Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 62 Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, BMW/ALU, DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), DB, MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., QUATTRO GmbH Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum SPAR902035154 SPARTA 209 PCD ohne 66,6 955 2422 02/20 5x112 ET35 SPAR902035154 SPARTA 209 PCD ohne 66,6 963 2403 02/20 5x112 ET35 SPAR902035154 SPARTA 209 PCD ohne 66,6 965 2400 02/20 5x112 ET35 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B13 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : B8 erhöhtes Anzugsmoment; B81 erhöhtes Anzugsmoment; F2 erhöhtes Anzugsmoment; 4G erhöhtes Anzugsmoment; 4G1 erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; F8 erhöhtes Anzugsmoment; GE erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 245 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; erhöhtes 24C; 24D; 54F Anzugsmoment 140 Nm; AUDI S4 bis 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; MJ2016; Kombi; 24C; 24D; 54F Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 62 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22H; erhöhtes 24J; 24M; 5GA; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis 100 - 200 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; MJ2015; Nicht A4 24C; 24D; 54F Allroad Quattro; AUDI 100 - 245 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; S4 bis MJ2016; Kombi; 24C; 24D; 54F Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 26P; 27I; 5GA erhöhtes Anzugsmoment 90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; 140 Nm; Nicht A4 27B Allroad Quattro; AUDI 260 225/35R20 M+S 11A; 26P; 27I; 5GA; A4 (B9) ab MJ2016; 52J AUDI S4 (B9) ab MJ2016; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9 erhöhtes Anzugsmoment 265/30R20 94Y YB9 140 Nm; A5 Coupé (B9) ab MJ2016; A5 Sportback (B9) ab MJ2016; S5 Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 22H; erhöhtes 24J; 24M; 5GA; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; MJ2015; Kombi; 24C; 24D; 54F Frontantrieb; 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D; 54F 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 62 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 245 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; erhöhtes 24C; 24D; 54F Anzugsmoment 140 Nm; AUDI S4 bis 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; MJ2016; Kombi; 24C; 24D; 54F Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 245 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22H; erhöhtes 24J; 24M; 5GA; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI S4 bis 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; MJ2016; Limousine; 24C; 24D; 54F Allradantrieb; 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D; 54F 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90 11A; 21B; 22B; 22H; erhöhtes 24J; 24M; 5GA; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; MJ2015; Limousine; 24C; 24D; 54F Frontantrieb; 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D; 54F 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; erhöhtes 24C; 24D; 54F Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis 100 - 245 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22H; MJ2015; AUDI S4 bis 24J; 24M; 5GA; 51J MJ2016; Limousine; 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; Allradantrieb; 24C; 24D; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 26P; 27I; 5GA erhöhtes Anzugsmoment 90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; 140 Nm; Nicht A4 27B Allroad Quattro; AUDI 260 225/35R20 M+S 11A; 26P; 27I; 5GA; A4 (B9) ab MJ2016; 52J AUDI S4 (B9) ab MJ2016; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 77E Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 62 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22H; erhöhtes 24J; 24M; 5GA; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis 100 - 200 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; MJ2015; Nicht A4 24C; 24D; 54F Allroad Quattro; AUDI 100 - 245 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; S4 bis MJ2016; Kombi; 24C; 24D; 54F Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9 erhöhtes Anzugsmoment 265/30R20 94Y YB9 140 Nm; A5 Coupé (B9) ab MJ2016; A5 Sportback (B9) ab MJ2016; S5 Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Coupé (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 22H; erhöhtes 24J; 24M; 5GA; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; MJ2015; Kombi; 24C; 24D; 54F Frontantrieb; 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D; 54F 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 309 - 331 255/35R20 97Y 11A; 26P; 530 erhöhtes Anzugsmoment 4G1 e13*2007/46*1147*.. 265/35R20 95Y 11A; 26P; 270; 5HR; 140 Nm; Nur S7 530 Sportback; Coupe; 4- türig; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 62 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/40R20 99 11A; 27I; 51J erhöhtes Anzugsmoment 4G1 e13*2007/46*1147*.. 255/35R20 97 11A; 27I 140 Nm; Nur A6 255/40R20 97 11A; 27I allroad quattro; 265/35R20 99 11A; 245; 26P; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 77E 4G e1*2007/46*0436*.. 309 - 331 255/35R20 97Y 11A; 245; 248; 26P; erhöhtes 4G1 e13*2007/46*1147*.. 270; 530 Anzugsmoment 140 Nm; Nur S6; Kombi; 265/35R20 99Y 11A; 245; 248; 26B; Stufenheck; 260; 271; 530 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 77E 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 265/30R20 94 11A; 245; 248; 26B; erhöhtes 4G1 e13*2007/46*1147*.. 260; 271; 5HI; 67J Anzugsmoment 140 Nm; A6; nicht A6 100 - 245 235/35R20 92Y 5GM; 57E; 67J; 67X allroad quattro; S6; 245/35R20 95Y 11A; 26P; 270 Kombi; Stufenheck; 100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 245; Allradantrieb; 248; 26P; 270; 5GM Frontantrieb; 255/35R20 97Y 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 270 12A; 51A; 573; 71K; 265/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; 723; 73C; 74A; 740; 260; 271 77E 275/30R20 97Y 11A; 248; 272; 57F; 67X; 68U 180 - 331 265/30R20 94Y nicht Kombi; 11A; 245; 248; 26B; 260; 271; 5HI; 67J 309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26P; 270; 52J 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 255/30R20 92 11A; 26P; 5GM erhöhtes Anzugsmoment 4G1 e13*2007/46*1147*.. 255/35R20 93 11A; 26P; 5HA 140 Nm; A7 Sportback; 140 - 245 245/35R20 95 S7 Sportback; Coupe; 140 - 331 255/35R20 97 11A; 26P 4-türig; 265/30R20 94Y 11A; 26P; 270; 5HI Allradantrieb; 265/35R20 95Y 11A; 26P; 270 Frontantrieb; 309 - 331 245/35R20 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 77E Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 62 Verkaufsbezeichnung: AUDI A7/S7 Sportb., A6/S6 Lim./Avant,A6 allroad quattro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 255/35R20 97 5IM erhöhtes Anzugsmoment 255/40R20 101 140 Nm; A7 Sportback; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 F2 e1*2007/46*1801*.. 170 - 257 235/45R20 100 erhöhtes Anzugsmoment 245/40R20 99 11A; 26P 140 Nm; A6 ALLROAD 245/45R20 99 11A; 26P QUATTRO; 255/40R20 101 11A; 248; 26P Allradantrieb; 255/45R20 101 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R20 99 11A; 245; 248; 26N; 12A; 51A; 71K; 723; 26P; 27H 73C; 74A; 740 265/40R20 100 11A; 245; 248; 26N; 26P; 27H F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 235/45R20 100 erhöhtes Anzugsmoment 235/45R20 100 140 Nm; A6; 245/40R20 99 11A; 248; 26P; 5JK Kombilimousine; 255/35R20 97 11A; 245; 248; 26P; Limousine; 5IM Allradantrieb; 255/40R20 101 11A; 245; 248; 26P Frontantrieb; 265/35R20 99 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 5JK 12A; 51A; 71K; 723; 265/40R20 100 11A; 24J; 248; 26B 73C; 74A; 740; 858 275/35R20 102 11A; 24J; 244; 26B; 27H Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/40R20 101 erhöhtes Anzugsmoment 265/40R20 100 11A; 26P 180 Nm; 275/35R20 102 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 275/40R20 102 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 245/40R20 99 52J erhöhtes Anzugsmoment 265/40R20 11A; 21P; 51G 180 Nm; kurzer Radstand; langer Radstand; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740 Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 62 Verkaufsbezeichnung: AUDI E-TRON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE e1*2007/46*1914*.. 158 255/50R20 109 124 erhöhtes Anzugsmoment 265/45R20 108 12A 180 Nm; e-tron; 265/50R20 107 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 275/45R20 106 12A 51A; 71K; 723; 73C; 285/45R20 112 12A 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99 erhöhtes Anzugsmoment 8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O 200 Nm; 230 - 260 245/45R20 99Y 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 838 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99 erhöhtes Anzugsmoment 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O 200 Nm; 230 - 260 245/45R20 99Y 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 838 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 99 11A; 248 erhöhtes Anzugsmoment 255/40R20 97 11A; 245; 248; 26N 180 Nm; Q5; SQ5; 255/45R20 101 11A; 245; 248; 26N Allradantrieb; 265/40R20 100 11A; 24J; 248; 26N Frontantrieb; 265/45R20 104 11A; 24J; 248; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 275/40R20 102 11A; 24J; 244; 26N 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99 erhöhtes Anzugsmoment 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O 200 Nm; 230 - 260 245/45R20 99Y 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 838 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 62 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 4G (Schraubenbund lose) Zubehör : B13 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FY Zubehör : B13 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : 4G erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0544*.. 412 255/40R20 101 52J erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm; nur AUDI RS 6 AVANT; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 245/45R20 99 11A; 248 erhöhtes Anzugsmoment 255/40R20 97 11A; 245; 248; 26N 180 Nm; Q5; 255/45R20 101 11A; 245; 248; 26N Allradantrieb; 265/40R20 100 11A; 24J; 248; 26N Frontantrieb; 265/45R20 104 11A; 24J; 248; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 275/40R20 102 11A; 24J; 244; 26N 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 62 Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 225/40R20 94Y 11A; 24J; 244; 26B; BMW X2 (F39); 26N; 27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R20 92 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26J; 27B; 27H 73C; 74D 245/35R20 91 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27H 255/30R20 92 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/35R20 93 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 265/30R20 94 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 265/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 185 245/45R20 99 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 245/45R20 99 57E; 6AO M SERIE; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 245/45R20 99 M SERIE; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D G7X e1*2007/46*1952*.. 155 - 390 255/50R20 M+S 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R20 M+S 12A; 51A; 71K; 723; 265/50R20 M+S 73C; 74D; 75I 275/50R20 109 285/45R20 112 Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 245/45R20 99 6AO Allradantrieb; 255/40R20 101 6A0 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R20 101 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 195 245/45R20 99 Allradantrieb; 255/40R20 101 Heckantrieb; 255/45R20 101 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D G5X e1*2007/46*1918*.. 155 - 390 275/45R20 110 51G; 52J nicht Hybrid; M+S 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 75I; 76Z G5X e1*2007/46*1918*.. 155 - 390 255/50R20 109 11A; 12A; 26P Kombilimousine; 275/45R20 M+S 12T Allradantrieb; nicht 275/45R20 110 12T Hybrid; 285/45R20 112 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 75I Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 62 Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G6X e1*2007/46*2020*.. 155 - 250 275/45R20 110Y 12A; 57E; 6BV 10B; 11B; 11G; 11H; 155 - 390 275/45R20 M+S 124; 52J 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 768 Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 245/30R20 95Y 11A; 24C; 24D; 26J; BMW Active Tourer F2GT e1*2007/46*1677*.. 27F; 27V F45; BMW Gran Tourer F46; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 245/30R20 95Y 11A; 24C; 24D; 26J; BMW Active Tourer 27F; 27V F45; BMW Gran Tourer F46; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW/ALU Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 62 Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 225/40R20 94Y 11A; 24J; 244; 26B; BMW X2 (F39); 26N; 27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R20 92 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26J; 27B; 27H 73C; 74D 245/35R20 91 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27H 255/30R20 92 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/35R20 93 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 265/30R20 94 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 265/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 185 245/45R20 99 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 245/45R20 99 57E; 6AO M SERIE; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 245/45R20 99 M SERIE; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D G7X e1*2007/46*1952*.. 155 - 390 255/50R20 M+S 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R20 M+S 12A; 51A; 71K; 723; 265/50R20 M+S 73C; 74D; 75I 275/50R20 109 285/45R20 112 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B13 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 62 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 245; erhöhtes 26B; 26N; 27P Anzugsmoment 170 Nm; Coupé; Cabrio; 255/30R20 92Y ohne Allradantrieb; Radhausverbreiterung Heckantrieb; (Flap) Serie; 11A; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 26B; 26J; 27H; 12A; 51A; 71K; 723; 27P; 5GM 255/30R20 92Y mit 73C; 74A; 740 Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 11A; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P; 5GM 275/30R20 93W GAB; YAT; 11A; 22Q; 244; 247; 27H; 57F R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 250 245/40R20 99 11A; 26P; 6BN erhöhtes Anzugsmoment 245/40R20 99 11A; 26P; 57E; 6BN 170 Nm; All Terrain; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 250 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 245; erhöhtes 26B; 26N; 27P; 5HR Anzugsmoment 170 Nm; Baureihe W213; 255/30R20 92Y mit nicht All Terrain; Radhausverbreiterung nicht E300de; (Flap) Serie; 11A; 24J; Allradantrieb; 26B; 26J; 27H; 27P; Heckantrieb; 5GM 255/30R20 92Y ohne 10B; 11B; 11G; 11H; Radhausverbreiterung 12A; 51A; 71K; 723; (Flap) Serie; 11A; 24J; 73C; 74A; 740 248; 26B; 26J; 27H; 27P; 5GM 110 - 270 275/30R20 97Y GAB; YAT; 11A; 22Q; 244; 247; 27H; 5IM; 57F 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 250 255/30R20 92Y ohne erhöhtes Radhausverbreiterung Anzugsmoment (Flap) Serie; 11A; 24J; 170 Nm; Baureihe 248; 26B; 26J; 27H; W213; 27P; 5GM nicht E300de; Allradantrieb; 255/30R20 92Y mit Heckantrieb; Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H; (Flap) Serie; 11A; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 26B; 26J; 27H; 27P; 73C; 74A; 740 5GM 110 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 245; 26B; 26N; 27P; 5HR 275/30R20 97 GAB; YAT; 11A; 22Q; 244; 247; 27H; 57F Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 62 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F2B; F2CLA (Kugelbund) Zubehör : B13 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212; 639/2; 245G; 140; 163; 140 C; 207; 639/5; 245G AMG; 215; 220; R1EC; 639/4; F2A; 221; 204; 172; F2B; 166; 204 X Zubehör : B13 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA; 172; 204; 207 140 Nm für Typ : F2A 150 Nm für Typ : 140; 140 C; 215; 220 160 Nm für Typ : 245G AMG erhöhtes Anzugsmoment; 245G erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm für Typ : R1EC erhöhtes Anzugsmoment; 163 erhöhtes Anzugsmoment; 166 erhöhtes Anzugsmoment; 204 X erhöhtes Anzugsmoment; 212 erhöhtes Anzugsmoment; 221 erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 246; 248; 26B; erhöhtes 26N; 27B; 27H Anzugsmoment 160 Nm; Sportfahrwerk; 245/40R20 95 11A; 246; 248; 26B; GLA; nicht Offroad- 26N; 27B; 27F Fahrwerk; Fahrdynamik- Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 62 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 27I erhöhtes Anzugsmoment 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 27I 160 Nm; nicht Sportfahrwerk; GLA; nicht Fahrdynamik Paket; Offroad- Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes 26N; 27B; 27H Anzugsmoment 160 Nm; nicht 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27F nicht Fahrdynamik Paket; nicht Offroad- Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/35R20 90 11A; 24M; 241; 246; Limousine; 26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/35R20 90 11A; 241; 246; 248; Kombilimousine; 26B; 26J; 27B; 27H Allradantrieb; 245/30R20 90 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 246; 248; 26B; erhöhtes 26N; 27B; 27H Anzugsmoment 160 Nm; Sportfahrwerk; 245/40R20 95 11A; 246; 248; 26B; GLA; nicht Offroad- 26N; 27B; 27F Fahrwerk; Fahrdynamik- Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 62 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 27I erhöhtes Anzugsmoment 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 27I 160 Nm; nicht Sportfahrwerk; GLA; nicht Fahrdynamik Paket; Offroad- Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes 26N; 27B; 27H Anzugsmoment 160 Nm; nicht 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27F nicht Fahrdynamik Paket; nicht Offroad- Fahrwerk; Komfortfahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/45R20 96 11A; 24C; 244; 247; GLA-KLASSE; 26B Allradantrieb; 245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R20 99 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723; 26B 73C; 74A 255/40R20 97 11A; 24C; 24D; 26B; 26N F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/45R20 96 11A; 24J; 24M; 26B GLB-KLASSE; 245/40R20 99 11A; 24C; 243; 248; Allradantrieb; 26B; 26N Frontantrieb; 245/45R20 99 11A; 24C; 243; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N 12A; 51A; 71K; 723; 255/40R20 97 11A; 24C; 24D; 26B; 73C; 74A 26N Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 235/30R20 88Y 11A; 24C; 24M; 26B; bis 26J; 27B; 27H; 5FE; e1*2001/116*0431*36; 56G; 69M Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 62 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nur Baureihe 204; Nur 22F; 22L; 24C; 24D; 4-MATIC; Limousine; 5FE; 54A; 56G; 69M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nur Baureihe 204; 22F; 22L; 24C; 24D; Limousine; 5FE; 54A; 56G; 69M Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 255/30R20 92 11A; 24C; 24D; 26B; Kombi; Limousine; 26J; 27B; 27F Allradantrieb; 265/30R20 94 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 24M; 68U; 12A; 51A; 71K; 723; 68V 255/35R20 97W 11A; 21B; 21J; 21L; 729; 73C; 74A; 82M 22F; 22L; 24D; 24J; 367 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 245; erhöhtes 26B; 26N; 27P Anzugsmoment 170 Nm; Coupé; Cabrio; 255/30R20 92Y ohne Allradantrieb; Radhausverbreiterung Heckantrieb; (Flap) Serie; 11A; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 26B; 26J; 27H; 12A; 51A; 71K; 723; 27P; 5GM 255/30R20 92Y mit 73C; 74A; 740 Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 11A; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P; 5GM 275/30R20 93W GAB; YAT; 11A; 22Q; 244; 247; 27H; 57F R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 250 245/40R20 99 11A; 26P; 6BN erhöhtes Anzugsmoment 245/40R20 99 11A; 26P; 57E; 6BN 170 Nm; All Terrain; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 62 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 250 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 245; erhöhtes 26B; 26N; 27P; 5HR Anzugsmoment 170 Nm; Baureihe W213; 255/30R20 92Y mit nicht All Terrain; Radhausverbreiterung nicht E300de; (Flap) Serie; 11A; 24J; Allradantrieb; 26B; 26J; 27H; 27P; Heckantrieb; 5GM 255/30R20 92Y ohne 10B; 11B; 11G; 11H; Radhausverbreiterung 12A; 51A; 71K; 723; (Flap) Serie; 11A; 24J; 73C; 74A; 740 248; 26B; 26J; 27H; 27P; 5GM 110 - 270 275/30R20 97Y GAB; YAT; 11A; 22Q; 244; 247; 27H; 5IM; 57F 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 250 255/30R20 92Y ohne erhöhtes Radhausverbreiterung Anzugsmoment (Flap) Serie; 11A; 24J; 170 Nm; Baureihe 248; 26B; 26J; 27H; W213; 27P; 5GM nicht E300de; Allradantrieb; 255/30R20 92Y mit Heckantrieb; Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H; (Flap) Serie; 11A; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 26B; 26J; 27H; 27P; 73C; 74A; 740 5GM 110 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 245; 26B; 26N; 27P; 5HR 275/30R20 97 GAB; YAT; 11A; 22Q; 244; 247; 27H; 57F Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21N; 22I; Coupe; Heckantrieb; 24J; 248; 5FE; 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 270 255/45R20 M+S erhöhtes Anzugsmoment 255/45R20 101 YBN; 57E 170 Nm; GLC Coupé; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 62 Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 255/40R20 101 erhöhtes Anzugsmoment 255/45R20 YBN; 51G 170 Nm; GLC Coupé; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 235/45R20 100 erhöhtes Anzugsmoment 245/45R20 99 170 Nm; GLC-Klasse; 255/40R20 101 Kombilimousine; 255/45R20 51G Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R20 100 11A; 24J; 24M erhöhtes Anzugsmoment 245/40R20 95W 11A; 21P; 22I; 24J; 170 Nm; GLK-Klasse; 24M Allradantrieb; 255/35R20 97 11A; 21P; 22I; 24C; Heckantrieb; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 101 11A; 21P; 22I; 24C; 12A; 51A; 71K; 723; 24D; 575 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 245/40R20 11A; 22Q; 24C; 244; V-Klasse; Vito; Vito 247; 26B; 26J; 26V; Tourer; Vito Mixto; 27B; 27H ab e1*2007/46*0459*06; ab e1*2007/46*0458*08; ab e1*2007/46*0457*09; Allradantrieb; Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: M-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 163 e1*96/79*0083*.. 110 - 173 265/45R20 104 11A; 24D; 24J erhöhtes Anzugsmoment 275/40R20 102 11A; 24C; 24D 170 Nm; 184 - 215 275/40R20 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 102W 184 - 255 265/45R20 104 11A; 24D; 24J; 52J 12A; 51A; 71K; 723; 255 275/40R20 102 11A; 24C; 24D; 52J 729; 73C; 74A; 740 Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 62 Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 166 e1*2007/46*0598*.. 190 - 430 265/45R20 104 52J erhöhtes Anzugsmoment 265/45R20 170 Nm; GL-Klasse; 104W 265/50R20 107 nicht GLE; nicht M- 265/50R20 107 52J Klasse; GLS; 275/45R20 106 Allradantrieb; 275/50R20 109 10B; 11B; 11G; 11H; 285/50R20 112 11A; 26P 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 75I; DEL 166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/45R20 105 11A; 24J; 244; 247 erhöhtes Anzugsmoment 265/40R20 104 11A; 242; 244; 245; 170 Nm; M-Klasse; 247 nicht GLE Coupé; GLE 265/45R20 104 11A; 242; 244; 245; SUV; nicht GL-Klasse; 247 nicht GLS; 275/40R20 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb; 102W 247 10B; 11B; 11G; 11H; 275/45R20 106 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 573; 71K; 247; 27I 723; 729; 73C; 74A; 740; DEL Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 245/40R20 MB8; 11A; 21B; 21L; 10B; 11B; 11G; 11H; F690 22B; 22F; 22G; 54A 12A; 51A; 71K; 723; 140 C e1*96/27*0057*.., 255/35R20 MB9; 11A; 21B; 21L; 73C; 74A G165 22B; 22F; 22G Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 430 255/40R20 12Q; 51G; 575 erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm; ab Mj.2014 (Baureihe 217); Coupe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 83F; 83G 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 245/35R20 95Y 5HR; 51J erhöhtes Anzugsmoment 245/40R20 95Y 5HR; 51J 170 Nm; bis Mj.2013 150 - 380 255/35R20 97Y 11A; 24J (Baureihe 221); Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 83F; 83G Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 62 Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 22B; 22L; Nicht für Fz. m. 24C; 24D; 367; 5HR; Länge 6158 mm; nicht 51J; 68U; 68V für gepanzerte Fz; 255/35R20 97W 11A; 21B; 21L; 22B; Heckantrieb; 22L; 24C; 24D; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/35R20 95Y 11A; 22B; 22L; 24J; Nicht für Fz. m. 5HR; 51J Länge 6158 mm; nicht 255/35R20 97Y 11A; 21B; 22B; 22L; für gepanzerte Fz; 24J; 24M Nur 4-MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 235/30R20 88 11A; 22M; 246; 26B; Cabrio; Heckantrieb; 260; 270; 54A; 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 245/40R20 11A; 22Q; 24C; 244; V-Klasse; Vito; Vito 639/5 e1*2007/46*0459*.. 247; 26B; 26J; 26V; Tourer; Vito Mixto; 27B; 27H ab e1*2007/46*0459*06; ab e1*2007/46*0458*08; ab e1*2007/46*0457*09; Allradantrieb; Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B13 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 62 Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H15 e11*2007/46*2977*.., 80 - 155 245/35R20 91 11A; 24J; 248; 26B; Q30; Allradantrieb; e5*2007/46*1030*.. 26J; 27F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A H15 e11*2007/46*2977*.., 125 245/35R20 91 11A; 248; 26B; 26N; QX30; Allradantrieb; e5*2007/46*1030*.. 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 62 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 62 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 243) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 62 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 62 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 62 wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 62 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 69M) Dieses Rad ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Reifen und Federteller des Federbeines an der Vorderachse, unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK, vorhanden ist. 6A0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R20 Hinterachse: 295/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 62 6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R20 Hinterachse: 275/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R20 Hinterachse: 275/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BV) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 275/45R20 Hinterachse: 305/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 62 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 82M) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm (Dicke 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig. 838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig. 83F) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335x32mm an der Vorderachse nicht zulässig. 83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig. 858) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 350mm an der Vorderachse zulässig. DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 390mm an der Vorderachse nicht zulässig. GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. MB8) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Tragfähigkeit und die Montierbarkeit der Reifengröße auf der Radgröße am Fahrzeugtyp erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. MB9) rEs ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Tragfähigkeit und die Montierbarkeit der Reifengröße auf der Radgröße am Fahrzeugtyp erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 62 YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/30R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 255/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R20 Hinterachse: 285/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 62 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 62 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA 27F x = 325 y = 390 18 HA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 62 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: AUDI Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 62 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 62 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: AUDI A7/S7 Sportb., A6/S6 Lim./Avant,A6 allroad quattro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 30 VA 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 62 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F8 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*.. Handelsbez.: AUDI A8 L, A8, S8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 62 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 230 y = 250 28 VA 26N x = 230 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 350 27 HA 27H x = 270 y = 350 8 HA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 62 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 280 23 HA 27H x = 270 y = 280 8 HA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 62 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1918*.. Handelsbez.: BMW X-REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA 27I x = 250 y = 250 HA 27B x = 300 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 10 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA 27F x = 300 y = 300 10 HA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 62 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F2X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 25 HA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 62 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 62 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 15 HA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 62 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 639/5 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0459*.. Handelsbez.: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 430 HA 27I x = 250 y = 380 HA 27P x = 250 y = 380 HA 26B x = 320 y = 440 VA 26P x = 270 y = 390 VA 26U x = 200 x = 180 VA 26V x = 200 x = 180 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 440 9 VA 26N x = 320 y = 440 5 VA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 62 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 639/2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0457*.. Handelsbez.: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Variante(n): ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 430 HA 27I x = 250 y = 380 HA 27P x = 250 y = 380 HA 26B x = 320 y = 440 VA 26P x = 270 y = 390 VA 26U x = 200 x = 180 VA 26V x = 200 x = 180 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 440 9 VA 26N x = 320 y = 440 5 VA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 62 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 166 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0598*.. Handelsbez.: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS Variante(n): Allradantrieb, Nur GL-Klasse Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 190 y=0 VA 26B x = 240 y=0 VA 27I x = 245 y=0 HA 27B x = 295 y=0 HA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 62 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 62 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 62 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 49 von 62 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 50 von 62 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 166 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0598*.. Handelsbez.: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS Variante(n): Allradantrieb, GLE SUV, M-Klasse Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 235 y = 270 VA 26P x = 185 y = 220 VA 27B x = 340 y = 235 HA 27I x = 290 y = 185 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 235 y = 270 4 VA 27H x = 340 y = 235 6 HA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 51 von 62 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 639/4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0458*.. Handelsbez.: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 430 HA 27I x = 250 y = 380 HA 27P x = 250 y = 380 HA 26B x = 320 y = 440 VA 26P x = 270 y = 390 VA 26U x = 200 x = 180 VA 26V x = 200 x = 180 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 440 9 VA 26N x = 320 y = 440 5 VA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 52 von 62 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2CLA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*.. Handelsbez.: CLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 310 VA 26P x = 260 y = 260 VA 27B x = 270 y = 290 HA 27I x = 220 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 310 30 VA 26N x = 310 y = 310 8 VA 27F x = 270 y = 290 30 HA 27H x = 270 y = 290 8 HA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 53 von 62 Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 400 VA 26B x = 300 y = 450 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 450 20 VA 26N x = 300 y = 450 8 VA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 54 von 62 Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 20 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 55 von 62 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 56 von 62 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27B x = 290 y = 390 HA 27I x = 240 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 20 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 290 y = 390 30 HA 27H x = 290 y = 390 8 HA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 57 von 62 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 58 von 62 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e5*2007/46*1030*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 25 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 250 20 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 59 von 62 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e5*2007/46*1030*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 30 VA 27H x = 230 y = 220 8 HA 27F x = 280 y = 270 30 HA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 60 von 62 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 30 VA 27H x = 230 y = 220 8 HA 27F x = 280 y = 270 30 HA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 61 von 62 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, QX30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 25 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 250 20 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Gutachten 20-00176-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53377 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 62 von 62 Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA