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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51050 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55083816 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx22H2 Typ STELLAR 229
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 1 von 8

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            STELLAR
Typ                               STELLAR 229
Radgröße                          9Jx22H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
PCD          STELLAR 229 PCD 5X112 / ohne         5/112/66,6         37        900    2350
5X112        Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51050
Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung             STELLAR 229 (s.o)
Radgröße                          9Jx22H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment        Schaftlänge (mm)
                                                      (Nm)
S01       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm   150                 27
S02       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm   120                 27
S03       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm   150                 28
S04       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm   140                 28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55083816 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx22H2 Typ STELLAR 229
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A6 / A6 Avant      120-250       255/30R22   K1a K2b K5d K7c T95             A01 A12 A16
F2                      120-250       265/30R22   K1c K2b K5d K7c K8e T97         A21 A57 Car
e1*2007/46*1801*..;                                                               KOV L06 Lim
                                                                                  MHy S02
Audi A6 allroad         140-245       265/30R22   K5w K6x T97                     A01 A12 A16
4G, 4G1                                                                           A21 A56 B92
e1*2007/46*0436*..;                                                               Car KMV S02
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
Audi A8                 150-368       265/30R22   T97                             A12 A16 A21
4H                                                                                A57 B90 NBF
e1*2007/46*0284*..                                                                P38 S02
e1*2007/46*0398*..
Audi A8                 210, 250      265/30R22   T97                             A12 A16 A21
F8                                                                                A56 A60 L06
e1*2007/46*1751*..                                                                MHy S02
Audi Q5                 100-200       245/35R22                                   A12 A16 A21
8R, 8R1, 8R2            100-200       265/30R22   A01 K1a T93 T97                 S04
e1*2001/116*0473*..;
e1*2001/116*0497*..,
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
Audi Q5                 100-200       245/35R22                                   A12 A16 A21
8R, 8R1, 8R2            100-200       265/30R22   T93 T97                         KMV S04
e1*2001/116*0473*..;
e1*2001/116*0497*..;
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
- mit Radhaus-
   Verbreiterungen
Audi Q5                 100-210       255/30R22   A01 K1a K2b T95                 A12 A16 A21
FY                      100-210       255/30R22   K1v K2h T95                     A57 S04
e1*2007/46*1550*..,     100-210       255/35R22   A01 K1a K2b
e1*2007/46*1685*..      100-210       255/35R22   K1v K2h
                        100-210       265/30R22   A01 K1a K2b
                        100-210       265/30R22   K1v K2h
Audi S8                 382, 445      265/30R22   R21 T97                         A12 A16 A21
4H                                                                                A56 NBF S02
e1*2007/46*0284*..
e1*2007/46*0398*..
Audi SQ5                255, 260      255/30R22                                   A12 A16 A21
FY                      255, 260      255/35R22                                   A56 K1v K2h
e1*2007/46*1550*..      255, 260      265/30R22                                   S04
GLC 43 AMG              270           255/30R22   T95                             A12 A16 A21
204X                    270           255/35R22                                   A56 S03
e1*2001/116*
0480*18-..
(FIN: WDC253...)


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51050 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55083816 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9Jx22H2 Typ STELLAR 229
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLC 43 AMG Coupé       270           255/30R22                                           A12 A16 A21
204X                                                                                     A56 Flh S03
e1*2001/116*
0480*18-..
(FIN: WDC253...)
GLC-Coupé              100-190       255/30R22                                           A12 A16 A21
204X                                                                                     A57 Flh KMV
e1*2001/116*                                                                             S03
0480*18-..
(FIN: WDC253...)
GLC-Klasse             100-190       255/30R22     T95                                   A12 A16 A21
204X                                                                                     A57 MHy S03
e1*2001/116*
0480*16-..
(FIN: WDC253...)
GLE-Klasse             150-335       265/35R22     K1b K2b T02                           A01 A12 A16
166                    150-335       275/35R22     K1a K1b K2c T04                       A21 A56 MHy
e1*2007/46*                                                                              NBF S03
0598*16-...
(FIN: WDC1660...)
GLK-Klasse             100-225       255/30R22     K1c K2c K5a T95                       A01 A12 A16
204X                   100-225       265/30R22     K1c K2c K5a K6a T93 T97               A21 S01
e1*2001/116*
0480*00-16
(FIN: WDC204...)
M-Klasse               150-320       265/35R22     K1a K1b K2b T02                       A01 A12 A16
166                    150-320       275/35R22     K1c K2c K4h K6d T04                   A21 A56 NBF
e1*2007/46*                                                                              S03
0598*00-15
ML 63 AMG              386, 410      265/35R22     R70 T02                               A12 A16 A21
166, 166AMG            386, 410      275/35R22     A01 K1a K1b K2c T04                   A56 S03
e1*2007/46*0598*..;
e1*2007/46*0826*..;

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51050 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55083816 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx22H2 Typ STELLAR 229
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 4 von 8

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51050 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55083816 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx22H2 Typ STELLAR 229
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                          Seite 5 von 8

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B90    Räder nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an
Achse 1.

B92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Rad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1v    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 1 im Bereich 30° vor Radmitte (wheel cover, flaps,...).

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51050 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55083816 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9Jx22H2 Typ STELLAR 229
Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 6 von 8

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

P38    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
an Achse 1.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51050 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55083816 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx22H2 Typ STELLAR 229
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 7 von 8

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 5. September 2019 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51050 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55083816 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx22H2 Typ STELLAR 229
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 5. September 2019




Schmidt                                                                      00327813.DOC




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