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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.54077 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55807421 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19EH2+ Typ SPECTER 199
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                          Seite 1 von 5
               Auftraggeber                   G.M.P. GROUP SRL
                                              Via Luigi Galvani 8-12
                                              IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)



               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         SPECTER
               Typ                            SPECTER 199
               Radgröße                       9JX19EH2+
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ ZentrierringLochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                          Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                          Mittenloch-ø (mm)
                SPEC90194 SPECTER 199 5X114,3 ET40 / ohne 5/114,3/64,1      40         750      2200
                0453      Ring

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     54077
               Herstellerzeichen              G.M.P. GROUP
               Radtyp und Ausführung          SPECTER 199... (s.o.)
               Radgröße                       9JX19EH2+
§22 54077*03




               Einpresstiefe                  ET... (s.o.)
               Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel        Bund                  Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                S01   Serienmutter M14x1,5              Kegel 60°             175               -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Tesla
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Tesla Model 3              88-155        235/40R19      A32                             A14 A18 A57
                003                        88-155        245/35R19      A32 T93                         B02 BK1 Lim
                e4*2007/46*1293*00-36      88-155        245/40R19      A01 A12 G74                     S01
                - ohne Performance-
                Bremse
                  (Variante/Version:
                E.../..b...)



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54077 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55807421 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX19EH2+ Typ SPECTER 199
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                          Seite 2 von 5
                Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Tesla Model 3                153,155      235/40R19     A32                             A14 A18 A56
                003                                                                                     B02 BT3 Lim
                e4*2007/46*1293*00-36                                                                   S01
                - mit Performance-Bremse
                  (Variante/Version:
                E.../..p...)
                Tesla Model 3 (Highland)     88-153       235/40R19     A32                             A14 A18 A57
                003                          88-153       245/35R19     A32 T93                         B02 BK1 Lim
                e4*2007/46*1293*32-..        88-153       245/40R19     A01 A12 G01                     S01
                - ohne Performance-
                Bremse
                  (Variante/Version:
                H.../..b...)
                Tesla Model Y                155-190      255/45R19     A32 150                         A14 A18 A56
                003                          155-190      265/40R19     A12 150                         B02 Z19 S01
                e4*2007/46*1293*19-44        155-190      275/40R19     A01 A12 K1a K1b 150
                - 21 Zoll Serienbereifung
                - nicht für Variante YS...
§22 54077*03




                Tesla Model Y                88-190       255/45R19     A32 150                         A14 A18 A57
                003, 005                     88-190       265/40R19     A12 150                         B02 Z19 S01
                e4*2007/46*1293*19-44;       88-190       275/40R19     A01 A12 K1a K1b K2b 150
                e4*2018/858*00135*..
                - 19 Zoll ww. 20 Zoll
                Serienbereifung
                - nicht für Variante YS...
                Tesla Model Y (Opal)         114-179      255/45R19     A32 150                         A14 A18 A57
                003                          114-179      265/40R19     A12 150                         B02 S01
                e4*2007/46*1293*44-..        114-179      275/40R19     A01 A12 K1c K2b 150
                - nur Variante YS...

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54077 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55807421 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX19EH2+ Typ SPECTER 199
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                Seite 3 von 5

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.
§22 54077*03




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               150       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54077 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55807421 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19EH2+ Typ SPECTER 199
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                              Seite 4 von 5
               A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
               Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A32      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
               Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               BK1      Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.

               BT3      Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 355 mm an Achse 1.
§22 54077*03




               G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
               angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G74      Ist 20 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
               Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57
               StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54077 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55807421 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19EH2+ Typ SPECTER 199
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                           Seite 5 von 5
               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               Z19       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 6. Oktober 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.
§22 54077*03




               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 6. Oktober 2025




               Schmidt                                                                          00456683.DOCX JR-CS




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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