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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:              50490



Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                             8,5 J x 20 EH2+


Typ:                         REVEN 2085




 Inhaber der ABE und         G.M.P. GROUP S.R.L.
 Hersteller:




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 50490


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




Nummer der Genehmigung: 50490


Die ABE-Nr. 50490 erstreckt sich auf die Sonderräder 8,5 J x 20 EH2+, Typ REVEN 2085, in
den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung) vom 06.05.2016
beschrieben.


Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

1-5                                           1. Ausfertigung

des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.



Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 06.05.2016
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 30.05.2016
Im Auftrag
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg




                Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis


Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 50490



Ausgabedatum:       30.05.2016                 letztes Änderungsdatum: --

1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung


2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
      REVEN 2085                                                        09.03.2016

                                               letztes Änderungsdatum: 09.03.2016


3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
      55036516 (1. Ausfertigung)                                        06.05.2016


4.    Beschreibung der Änderungen:
      entfällt - not applicable
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




Nummer der Genehmigung: 50490

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.

Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                       KBA 50490

Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                      Kraftfahrt-Bundesamt
                                    DE-24932 Flensburg



                                               2
Approval No.: 50490

- Attachment -

Collateral clauses and instruction on right to appeal

Collateral clauses

All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.

The approval identification is as follows: - see German version -

The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.

The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.

The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.

Instruction on right to appeal

This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 1 von 3

Auftraggeber                  G.M.P. GROUP SRL
                              Via Giorgio e Guido Paglia 15
                              24122 Bergamo (BG)
                              QM Nr.:39020711504

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad

Modell                        REVEN
Typ                           REVEN 2085
Radgröße                      8,5 J x 20 EH2+
Zentrierart                   Mittenzentrierung

Aus- führung   Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
                                                   Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                   (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                   Mittenloch-ø   (mm)
                                                   (mm)
REV852035      REVEN 8520 - ET35 / ohne Ring       5/120/64,1     35     745    2150       5/2015
REV852025      REVEN 8520 - ET25 / ohne Ring       5/120/72,6     25     745    2150       5/2015
REV852033      REVEN 8520 - ET33 / ohne Ring       5/120/72,6     33     745    2150       5/2015
REV852035      REVEN 8520 - ET35 / ohne Ring       5/120/72,6     35     745    2150       5/2015
REV852035      REVEN 8520 - ET35 / ohne Ring       5/120/72,6     35     745    2150       5/2015
REV852035      REVEN 8520 - ET35 / ohne Ring       5/120/72,6     35     745    2150       5/2015
REV852038      REVEN 8520 - ET38 / ohne Ring       5/120/72,6     38     745    2150       5/2015

Kennzeichnung

KBA-Nummer                    50490
Herstellerzeichen             GMP ITALIA
Radtyp und Ausführung         REVEN 2085...(s.o)
Radgröße                      8,5J x 20EH2+
Einpreßtiefe                  ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal              Made in Italy
Herstellungsdatum             Monat und Jahr

Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 2 von 3

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß             Einpresstiefe (mm)       Radlast (kg)            Abrollumfang
5/120                25                       745                     2150
5/120                33                       745                     2150
5/120                35                       745                     2150
5/120                38                       745                     2150

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß             Reifengröße              Einpresstiefe (mm)      Radlast (kg)
5/120                225/30R20                25                      745
5/120                225/30R20                38                      745

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß             Reifengröße              Einpresstiefe (mm)      Radlast (kg)
5/120                305/50R20                25                      745
5/120                305/50R20                38                      745

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 15,2 kg.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Capriano del Colle beim Qualilab s.r.l. ab Mai
2015 durchgeführt.


Anlagen ohne Verwendung

Auf Wunsch des Antragstellers wurden für die Ausführungen REVEN 8520 - ET33 und REVEN 8520 -
ET38 keine Verwendungen erstellt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 3 von 3

Anlagen

Radzeichnung                      REV852025                        05.05.2015
Radzeichnung                      REV852033                        05.05.2015
Radzeichnung                      REV852035                        05.05.2015
Radzeichnung                      REV852038                        05.05.2015
Nabenkappenzeichnung              7CAPNT29GREZZO                   10.06.2015
Verwendungen                      Anlage 1-5                       06.04.2016
Beschreibung                      -                                09.03.2016

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 6. Mai 2016




Schmidt                                                                      00249312.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 1 von 4

Auftraggeber                   G.M.P. GROUP SRL
                               Via Giorgio e Guido Paglia 15
                               24122 Bergamo (BG)
                               QM Nr.:39020711504

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         REVEN
Typ                            REVEN 2085
Radgröße                       8,5J x 20EH2+
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Aus- führung   Kennzeichnung Rad/               Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               Zentrierring                     Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                (mm)
REV852035      REVEN 8520 - ET35 / ohne         5/120/64,1         35        745    2150
               Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     50490
Herstellerzeichen              GMP ITALIA
Radtyp und Ausführung          REVEN 2085...(s.o)
Radgröße                       8,5J x 20EH2+
Einpresstiefe                  ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal               Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01    Serienmutter M14x1,5         Kegel 60°      175                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Tesla

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Tesla Model S          52-169         245/40R20     T99 149                                A12 A14 A18
002                    52-169         255/35R20     Nt1 T97 149                            A57 Lim S01
e4*2007/46*0667*..     52-169         255/40R20     A01 K3v T01 T97 148
(60-90 kWh-Batterie)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

148      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1480 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

149      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1490 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 3 von 4

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

Nt1     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführung "Base".

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 6. Mai 2016 in Lambsheim statt.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 4 von 4

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 6. Mai 2016




Schmidt                                                                      00249310.DOC




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 1 von 6

Auftraggeber                    G.M.P. GROUP SRL
                                Via Giorgio e Guido Paglia 15
                                24122 Bergamo (BG)
                                QM Nr.:39020711504

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                          REVEN
Typ                             REVEN 2085
Radgröße                        8,5J x 20EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                (mm)
REV852       REVEN 8520 - ET25 / ohne Ring      5/120/72,6         25        745    2150
025

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50490
Herstellerzeichen               GMP ITALIA
Radtyp und Ausführung           REVEN 2085...(s.o)
Radgröße                        8,5J x 20EH2+
Einpresstiefe                   ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                Made in Italy
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund         Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°       130                   27,5
S03       Serienschraube M12x1,5 Kegel 60°        120                   26

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                         G.M.P. GROUP SRL

                                                                                  Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-GT               120-330        245/35R20   R02 T91 T95                    A12 A14 A18
GT, K-N1                 120-330        245/40R20   R02                            Flh L05 NBF
e1*2007/46*0215*..;      120-330        255/35R20   R02 T93 T97                    V20 VA1 S02
e1*2007/46*0508*..
Gran Turismo
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-GT               120-330        245/35R20   R02 T91 T95                    A12 A14 A18
GT, K-N1                 120-330        245/40R20   R02                            Flh L04 NBF
e1*2007/46*0215*..;      120-330        255/35R20   R02 T93 T97                    V20 VA1 S02
e1*2007/46*0508*..
Gran Turismo
- mit Allradlenkung
BMW 7er (V)              235, 330       245/40R20   R02                            A12 A14 A18
ActiveHybrid             235, 330       255/35R20   R02 T97                        A58 L05 NBF
HY, 3-HY, 7L                                                                       V20 VA1 S02
e1*2007/46*0323*..;
e1*2007/46*0586*..;
e1*2007/46*
0276*00-09
BMW 7er-Reihe (V)        155-400        245/35R20   R02 T91 T95                    A12 A14 A18
701, 7L                  155-400        245/40R20   R02                            L04 NBF V20
e1*2001/116*0490*..;     155-400        255/35R20   R02 T93 T97                    VA1 S02
e1*2007/46*
0276*00-09
- mit Allradlenkung
BMW 7er-Reihe (V)        155-400        245/35R20   R02 T91 T95                    A12 A14 A18
701, 7L                  155-400        245/40R20   R02                            L05 NBF V20
e1*2001/116*0490*..;     155-400        255/35R20   R02 T93 T97                    VA1 S02
e1*2007/46*
0276*00-09
- ohne Allradlenkung
BMW X1                   85-190         225/35R20   K1a R02                        A01 A12 A14
X1, X-N1, X1-N1          85-190         245/30R20   K1c R02                        A18 V20 VA1
e1*2007/46*0275*..;      85-190         255/30R20   K1c K5v R02                    S03
e1*2007/46*0454*..;
e24*2007/46*0024*..
BMW X3                   100-230        245/40R20   K1a K1b R02                    A01 A12 A14
X3, X-N1                 100-230        255/35R20   K1a K1b R02                    A18 B90 V20
e1*2007/46*0512*..;                                                                VA1 S02
e1*2007/46*0454*..
- incl. Facelift 2014
BMW X4                   100-230        245/40R20   K1a K1b R02                    A01 A12 A14
X3, X-N1                 100-230        255/35R20   K1a K1b R02                    A18 B90 V20
e1*2007/46*                                                                        VA1 S02
0512*11-.., 0454*13-..




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                         G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X4                   100-230        245/40R20   K1a R02                              A01 A12 A14
X3, X-N1                 100-230        255/35R20   K1a R02                              A18 B90 KMV
e1*2007/46*                                                                              V20 VA1 S02
0512*11-.., 0454*13-..
- mit M-Paket -
Verbreiterungen

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 4 von 6

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.


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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 5 von 6

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20      275/40R20
Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20      285/40R20
Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20      295/40R20
Nr. 17   265/50R20      295/45R20
Nr. 18   275/35R20      305/30R20
Nr. 19   275/40R20      315/35R20
Nr. 20   275/50R20      305/45R20
Nr. 21   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 1, Gutachten Nummer 55036616, Ausfertigung 1
(RADTYP REVEN 2095) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 6. Mai 2016 in Lambsheim statt.




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 6. Mai 2016




Schmidt                                                                      00249304.DOC




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 1 von 7

Auftraggeber                    G.M.P. GROUP SRL
                                Via Giorgio e Guido Paglia 15
                                24122 Bergamo (BG)
                                QM Nr.:39020711504

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                          REVEN
Typ                             REVEN 2085
Radgröße                        8,5J x 20EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                (mm)
REV852       REVEN 8520 - ET35 / ohne Ring      5/120/72,6         35        745    2150
035

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50490
Herstellerzeichen               GMP ITALIA
Radtyp und Ausführung           REVEN 2085...(s.o)
Radgröße                        8,5J x 20EH2+
Einpresstiefe                   ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                Made in Italy
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund         Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°       130                   27,5
S03       Serienschraube M14x1,5 Kegel 60°        140                   32,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                         G.M.P. GROUP SRL

                                                                                  Seite 2 von 7


Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er GT               100-250        235/35R20   R02                            A01 A12 A14
3-V, 3K-N1               100-250        245/35R20   R02                            A18 A57 Flh
e1*2007/46*0559*..;      100-250        255/35R20   K1a R02 T93                    V20 VA1 S02
e24*2007/46*0022*05-     100-250        285/30R20   K2c K6g K6i K8h R02
..

BMW 5er ActiveHybrid     225, 235       245/35R20   R02                            A01 A12 A14
HY                                                                                 A18 A58 L05
e1*2007/46*0323*..                                                                 Lim V20 VA1
- ohne Allradlenkung                                                               S02
BMW 5er-Reihe            100-330        245/35R20   R02                            A01 A12 A14
5L                                                                                 A18 A58 L04
e1*2007/46*0363*..                                                                 Lim V20 VA1
- mit Allradlenkung                                                                S02
BMW 5er-Reihe            100-330        245/35R20   R02                            A01 A12 A14
5L                                                                                 A18 A57 L05
e1*2007/46*0363*..                                                                 Lim V20 VA1
- ohne Allradlenkung                                                               S02
BMW 5er-Touring          100-330        245/35R20   R02                            A01 A12 A14
5K, K-N1                                                                           A18 A58 Car
e1*2007/46*0455*..,                                                                F40 L04 V20
e1*2007/46*0508*..                                                                 VA1 S02
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Touring          100-330        245/35R20   R02                            A01 A12 A14
5K, K-N1                                                                           A18 A57 Car
e1*2007/46*0455*..,                                                                F40 L05 V20
e1*2007/46*0508*..                                                                 VA1 S02
- ohne Allradlenkung
BMW 6er-Reihe            230-330        245/35R20   R02 T91                        A01 A12 A14
6C                                                                                 A18 Cbo Cpe
e1*2007/46*0562*..                                                                 L06 V20 VA1
                                                                                   S02
BMW X3                   100-230        245/40R20   R02                            A12 A14 A18
X3, X-N1                 100-230        255/35R20   A01 K1a R02                    B90 V20 VA1
e1*2007/46*0512*..;                                                                S02
e1*2007/46*0454*..
- incl. Facelift 2014
BMW X3                   100-210        245/35R20   R02 T91 T95                    A01 A12 A14
X83                      100-210        255/35R20   K1b R02 T93 T97                A18 V20 VA1
e1*2001/116*0249*..                                                                S03
BMW X4                   100-230        245/40R20   R02                            A12 A14 A18
X3, X-N1                 100-230        255/35R20   A01 K1a R02                    B90 V20 VA1
e1*2007/46*                                                                        S02
0512*11-.., 0454*13-..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                         G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X4                   100-230        245/40R20   R02                                   A12 A14 A18
X3, X-N1                 100-230        255/35R20   R02                                   B90 KMV V20
e1*2007/46*                                                                               VA1 S02
0512*11-.., 0454*13-..
- mit M-Paket -
Verbreiterungen
BMW X5                   135-235        255/45R20   K1a R02 R37                           A01 A07 A12
X53                      135-235        265/45R20   K1a R02                               A14 A18 VA1
e1*98/14*0153*..,                                                                         S03
e1*2001/116*0153*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 4 von 7

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.



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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 5 von 7

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 6 von 7

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20     285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20     275/40R20
Nr. 9    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20     285/40R20
Nr. 13   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20     295/40R20
Nr. 17   265/50R20     295/45R20
Nr. 18   275/35R20     305/30R20
Nr. 19   275/40R20     315/35R20
Nr. 20   275/50R20     305/45R20
Nr. 21   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 3, Gutachten Nummer 55036616, Ausfertigung 1
(RADTYP REVEN 2095) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 6. Mai 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 6. Mai 2016




Schmidt                                                                      00249306.DOC




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 1 von 5

Auftraggeber                    G.M.P. GROUP SRL
                                Via Giorgio e Guido Paglia 15
                                24122 Bergamo (BG)
                                QM Nr.:39020711504

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                          REVEN
Typ                             REVEN 2085
Radgröße                        8,5J x 20EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                (mm)
REV852       REVEN 8520 - ET35 / ohne Ring      5/120/72,6         35        745    2150
035

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50490
Herstellerzeichen               GMP ITALIA
Radtyp und Ausführung           REVEN 2085...(s.o)
Radgröße                        8,5J x 20EH2+
Einpresstiefe                   ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                Made in Italy
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund         Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°       130                   27,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 2 von 5


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe           85-265         225/35R20   R02                                   A01 A12 A14
3L                      85-265         235/30R20   R02 T88                               A18 A57 Lim
e1*2007/46*0314*05-..                                                                    V20 VA1 S02
- ab Modell 2012
- incl. Facelift 2015
BMW 3er-Touring         85-265         225/35R20   R02                                   A01 A12 A14
3K, 3K-N1                                                                                A18 A57 Car
e1*2007/46*0315*06-..                                                                    V20 VA1 S02
e24*2007/46*0022*03-
- ab Modell 2013
- incl. Facelift 2015
BMW 5er ActiveHybrid    225, 235       245/35R20   R02                                   A12 A14 A18
HY                                                                                       A58 L05 Lim
e1*2007/46*0323*..                                                                       V20 VA1 S02
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-Reihe           100-330        245/35R20   R02                                   A12 A14 A18
5L                                                                                       A58 L04 Lim
e1*2007/46*0363*..                                                                       V20 VA1 S02
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Reihe           100-330        245/35R20   R02                                   A12 A14 A18
5L                                                                                       A57 L05 Lim
e1*2007/46*0363*..                                                                       V20 VA1 S02
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-Touring         100-330        245/35R20   R02                                   A12 A14 A18
5K, K-N1                                                                                 A57 Car F40
e1*2007/46*0455*..,                                                                      L05 V20 VA1
e1*2007/46*0508*..                                                                       S02
- ohne Allradlenkung
BMW 6er-Reihe           230-330        245/35R20   R02 T91                               A12 A14 A18
6C                                                                                       Cbo Cpe L06
e1*2007/46*0562*..                                                                       V20 VA1 S02

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 3 von 5

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 4 von 5

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20      275/40R20
Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20      285/40R20
Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20      295/40R20
Nr. 17   265/50R20      295/45R20
Nr. 18   275/35R20      305/30R20
Nr. 19   275/40R20      315/35R20
Nr. 20   275/50R20      305/45R20
Nr. 21   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 2, Gutachten Nummer 55036616, Ausfertigung 1
(RADTYP REVEN 2095) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 5 von 5

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 6. Mai 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 6. Mai 2016




Schmidt                                                                      00249308.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 1 von 10

Auftraggeber                     G.M.P. GROUP SRL
                                 Via Giorgio e Guido Paglia 15
                                 24122 Bergamo (BG)
                                 QM Nr.:39020711504

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           REVEN
Typ                              REVEN 2085
Radgröße                         8,5J x 20EH2+
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
REV852       REVEN 8520 - ET35 / ohne Ring         5/120/72,6         35        745    2150
035

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       50490
Herstellerzeichen                GMP ITALIA
Radtyp und Ausführung            REVEN 2085...(s.o)
Radgröße                         8,5J x 20EH2+
Einpresstiefe                    ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                 Made in Italy
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°     130                   27,5
S03       Serienschraube M12x1,5       Kegel 60°     110                   26
S04       Serienschraube M12x1,5       Kegel 60°     120                   26
S05       Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°     140                   32,5
S06       Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°     140                   27,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       BMW
                                 Mini/BMW

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 2 von 10


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 1er-Reihe           100-240        235/30R20   G01 K14 K41 K42 K43 K46 T88         A01 A12 A14
182, 1C                 130-240        225/30R20   G16 K14 K41 K42 K43 K46 R70 T85     A18 Cbo Cpe
e1*2001/116*0352*..,                                                                   K1c K2b S03
e1*2007/46*
0277*00-07
- Coupé, Cabrio
- incl. Facelift 2011
BMW 1er-Reihe           85-125         225/30R20   G16 K14 K41 K42 K43 K46 R70 T85     A01 A12 A14
187                     85-195         235/30R20   G01 K14 K41 K42 K43 K46 T88         A18 Flh K1c
e1*2001/116*                                                                           K2b S03
0287*00-09
BMW 1er-Reihe           66-125         225/30R20   G16 K14 K41 K42 K43 K46 R70 T85     A01 A12 A14
187, 1K2, 1K4           66-195         235/30R20   G01 K14 K41 K42 K43 K46 T88         A18 Flh K1c
e1*2001/116*                                                                           K2b S03
0287*10-..,
e1*2007/46*,
0273*00-03,
0283*00-03
- ab Facelift 2007
BMW 1er-Reihe           70-175         235/30R20   G01 K1c K2c K5d K5i K6i K7a K8e     A01 A12 A14
1K2                                                T88                                 A18 A57 Y84
e1*2007/46*0273*04-..                                                                  S02
- ab Modelljahr 2013
- incl. Facelift 2015
- 3 Türer
BMW 2er-Reihe           100-180        235/30R20   G01 K1c K2c K5d K5i K6i K7a K8e     A01 A12 A14
1C                                                 T88                                 A18 A57 Cbo
e1*2007/46*0277*08-..                                                                  Cpe S02
BMW 3er GT              100-250        235/35R20   T92                                 A12 A14 A18
3-V, 3K-N1              100-250        245/35R20   T95                                 A57 Flh S02
e1*2007/46*0559*..;     100-250        255/35R20   A01 K1a K2b T93
e24*2007/46*0022*05-
..

BMW 3er-Reihe           85-225         235/30R20   G01 T88                             A01 A12 A14
390L, -/X                                                                              A18 Lim R21
e1*2001/116*                                                                           S03
0308*00-08,
0344*00-05




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                 Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe            85-160        235/30R20   G01 R70 T88                     A01 A12 A14
390L, -/X, 3L, 3K, 3K-                                                             A18 Lim S03
N1
e1*2001/116*
0308*09-..,0344*06-..
e1*2007/46*
0314*00-04;
0315*00-05;
e24*2007/46*
0022*00-02
- ab Facelift 2008
BMW 3er-Reihe            90-240        235/30R20   G01 K1c R37 T88                 A01 A12 A14
392C, 390X, 3C                                                                     A18 Cpe R21
e1*2001/116*0346*..,                                                               S03
e1*2001/116*0344*..;
e1*2007/46*
0316*00-07
- Coupé/Cabrio
BMW 3er-Reihe            85-265        225/35R20   T90                             A12 A14 A18
3L                       85-265        245/30R20   A01 K1b K2b T90                 A57 Lim V20
e1*2007/46*0314*05-..    85-265        255/30R20   A01 K1c K2a K2b T92             S02
- ab Modell 2012
- incl. Facelift 2015
BMW 3er-Touring          85-151        225/35R20   R03 T90                         A12 A14 A18
3K, 3K-N1                85-151        245/30R20   A01 K1b K2b T90                 A57 Car V20
e1*2007/46*0315*06-..    85-265        225/35R20   R02 T90                         S02
e24*2007/46*0022*03-     85-265        255/30R20   A01 K1c K2a K2b T92
- ab Modell 2013
- incl. Facelift 2015
BMW 4er-GranCoupé     100-135          225/35R20   A58 R03 T90                     A12 A14 A18
3C                    100-135          245/30R20   A01 A58 K1a K2b T90             Lim V20 S02
e1*2007/46*0316*10-.. 100-250          225/35R20   A57 R02 T90
                      100-250          255/30R20   A01 A57 K1a K2b T92
BMW 4er-Reihe         100-250          225/35R20   Cbo Cpe R02 T90                 A12 A14 A18
3C                    100-250          225/35R20   Cpe R03 T90                     A57 V20 S02
e1*2007/46*0316*08-.. 100-250          235/30R20   Cpe T88
                      100-250          245/30R20   A01 Cpe K1a K2b T90
                      100-250          255/30R20   A01 Cbo Cpe K1a K2b T88 T92
BMW 5er ActiveHybrid 225, 235          245/35R20   T95                             A12 A14 A18
HY                                                                                 A58 L05 Lim
e1*2007/46*0323*..                                                                 S02
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-Reihe         120-300          245/35R20   T95                             A12 A14 A18
5L                                                                                 A58 L04 Lim
e1*2007/46*0363*..                                                                 S02
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Reihe         100-330          245/35R20   T95                             A12 A14 A18
5L                                                                                 A57 L05 Lim
e1*2007/46*0363*..                                                                 S02
- ohne Allradlenkung




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                          G.M.P. GROUP SRL

                                                                                   Seite 4 von 10
Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Reihe 4x4         145-200        245/30R20   K1a K1b T90                     A01 A12 A14
560X                      145-200        255/30R20   K1c K2b K41 K42 K56 T92         A18 A56 Lim
e1*2001/116*0322*..                                                                  S04
BMW 6er-Reihe             230-330        245/35R20   T91 T95                         A12 A14 A18
6C                                                                                   Cbo Cpe L06
e1*2007/46*0562*..                                                                   S02
BMW X1                    85-190         225/35R20   T90                             A12 A14 A18
X1, X-N1, X1-N1                                                                      S04
e1*2007/46*0275*..;
e1*2007/46*0454*..;
e24*2007/46*0024*..
BMW X3                    100-230        245/40R20   T95 T99 149                     A12 A14 A18
X3, X-N1                  100-230        255/35R20   A01 K1a K2b T93 T97 149         B90 S02
e1*2007/46*0512*..;
e1*2007/46*0454*..
- incl. Facelift 2014
BMW X3                    100-210        245/35R20   T95                             A12 A14 A18
X83                       100-210        255/35R20   A01 K1b K2b T93 T97             S05
e1*2001/116*0249*..
BMW X4                    100-230        245/40R20   T95 T99 149                     A12 A14 A18
X3, X-N1                  100-230        255/35R20   A01 K1a K2b T93 T97 149         B90 S02
e1*2007/46*
0512*11-.., 0454*13-..
BMW X4                    100-230        245/40R20   T95 T99 149                     A12 A14 A18
X3, X-N1                  100-230        255/35R20   T93 T97 149                     B90 KMV S02
e1*2007/46*
0512*11-.., 0454*13-..
- mit M-Paket -
Verbreiterungen
Mini Countryman           66-140         225/35R20   K1c K2c K6v                     A01 A12 A14
UKL/X, -/N1                                                                          A18 A57 Y85
e1*2007/46*0496*..;                                                                  S06
e24*2007/46*0023*..
- One, Cooper, -/D/-S/-
SD
Mini Countryman JCW       160            225/35R20   K1c K2c K6v                     A01 A12 A14
UKL/X                                                                                A18 A56 Y85
e1*2007/46*0496*..                                                                   S06
- John Cooper Works
Mini Paceman              82-140         225/35R20   K1c K2c K6v                     A01 A12 A14
UKL-C/X                                                                              A18 A57 Cpe
e1*2007/46*0563*..;                                                                  S06
- Cooper -/D/-S/-SD
Mini Paceman JCW          160            225/35R20   K1c K2c K6v                     A01 A12 A14
UKL-C/X                                                                              A18 A56 Y85
e1*2007/46*0563*..                                                                   S06
- John Cooper Works




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 5 von 10

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

149      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1490 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50490 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 6 von 10

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.



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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

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K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 8 von 10

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S04    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S05    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S06    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 9 von 10

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20      275/40R20
Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20      285/40R20
Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20      295/40R20
Nr. 17   265/50R20      295/45R20
Nr. 18   275/35R20      305/30R20
Nr. 19   275/40R20      315/35R20
Nr. 20   275/50R20      305/45R20
Nr. 21   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55036516 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 20EH2+ Typ REVEN 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

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Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 6. Mai 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 6. Mai 2016




Schmidt                                                                      00249311.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“

Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen

K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c

hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.

                                            Vorderachse




Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                             Hinterachse




Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte