90 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K5v An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).
L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).
NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20
Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20
Nr. 5 245/30R20 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 8 245/45R20 275/40R20
Nr. 9 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 10 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 11 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 12 255/45R20 285/40R20
Nr. 13 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 14 265/35R20 295/30R20, 305/30R20
Nr. 15 265/40R20 295/35R20, 305/35R20
Nr. 16 265/45R20 295/40R20
Nr. 17 265/50R20 295/45R20
Nr. 18 275/35R20 305/30R20
Nr. 19 275/40R20 315/35R20
Nr. 20 275/50R20 305/45R20
Nr. 21 295/35R20 335/30R20, 345/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 1, Gutachten Nummer 55036616, Ausfertigung 1
(RADTYP REVEN 2095) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 6. Mai 2016 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 6 von 6
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2015.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 6. Mai 2016
Schmidt 00249304.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Auftraggeber G.M.P. GROUP SRL
Via Giorgio e Guido Paglia 15
24122 Bergamo (BG)
QM Nr.:39020711504
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell REVEN
Typ REVEN 2085
Radgröße 8,5J x 20EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
REV852 REVEN 8520 - ET35 / ohne Ring 5/120/72,6 35 745 2150
035
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 50490
Herstellerzeichen GMP ITALIA
Radtyp und Ausführung REVEN 2085...(s.o)
Radgröße 8,5J x 20EH2+
Einpresstiefe ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal Made in Italy
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Serienschraube M14x1,25 Kegel 60° 130 27,5
S03 Serienschraube M14x1,5 Kegel 60° 140 32,5
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er GT 100-250 235/35R20 R02 A01 A12 A14
3-V, 3K-N1 100-250 245/35R20 R02 A18 A57 Flh
e1*2007/46*0559*..; 100-250 255/35R20 K1a R02 T93 V20 VA1 S02
e24*2007/46*0022*05- 100-250 285/30R20 K2c K6g K6i K8h R02
..
BMW 5er ActiveHybrid 225, 235 245/35R20 R02 A01 A12 A14
HY A18 A58 L05
e1*2007/46*0323*.. Lim V20 VA1
- ohne Allradlenkung S02
BMW 5er-Reihe 100-330 245/35R20 R02 A01 A12 A14
5L A18 A58 L04
e1*2007/46*0363*.. Lim V20 VA1
- mit Allradlenkung S02
BMW 5er-Reihe 100-330 245/35R20 R02 A01 A12 A14
5L A18 A57 L05
e1*2007/46*0363*.. Lim V20 VA1
- ohne Allradlenkung S02
BMW 5er-Touring 100-330 245/35R20 R02 A01 A12 A14
5K, K-N1 A18 A58 Car
e1*2007/46*0455*.., F40 L04 V20
e1*2007/46*0508*.. VA1 S02
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Touring 100-330 245/35R20 R02 A01 A12 A14
5K, K-N1 A18 A57 Car
e1*2007/46*0455*.., F40 L05 V20
e1*2007/46*0508*.. VA1 S02
- ohne Allradlenkung
BMW 6er-Reihe 230-330 245/35R20 R02 T91 A01 A12 A14
6C A18 Cbo Cpe
e1*2007/46*0562*.. L06 V20 VA1
S02
BMW X3 100-230 245/40R20 R02 A12 A14 A18
X3, X-N1 100-230 255/35R20 A01 K1a R02 B90 V20 VA1
e1*2007/46*0512*..; S02
e1*2007/46*0454*..
- incl. Facelift 2014
BMW X3 100-210 245/35R20 R02 T91 T95 A01 A12 A14
X83 100-210 255/35R20 K1b R02 T93 T97 A18 V20 VA1
e1*2001/116*0249*.. S03
BMW X4 100-230 245/40R20 R02 A12 A14 A18
X3, X-N1 100-230 255/35R20 A01 K1a R02 B90 V20 VA1
e1*2007/46* S02
0512*11-.., 0454*13-..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X4 100-230 245/40R20 R02 A12 A14 A18
X3, X-N1 100-230 255/35R20 R02 B90 KMV V20
e1*2007/46* VA1 S02
0512*11-.., 0454*13-..
- mit M-Paket -
Verbreiterungen
BMW X5 135-235 255/45R20 K1a R02 R37 A01 A07 A12
X53 135-235 265/45R20 K1a R02 A14 A18 VA1
e1*98/14*0153*.., S03
e1*2001/116*0153*..
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 4 von 7
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
B90 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
F40 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).
L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).
L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20
Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20
Nr. 5 245/30R20 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 8 245/45R20 275/40R20
Nr. 9 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 10 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 11 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 12 255/45R20 285/40R20
Nr. 13 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 14 265/35R20 295/30R20, 305/30R20
Nr. 15 265/40R20 295/35R20, 305/35R20
Nr. 16 265/45R20 295/40R20
Nr. 17 265/50R20 295/45R20
Nr. 18 275/35R20 305/30R20
Nr. 19 275/40R20 315/35R20
Nr. 20 275/50R20 305/45R20
Nr. 21 295/35R20 335/30R20, 345/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 3, Gutachten Nummer 55036616, Ausfertigung 1
(RADTYP REVEN 2095) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 6. Mai 2016 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2015.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 6. Mai 2016
Schmidt 00249306.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Auftraggeber G.M.P. GROUP SRL
Via Giorgio e Guido Paglia 15
24122 Bergamo (BG)
QM Nr.:39020711504
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell REVEN
Typ REVEN 2085
Radgröße 8,5J x 20EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
REV852 REVEN 8520 - ET35 / ohne Ring 5/120/72,6 35 745 2150
035
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 50490
Herstellerzeichen GMP ITALIA
Radtyp und Ausführung REVEN 2085...(s.o)
Radgröße 8,5J x 20EH2+
Einpresstiefe ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal Made in Italy
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Serienschraube M14x1,25 Kegel 60° 130 27,5
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe 85-265 225/35R20 R02 A01 A12 A14
3L 85-265 235/30R20 R02 T88 A18 A57 Lim
e1*2007/46*0314*05-.. V20 VA1 S02
- ab Modell 2012
- incl. Facelift 2015
BMW 3er-Touring 85-265 225/35R20 R02 A01 A12 A14
3K, 3K-N1 A18 A57 Car
e1*2007/46*0315*06-.. V20 VA1 S02
e24*2007/46*0022*03-
- ab Modell 2013
- incl. Facelift 2015
BMW 5er ActiveHybrid 225, 235 245/35R20 R02 A12 A14 A18
HY A58 L05 Lim
e1*2007/46*0323*.. V20 VA1 S02
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-Reihe 100-330 245/35R20 R02 A12 A14 A18
5L A58 L04 Lim
e1*2007/46*0363*.. V20 VA1 S02
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Reihe 100-330 245/35R20 R02 A12 A14 A18
5L A57 L05 Lim
e1*2007/46*0363*.. V20 VA1 S02
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-Touring 100-330 245/35R20 R02 A12 A14 A18
5K, K-N1 A57 Car F40
e1*2007/46*0455*.., L05 V20 VA1
e1*2007/46*0508*.. S02
- ohne Allradlenkung
BMW 6er-Reihe 230-330 245/35R20 R02 T91 A12 A14 A18
6C Cbo Cpe L06
e1*2007/46*0562*.. V20 VA1 S02
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
F40 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.
L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).
L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20
Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20
Nr. 5 245/30R20 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 8 245/45R20 275/40R20
Nr. 9 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 10 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 11 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 12 255/45R20 285/40R20
Nr. 13 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 14 265/35R20 295/30R20, 305/30R20
Nr. 15 265/40R20 295/35R20, 305/35R20
Nr. 16 265/45R20 295/40R20
Nr. 17 265/50R20 295/45R20
Nr. 18 275/35R20 305/30R20
Nr. 19 275/40R20 315/35R20
Nr. 20 275/50R20 305/45R20
Nr. 21 295/35R20 335/30R20, 345/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 2, Gutachten Nummer 55036616, Ausfertigung 1
(RADTYP REVEN 2095) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 5 von 5
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 6. Mai 2016 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2015.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 6. Mai 2016
Schmidt 00249308.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Auftraggeber G.M.P. GROUP SRL
Via Giorgio e Guido Paglia 15
24122 Bergamo (BG)
QM Nr.:39020711504
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell REVEN
Typ REVEN 2085
Radgröße 8,5J x 20EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
REV852 REVEN 8520 - ET35 / ohne Ring 5/120/72,6 35 745 2150
035
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 50490
Herstellerzeichen GMP ITALIA
Radtyp und Ausführung REVEN 2085...(s.o)
Radgröße 8,5J x 20EH2+
Einpresstiefe ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal Made in Italy
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Serienschraube M14x1,25 Kegel 60° 130 27,5
S03 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26
S04 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 120 26
S05 Serienschraube M14x1,5 Kegel 60° 140 32,5
S06 Serienschraube M14x1,25 Kegel 60° 140 27,5
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Mini/BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 2 von 10
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 1er-Reihe 100-240 235/30R20 G01 K14 K41 K42 K43 K46 T88 A01 A12 A14
182, 1C 130-240 225/30R20 G16 K14 K41 K42 K43 K46 R70 T85 A18 Cbo Cpe
e1*2001/116*0352*.., K1c K2b S03
e1*2007/46*
0277*00-07
- Coupé, Cabrio
- incl. Facelift 2011
BMW 1er-Reihe 85-125 225/30R20 G16 K14 K41 K42 K43 K46 R70 T85 A01 A12 A14
187 85-195 235/30R20 G01 K14 K41 K42 K43 K46 T88 A18 Flh K1c
e1*2001/116* K2b S03
0287*00-09
BMW 1er-Reihe 66-125 225/30R20 G16 K14 K41 K42 K43 K46 R70 T85 A01 A12 A14
187, 1K2, 1K4 66-195 235/30R20 G01 K14 K41 K42 K43 K46 T88 A18 Flh K1c
e1*2001/116* K2b S03
0287*10-..,
e1*2007/46*,
0273*00-03,
0283*00-03
- ab Facelift 2007
BMW 1er-Reihe 70-175 235/30R20 G01 K1c K2c K5d K5i K6i K7a K8e A01 A12 A14
1K2 T88 A18 A57 Y84
e1*2007/46*0273*04-.. S02
- ab Modelljahr 2013
- incl. Facelift 2015
- 3 Türer
BMW 2er-Reihe 100-180 235/30R20 G01 K1c K2c K5d K5i K6i K7a K8e A01 A12 A14
1C T88 A18 A57 Cbo
e1*2007/46*0277*08-.. Cpe S02
BMW 3er GT 100-250 235/35R20 T92 A12 A14 A18
3-V, 3K-N1 100-250 245/35R20 T95 A57 Flh S02
e1*2007/46*0559*..; 100-250 255/35R20 A01 K1a K2b T93
e24*2007/46*0022*05-
..
BMW 3er-Reihe 85-225 235/30R20 G01 T88 A01 A12 A14
390L, -/X A18 Lim R21
e1*2001/116* S03
0308*00-08,
0344*00-05
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe 85-160 235/30R20 G01 R70 T88 A01 A12 A14
390L, -/X, 3L, 3K, 3K- A18 Lim S03
N1
e1*2001/116*
0308*09-..,0344*06-..
e1*2007/46*
0314*00-04;
0315*00-05;
e24*2007/46*
0022*00-02
- ab Facelift 2008
BMW 3er-Reihe 90-240 235/30R20 G01 K1c R37 T88 A01 A12 A14
392C, 390X, 3C A18 Cpe R21
e1*2001/116*0346*.., S03
e1*2001/116*0344*..;
e1*2007/46*
0316*00-07
- Coupé/Cabrio
BMW 3er-Reihe 85-265 225/35R20 T90 A12 A14 A18
3L 85-265 245/30R20 A01 K1b K2b T90 A57 Lim V20
e1*2007/46*0314*05-.. 85-265 255/30R20 A01 K1c K2a K2b T92 S02
- ab Modell 2012
- incl. Facelift 2015
BMW 3er-Touring 85-151 225/35R20 R03 T90 A12 A14 A18
3K, 3K-N1 85-151 245/30R20 A01 K1b K2b T90 A57 Car V20
e1*2007/46*0315*06-.. 85-265 225/35R20 R02 T90 S02
e24*2007/46*0022*03- 85-265 255/30R20 A01 K1c K2a K2b T92
- ab Modell 2013
- incl. Facelift 2015
BMW 4er-GranCoupé 100-135 225/35R20 A58 R03 T90 A12 A14 A18
3C 100-135 245/30R20 A01 A58 K1a K2b T90 Lim V20 S02
e1*2007/46*0316*10-.. 100-250 225/35R20 A57 R02 T90
100-250 255/30R20 A01 A57 K1a K2b T92
BMW 4er-Reihe 100-250 225/35R20 Cbo Cpe R02 T90 A12 A14 A18
3C 100-250 225/35R20 Cpe R03 T90 A57 V20 S02
e1*2007/46*0316*08-.. 100-250 235/30R20 Cpe T88
100-250 245/30R20 A01 Cpe K1a K2b T90
100-250 255/30R20 A01 Cbo Cpe K1a K2b T88 T92
BMW 5er ActiveHybrid 225, 235 245/35R20 T95 A12 A14 A18
HY A58 L05 Lim
e1*2007/46*0323*.. S02
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-Reihe 120-300 245/35R20 T95 A12 A14 A18
5L A58 L04 Lim
e1*2007/46*0363*.. S02
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Reihe 100-330 245/35R20 T95 A12 A14 A18
5L A57 L05 Lim
e1*2007/46*0363*.. S02
- ohne Allradlenkung
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Reihe 4x4 145-200 245/30R20 K1a K1b T90 A01 A12 A14
560X 145-200 255/30R20 K1c K2b K41 K42 K56 T92 A18 A56 Lim
e1*2001/116*0322*.. S04
BMW 6er-Reihe 230-330 245/35R20 T91 T95 A12 A14 A18
6C Cbo Cpe L06
e1*2007/46*0562*.. S02
BMW X1 85-190 225/35R20 T90 A12 A14 A18
X1, X-N1, X1-N1 S04
e1*2007/46*0275*..;
e1*2007/46*0454*..;
e24*2007/46*0024*..
BMW X3 100-230 245/40R20 T95 T99 149 A12 A14 A18
X3, X-N1 100-230 255/35R20 A01 K1a K2b T93 T97 149 B90 S02
e1*2007/46*0512*..;
e1*2007/46*0454*..
- incl. Facelift 2014
BMW X3 100-210 245/35R20 T95 A12 A14 A18
X83 100-210 255/35R20 A01 K1b K2b T93 T97 S05
e1*2001/116*0249*..
BMW X4 100-230 245/40R20 T95 T99 149 A12 A14 A18
X3, X-N1 100-230 255/35R20 A01 K1a K2b T93 T97 149 B90 S02
e1*2007/46*
0512*11-.., 0454*13-..
BMW X4 100-230 245/40R20 T95 T99 149 A12 A14 A18
X3, X-N1 100-230 255/35R20 T93 T97 149 B90 KMV S02
e1*2007/46*
0512*11-.., 0454*13-..
- mit M-Paket -
Verbreiterungen
Mini Countryman 66-140 225/35R20 K1c K2c K6v A01 A12 A14
UKL/X, -/N1 A18 A57 Y85
e1*2007/46*0496*..; S06
e24*2007/46*0023*..
- One, Cooper, -/D/-S/-
SD
Mini Countryman JCW 160 225/35R20 K1c K2c K6v A01 A12 A14
UKL/X A18 A56 Y85
e1*2007/46*0496*.. S06
- John Cooper Works
Mini Paceman 82-140 225/35R20 K1c K2c K6v A01 A12 A14
UKL-C/X A18 A57 Cpe
e1*2007/46*0563*..; S06
- Cooper -/D/-S/-SD
Mini Paceman JCW 160 225/35R20 K1c K2c K6v A01 A12 A14
UKL-C/X A18 A56 Y85
e1*2007/46*0563*.. S06
- John Cooper Works
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
149 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1490 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
B90 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G16 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5i An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K6v An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K7a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).
L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).
L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 9 von 10
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20
Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20
Nr. 5 245/30R20 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 8 245/45R20 275/40R20
Nr. 9 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 10 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 11 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 12 255/45R20 285/40R20
Nr. 13 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 14 265/35R20 295/30R20, 305/30R20
Nr. 15 265/40R20 295/35R20, 305/35R20
Nr. 16 265/45R20 295/40R20
Nr. 17 265/50R20 295/45R20
Nr. 18 275/35R20 305/30R20
Nr. 19 275/40R20 315/35R20
Nr. 20 275/50R20 305/45R20
Nr. 21 295/35R20 335/30R20, 345/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.
Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 6. Mai 2016 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2015.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 6. Mai 2016
Schmidt 00249311.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“
Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen
K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c
hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.
Vorderachse
Auflage „K1a“ Auflage „K1b“ Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der 0° bis 50° hinter der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte hinter der Radmitte
Hinterachse
Auflage „K2b“ Auflage „K2a“ Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der 0° bis 30° vor der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte hinter der Radmitte