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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52543 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55800619 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ STELLAR 2110
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            STELLAR
Typ                               STELLAR 2110
Radgröße                          10Jx21H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
8SLR02 STELLAR 2110 PCD 5X112                     5/112/66,6         50          900   2400
1505/11 CB66,6 LB16 / ohne Ring
2GLCLB
16

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        52543
Herstellerzeichen                 G.M.P GROUP
Radtyp und Ausführung             STELLAR 2110...(s.o)
Radgröße                          10Jx21H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel
                                  Bund                Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,5  Kugel               150                 45
                                  D=28mm
S02       Serienschraube M15x1,25 Kugel               150                 44,5
                                  D=28mm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55800619 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ STELLAR 2110
Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLE-Klasse             150-335       255/40R21    R37 T02                          A12 A14 A19
166                    150-335       265/35R21    T01                              A56 MHy
e1*2007/46*            150-335       265/40R21    T05                              NBF
0598*16-...            150-335       275/35R21    A01 K2b T03                      S01
(FIN: WDC1660...)      150-335       285/35R21    A01 K1b K2b T01 T05
                       150-335       295/35R21    A01 K1a K1b K2c
GLE-Klasse             180-270       255/40R21    K1a K2b T02 180                  A01 A12 A14
H1GLE                  180-270       265/40R21    K1a K2b T01 T05 180              A19 A56 KFS
e1*2007/46*1885*..     180-270       275/35R21    K1c K2c T03 180                  R78 V21 S02
- ohne AMG-Line        180-270       275/40R21    K1c K2c 180
- ohne Coupé           180-270       285/35R21    K1c K2c T01 T05 180
                       180-270       295/35R21    K1c K2c K5v T03 T07 180
                       180-270       305/35R21    K1c K2c K5x 180
GL-Klasse              190,245       265/45R21    T04 T08 180                      A12 A14 A19
166                    190-320       265/45R21    M+S T04 T08 180                  A56 KOV S01
e1*2007/46*            190-320       275/40R21    T07 180
0598*05-17             190-320       275/45R21    180
(FIN: WDC1668...)      190-320       295/40R21    A01 K2b 180
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
GL-Klasse              190-320       265/45R21    M+S 180                          A12 A14 A19
166                    190-320       275/40R21    180                              A56 KMV S01
e1*2007/46*            190-320       275/45R21    180
0598*05-17             190-320       295/40R21    180
(FIN: WDC1668...)
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
GLS-Klasse             190,245       265/45R21    180                              A12 A14 A19
166                    190-335       265/45R21    M+S 180                          A56 KOV X93
e1*2007/46*            190-335       275/40R21    T07 180                          S01
0598*18-..             190-335       275/45R21    180
(FIN: WDC1668...)      190-335       295/40R21    A01 K2b 180
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
GLS-Klasse             190-335       265/45R21    M+S R37 180                      A12 A14 A19
166                    190-335       275/40R21    R37 180                          A56 KMV X93
e1*2007/46*            190-335       275/45R21    R37 180                          S01
0598*18-..             190-335       295/40R21    180
(FIN: WDC1668...)
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
M-Klasse               140-285       265/40R21    K1c K2b                          A01 A12 A14
164                    140-285       275/35R21    K1c K2b T03                      A19 F39 S01
e1*2001/116*0315*..    140-285       285/35R21    K1c K2a K2b
- ohne Luftfederung
M-Klasse               140-285       265/40R21    K1c K2b                          A01 A12 A14
164                    140-285       275/35R21    K1c K2b T03                      A19 F38 S01
e1*2001/116*0315*..    140-285       285/35R21    K1c K2a K2b
- mit Luftfederung




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52543 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55800619 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ STELLAR 2110
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
M-Klasse                150-320       255/40R21     R37 T02                               A12 A14 A19
166                     150-320       265/35R21     A01 K2b T01                           A56 NBF S01
e1*2007/46*             150-320       265/40R21     A01 K2b T05
0598*00-15              150-320       275/35R21     A01 K1a K1b K2b T03
                        150-320       285/35R21     A01 K1a K1b K2c T01 T05
                        150-320       295/35R21     A01 K1c K2c K4h K6d
ML 63 AMG               386, 410      265/40R21     T05                                   A12 A14 A19
166, 166AMG             386, 410      275/35R21     T03                                   A56 S01
e1*2007/46*0598*..;     386, 410      285/35R21     T05
e1*2007/46*0826*..;     386, 410      295/35R21     A01 K1a K1b K2c
R 63 AMG                375           265/40R21     K1c K2c T05                           A01 A12 A14
251, 251AMG             375           275/35R21     K1c K2c T03                           A19 S01
e1*2001/116*0341*..,    375           285/35R21     K1c K2c K75 T01
e1*2001/116*0404*..
R-Klasse                140-285       265/40R21     K1c K2c T05 180                       A01 A12 A14
251                     140-285       275/35R21     K1c K2c T03 180                       A19 S01
e1*2001/116*0341*..     140-285       285/35R21     K1c K2c K75 T01 180

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52543 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55800619 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ STELLAR 2110
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 4 von 8

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

180      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1800 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52543 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55800619 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ STELLAR 2110
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 5 von 8

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K75     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel vor Radmitte eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KFS    Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit Festsattelbremse an Achse 1.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55800619 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ STELLAR 2110
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 6 von 8

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R78    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
Serienbereifung 255/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52543 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55800619 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ STELLAR 2110
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 7 von 8

V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1   235/45R21      255/40R21
Nr. 2   245/30R21      295/25R21
Nr. 3   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
Nr. 4   245/40R21      275/35R21, 285/35R21
Nr. 5   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
Nr. 6   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
Nr. 7   255/40R21      285/35R21
Nr. 8   255/50R21      285/45R21
Nr. 9   265/35R21      305/30R21, 315/30R21
Nr.10   265/40R21      295/35R21
Nr.11   265/45R21      295/40R21
Nr.12   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
Nr.13   275/40R21      305/35R21, 315/35R21
Nr.14   275/45R21      315/40R21
Nr.15   285/35R21      325/30R21
Nr.16   285/40R21      315/35R21
Nr.17   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 21. Januar 2021 in Lambsheim statt.




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55800619 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ STELLAR 2110
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2020.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 21. Januar 2021




Schmidt                                                                      00358907.DOC




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