Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, BMW/ALU, DAIMLER, DAIMLER BENZ AG,
DAIMLER (D), DB, MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan
International S. A., QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
SPAR902035154 SPARTA 209 PCD ohne 66,6 955 2422 02/20
5x112 ET35
SPAR902035154 SPARTA 209 PCD ohne 66,6 963 2403 02/20
5x112 ET35
SPAR902035154 SPARTA 209 PCD ohne 66,6 965 2400 02/20
5x112 ET35
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : B13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : B8 erhöhtes Anzugsmoment; B81 erhöhtes
Anzugsmoment; F2 erhöhtes Anzugsmoment; 4G erhöhtes
Anzugsmoment; 4G1 erhöhtes Anzugsmoment
180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; F8 erhöhtes
Anzugsmoment; GE erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes
Anzugsmoment
200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 245 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; erhöhtes
24C; 24D; 54F Anzugsmoment
140 Nm; AUDI S4 bis
265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; MJ2016; Kombi;
24C; 24D; 54F Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
740; 77E
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22H; erhöhtes
24J; 24M; 5GA; 51J Anzugsmoment
140 Nm; AUDI A4 bis
100 - 200 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; MJ2015; Nicht A4
24C; 24D; 54F Allroad Quattro; AUDI
100 - 245 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; S4 bis MJ2016; Kombi;
24C; 24D; 54F Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
740; 77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 26P; 27I; 5GA erhöhtes
Anzugsmoment
90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; 140 Nm; Nicht A4
27B Allroad Quattro; AUDI
260 225/35R20 M+S 11A; 26P; 27I; 5GA; A4 (B9) ab MJ2016;
52J AUDI S4 (B9) ab
MJ2016; Kombi;
Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9 erhöhtes
Anzugsmoment
265/30R20 94Y YB9 140 Nm; A5 Coupé (B9)
ab MJ2016; A5
Sportback (B9) ab
MJ2016; S5 Sportback
(B9) ab MJ2016; A5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
S5 Cabrio (B9) ab
MJ2016; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 22H; erhöhtes
24J; 24M; 5GA; 51J Anzugsmoment
140 Nm; AUDI A4 bis
255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; MJ2015; Kombi;
24C; 24D; 54F Frontantrieb;
265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 54F 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 740;
77E
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 245 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; erhöhtes
24C; 24D; 54F Anzugsmoment
140 Nm; AUDI S4 bis
265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; MJ2016; Kombi;
24C; 24D; 54F Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
740; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 245 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22H; erhöhtes
24J; 24M; 5GA; 51J Anzugsmoment
140 Nm; AUDI S4 bis
255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; MJ2016; Limousine;
24C; 24D; 54F Allradantrieb;
265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 54F 12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
740; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90 11A; 21B; 22B; 22H; erhöhtes
24J; 24M; 5GA; 51J Anzugsmoment
140 Nm; AUDI A4 bis
255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; MJ2015; Limousine;
24C; 24D; 54F Frontantrieb;
265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 54F 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 740;
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; erhöhtes
24C; 24D; 54F Anzugsmoment
140 Nm; AUDI A4 bis
100 - 245 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22H; MJ2015; AUDI S4 bis
24J; 24M; 5GA; 51J MJ2016; Limousine;
255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; Allradantrieb;
24C; 24D; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
740; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 26P; 27I; 5GA erhöhtes
Anzugsmoment
90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; 140 Nm; Nicht A4
27B Allroad Quattro; AUDI
260 225/35R20 M+S 11A; 26P; 27I; 5GA; A4 (B9) ab MJ2016;
52J AUDI S4 (B9) ab
MJ2016; Kombi;
Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 77E
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22H; erhöhtes
24J; 24M; 5GA; 51J Anzugsmoment
140 Nm; AUDI A4 bis
100 - 200 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; MJ2015; Nicht A4
24C; 24D; 54F Allroad Quattro; AUDI
100 - 245 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; S4 bis MJ2016; Kombi;
24C; 24D; 54F Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
740; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9 erhöhtes
Anzugsmoment
265/30R20 94Y YB9 140 Nm; A5 Coupé (B9)
ab MJ2016; A5
Sportback (B9) ab
MJ2016; S5 Sportback
(B9) ab MJ2016; A5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
S5 Cabrio (B9) ab
MJ2016; S5 Coupé (B9)
ab MJ2016;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 22H; erhöhtes
24J; 24M; 5GA; 51J Anzugsmoment
140 Nm; AUDI A4 bis
255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; MJ2015; Kombi;
24C; 24D; 54F Frontantrieb;
265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 54F 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 740;
77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 309 - 331 255/35R20 97Y 11A; 26P; 530 erhöhtes
Anzugsmoment
4G1 e13*2007/46*1147*.. 265/35R20 95Y 11A; 26P; 270; 5HR; 140 Nm; Nur S7
530 Sportback; Coupe; 4-
türig; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
740; 77E
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Seite: 5 von 62
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/40R20 99 11A; 27I; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
4G1 e13*2007/46*1147*.. 255/35R20 97 11A; 27I 140 Nm; Nur A6
255/40R20 97 11A; 27I allroad quattro;
265/35R20 99 11A; 245; 26P; 27B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A; 740;
77E
4G e1*2007/46*0436*.. 309 - 331 255/35R20 97Y 11A; 245; 248; 26P; erhöhtes
4G1 e13*2007/46*1147*.. 270; 530 Anzugsmoment
140 Nm; Nur S6; Kombi;
265/35R20 99Y 11A; 245; 248; 26B; Stufenheck;
260; 271; 530 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A; 740;
77E
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 265/30R20 94 11A; 245; 248; 26B; erhöhtes
4G1 e13*2007/46*1147*.. 260; 271; 5HI; 67J Anzugsmoment
140 Nm; A6; nicht A6
100 - 245 235/35R20 92Y 5GM; 57E; 67J; 67X allroad quattro; S6;
245/35R20 95Y 11A; 26P; 270 Kombi; Stufenheck;
100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 245; Allradantrieb;
248; 26P; 270; 5GM Frontantrieb;
255/35R20 97Y 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
270 12A; 51A; 573; 71K;
265/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; 723; 73C; 74A; 740;
260; 271 77E
275/30R20 97Y 11A; 248; 272; 57F;
67X; 68U
180 - 331 265/30R20 94Y nicht Kombi; 11A; 245;
248; 26B; 260; 271;
5HI; 67J
309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26P; 270; 52J
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 255/30R20 92 11A; 26P; 5GM erhöhtes
Anzugsmoment
4G1 e13*2007/46*1147*.. 255/35R20 93 11A; 26P; 5HA 140 Nm; A7 Sportback;
140 - 245 245/35R20 95 S7 Sportback; Coupe;
140 - 331 255/35R20 97 11A; 26P 4-türig;
265/30R20 94Y 11A; 26P; 270; 5HI Allradantrieb;
265/35R20 95Y 11A; 26P; 270 Frontantrieb;
309 - 331 245/35R20 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
740; 77E
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Seite: 6 von 62
Verkaufsbezeichnung: AUDI A7/S7 Sportb., A6/S6 Lim./Avant,A6 allroad quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 255/35R20 97 5IM erhöhtes
Anzugsmoment
255/40R20 101 140 Nm; A7 Sportback;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740
F2 e1*2007/46*1801*.. 170 - 257 235/45R20 100 erhöhtes
Anzugsmoment
245/40R20 99 11A; 26P 140 Nm; A6 ALLROAD
245/45R20 99 11A; 26P QUATTRO;
255/40R20 101 11A; 248; 26P Allradantrieb;
255/45R20 101 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R20 99 11A; 245; 248; 26N; 12A; 51A; 71K; 723;
26P; 27H 73C; 74A; 740
265/40R20 100 11A; 245; 248; 26N;
26P; 27H
F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 235/45R20 100 erhöhtes
Anzugsmoment
235/45R20 100 140 Nm; A6;
245/40R20 99 11A; 248; 26P; 5JK Kombilimousine;
255/35R20 97 11A; 245; 248; 26P; Limousine;
5IM Allradantrieb;
255/40R20 101 11A; 245; 248; 26P Frontantrieb;
265/35R20 99 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
5JK 12A; 51A; 71K; 723;
265/40R20 100 11A; 24J; 248; 26B 73C; 74A; 740; 858
275/35R20 102 11A; 24J; 244; 26B;
27H
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/40R20 101 erhöhtes
Anzugsmoment
265/40R20 100 11A; 26P 180 Nm;
275/35R20 102 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
275/40R20 102 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 245/40R20 99 52J erhöhtes
Anzugsmoment
265/40R20 11A; 21P; 51G 180 Nm; kurzer
Radstand; langer
Radstand;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
740
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: AUDI E-TRON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE e1*2007/46*1914*.. 158 255/50R20 109 124 erhöhtes
Anzugsmoment
265/45R20 108 12A 180 Nm; e-tron;
265/50R20 107 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
275/45R20 106 12A 51A; 71K; 723; 73C;
285/45R20 112 12A 74A; 740
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99 erhöhtes
Anzugsmoment
8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O 200 Nm;
230 - 260 245/45R20 99Y 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A; 740;
838
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99 erhöhtes
Anzugsmoment
100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O 200 Nm;
230 - 260 245/45R20 99Y 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A; 740;
838
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 99 11A; 248 erhöhtes
Anzugsmoment
255/40R20 97 11A; 245; 248; 26N 180 Nm; Q5; SQ5;
255/45R20 101 11A; 245; 248; 26N Allradantrieb;
265/40R20 100 11A; 24J; 248; 26N Frontantrieb;
265/45R20 104 11A; 24J; 248; 26N 10B; 11B; 11G; 11H;
275/40R20 102 11A; 24J; 244; 26N 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99 erhöhtes
Anzugsmoment
100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O 200 Nm;
230 - 260 245/45R20 99Y 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A; 740;
838
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 4G (Schraubenbund lose)
Zubehör : B13
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : FY
Zubehör : B13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : 4G erhöhtes Anzugsmoment
180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0544*.. 412 255/40R20 101 52J erhöhtes
Anzugsmoment
140 Nm; nur AUDI RS 6
AVANT;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740
Verkaufsbezeichnung: Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 245/45R20 99 11A; 248 erhöhtes
Anzugsmoment
255/40R20 97 11A; 245; 248; 26N 180 Nm; Q5;
255/45R20 101 11A; 245; 248; 26N Allradantrieb;
265/40R20 100 11A; 24J; 248; 26N Frontantrieb;
265/45R20 104 11A; 24J; 248; 26N 10B; 11B; 11G; 11H;
275/40R20 102 11A; 24J; 244; 26N 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 225/40R20 94Y 11A; 24J; 244; 26B; BMW X2 (F39);
26N; 27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R20 92 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
26J; 27B; 27H 73C; 74D
245/35R20 91 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27B; 27H
255/30R20 92 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/35R20 93 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
265/30R20 94 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
265/35R20 95 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 185 245/45R20 99 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 245/45R20 99 57E; 6AO M SERIE;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 245/45R20 99 M SERIE;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
G7X e1*2007/46*1952*.. 155 - 390 255/50R20 M+S 10B; 11B; 11G; 11H;
255/55R20 M+S 12A; 51A; 71K; 723;
265/50R20 M+S 73C; 74D; 75I
275/50R20 109
285/45R20 112
Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 245/45R20 99 6AO Allradantrieb;
255/40R20 101 6A0 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R20 101 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 195 245/45R20 99 Allradantrieb;
255/40R20 101 Heckantrieb;
255/45R20 101 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
G5X e1*2007/46*1918*.. 155 - 390 275/45R20 110 51G; 52J nicht Hybrid;
M+S
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 75I; 76Z
G5X e1*2007/46*1918*.. 155 - 390 255/50R20 109 11A; 12A; 26P Kombilimousine;
275/45R20 M+S 12T Allradantrieb; nicht
275/45R20 110 12T Hybrid;
285/45R20 112 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 75I
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G6X e1*2007/46*2020*.. 155 - 250 275/45R20 110Y 12A; 57E; 6BV 10B; 11B; 11G; 11H;
155 - 390 275/45R20 M+S 124; 52J 51A; 71K; 723; 73C;
74D; 768
Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 245/30R20 95Y 11A; 24C; 24D; 26J; BMW Active Tourer
F2GT e1*2007/46*1677*.. 27F; 27V F45;
BMW Gran Tourer F46;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 245/30R20 95Y 11A; 24C; 24D; 26J; BMW Active Tourer
27F; 27V F45;
BMW Gran Tourer F46;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW/ALU
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 225/40R20 94Y 11A; 24J; 244; 26B; BMW X2 (F39);
26N; 27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R20 92 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
26J; 27B; 27H 73C; 74D
245/35R20 91 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27B; 27H
255/30R20 92 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/35R20 93 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
265/30R20 94 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
265/35R20 95 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 185 245/45R20 99 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 245/45R20 99 57E; 6AO M SERIE;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 245/45R20 99 M SERIE;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
G7X e1*2007/46*1952*.. 155 - 390 255/50R20 M+S 10B; 11B; 11G; 11H;
255/55R20 M+S 12A; 51A; 71K; 723;
265/50R20 M+S 73C; 74D; 75I
275/50R20 109
285/45R20 112
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : B13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 245; erhöhtes
26B; 26N; 27P Anzugsmoment
170 Nm; Coupé; Cabrio;
255/30R20 92Y ohne Allradantrieb;
Radhausverbreiterung Heckantrieb;
(Flap) Serie; 11A; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 26B; 26J; 27H; 12A; 51A; 71K; 723;
27P; 5GM
255/30R20 92Y mit 73C; 74A; 740
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 24J;
26B; 26J; 27H; 27P;
5GM
275/30R20 93W GAB; YAT; 11A; 22Q;
244; 247; 27H; 57F
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 250 245/40R20 99 11A; 26P; 6BN erhöhtes
Anzugsmoment
245/40R20 99 11A; 26P; 57E; 6BN 170 Nm; All Terrain;
Kombi; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 250 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 245; erhöhtes
26B; 26N; 27P; 5HR Anzugsmoment
170 Nm; Baureihe
W213;
255/30R20 92Y mit nicht All Terrain;
Radhausverbreiterung nicht E300de;
(Flap) Serie; 11A; 24J; Allradantrieb;
26B; 26J; 27H; 27P; Heckantrieb;
5GM
255/30R20 92Y ohne 10B; 11B; 11G; 11H;
Radhausverbreiterung 12A; 51A; 71K; 723;
(Flap) Serie; 11A; 24J; 73C; 74A; 740
248; 26B; 26J; 27H;
27P; 5GM
110 - 270 275/30R20 97Y GAB; YAT; 11A; 22Q;
244; 247; 27H; 5IM;
57F
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 250 255/30R20 92Y ohne erhöhtes
Radhausverbreiterung Anzugsmoment
(Flap) Serie; 11A; 24J; 170 Nm; Baureihe
248; 26B; 26J; 27H; W213;
27P; 5GM nicht E300de;
Allradantrieb;
255/30R20 92Y mit Heckantrieb;
Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H;
(Flap) Serie; 11A; 24J; 12A; 51A; 71K; 723;
26B; 26J; 27H; 27P; 73C; 74A; 740
5GM
110 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 245;
26B; 26N; 27P; 5HR
275/30R20 97 GAB; YAT; 11A; 22Q;
244; 247; 27H; 57F
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Seite: 13 von 62
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : F2B; F2CLA (Kugelbund)
Zubehör : B13
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212; 639/2; 245G; 140; 163; 140 C; 207; 639/5; 245G AMG;
215; 220; R1EC; 639/4; F2A; 221; 204; 172; F2B; 166; 204 X
Zubehör : B13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA; 172; 204; 207
140 Nm für Typ : F2A
150 Nm für Typ : 140; 140 C; 215; 220
160 Nm für Typ : 245G AMG erhöhtes Anzugsmoment; 245G erhöhtes
Anzugsmoment
170 Nm für Typ : R1EC erhöhtes Anzugsmoment; 163 erhöhtes
Anzugsmoment; 166 erhöhtes Anzugsmoment; 204 X erhöhtes
Anzugsmoment; 212 erhöhtes Anzugsmoment; 221 erhöhtes
Anzugsmoment
180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 246; 248; 26B; erhöhtes
26N; 27B; 27H Anzugsmoment
160 Nm; Sportfahrwerk;
245/40R20 95 11A; 246; 248; 26B; GLA; nicht Offroad-
26N; 27B; 27F Fahrwerk; Fahrdynamik-
Paket; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
245/40R20 95 11A; 24J; 248; 27I 160 Nm; nicht
Sportfahrwerk; GLA;
nicht Fahrdynamik
Paket; Offroad-
Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
26N; 27B; 27H Anzugsmoment
160 Nm; nicht
245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26N; 27B; 27F nicht Fahrdynamik
Paket; nicht Offroad-
Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/35R20 90 11A; 24M; 241; 246; Limousine;
26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/35R20 90 11A; 241; 246; 248; Kombilimousine;
26B; 26J; 27B; 27H Allradantrieb;
245/30R20 90 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 246; 248; 26B; erhöhtes
26N; 27B; 27H Anzugsmoment
160 Nm; Sportfahrwerk;
245/40R20 95 11A; 246; 248; 26B; GLA; nicht Offroad-
26N; 27B; 27F Fahrwerk; Fahrdynamik-
Paket; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
245/40R20 95 11A; 24J; 248; 27I 160 Nm; nicht
Sportfahrwerk; GLA;
nicht Fahrdynamik
Paket; Offroad-
Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
26N; 27B; 27H Anzugsmoment
160 Nm; nicht
245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26N; 27B; 27F nicht Fahrdynamik
Paket; nicht Offroad-
Fahrwerk;
Komfortfahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/45R20 96 11A; 24C; 244; 247; GLA-KLASSE;
26B Allradantrieb;
245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26B 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R20 99 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723;
26B 73C; 74A
255/40R20 97 11A; 24C; 24D; 26B;
26N
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/45R20 96 11A; 24J; 24M; 26B GLB-KLASSE;
245/40R20 99 11A; 24C; 243; 248; Allradantrieb;
26B; 26N Frontantrieb;
245/45R20 99 11A; 24C; 243; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N 12A; 51A; 71K; 723;
255/40R20 97 11A; 24C; 24D; 26B; 73C; 74A
26N
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 235/30R20 88Y 11A; 24C; 24M; 26B; bis
26J; 27B; 27H; 5FE; e1*2001/116*0431*36;
56G; 69M Coupe; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nur Baureihe 204; Nur
22F; 22L; 24C; 24D; 4-MATIC; Limousine;
5FE; 54A; 56G; 69M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nur Baureihe 204;
22F; 22L; 24C; 24D; Limousine;
5FE; 54A; 56G; 69M Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 255/30R20 92 11A; 24C; 24D; 26B; Kombi; Limousine;
26J; 27B; 27F Allradantrieb;
265/30R20 94 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb;
26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M; 68U; 12A; 51A; 71K; 723;
68V
255/35R20 97W 11A; 21B; 21J; 21L; 729; 73C; 74A; 82M
22F; 22L; 24D; 24J;
367
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 245; erhöhtes
26B; 26N; 27P Anzugsmoment
170 Nm; Coupé; Cabrio;
255/30R20 92Y ohne Allradantrieb;
Radhausverbreiterung Heckantrieb;
(Flap) Serie; 11A; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 26B; 26J; 27H; 12A; 51A; 71K; 723;
27P; 5GM
255/30R20 92Y mit 73C; 74A; 740
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 24J;
26B; 26J; 27H; 27P;
5GM
275/30R20 93W GAB; YAT; 11A; 22Q;
244; 247; 27H; 57F
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 250 245/40R20 99 11A; 26P; 6BN erhöhtes
Anzugsmoment
245/40R20 99 11A; 26P; 57E; 6BN 170 Nm; All Terrain;
Kombi; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 250 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 245; erhöhtes
26B; 26N; 27P; 5HR Anzugsmoment
170 Nm; Baureihe
W213;
255/30R20 92Y mit nicht All Terrain;
Radhausverbreiterung nicht E300de;
(Flap) Serie; 11A; 24J; Allradantrieb;
26B; 26J; 27H; 27P; Heckantrieb;
5GM
255/30R20 92Y ohne 10B; 11B; 11G; 11H;
Radhausverbreiterung 12A; 51A; 71K; 723;
(Flap) Serie; 11A; 24J; 73C; 74A; 740
248; 26B; 26J; 27H;
27P; 5GM
110 - 270 275/30R20 97Y GAB; YAT; 11A; 22Q;
244; 247; 27H; 5IM;
57F
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 250 255/30R20 92Y ohne erhöhtes
Radhausverbreiterung Anzugsmoment
(Flap) Serie; 11A; 24J; 170 Nm; Baureihe
248; 26B; 26J; 27H; W213;
27P; 5GM nicht E300de;
Allradantrieb;
255/30R20 92Y mit Heckantrieb;
Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H;
(Flap) Serie; 11A; 24J; 12A; 51A; 71K; 723;
26B; 26J; 27H; 27P; 73C; 74A; 740
5GM
110 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 245;
26B; 26N; 27P; 5HR
275/30R20 97 GAB; YAT; 11A; 22Q;
244; 247; 27H; 57F
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21N; 22I; Coupe; Heckantrieb;
24J; 248; 5FE; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 270 255/45R20 M+S erhöhtes
Anzugsmoment
255/45R20 101 YBN; 57E 170 Nm; GLC Coupé;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 255/40R20 101 erhöhtes
Anzugsmoment
255/45R20 YBN; 51G 170 Nm; GLC Coupé;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 235/45R20 100 erhöhtes
Anzugsmoment
245/45R20 99 170 Nm; GLC-Klasse;
255/40R20 101 Kombilimousine;
255/45R20 51G Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R20 100 11A; 24J; 24M erhöhtes
Anzugsmoment
245/40R20 95W 11A; 21P; 22I; 24J; 170 Nm; GLK-Klasse;
24M Allradantrieb;
255/35R20 97 11A; 21P; 22I; 24C; Heckantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R20 101 11A; 21P; 22I; 24C; 12A; 51A; 71K; 723;
24D; 575 73C; 74A; 740
Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 245/40R20 11A; 22Q; 24C; 244; V-Klasse; Vito; Vito
247; 26B; 26J; 26V; Tourer; Vito Mixto;
27B; 27H ab
e1*2007/46*0459*06;
ab
e1*2007/46*0458*08;
ab
e1*2007/46*0457*09;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
163 e1*96/79*0083*.. 110 - 173 265/45R20 104 11A; 24D; 24J erhöhtes
Anzugsmoment
275/40R20 102 11A; 24C; 24D 170 Nm;
184 - 215 275/40R20 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
102W
184 - 255 265/45R20 104 11A; 24D; 24J; 52J 12A; 51A; 71K; 723;
255 275/40R20 102 11A; 24C; 24D; 52J 729; 73C; 74A; 740
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Seite: 19 von 62
Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
166 e1*2007/46*0598*.. 190 - 430 265/45R20 104 52J erhöhtes
Anzugsmoment
265/45R20 170 Nm; GL-Klasse;
104W
265/50R20 107 nicht GLE; nicht M-
265/50R20 107 52J Klasse; GLS;
275/45R20 106 Allradantrieb;
275/50R20 109 10B; 11B; 11G; 11H;
285/50R20 112 11A; 26P 12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A; 740;
75I; DEL
166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/45R20 105 11A; 24J; 244; 247 erhöhtes
Anzugsmoment
265/40R20 104 11A; 242; 244; 245; 170 Nm; M-Klasse;
247 nicht GLE Coupé; GLE
265/45R20 104 11A; 242; 244; 245; SUV; nicht GL-Klasse;
247 nicht GLS;
275/40R20 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb;
102W 247 10B; 11B; 11G; 11H;
275/45R20 106 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 573; 71K;
247; 27I 723; 729; 73C; 74A;
740; DEL
Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 245/40R20 MB8; 11A; 21B; 21L; 10B; 11B; 11G; 11H;
F690 22B; 22F; 22G; 54A 12A; 51A; 71K; 723;
140 C e1*96/27*0057*.., 255/35R20 MB9; 11A; 21B; 21L; 73C; 74A
G165 22B; 22F; 22G
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 430 255/40R20 12Q; 51G; 575 erhöhtes
Anzugsmoment
170 Nm; ab Mj.2014
(Baureihe 217); Coupe;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74A; 740; 83F; 83G
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 245/35R20 95Y 5HR; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
245/40R20 95Y 5HR; 51J 170 Nm; bis Mj.2013
150 - 380 255/35R20 97Y 11A; 24J (Baureihe 221);
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 530; 573;
71K; 723; 729; 73C;
74A; 740; 83F; 83G
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 22B; 22L; Nicht für Fz. m.
24C; 24D; 367; 5HR; Länge 6158 mm; nicht
51J; 68U; 68V für gepanzerte Fz;
255/35R20 97W 11A; 21B; 21L; 22B; Heckantrieb;
22L; 24C; 24D; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/35R20 95Y 11A; 22B; 22L; 24J; Nicht für Fz. m.
5HR; 51J Länge 6158 mm; nicht
255/35R20 97Y 11A; 21B; 22B; 22L; für gepanzerte Fz;
24J; 24M Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 235/30R20 88 11A; 22M; 246; 26B; Cabrio; Heckantrieb;
260; 270; 54A; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 245/40R20 11A; 22Q; 24C; 244; V-Klasse; Vito; Vito
639/5 e1*2007/46*0459*.. 247; 26B; 26J; 26V; Tourer; Vito Mixto;
27B; 27H ab
e1*2007/46*0459*06;
ab
e1*2007/46*0458*08;
ab
e1*2007/46*0457*09;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : B13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H15 e11*2007/46*2977*.., 80 - 155 245/35R20 91 11A; 24J; 248; 26B; Q30; Allradantrieb;
e5*2007/46*1030*.. 26J; 27F Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
H15 e11*2007/46*2977*.., 125 245/35R20 91 11A; 248; 26B; 26N; QX30; Allradantrieb;
e5*2007/46*1030*.. 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
243) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
"Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
69M) Dieses Rad ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Reifen und Federteller des
Federbeines an der Vorderachse, unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach
ETRTO bzw. WdK, vorhanden ist.
6A0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R20
Hinterachse: 295/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
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6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R20
Hinterachse: 275/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R20
Hinterachse: 275/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BV) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 275/45R20
Hinterachse: 305/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
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74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
82M) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm (Dicke
32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm
(Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
zulässig.
83F) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
335x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
858) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 350mm
an der Vorderachse zulässig.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
MB8) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Tragfähigkeit und die Montierbarkeit der
Reifengröße auf der Radgröße am Fahrzeugtyp erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
MB9) rEs ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Tragfähigkeit und die Montierbarkeit der
Reifengröße auf der Radgröße am Fahrzeugtyp erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/30R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 255/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 285/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 200 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
27F x = 270 y = 400 30 HA
27H x = 270 y = 400 8 HA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Nur A6 allroad quattro
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 450 y = 270 VA
26P x = 400 y = 220 VA
27B x = 325 y = 390 HA
27I x = 275 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 450 y = 270 7 VA
27H x = 325 y = 390 8 HA
27F x = 325 y = 390 18 HA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*..
Handelsbez.: AUDI Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 25 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: AUDI A7/S7 Sportb., A6/S6 Lim./Avant,A6 allroad quattro
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 30 VA
27H x = 200 y = 350 8 HA
27F x = 200 y = 350 30 HA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 36 von 62
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F8
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*..
Handelsbez.: AUDI A8 L, A8, S8
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
26P x = 200 y = 200 VA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 250 VA
26P x = 180 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 230 y = 250 28 VA
26N x = 230 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 350 27 HA
27H x = 270 y = 350 8 HA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Seite: 38 von 62
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 280 23 HA
27H x = 270 y = 280 8 HA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Seite: 39 von 62
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1918*..
Handelsbez.: BMW X-REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
27I x = 250 y = 250 HA
27B x = 300 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 10 VA
27H x = 300 y = 300 8 HA
27F x = 300 y = 300 10 HA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Seite: 40 von 62
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F2X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*..
Handelsbez.: BMW X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 25 HA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Seite: 42 von 62
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 15 HA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Seite: 43 von 62
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 639/5
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0459*..
Handelsbez.: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 430 HA
27I x = 250 y = 380 HA
27P x = 250 y = 380 HA
26B x = 320 y = 440 VA
26P x = 270 y = 390 VA
26U x = 200 x = 180 VA
26V x = 200 x = 180 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 440 9 VA
26N x = 320 y = 440 5 VA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Seite: 44 von 62
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 639/2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0457*..
Handelsbez.: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Variante(n): ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 430 HA
27I x = 250 y = 380 HA
27P x = 250 y = 380 HA
26B x = 320 y = 440 VA
26P x = 270 y = 390 VA
26U x = 200 x = 180 VA
26V x = 200 x = 180 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 440 9 VA
26N x = 320 y = 440 5 VA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Seite: 45 von 62
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 166
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0598*..
Handelsbez.: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Variante(n): Allradantrieb, Nur GL-Klasse
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 190 y=0 VA
26B x = 240 y=0 VA
27I x = 245 y=0 HA
27B x = 295 y=0 HA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Seite: 46 von 62
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Seite: 47 von 62
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Seite: 48 von 62
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Seite: 49 von 62
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Seite: 50 von 62
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 166
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0598*..
Handelsbez.: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Variante(n): Allradantrieb, GLE SUV, M-Klasse
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 235 y = 270 VA
26P x = 185 y = 220 VA
27B x = 340 y = 235 HA
27I x = 290 y = 185 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 235 y = 270 4 VA
27H x = 340 y = 235 6 HA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Seite: 51 von 62
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 639/4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0458*..
Handelsbez.: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 430 HA
27I x = 250 y = 380 HA
27P x = 250 y = 380 HA
26B x = 320 y = 440 VA
26P x = 270 y = 390 VA
26U x = 200 x = 180 VA
26V x = 200 x = 180 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 440 9 VA
26N x = 320 y = 440 5 VA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 52 von 62
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 310 VA
26P x = 260 y = 260 VA
27B x = 270 y = 290 HA
27I x = 220 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 310 30 VA
26N x = 310 y = 310 8 VA
27F x = 270 y = 290 30 HA
27H x = 270 y = 290 8 HA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Seite: 53 von 62
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 400 VA
26B x = 300 y = 450 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 450 20 VA
26N x = 300 y = 450 8 VA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 54 von 62
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 20 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 55 von 62
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Seite: 56 von 62
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27B x = 290 y = 390 HA
27I x = 240 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 20 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 290 y = 390 30 HA
27H x = 290 y = 390 8 HA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 57 von 62
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Seite: 58 von 62
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e5*2007/46*1030*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 25 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 250 20 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e5*2007/46*1030*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 250 VA
26P x = 250 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 250 8 VA
26J x = 350 y = 250 30 VA
27H x = 230 y = 220 8 HA
27F x = 280 y = 270 30 HA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 250 VA
26P x = 250 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 250 8 VA
26J x = 350 y = 250 30 VA
27H x = 230 y = 220 8 HA
27F x = 280 y = 270 30 HA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n): Allradantrieb, QX30
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 25 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 250 20 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA
Gutachten 20-00176-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 16.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*..
Handelsbez.: Q5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA