Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
Seite 22
							Gutachten 21-00178-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53907
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: SPARTA 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 22

Fahrzeughersteller                     : BMW AG, DAIMLER (D), DB, MERCEDES, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 10 1/2 J 20 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
              Kennzeichnung                Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
              Rad                          Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
SPAR052040154 CB 66.6 ET 40 PCD            ohne                        66,6                     965      2400    07/21
              5x112
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.

Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: SPARTA 209 KBA: 53377 Lochkreis: 5x112 ET: 35

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGC




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00178-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53907
zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: SPARTA 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 2 von 22
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: SPARTA 209 KBA: 53377 Lochkreis: 5x112 ET: 35

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGC
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
G4X          e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 275/40R20          102     57F; 6AO; KAGC            inkl. Hybrid;
                                          285/35R20          104     57F; 99K                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                          285/40R20          104     57F; 6AP                  12A; 51A; 71K; 723;
                                          295/35R20          101     11A; 248; 27I; 57F; 6A0   73C; 74D; 76B
                                          305/35R20          104     XF7; XF9; 11A; 248;
                                                                     27I; 57F
G4X            e1*2007/46*1881*..      240 - 265 275/40R20   102     57F; 6AO; KAGC            M SERIE; inkl. Hybrid;
                                                 285/35R20   100     57F; 99K                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 285/40R20   104     57F; 6AP                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                 295/35R20   101     11A; 248; 27I; 57F; 6A0   73C; 74D; 76B
                                                 305/35R20   104     XF7; XF9; 11A; 248;
                                                                     27I; 57F

Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
G3X          e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 265/40R20 104              CFC; YDD; 11A; 248;       Allradantrieb;
                                                                     27I; 57F                  Heckantrieb; inkl.
                                                 275/40R20 102       11A; 248; 27I; 57F;       Hybrid;
                                                                     6AO; KAGC                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               73C; 74D; 76B
G3X            e1*2007/46*1797*..      240 - 265 265/40R20 100       CFC; YDD; 11A; 248;       Allradantrieb; inkl.
                                                                     27I; 57F                  Hybrid;
                                                 275/40R20 102       11A; 248; 27I; 57F;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     6AO; KAGC                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               73C; 74D; 76B
G5X            e1*2007/46*1918*..      155 - 250 305/40R20 112       51G; 57F; 6B8; KAGC       Kombilimousine;
                                                                                               Allradantrieb; inkl.
                                                                                               Hybrid;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               73C; 74D; 75I; 76B
G6X            e1*2007/46*2020*..      155 - 250 305/40R20 112       57F; KAGC                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               73C; 74D; 76B; 768




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00178-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53907
zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: SPARTA 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 3 von 22
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DB


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: SPARTA 209 KBA: 53377 Lochkreis: 5x112 ET: 35

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGC
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : B13


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 170 Nm
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
R1ES         e1*2007/46*1560*.. 143 - 270 275/35R20 102            11A; 24M; 27B; 27H;       erhöhtes
                                                                   57F; 6BN; KAGC            Anzugsmoment
                                                                                             170 Nm; All Terrain;
                                                                                             Kombi; Allradantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 740; 76B
212            e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/30R20 97          GAB; YAT; 11A; 22Q;       Baureihe W213; nicht
                                                                   244; 247; 27F; 56G;       E300de; Allradantrieb;
                                                                   57F; KAGC                 Heckantrieb;
                                                   285/30R20 99    YAQ; 11A; 22Q; 244;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   247; 27F; 57F; KAGC       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 76B
212            e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 285/25R20 93Y         11A; 22B; 24D; 57F;       Baureihe W212; nicht
                                                                   68Z; KAGC                 AMG-Paket;
                                                                                             Stufenheck;
                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             729; 73C; 74A; 76B


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: SPARTA 209 KBA: 53377 Lochkreis: 5x112 ET: 35

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGC
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör                                    : B13


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 222; 221; R2CW; 204; R2CS; 212
Zubehör                                    : B13



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00178-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53907
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: SPARTA 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 4 von 22


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                         150 Nm für Typ : R2CS; R2CW
                                         150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
                                         155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment
                                         170 Nm für Typ : 221 erhöhtes Anzugsmoment; 222 erhöhtes
                                         Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
R2CS         e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 295/25R20 95       DBV; 11A; 24D; 27B;       nicht All Terrain;
                                                               27F; 5HR; 57F; 58E;       nicht C 300 e;
                                                               KAGC                      Kombilimousine;
                                             305/25R20 97      YA4; 11A; 24D; 27B;       Allradantrieb;
                                                               27F; 57F                  Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76B
R2CW          e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 295/25R20 95      DBV; 11A; 24D; 27B;       nicht C 300 e;
                                                               27F; 5HR; 57F; 58E;       Limousine;
                                                               KAGC                      Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 285/25R20 93         11A; 24D; 27B; 27F;       erhöhtes
                                                               57F; 68Z; KAGC            Anzugsmoment
                                                                                         155 Nm; Nur Baureihe
                                                                                         205; neue C-KLASSE;
                                                                                         Cabrio;
                                                                                         Kombilimousine; Coupe;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 740; 76B

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
R1ES         e1*2007/46*1560*.. 143 - 270 275/35R20 102        11A; 24M; 27B; 27H;       erhöhtes
                                                               57F; 6BN; KAGC            Anzugsmoment
                                                                                         170 Nm; All Terrain;
                                                                                         Kombi; Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 740; 76B




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00178-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53907
zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: SPARTA 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 5 von 22
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/30R20 97            GAB; YAT; 11A; 22Q;       Baureihe W213; nicht
                                                                   244; 247; 27F; 56G;       E300de; Allradantrieb;
                                                                   57F; KAGC                 Heckantrieb;
                                                   285/30R20 99    YAQ; 11A; 22Q; 244;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   247; 27F; 57F; KAGC       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 76B
212            e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 285/25R20 93Y         11A; 22B; 24D; 57F;       Baureihe W212; nicht
                                                                   68Z; KAGC                 AMG-Paket;
                                                                                             Stufenheck;
                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             729; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
R2S          e1*2007/46*2115*..  210 - 370 285/35R20 100           11A; 248; 5KA; 57F;       nicht S 580 e; inkl.
                                                                   6CS; KAGC                 Hybrid;
                                                   295/35R20 101   YCQ; 11A; 24M; 57F        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   305/30R20 99    YCR; 11A; 24M; 27I;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                   5JK; 57F                  73C; 74A; 76B; 80Q
221            e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 275/35R20 102         GAF; 11A; 22M; 57F;       erhöhtes
222            e1*2007/46*0960*..                                  KAGC                      Anzugsmoment
                                                                                             170 Nm; ab Mj.2013
                                                   285/35R20 100Y XFS; 11A; 22M; 57F;        (Baureihe 222); nicht
                                                                  KAGC                       AMG Sport-Paket;
                                                                                             Limousine;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                             723; 73C; 74A; 740;
                                                                                             76B


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: SPARTA 209 KBA: 53377 Lochkreis: 5x112 ET: 35

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGC
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : B13


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00178-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53907
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: SPARTA 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 6 von 22
Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
R2S          e1*2007/46*2115*..  210 - 370 285/35R20 100        11A; 248; 5KA; 57F;       nicht S 580 e; inkl.
                                                                6CS; KAGC                 Hybrid;
                                              295/35R20 101     YCQ; 11A; 24M; 57F        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              305/30R20 99      YCR; 11A; 24M; 27I;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                5JK; 57F                  73C; 74A; 76B; 80Q
221           e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 275/35R20 102       GAF; 11A; 22M; 57F;       erhöhtes
222           e1*2007/46*0960*..                                KAGC                      Anzugsmoment
                                                                                          170 Nm; ab Mj.2013
                                              285/35R20 100Y XFS; 11A; 22M; 57F;          (Baureihe 222); nicht
                                                             KAGC                         AMG Sport-Paket;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 740;
                                                                                          76B


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00178-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53907
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: SPARTA 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 7 von 22
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination m uss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist . Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00178-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53907
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: SPARTA 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 8 von 22
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         245/30R20
                     Hinterachse:                         295/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
       Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
       tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
       Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/30R20
                     Hinterachse:                        285/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00178-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53907
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: SPARTA 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 9 von 22
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/40R20
                    Hinterachse:                          295/35R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es is t
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tats ächlichen Abrollumfänge
     einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/45R20
                    Hinterachse:                        275/40R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/45R20
                    Hinterachse:                        285/40R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          275/45R20
                    Hinterachse:                          305/40R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist ei ne Bestätigung des
      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                  Vorderachse:                           245/40R20



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00178-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53907
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: SPARTA 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 22
                     Hinterachse:                          275/35R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
       Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
       Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
       Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6CS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        255/40R20
                     Hinterachse:                        285/35R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
       Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei V erwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00178-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53907
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: SPARTA 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 22
768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
80Q) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 390mm an der
     Vorderachse zulässig
99K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/40R20
                    Hinterachse:                          285/35R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleic h sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/45R20
                    Hinterachse:                          265/40R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
DBV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/30R20
                    Hinterachse:                          295/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröß e
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/35R20
     Hinterachse: 275/30R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00178-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53907
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: SPARTA 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 22
GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/40R20
     Hinterachse: 275/35R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
KAGC) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse SPARTA 209 KBA: 53377 Lochkreis 5x112 ET: 35
XF7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          265/40R20
                    Hinterachse:                          305/35R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XF9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          275/40R20
                    Hinterachse:                          305/35R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/40R20
                    Hinterachse:                          285/35R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Ant riebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YA4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/30R20
                    Hinterachse:                        305/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00178-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53907
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: SPARTA 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 13 von 22
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          265/30R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YCQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         265/40R20
                    Hinterachse:                         295/35R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YCR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         265/35R20
                    Hinterachse:                         305/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00178-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53907
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: SPARTA 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 14 von 22
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        265/40R20
                    Hinterachse:                        265/40R20.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00178-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53907
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: SPARTA 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 15 von 22


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     G3X
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1797*..
       Handelsbez.:     BMW X-REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250              y = 250                 VA
             27I                      x = 200              y = 250                 HA
             27B                      x = 250              y = 300                 HA
             26P                      x = 200              y = 200                 VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00178-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53907
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: SPARTA 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 16 von 22

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     G4X
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1881*..
       Handelsbez.:     BMW X REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 200              y = 200                 VA
             26P                      x = 200              y = 200                 VA
             27B                      x = 200              y = 200                 HA
             27I                      x = 200              y = 200                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 250        y = 250            25                HA
             27H                  x = 250        y = 250             8                HA
             26J                  x = 250        y = 250            30                VA
             26N                  x = 250        y = 250             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00178-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53907
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: SPARTA 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 17 von 22

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     204
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:     C-KLASSE

       Variante(n):     ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300              y = 350                 VA
             26P                      x = 240              y = 285                 VA
             27B                      x = 300              y = 350                 HA
             27I                      x = 250              y = 300                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 300        y = 350            30                HA
             27H                  x = 300        y = 350             8                HA
             26J                  x = 300        y = 350            30                VA
             26N                  x = 300        y = 350             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00178-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53907
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: SPARTA 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 18 von 22

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     212
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0501*..
       Handelsbez.:     E-KLASSE

       Variante(n):     Baureihe W213

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350              y = 300                 VA
             26P                      x = 300              y = 250                 VA
             27P                      x = 280              y = 400                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 280        y = 400             8                HA
             27F                  x = 280        y = 400            30                HA
             26N                  x = 350        y = 300             8                VA
             26J                  x = 350        y = 300            30                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00178-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53907
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: SPARTA 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 19 von 22

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MERCEDES
       Fahrzeugtyp:     R1ES
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1560*..
       Handelsbez.:     E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350              y = 300                 VA
             26P                      x = 300              y = 250                 VA
             27B                      x = 290              y = 390                 HA
             27I                      x = 240              y = 340                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 290        y = 390            30                HA
             27H                  x = 290        y = 390             8                HA
             26J                  x = 350        y = 300            20                VA
             26N                  x = 350        y = 300             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00178-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53907
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: SPARTA 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 20 von 22

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MERCEDES
       Fahrzeugtyp:     R2S
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2115*..
       Handelsbez.:     S-Klasse

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 275              y = 295                 VA
             26P                      x = 225              y = 245                 VA
             27B                      x = 230              y = 250                 HA
             27I                      x = 180              y = 200                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 230        y = 250            10                HA
             27H                  x = 230        y = 250             8                HA
             26J                  x = 275        y = 295            15                VA
             26N                  x = 275        y = 295             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00178-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53907
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: SPARTA 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 21 von 22

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MERCEDES
       Fahrzeugtyp:     R2CW
       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00016*..
       Handelsbez.:     C-Klasse

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 305              y = 255                 VA
             26P                      x = 255              y = 205                 VA
             27B                      x = 285              y = 360                 HA
             27I                      x = 235              y = 310                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 285        y = 360            30                HA
             27H                  x = 285        y = 360             8                HA
             26J                  x = 305        y = 255            30                VA
             26N                  x = 305        y = 255             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00178-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53907
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: SPARTA 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 22 von 22

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MERCEDES
       Fahrzeugtyp:     R2CS
       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00017*..
       Handelsbez.:     C-Klasse

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 305              y = 255                 VA
             26P                      x = 255              y = 205                 VA
             27B                      x = 285              y = 360                 HA
             27I                      x = 235              y = 310                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 285        y = 360            30                HA
             27H                  x = 285        y = 360             8                HA
             26J                  x = 305        y = 255            30                VA
             26N                  x = 305        y = 255             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.