Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 51047 Gerät: Sonderräder für Pkw 9,5 J x 20 H2 Typ: STELLAR 2095 Inhaber der ABE und G.M.P. GROUP S.R.L. Hersteller: IT-24061 Albano Sant' Alessandro (BG) Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 51047 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können, dürfen nicht angebracht werden. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 51047 Die ABE-Nr. 51047 erstreckt sich auf die Räder 9,5 J x 20 H2, Typ STELLAR 2095, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung) vom 17.06.2016 beschrieben. Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n 1, 2, 3 1. Ausfertigung des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, die Felgengröße, der Typ und die Ausführung des Rades, das Herstelldatum (Monat und Jahr), das Typzeichen und die Einpresstiefe anzubringen. Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 17.06.2016 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 15.11.2016 Im Auftrag Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 51047 Ausgabedatum: 15.11.2016 letztes Änderungsdatum: -- 1. Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung 2. Beschreibungsbogen Nr.: Datum: STELLAR 2095 10.03.2016 letztes Änderungsdatum: 10.03.2016 3. Prüfbericht(e) Nr.: Datum: 55035616 (1. Ausfertigung) 17.06.2016 4. Beschreibung der Änderungen: entfällt not applicable GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 1 von 3 Auftraggeber G.M.P. GROUP SRL Via Luigi Galvani 8-12 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG) QM Nr.:39020711504 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell STELLAR Typ STELLAR 2095 Radgröße 9,5 J x 20 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab führung Lochkreis- press- last umfang Herstell- (mm)/ tiefe (kg) (mm) datum Mittenloch-ø (mm) (mm) STELLAR 2095 ET35 / ohne Ring 5/112/66,6 35 750 2150 1/2016 STELLAR 2095 ET35 / ohne Ring 5/112/66,6 35 750 2150 1/2016 STELLAR 2095 ET50 / ohne Ring 5/112/66,6 50 750 2150 1/2016 Kennzeichnung KBA-Nummer 51047 Herstellerzeichen GMP Radtyp und Ausführung STELLAR 2095 (s.o) Radgröße 9,5Jx20H2 Einpreßtiefe ET...(s.o) Herkunftsmerkmal Made in Italy Herstellungsdatum Monat und Jahr Befestigungselemente Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen. Prüfungen Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft. Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen: - Biegeumlaufprüfung - Abrollprüfung - Impactprüfung Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 2 von 3 Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde: Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang 5/112 35 750 2150 5/112 50 750 2150 Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/112 235/35R20 35 750 5/112 235/35R20 50 750 Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/112 305/50R20 35 750 5/112 305/50R20 50 750 Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich: - Salzsprühtest Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO. Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt. Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 16,04 kg. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Capriano Del Colle (BS), 10.12.2015 durchgeführt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedingungen zu verwenden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 3 von 3 Anlagen Beschreibung - 10.03.2016 Radzeichnung SLR 95x20 NF 22.09.2015 Radzeichnung 8SLR9520355/112666 21.01.2015 Radzeichnung 8SLR9520505/112666 21.01.2015 Nabenkappenzeichnung 7CAPCS74-MB 13.05.2016 Befestigungsmittelzeichnung Mercedes Bolts 15.04.2016 Befestigungsmittelzeichnung LS17D28R14 14.10.2013 mit Änderung vom 17.10.2013 Verwendungen Anlagen 1-3 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3. Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen Bedenken. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 17. Juni 2016 Blauth GB/EK 00252078.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 1 von 10 Auftraggeber G.M.P. GROUP SRL Via Luigi Galvani 8-12 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG) QM Nr.:39020711504 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell STELLAR Typ STELLAR 2095 Radgröße 9,5Jx20H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) STELLAR 2095 ET35 / ohne Ring 5/112/66,6 35 750 2150 Kennzeichnungen KBA-Nummer 51047 Herstellerzeichen GMP Radtyp und Ausführung STELLAR 2095 (s.o) Radgröße 9,5Jx20H2 Einpresstiefe ET...(s.o) Herkunftsmerkmal Made in Italy Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M14x1,5 Kugel D=28mm 150 27 S03 Schraube M14x1,5 Kugel D=28mm 120 27 S04 Schraube M14x1,5 Kugel D=28mm 130 28 S05 Schraube M14x1,5 Kugel D=28mm 150 28 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 2 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi A4 100-200 255/30R20 K1c K2c K3a K4i K8n T88 T92 A01 A12 A16 B8, B81 A19 A57 Car e1*2001/116* Lim S03 0430*35-... e13*2007/46* 1084*19-.. (FIN: WAUZZZF4...) Audi A5 100-200 255/30R20 T88 T92 A12 A16 A19 B8, B81 100-200 265/30R20 Cbo Cpe Flh e1*2001/116*0430*..; S03 e13*2007/46*1084*.. - Coupé, Cabrio - Sportback Audi A6 / A6 Avant 100-245 245/35R20 K1a K2b T95 A01 A12 A16 4G, 4G1 100-245 255/35R20 K1a K1b K2b K8b T93 T97 A19 A57 Car e1*2007/46*0436*..; 100-245 265/35R20 K1c K2b K3a K8b T95 Lim NA1 S03 e13*2007/46*1147*.. 100-245 275/30R20 K1c K2c K3a K5d K8n T93 T97 - incl. Facelift 2014 100-245 275/35R20 K1c K2c K3a K5d K8n Audi A6 allroad 140-245 245/40R20 K5w K6x T99 150 A01 A12 A16 4G, 4G1 140-245 255/40R20 K5w K6x T01 T97 149 A19 A56 B92 e1*2007/46*0436*..; 140-245 265/35R20 K1a K1b K2b K3a K5x K6y K8e T99 Car KMV S03 e13*2007/46*1147*.. 150 - incl. Facelift 2014 Audi A7 Sportback 140-245 245/35R20 T91 T95 A12 A16 A19 4G, 4G1 140-245 255/35R20 T93 T97 A57 S03 e1*2007/46*0436*..; 140-245 265/35R20 e13*2007/46*1147*.. 140-245 275/30R20 T93 T97 - incl. Facelift 2014 140-245 275/35R20 Audi A8 150-368 245/40R20 T99 150 A12 A16 A19 4H 150-368 255/40R20 149 A57 NBF S03 e1*2007/46*0284*.. 150-368 265/40R20 147 e1*2007/46*0398*.. 150-368 275/35R20 150 Audi S5 245, 260 255/30R20 T92 A12 A16 A19 B8, B81 245, 260 265/30R20 T94 A56 Cbo Cpe e1*2001/116*0430*.., Flh S03 e1*2001/116*0447*..; e13*2007/46*1084*.. - Coupé, Cabrio - Sportback Audi S6 / S6 Avant 309, 331 255/35R20 K1a K1b K2b K8b T97 A01 A12 A16 4G, 4G1 309, 331 265/35R20 K1c K2b K3a K8b T95 T99 A19 A56 Car e1*2007/46*0436*..; 309, 331 275/30R20 K1c K2c K3a K5d K8n T97 Lim S03 e13*2007/46*1147*.. 309, 331 275/35R20 K1c K2c K3a K5d K8n - incl. Facelift 2014 Audi S7 Sportback 309, 331 255/35R20 T97 A12 A16 A19 4G, 4G1 309, 331 265/35R20 A56 S03 e1*2007/46*0436*..; 309, 331 275/30R20 T97 e13*2007/46*1147*.. 309, 331 275/35R20 - incl. Facelift 2014 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 3 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi S8 382, 445 245/40R20 M+S T99 A12 A16 A19 4H 382, 445 255/40R20 M+S A56 NBF S03 e1*2007/46*0284*.. 382, 445 265/40R20 382, 445 275/35R20 CL 63, CL 65 -AMG 386-463 255/35R20 K1c K41 K45 R02 A01 A12 A16 216, 216AMG 386-463 275/35R20 R03 A19 Cpe P42 e1*2001/116*0372*.., 386-463 285/30R20 K2b K42 R03 T95 T99 VS0 S05 e1*2001/116*0426*.. (FIN: WDD216...) CL-Klasse 220-368 245/35R20 K1a K2b K42 K45 K56 T91 T95 A01 A12 A16 215 220-368 275/30R20 K2c K42 K44 K56 R03 T93 T97 A19 K41 R21 e1*98/14*0113*.. 220-368 285/30R20 K2c K42 K44 K56 R03 V20 S02 CL-Klasse 285 245/35R20 K1a K1b K41 R37 T91 T95 A01 A12 A16 216 285,320 255/35R20 R03 T97 A19 Cpe V00 e1*2001/116*0372*.. 285,320 265/30R20 K1c K41 K45 T94 VS0 S05 (FIN: WDD216...) 285,320 265/35R20 K1c K41 K45 T95 T99 285,320 275/30R20 R03 T97 285-380 255/35R20 K1c K41 K45 R02 285-380 275/35R20 R03 285-380 285/30R20 K2b K42 R03 T95 T99 E-Klasse 135 255/30R20 K1c K2b K5d K5i K5k T92 A01 A12 A16 212 135, 143 245/35R20 K1c K2b K5d K5i K5k T91 T95 A19 A58 Lim e1*2001/116* 135, 143 255/35R20 K1c K2b K5d K5i K5k T93 T97 V20 S05 0501*25-.. 135, 143 265/30R20 K1c K2c K4i K5d K5i K5l K6i K7d K8h (FIN: WDD213...) T94 135, 143 275/30R20 K2c K4i K6i K8h R03 T97 135, 143 285/30R20 K2c K4i K6i K8m R03 GLC-Klasse 120-180 255/40R20 A12 A16 A19 204X 120-180 255/45R20 A56 S04 e1*2001/116* 0480*16-.. (FIN: WDC253...) S-Klasse 145-368 245/35R20 K1a K2b K42 K45 K56 T91 T95 A01 A12 A16 220 145-368 275/30R20 K2c K42 K44 K56 R03 T97 A19 A61 K41 e1*97/27*0099*.. 145-368 285/30R20 K2c K42 K44 K56 R03 T95 T99 NBF R21 V20 S02 S-Klasse 150-285 245/35R20 A01 K1a K1b R37 T95 A12 A16 A19 221 150-320 255/35R20 R03 R37 T97 V00 VS0 S05 e1*2001/116*0335*.. 150-320 265/30R20 A01 K1c K2b K41 K45 T94 (FIN: WDD221...) 150-320 265/35R20 A01 K1c K2b K41 K42 K45 T95 150-320 275/30R20 A01 K2b K42 K56 R03 T97 150-380 255/35R20 A01 K1a K1b K41 R02 T93 T97 150-380 275/35R20 A01 K2b K42 K56 R03 150-380 285/30R20 A01 K2a K2b K42 K56 R03 T95 T99 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 4 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. S-Klasse 150-335 245/40R20 T95 T99 150 A12 A16 A19 222, 221 150-335 255/35R20 T97 150 A57 BnK Lim e1*2007/46*0960*..; 150-335 255/40R20 T01 T97 149 P38 V20 X93 e1*2001/116* 150-335 275/35R20 R03 150 S05 0335*19-.. 150-335 285/30R20 A01 K2b K6g R03 T99 150 ab Modell 2013 150-335 285/35R20 A01 K2b K6g R03 149 (FIN: WDD222...) S63, S65 -/AMG 386-463 255/35R20 K1a K1b K41 R02 T97 A01 A12 A16 221, 221AMG 386-463 275/35R20 K2b K42 K56 R03 A19 A58 P42 e1*2001/116*0335*..; 386-463 285/30R20 K2a K2b K42 K56 R03 VS0 S05 e1*2001/116*0396*.. (FIN: WDD221...) Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise 147 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1470 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 5 von 10 149 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1490 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 150 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge über 5200 mm). B92 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel an Achse 1. BnK Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 6 von 10 K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 7 von 10 K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5i An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K5k An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen. K5l An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen. K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K5x An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K6x An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6y An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen. K7d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K8n An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 8 von 10 KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NA1 Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen 235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung). NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. P38 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an Achse 1. P42 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 420 mm an Achse 1. R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 9 von 10 T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20 Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20 Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20 Nr. 5 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20 Nr. 6 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 Nr. 7 245/40R20 275/35R20, 285/35R20 Nr. 8 245/45R20 275/40R20 Nr. 9 255/30R20 295/25R20, 305/25R20 Nr. 10 255/35R20 285/30R20, 295/30R20 Nr. 11 255/40R20 285/35R20, 295/35R20 Nr. 12 255/45R20 285/40R20 Nr. 13 265/30R20 305/25R20, 325/25R20 Nr. 14 265/35R20 295/30R20, 305/30R20 Nr. 15 265/40R20 295/35R20, 305/35R20 Nr. 16 265/45R20 295/40R20 Nr. 17 265/50R20 295/45R20 Nr. 18 275/35R20 305/30R20 Nr. 19 275/40R20 315/35R20 Nr. 20 275/50R20 305/45R20 Nr. 21 295/35R20 335/30R20, 345/30R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 10 von 10 VS0 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 245/35R20 275/30R20 Nr. 2 255/35R20 275/35R20, 285/30R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X93 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm an Achse 1. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 16. Juni 2016 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 16. Juni 2016 Blauth GB/EK 00251996.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 1 von 9 Auftraggeber G.M.P. GROUP SRL Via Luigi Galvani 8-12 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG) QM Nr.:39020711504 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2 Modell STELLAR Typ STELLAR 2095 Radgröße 9,5Jx20H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) STELLAR 2095 ET35 / ohne Ring 5/112/66,6 35 750 2150 Kennzeichnungen KBA-Nummer 51047 Herstellerzeichen GMP Radtyp und Ausführung STELLAR 2095 (s.o) Radgröße 9,5Jx20H2 Einpresstiefe ET...(s.o) Herkunftsmerkmal Made in Italy Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel D=28mm 130 27 S03 Schraube M14x1,5 Kugel D=28mm 150 27 S04 Schraube M14x1,5 Kugel D=28mm 120 27 S05 Schraube M14x1,5 Kugel D=28mm 150 28 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 2 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi A4 88-200 255/30R20 K2c K44 K46 K56 R03 T88 T92 A01 A12 A16 B8, B81 A19 Car Lim e1*2001/116*0430*..; HA2 S04 e13*2007/46*1084*.. (FIN: WAUZZZ8K...) Audi A5 100-200 255/30R20 R03 T88 T92 A12 A16 A19 B8, B81 Cbo Cpe Flh e1*2001/116*0430*..; HA2 S04 e13*2007/46*1084*.. - Coupé, Cabrio - Sportback Audi A6 / A6 Avant 100-245 245/35R20 K2b R03 T91 T95 A01 A12 A16 4G, 4G1 100-245 255/35R20 K2b K8b R03 T93 A19 A57 Car e1*2007/46*0436*..; 100-245 275/30R20 K2c K8a R03 T93 Lim NA1 V00 e13*2007/46*1147*.. V20 HA2 S04 - incl. Facelift 2014 Audi S4 245 255/30R20 K2c K44 K46 K56 R03 T92 A01 A12 A16 B8, B81 A19 Car Lim e1*2001/116*0430*..; HA2 S04 e13*2007/46*1084*.. (FIN: WAUZZZ8K...) Audi S5 245, 260 255/30R20 R03 T92 A12 A16 A19 B8, B81 A56 Cbo Cpe e1*2001/116*0430*.., Flh HA2 S04 e1*2001/116*0447*..; e13*2007/46*1084*.. - Coupé, Cabrio - Sportback Audi S6 / S6 Avant 309, 331 255/35R20 K2b K8b R03 A01 A12 A16 4G, 4G1 A19 A56 Car e1*2007/46*0436*..; Lim HA2 S04 e13*2007/46*1147*.. - incl. Facelift 2014 CL 63, CL 65 -AMG 386-463 275/35R20 R03 A01 A12 A16 216, 216AMG 386-463 285/30R20 K2b K42 R03 T95 T99 A19 Cpe P42 e1*2001/116*0372*.., VS0 HA2 S05 e1*2001/116*0426*.. (FIN: WDD216...) CL-Klasse 220-368 275/30R20 K2c K42 K44 K56 R03 A01 A12 A16 215 220-368 285/30R20 K2c K42 K44 K56 R03 A19 R21 V20 e1*98/14*0113*.. HA2 S03 CL-Klasse 285 245/35R20 R03 R37 T91 T95 A12 A16 A19 216 285,320 255/35R20 R03 T97 Cpe V00 VS0 e1*2001/116*0372*.. 285,320 275/30R20 R03 T97 HA2 S05 (FIN: WDD216...) 285-380 275/35R20 A01 R03 285-380 285/30R20 A01 K2b K42 R03 T95 T99 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 3 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. GLK-Klasse 100-225 255/40R20 K2c K6a R03 A01 A12 A16 204X 100-225 275/35R20 K2c K6a K8a R03 A19 V20 HA2 e1*2001/116* 100-225 275/40R20 K2c K6a K8a R03 S03 0480*00-16 (FIN: WDC204...) S-Klasse 145-368 275/30R20 K2c K42 K44 K56 R03 A01 A12 A16 220 145-368 285/30R20 K2c K42 K44 K56 R03 T95 A19 A61 NBF e1*97/27*0099*.. R21 V20 HA2 S03 S-Klasse 150-285 245/35R20 R03 R37 T95 A12 A16 A19 221 150-320 255/35R20 R03 R37 T97 V00 VS0 HA2 e1*2001/116*0335*.. 150-320 275/30R20 A01 K2b K42 K56 R03 T97 S05 (FIN: WDD221...) 150-380 275/35R20 A01 K2b K42 K56 R03 150-380 285/30R20 A01 K2a K2b K42 K56 R03 T95 T99 S-Klasse 150-335 245/40R20 R03 T95 T99 150 A12 A16 A19 222, 221 150-335 255/35R20 R03 T97 150 A57 BnK Lim e1*2007/46*0960*..; 150-335 255/40R20 R03 T01 T97 149 P38 V20 X93 e1*2001/116* 150-335 275/35R20 R03 150 HA2 S05 0335*19-.. 150-335 285/30R20 A01 K2b K6g R03 T99 150 ab Modell 2013 150-335 285/35R20 A01 K2b K6g R03 149 (FIN: WDD222...) S63, S65 -/AMG 386-463 275/35R20 K2b K42 K56 R03 A01 A12 A16 221, 221AMG 386-463 285/30R20 K2a K2b K42 K56 R03 A19 A58 P42 e1*2001/116*0335*..; VS0 HA2 S05 e1*2001/116*0396*.. (FIN: WDD221...) SL 170-285 255/30R20 R03 T88 T92 A12 A16 A19 230 R21 HA2 S02 e1*98/14*0169*.. SL 225, 320 255/30R20 R03 T88 T92 A12 A16 A19 231 X36 HA2 S02 e1*2007/46*0803*.. SL 600 368,380 255/30R20 R03 T92 A12 A16 A19 230 R21 HA2 S02 e1*98/14*0169*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 4 von 9 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise 149 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1490 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 150 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 5 von 9 A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge über 5200 mm). BnK Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 3, Gutachten Nummer 55035516, Ausfertigung 1 (RADTYP STELLAR 2085) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 6 von 9 K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K6a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K8a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. NA1 Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen 235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung). NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. P38 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an Achse 1. P42 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 420 mm an Achse 1. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 7 von 9 S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 8 von 9 V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20 Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20 Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20 Nr. 5 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20 Nr. 6 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 Nr. 7 245/40R20 275/35R20, 285/35R20 Nr. 8 245/45R20 275/40R20 Nr. 9 255/30R20 295/25R20, 305/25R20 Nr. 10 255/35R20 285/30R20, 295/30R20 Nr. 11 255/40R20 285/35R20, 295/35R20 Nr. 12 255/45R20 285/40R20 Nr. 13 265/30R20 305/25R20, 325/25R20 Nr. 14 265/35R20 295/30R20, 305/30R20 Nr. 15 265/40R20 295/35R20, 305/35R20 Nr. 16 265/45R20 295/40R20 Nr. 17 265/50R20 295/45R20 Nr. 18 275/35R20 305/30R20 Nr. 19 275/40R20 315/35R20 Nr. 20 275/50R20 305/45R20 Nr. 21 295/35R20 335/30R20, 345/30R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. VS0 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 245/35R20 275/30R20 Nr. 2 255/35R20 275/35R20, 285/30R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X36 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse 1. X93 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm an Achse 1. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 17. Juni 2016 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 9 von 9 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 17. Juni 2016 Blauth GB/EK 00252070.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim