Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 38
Fahrzeughersteller : CITROEN, HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor
Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK),
MASERATI S.p.A., MAZDA, Mazda Motor Corporation,
MITSUBISHI, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 20 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
SPAR902038191 SPARTA 209 PCD ohne 67,1 900 2400 11/21
5x114,3 ET38
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: SPARTA 20105 KBA: 53907 Lochkreis: 5x114,3 ET: 43
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAQJ
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 38
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : D6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm
Verkaufsbezeichnung: C-CROSSER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V***** e2*2001/116*0358*.. 115 - 125 245/40R20 95 11A; 22I; 24J; 24M; erhöhtes
5HR Anzugsmoment
145 Nm; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company,
HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : D6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : DM; VF
120 Nm für Typ : FE
127 Nm für Typ : OS; OSE; PDE; TM
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM e11*2007/46*0633*.. 110 - 199 235/45R20 100 11A; 24J; 248; 26P Santa Fe; Grand Santa
Fe; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: i30, i30N
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PDE e11*2007/46*3807*.., 184 - 206 245/30R20 90 11A; 24C; 24D; 26B; i30N; i30N Fastback;
e5*2007/46*1075*.. 26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VF e4*2007/46*0263*.., 85 - 131 245/30R20 90 11A; 24C; 24D; 26B; Kombi; Limousine;
e4*2007/46*0264*.. 26J; 27F Frontantrieb;
255/30R20 92 11A; 24D; 27F; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
67V 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 38
Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OSE e4*2007/46*1522*.. 26 - 28 235/35R20 88 11A; 24C; 244; 247; KONA EV; Frontantrieb;
26B; 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/30R20 90 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
26J; 27H 73C; 74A
255/30R20 88 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27F
265/30R20 94 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai, Kona N, Kauai N
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OS e4*2007/46*1259*.. 77 - 130 245/30R20 86 11A; 24C; 24D; 26B; KONA; nicht KONA EV;
26J; 27H Allradantrieb;
77 - 146 235/35R20 88 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R20 88 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
26J; 27F 73C; 74A
265/30R20 94 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27F
OS e4*2007/46*1259*.. 26 - 28 235/35R20 88 11A; 24C; 244; 247; KONA EV; Frontantrieb;
26B; 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/30R20 90 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
26J; 27H 73C; 74A
255/30R20 88 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27F
265/30R20 94 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: NEXO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FE e9*2007/46*6592*.. 32 245/40R20 95 11A; 24J; 24M; 26B; Wasserstoffbetrieb;
26N Frontantrieb;
255/35R20 93 11A; 24M; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N 12A; 51A; 71K; 723;
255/40R20 97 11A; 24M; 241; 246; 73C; 74A
26B; 26N
Verkaufsbezeichnung: Santa Fe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TM e4*2007/46*1318*.. 110 - 148 245/45R20 99 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
255/45R20 101 11A; 241; 244; 246; 73C; 74A
247; 26B; 26N; 27I
265/45R20 104 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27I
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : D6
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 38
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : XM FL
110 Nm für Typ : JF; MQ4
120 Nm für Typ : QL
127 Nm für Typ : CV
Verkaufsbezeichnung: EV6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CV e9*2018/858*11073*.. 42 - 81 245/45R20 99 11A; 24M; 242; 245; Allradantrieb;
26B; 26N; 27B Heckantrieb; Elektro;
255/45R20 101 11A; 24C; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27B 12A; 51A; 71K; 723;
265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A
26B; 26J; 27B
265/45R20 104 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B
275/40R20 102 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B
Verkaufsbezeichnung: Optima
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JF e4*2007/46*1018*.. 99 - 126 225/35R20 90 11A; 241; 244; 246; Kombi; Limousine;
247; 26B; 26N; 27H Frontantrieb;
235/35R20 92 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27H 12A; 51A; 71K; 723;
99 - 180 225/35R20 90W 11A; 241; 244; 246; 73C; 74A
247; 26B; 26N; 27H
235/35R20 92W 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27H
Verkaufsbezeichnung: SORENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MQ4 e4*2007/46*1530*.. 132 - 148 245/45R20 99 11A; 24J; 248; 26B; inkl. Hybrid;
27B 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R20 101 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723;
26B; 26N; 27B 73C; 74A
265/45R20 104 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27B
275/40R20 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27B
XM FL e11*2007/46*0634*.. 110 - 204 235/45R20 100 11A; 245; 248 Kombi; Allradantrieb;
245/45R20 99 11A; 245; 248; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: Sportage
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
QL e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26N; 27B; 27H Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 38
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : D6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : RP
120 Nm für Typ : CD; QLE
Verkaufsbezeichnung: Carens, Rondo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RP e4*2007/46*0633*.. 85 - 130 225/35R20 90 11A; 24C; 244; 247; Kombi; Frontantrieb;
26B; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/30R20 90 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
26J; 27F 73C; 74A
255/30R20 92 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: Ceed, ProCeed, XCeed
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CD e4*2007/46*1299*.. 77 - 150 235/35R20 88 11A; 242; 245; 248; Xceed; Frontantrieb;
26P; 27I inkl. Hybrid;
245/30R20 90 11A; 242; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: KIA SPORTAGE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
QLE e11*2007/46*3144*.., 85 - 136 245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
e5*2007/46*1081*.. 26B; 26N; 27B; 27H Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MASERATI S.p.A.
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: SPARTA 20105 KBA: 53907 Lochkreis: 5x114,3 ET: 43
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAQJ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 38
Verkaufsbezeichnung: QUATTROPORTE, GHIBLI, LEVANTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M156 e3*2007/46*0224*.. 184 - 257 265/45R20 104 LEVANTE (Modell 161);
275/40R20 102 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
275/45R20 106 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
M156 e3*2007/46*0224*.. 316 265/45R20 104 GCJ; 57E; KAQJ LEVANTE S (Modell
161);
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA, Mazda Motor Corporation
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : D6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GH; KE; KF; KFE
120 Nm für Typ : GH; GJ
135 Nm für Typ : DM
Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM e13*2007/46*2041*.. 85 - 137 235/35R20 92 11A; 24J; 248; 26P Kombilimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 235/45R20 96 11A; 24J; 26P; 27I inkl. Mj.2015; nur CX-
KF e13*2007/46*1803*.. 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26P; 27I 5; Allradantrieb;
Frontantrieb;
245/45R20 99 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
255/40R20 97 11A; 24J; 24M; 26P; 723; 729; 73C; 74A
27B
255/45R20 101 11A; 24J; 24M; 26P;
27B
KFE e13*2007/46*1832*.. 110 - 143 235/45R20 96 11A; 24J; 26P; 27I nur CX-5;
245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26P; 27I Allradantrieb;
Frontantrieb;
245/45R20 99 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
255/40R20 97 11A; 24J; 24M; 26P; 723; 729; 73C; 74A
27B
255/45R20 101 11A; 24J; 24M; 26P;
27B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 38
Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ER e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 245/45R20 99 11A; 22I; 24J; 24M Allradantrieb;
ERE e13*2007/46*1109*.. 255/45R20 101 11A; 22I; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 141 235/35R20 92 11A; 24J; 248; 26B; ab Mj.2012; inkl.
GJ e1*2007/46*1001*.. 26N; 27B; 27H; 5FE Mj.2015; Kombi;
107 - 143 225/35R20 90W 11A; 245; 26P; 27I Stufenheck;
235/35R20 92 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26N; 27B; 27H Frontantrieb; nur
245/30R20 90W 11A; 24J; 248; 26B; Mazda 6;
26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R20 91W 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
26N; 27B; 27H 73C; 74A
255/30R20 92 11A; 241; 246; 248;
26B; 26J; 27B; 27F
255/35R20 93 11A; 241; 246; 248;
26B; 26J; 27B; 27F
265/30R20 94 11A; 244; 27B; 27F;
57F; 67J
275/30R20 93 11A; 244; 247; 27B;
27F; 57F; 67X; 68U
GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 235/45R20 96 11A; 24J; 26P; 27I inkl. Mj.2015; nur CX-
245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26P; 27I 5; Allradantrieb;
Frontantrieb;
245/45R20 99 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
255/40R20 97 11A; 24J; 24M; 26P; 723; 729; 73C; 74A
27B
255/45R20 101 11A; 24J; 24M; 26P;
27B
GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/35R20 90 11A; 245; 26P; 27I Kombi; Stufenheck;
235/35R20 88W 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27B; 27H; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R20 92 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
26N; 27B; 27H 73C; 74A
245/30R20 90 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H
245/35R20 91 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H
255/30R20 92 11A; 241; 246; 248;
26B; 26J; 27B; 27F
255/35R20 93 11A; 241; 246; 248;
26B; 26J; 27B; 27F
265/30R20 94 11A; 244; 27B; 27F;
57F; 67J
275/30R20 93 11A; 244; 247; 27B;
27F; 57F; 67X; 68U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 38
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : D6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI OUTLANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CWB e1*2001/116*0482*.. 89 - 130 245/40R20 95 11A; 22I; 24J; 24M; erhöhtes
CW0 e1*2001/116*0406*.. 5HR Anzugsmoment
145 Nm; Outlander;
GF0 e1*2007/46*1218*.. Outlander Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : D6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 4007
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V***** e2*2001/116*0357*.. 115 - 125 245/40R20 95 11A; 22I; 24J; 24M; erhöhtes
5HR Anzugsmoment
145 Nm; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 38
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 38
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotfl ügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögl ichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kuns tstoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 38
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am E nde dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 38
Vorderachse: 245/30R20
Hinterachse: 255/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist . Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 38
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
GCJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/45R20
Hinterachse: 295/40R20
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KAQJ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse SPARTA 20105 KBA: 53907 Lochkreis 5x114,3 ET: 43
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: TM
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1318*..
Handelsbez.: Santa Fe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 260 y = 255 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 10 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: OS
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1259*..
Handelsbez.: Kona, Kauai, Kona N, Kauai N
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 x = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: FE
Genehm.Nr.: e9*2007/46*6592*..
Handelsbez.: NEXO
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 355 y = 295 VA
26P x = 305 y = 245 VA
27B x = 315 y = 295 HA
27I x = 265 y = 245 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 355 y = 295 20 VA
26N x = 355 y = 295 8 VA
27F x = 315 y = 295 10 HA
27H x = 315 y = 295 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 17 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: DM
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0633*..
Handelsbez.: HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE
Variante(n): Allradantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 310 VA
26P x = 270 y = 260 VA
27B x = 260 y = 350 HA
27I x = 210 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 315 y = 310 10 VA
26N x = 315 y = 310 8 VA
27F x = 260 y = 350 10 HA
27H x = 260 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 18 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: VF
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0264*..
Handelsbez.: i40
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 350 VA
26P x = 260 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 350 8 VA
26J x = 310 y = 350 23 VA
27H x = 270 y = 440 8 HA
27F x = 270 y = 440 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 19 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: PDE
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3807*..
Handelsbez.: i30, i30N
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 220 y = 200 VA
26B x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 250 30 VA
26N x = 270 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 260 30 HA
27H x = 250 y = 210 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 20 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: PDE
Genehm.Nr.: e5*2007/46*1075*..
Handelsbez.: i30, i30N
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 220 y = 200 VA
26B x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 250 30 VA
26N x = 270 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 260 30 HA
27H x = 250 y = 210 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 21 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: OSE
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1522*..
Handelsbez.: Kona, Kauai
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 x = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 22 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: VF
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0263*..
Handelsbez.: i40
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 350 VA
26P x = 260 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 350 8 VA
26J x = 310 y = 350 23 VA
27H x = 270 y = 440 8 HA
27F x = 270 y = 440 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 23 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: QL
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3139*..
Handelsbez.: Sportage
Variante(n): ---
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 280 VA
27I x = 220 y = 260 HA
27B x = 270 y = 310 HA
26P x = 220 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 270 y = 280 8 VA
26J x = 270 y = 280 26 VA
27H x = 270 y = 310 8 HA
27F x = 270 y = 310 27 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 24 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: MQ4
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1530*..
Handelsbez.: SORENTO
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 270 VA
26P x = 270 y = 220 VA
27I x = 260 y = 235 HA
27B x = 310 y = 285 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 270 25 VA
26N x = 320 y = 270 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 25 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: CV
Genehm.Nr.: e9*2018/858*11073*..
Handelsbez.: EV6
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 285 VA
26P x = 270 y = 235 VA
27B x = 300 y = 390 HA
27I x = 250 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 320 y = 285 8 VA
26J x = 320 y = 285 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 26 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: JF
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1018*..
Handelsbez.: Optima
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 28 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 25 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 27 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: XM FL
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0634*..
Handelsbez.: SORENTO
Variante(n): Allradantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 165 y = 180 VA
26B x = 215 y = 230 VA
27I x = 315 y = 325 HA
27B x = 365 y = 375 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 365 y = 375 6 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 28 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: CD
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1299*..
Handelsbez.: Ceed, ProCeed, XCeed
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 270 VA
26P x = 240 y = 220 VA
27B x = 290 y = 280 HA
27I x = 240 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J y = 290 y = 270 20 VA
26N x = 290 y = 270 8 VA
27F x = 290 y = 280 28 HA
27H x = 290 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 29 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: QLE
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3144*..
Handelsbez.: KIA SPORTAGE
Variante(n): ---
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 280 VA
27I x = 220 y = 260 HA
27B x = 270 y = 310 HA
26P x = 220 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 270 y = 280 8 VA
26J x = 270 y = 280 26 VA
27H x = 270 y = 310 8 HA
27F x = 270 y = 310 27 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 30 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: RP
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0633*..
Handelsbez.: Carens, Rondo
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 325 VA
26P x = 260 y = 275 VA
27B x = 260 y = 300 HA
27I x = 210 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 325 30 VA
26N x = 310 y = 325 30 VA
27F x = 260 y = 300 30 HA
27H x = 260 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 31 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: QLE
Genehm.Nr.: e5*2007/46*1081*..
Handelsbez.: KIA SPORTAGE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 280 VA
27I x = 220 y = 260 HA
27B x = 270 y = 310 HA
26P x = 220 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 270 y = 280 8 VA
26J x = 270 y = 280 26 VA
27H x = 270 y = 310 8 HA
27F x = 270 y = 310 27 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 32 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MASERATI
Fahrzeugtyp: M156
Genehm.Nr.: e3*2007/46*0224*..
Handelsbez.: QUATTROPORTE, GHIBLI, LEVANTE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 33 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: KF
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1803*..
Handelsbez.: MAZDA CX-5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 345 y = 400 VA
27I x = 290 y = 360 HA
27B x = 340 y = 410 HA
26P x = 295 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 345 y = 400 6 VA
27H x = 340 y = 410 7 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 34 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: DM
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2041*..
Handelsbez.: MAZDA CX-30
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 300 VA
26P x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 300 8 VA
26N x = 320 y = 300 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 35 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: KE
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1247*..
Handelsbez.: MAZDA CX-5
Variante(n): Allradantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 345 y = 400 VA
27I x = 290 y = 360 HA
27B x = 340 y = 410 HA
26P x = 295 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 345 y = 400 6 VA
27H x = 340 y = 410 7 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 36 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: GJ
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1001*..
Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 385 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
27I x = 215 y = 350 HA
27B x = 265 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 265 y = 400 8 HA
27F x = 265 y = 400 24 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 37 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: GH
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*..
Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Variante(n): ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 385 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
27I x = 215 y = 350 HA
27B x = 265 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 265 y = 400 8 HA
27F x = 265 y = 400 24 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00176-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53377
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: SPARTA 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 38 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: GH
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*..
Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, nur CX-5
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 345 y = 400 VA
27I x = 290 y = 360 HA
27B x = 340 y = 410 HA
26P x = 295 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 345 y = 400 6 VA
27H x = 340 y = 410 7 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.