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							Gutachten 20-00177-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53378
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: SPARTA 219
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 06.12.2021
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Fahrzeughersteller                      : HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA,
                                          MASERATI S.p.A., MAZDA, Mazda Motor Corporation,
                                          MITSUBISHI
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 21 EH2+              Einpreßtiefe (mm)       : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                    Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
              Kennzeichnung                Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
              Rad                          Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
SPAR902137191 SPARTA 219 PCD               ohne                        67,1                     965      2400    11/21
              5x114,3 ET37
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: SPARTA 21105 KBA: 53381 Lochkreis: 5x114,3 ET: 43


Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KARR




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00177-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53378
zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: SPARTA 219
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 06.12.2021
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (IND)
Befestigungsteile                           : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : D6


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : FE; NE
                                              127 Nm für Typ : TM
Verkaufsbezeichnung:     IONIQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
NE           e9*2018/858*11054*.. 42 - 76           235/45R21 101   11A; 24J; 248; 26P;      Allradantrieb;
                                                                    772                      Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     NEXO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW           Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
FE           e9*2007/46*6592*..        32           245/35R21 96    11A; 24J; 24M; 26B;      Wasserstoffbetrieb;
                                                                    26N                      Frontantrieb;
                                                    255/30R21 93    11A; 24M; 241; 246;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    26B; 26N; 27I            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     Santa Fe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
TM           e4*2007/46*1318*.. 110 - 148 245/40R21 100             11A; 24M; 241; 246;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    26B; 26N; 27I            12A; 51A; 71K; 723;
                                                    255/40R21 102   11A; 241; 244; 246;      73C; 74A
                                                                    247; 26B; 26N; 27I


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : KIA
Befestigungsteile                           : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : D6


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SORENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
MQ4          e4*2007/46*1530*.. 132 - 148 255/40R21 102             11A; 24C; 244; 247;      inkl. Hybrid;
                                                                    26B; 26N; 27B            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    265/40R21 105   11A; 24C; 244; 247;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                    26B; 26N; 27B            73C; 74A
                                                    275/35R21 99    11A; 24C; 244; 247;
                                                                    26B; 26J; 27B


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : MASERATI S.p.A.


Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00177-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53378
zu V.1. ANLAGE: 2                                                     Radtyp: SPARTA 219
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 06.12.2021
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Radtyp:   SPARTA 21105         KBA: 53381      Lochkreis:   5x114,3 ET:     43


Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KARR
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     QUATTROPORTE, GHIBLI, LEVANTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                       Auflagen
M156         e3*2007/46*0224*.. 316  265/40R21 105 GCK; 57E; KARR                            LEVANTE S (Modell
                                     275/40R21 107 GAI; XF9; 11A; 26P;                       161);
                                                    57E; KARR                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74D; 76A
M156           e3*2007/46*0224*..      184 - 257 265/40R21 105                               LEVANTE (Modell 161);
                                                 275/40R21 107       11A; 26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74D


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : D6


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : GH; KE; KF; KFE
                                             135 Nm für Typ : DM
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
DM           e13*2007/46*2041*.. 85 - 137 245/30R21 91               11A; 24C; 248; 26B      Kombilimousine;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb; inkl.
                                                                                             Hybrid;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 245/40R21 100             11A; 24J; 248; 26P; 27I inkl. Mj.2015; nur CX-
KF           e13*2007/46*1803*..                                                             5; Allradantrieb;
                                           255/40R21 102             11A; 24M; 241; 246;     Frontantrieb;
                                                                     26B; 27B; 27H           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             723; 729; 73C; 74A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00177-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53378
zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: SPARTA 219
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 06.12.2021
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                                                                                                       Seite: 4 von 17
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
KFE          e13*2007/46*1832*.. 110 - 143 245/40R21 100           11A; 24J; 248; 26P; 27I nur CX-5;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                  255/40R21 102    11A; 24M; 241; 246;     Frontantrieb;
                                                                   26B; 27B; 27H           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 245/40R21 100           11A; 24J; 248; 26P; 27I inkl. Mj.2015; nur CX-
                                                                                           5; Allradantrieb;
                                                  255/40R21 102    11A; 24M; 241; 246;     Frontantrieb;
                                                                   26B; 27B; 27H           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MITSUBISHI
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : D6


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI OUTLANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
CWB          e1*2001/116*0482*.. 89 - 130 245/35R21 96             11A; 22I; 24J; 24M; 5IE Outlander; Outlander
CW0          e1*2001/116*0406*..                                                           Hybrid;
GF0          e1*2007/46*1218*..                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00177-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53378
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: SPARTA 219
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 06.12.2021
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                                                                                                    Seite: 5 von 17
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmit te herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombinati on muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00177-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53378
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: SPARTA 219
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 06.12.2021
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       hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist . Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maß e / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage z u entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist di e Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00177-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53378
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: SPARTA 219
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 06.12.2021
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       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1420kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
772) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
     Reifengröße 255/45R20 ausgerüstet sind.
GAI) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 275/40R20
     Hinterachse: 315/35R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GCK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          265/40R21
                    Hinterachse:                          295/35R21
       Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
       der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
       tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KARR) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Hinterachse SPARTA 21105 KBA: 53381 Lochkreis 5x114,3 ET: 43




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00177-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53378
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: SPARTA 219
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 06.12.2021
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XF9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          275/40R20
                    Hinterachse:                          305/35R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00177-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53378
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: SPARTA 219
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 06.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     TM
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1318*..
       Handelsbez.:     Santa Fe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 250              y = 300                 HA
             27I                      x = 250              y = 300                 HA
             26B                      x = 300              y = 300                 VA
             26P                      x = 260              y = 255                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 300            10                VA
             26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00177-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53378
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: SPARTA 219
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 06.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     FE
       Genehm.Nr.:      e9*2007/46*6592*..
       Handelsbez.:     NEXO

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 355              y = 295                 VA
             26P                      x = 305              y = 245                 VA
             27B                      x = 315              y = 295                 HA
             27I                      x = 265              y = 245                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 355        y = 295            20                VA
             26N                  x = 355        y = 295             8                VA
             27F                  x = 315        y = 295            10                HA
             27H                  x = 315        y = 295             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00177-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53378
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: SPARTA 219
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 06.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     NE
       Genehm.Nr.:      e9*2018/858*11054*..
       Handelsbez.:     IONIQ5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 225              y = 200                 VA
             26B                      x = 275              y = 250                 VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00177-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53378
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: SPARTA 219
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 06.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      KIA
       Fahrzeugtyp:     MQ4
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1530*..
       Handelsbez.:     SORENTO

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320              y = 270                 VA
             26P                      x = 270              y = 220                 VA
             27I                      x = 260              y = 235                 HA
             27B                      x = 310              y = 285                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 320        y = 270            25                VA
             26N                  x = 320        y = 270             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00177-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53378
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: SPARTA 219
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 06.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MASERATI
       Fahrzeugtyp:     M156
       Genehm.Nr.:      e3*2007/46*0224*..
       Handelsbez.:     QUATTROPORTE, GHIBLI, LEVANTE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300              y = 350                 VA
             26P                      x = 250              y = 300                 VA
             27B                      x = 300              y = 300                 HA
             27I                      x = 250              y = 250                 HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00177-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53378
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: SPARTA 219
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 06.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     DM
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2041*..
       Handelsbez.:     MAZDA CX-30

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320              y = 300                 VA
             26P                      x = 270              y = 250                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 320        y = 300             8                VA
             26N                  x = 320        y = 300            10                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00177-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53378
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: SPARTA 219
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 06.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     KF
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1803*..
       Handelsbez.:     MAZDA CX-5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 345              y = 400                 VA
             27I                      x = 290              y = 360                 HA
             27B                      x = 340              y = 410                 HA
             26P                      x = 295              y = 350                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 345        y = 400             6                VA
             27H                  x = 340        y = 410             7                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00177-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53378
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: SPARTA 219
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 06.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     KE
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1247*..
       Handelsbez.:     MAZDA CX-5

       Variante(n):     Allradantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 345              y = 400                 VA
             27I                      x = 290              y = 360                 HA
             27B                      x = 340              y = 410                 HA
             26P                      x = 295              y = 350                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 345        y = 400             6                VA
             27H                  x = 340        y = 410             7                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00177-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53378
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: SPARTA 219
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 06.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     GH
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, nur CX-5

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 345              y = 400                 VA
             27I                      x = 290              y = 360                 HA
             27B                      x = 340              y = 410                 HA
             26P                      x = 295              y = 350                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 345        y = 400            6                VA
             27H                   x = 340        y = 410            7                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.