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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:              51047



Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                             9,5 J x 20 H2


Typ:                         STELLAR 2095




 Inhaber der ABE und         G.M.P. GROUP S.R.L.
 Hersteller:                 IT-24061 Albano Sant' Alessandro (BG)




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 51047


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




Nummer der Genehmigung: 51047


Die ABE-Nr. 51047 erstreckt sich auf die Räder 9,5 J x 20 H2, Typ STELLAR 2095, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung) vom 17.06.2016
beschrieben.


Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

1, 2, 3                                       1. Ausfertigung

des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Rades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.



Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 17.06.2016
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 15.11.2016
Im Auftrag
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg




                Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis


Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 51047



Ausgabedatum:       15.11.2016                 letztes Änderungsdatum: --

1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung


2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
      STELLAR 2095                                                      10.03.2016

                                               letztes Änderungsdatum: 10.03.2016


3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
      55035616 (1. Ausfertigung)                                        17.06.2016


4.    Beschreibung der Änderungen:
      entfällt
      not applicable
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 1 von 3

Auftraggeber                     G.M.P. GROUP SRL
                                 Via Luigi Galvani 8-12
                                 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
                                 QM Nr.:39020711504

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Modell                           STELLAR
Typ                              STELLAR 2095
Radgröße                         9,5 J x 20 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                              Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                     (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                     Mittenloch-ø   (mm)
                                                     (mm)
              STELLAR 2095 ET35 / ohne Ring          5/112/66,6     35    750     2150       1/2016
              STELLAR 2095 ET35 / ohne Ring          5/112/66,6     35    750     2150       1/2016
              STELLAR 2095 ET50 / ohne Ring          5/112/66,6     50    750     2150       1/2016

Kennzeichnung

KBA-Nummer                       51047
Herstellerzeichen                GMP
Radtyp und Ausführung            STELLAR 2095 (s.o)
Radgröße                         9,5Jx20H2
Einpreßtiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                 Made in Italy
Herstellungsdatum                Monat und Jahr

Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 2 von 3

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß             Einpresstiefe (mm)      Radlast (kg)            Abrollumfang
5/112                35                      750                     2150
5/112                50                      750                     2150

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß             Reifengröße             Einpresstiefe (mm)      Radlast (kg)
5/112                235/35R20               35                      750
5/112                235/35R20               50                      750

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß             Reifengröße             Einpresstiefe (mm)      Radlast (kg)
5/112                305/50R20               35                      750
5/112                305/50R20               50                      750

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 16,04 kg.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Capriano Del Colle (BS), 10.12.2015 durchgeführt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 3 von 3

Anlagen

Beschreibung                      -                                10.03.2016
Radzeichnung                      SLR 95x20 NF                     22.09.2015
Radzeichnung                      8SLR9520355/112666               21.01.2015
Radzeichnung                      8SLR9520505/112666               21.01.2015
Nabenkappenzeichnung              7CAPCS74-MB                      13.05.2016
Befestigungsmittelzeichnung       Mercedes Bolts                   15.04.2016
Befestigungsmittelzeichnung       LS17D28R14                       14.10.2013
                                  mit Änderung vom                 17.10.2013
Verwendungen                      Anlagen 1-3

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 17. Juni 2016




Blauth

GB/EK                                                                00252078.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 1 von 10

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
                                  QM Nr.:39020711504

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            STELLAR
Typ                               STELLAR 2095
Radgröße                          9,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
             STELLAR 2095 ET35 / ohne Ring        5/112/66,6         35       750     2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51047
Herstellerzeichen                 GMP
Radtyp und Ausführung             STELLAR 2095 (s.o)
Radgröße                          9,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm    150                   27
S03       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm    120                   27
S04       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm    130                   28
S05       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm    150                   28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 100-200        255/30R20   K1c K2c K3a K4i K8n T88 T92         A01 A12 A16
B8, B81                                                                                A19 A57 Car
e1*2001/116*                                                                           Lim S03
0430*35-...
e13*2007/46*
1084*19-..
(FIN: WAUZZZF4...)
Audi A5                 100-200        255/30R20   T88 T92                             A12 A16 A19
B8, B81                 100-200        265/30R20                                       Cbo Cpe Flh
e1*2001/116*0430*..;                                                                   S03
e13*2007/46*1084*..
- Coupé, Cabrio
- Sportback
Audi A6 / A6 Avant      100-245        245/35R20   K1a K2b T95                         A01 A12 A16
4G, 4G1                 100-245        255/35R20   K1a K1b K2b K8b T93 T97             A19 A57 Car
e1*2007/46*0436*..;     100-245        265/35R20   K1c K2b K3a K8b T95                 Lim NA1 S03
e13*2007/46*1147*..     100-245        275/30R20   K1c K2c K3a K5d K8n T93 T97
- incl. Facelift 2014   100-245        275/35R20   K1c K2c K3a K5d K8n
Audi A6 allroad         140-245        245/40R20   K5w K6x T99 150                     A01 A12 A16
4G, 4G1                 140-245        255/40R20   K5w K6x T01 T97 149                 A19 A56 B92
e1*2007/46*0436*..;     140-245        265/35R20   K1a K1b K2b K3a K5x K6y K8e T99     Car KMV S03
e13*2007/46*1147*..                                150
- incl. Facelift 2014
Audi A7 Sportback       140-245        245/35R20   T91 T95                             A12 A16 A19
4G, 4G1                 140-245        255/35R20   T93 T97                             A57 S03
e1*2007/46*0436*..;     140-245        265/35R20
e13*2007/46*1147*..     140-245        275/30R20   T93 T97
- incl. Facelift 2014   140-245        275/35R20
Audi A8                 150-368        245/40R20   T99 150                             A12 A16 A19
4H                      150-368        255/40R20   149                                 A57 NBF S03
e1*2007/46*0284*..      150-368        265/40R20   147
e1*2007/46*0398*..      150-368        275/35R20   150
Audi S5                 245, 260       255/30R20   T92                                 A12 A16 A19
B8, B81                 245, 260       265/30R20   T94                                 A56 Cbo Cpe
e1*2001/116*0430*..,                                                                   Flh S03
e1*2001/116*0447*..;
e13*2007/46*1084*..
- Coupé, Cabrio
- Sportback
Audi S6 / S6 Avant      309, 331       255/35R20   K1a K1b K2b K8b T97                 A01 A12 A16
4G, 4G1                 309, 331       265/35R20   K1c K2b K3a K8b T95 T99             A19 A56 Car
e1*2007/46*0436*..;     309, 331       275/30R20   K1c K2c K3a K5d K8n T97             Lim S03
e13*2007/46*1147*..     309, 331       275/35R20   K1c K2c K3a K5d K8n
- incl. Facelift 2014
Audi S7 Sportback       309, 331       255/35R20   T97                                 A12 A16 A19
4G, 4G1                 309, 331       265/35R20                                       A56 S03
e1*2007/46*0436*..;     309, 331       275/30R20   T97
e13*2007/46*1147*..     309, 331       275/35R20
- incl. Facelift 2014



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                    Seite 3 von 10

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi S8                382, 445       245/40R20   M+S T99                               A12 A16 A19
4H                     382, 445       255/40R20   M+S                                   A56 NBF S03
e1*2007/46*0284*..     382, 445       265/40R20
                       382, 445       275/35R20
CL 63, CL 65 -AMG      386-463        255/35R20   K1c K41 K45 R02                       A01 A12 A16
216, 216AMG            386-463        275/35R20   R03                                   A19 Cpe P42
e1*2001/116*0372*..,   386-463        285/30R20   K2b K42 R03 T95 T99                   VS0 S05
e1*2001/116*0426*..
(FIN: WDD216...)
CL-Klasse              220-368        245/35R20   K1a K2b K42 K45 K56 T91 T95           A01 A12 A16
215                    220-368        275/30R20   K2c K42 K44 K56 R03 T93 T97           A19 K41 R21
e1*98/14*0113*..       220-368        285/30R20   K2c K42 K44 K56 R03                   V20 S02
CL-Klasse              285            245/35R20   K1a K1b K41 R37 T91 T95               A01 A12 A16
216                    285,320        255/35R20   R03 T97                               A19 Cpe V00
e1*2001/116*0372*..    285,320        265/30R20   K1c K41 K45 T94                       VS0 S05
(FIN: WDD216...)       285,320        265/35R20   K1c K41 K45 T95 T99
                       285,320        275/30R20   R03 T97
                       285-380        255/35R20   K1c K41 K45 R02
                       285-380        275/35R20   R03
                       285-380        285/30R20   K2b K42 R03 T95 T99
E-Klasse               135            255/30R20   K1c K2b K5d K5i K5k T92               A01 A12 A16
212                    135, 143       245/35R20   K1c K2b K5d K5i K5k T91 T95           A19 A58 Lim
e1*2001/116*           135, 143       255/35R20   K1c K2b K5d K5i K5k T93 T97           V20 S05
0501*25-..             135, 143       265/30R20   K1c K2c K4i K5d K5i K5l K6i K7d K8h
(FIN: WDD213...)                                  T94
                       135, 143       275/30R20   K2c K4i K6i K8h R03 T97
                       135, 143       285/30R20   K2c K4i K6i K8m R03
GLC-Klasse             120-180        255/40R20                                         A12 A16 A19
204X                   120-180        255/45R20                                         A56 S04
e1*2001/116*
0480*16-..
(FIN: WDC253...)
S-Klasse               145-368        245/35R20   K1a K2b K42 K45 K56 T91 T95           A01 A12 A16
220                    145-368        275/30R20   K2c K42 K44 K56 R03 T97               A19 A61 K41
e1*97/27*0099*..       145-368        285/30R20   K2c K42 K44 K56 R03 T95 T99           NBF R21 V20
                                                                                        S02
S-Klasse               150-285        245/35R20   A01 K1a K1b R37 T95                   A12 A16 A19
221                    150-320        255/35R20   R03 R37 T97                           V00 VS0 S05
e1*2001/116*0335*..    150-320        265/30R20   A01 K1c K2b K41 K45 T94
(FIN: WDD221...)       150-320        265/35R20   A01 K1c K2b K41 K42 K45 T95
                       150-320        275/30R20   A01 K2b K42 K56 R03 T97
                       150-380        255/35R20   A01 K1a K1b K41 R02 T93 T97
                       150-380        275/35R20   A01 K2b K42 K56 R03
                       150-380        285/30R20   A01 K2a K2b K42 K56 R03 T95 T99




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 4 von 10

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
S-Klasse               150-335        245/40R20     T95 T99 150                            A12 A16 A19
222, 221               150-335        255/35R20     T97 150                                A57 BnK Lim
e1*2007/46*0960*..;    150-335        255/40R20     T01 T97 149                            P38 V20 X93
e1*2001/116*           150-335        275/35R20     R03 150                                S05
0335*19-..             150-335        285/30R20     A01 K2b K6g R03 T99 150
ab Modell 2013         150-335        285/35R20     A01 K2b K6g R03 149
(FIN: WDD222...)
S63, S65 -/AMG         386-463        255/35R20     K1a K1b K41 R02 T97                    A01 A12 A16
221, 221AMG            386-463        275/35R20     K2b K42 K56 R03                        A19 A58 P42
e1*2001/116*0335*..;   386-463        285/30R20     K2a K2b K42 K56 R03                    VS0 S05
e1*2001/116*0396*..
(FIN: WDD221...)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

147      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1470 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 5 von 10

149      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1490 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

150      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

B92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel an Achse 1.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 6 von 10

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                   G.M.P. GROUP SRL

                                                                                 Seite 7 von 10

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K5l   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 8 von 10

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

P38    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
an Achse 1.

P42    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 420 mm
an Achse 1.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 9 von 10

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20      275/40R20
Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20      285/40R20
Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20      295/40R20
Nr. 17   265/50R20      295/45R20
Nr. 18   275/35R20      305/30R20
Nr. 19   275/40R20      315/35R20
Nr. 20   275/50R20      305/45R20
Nr. 21   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 10 von 10

VS0    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1 245/35R20        275/30R20
Nr. 2 255/35R20        275/35R20, 285/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 16. Juni 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 16. Juni 2016




Blauth

GB/EK                                                                  00251996.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 1 von 9

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
                                  QM Nr.:39020711504

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                            STELLAR
Typ                               STELLAR 2095
Radgröße                          9,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
             STELLAR 2095 ET35 / ohne Ring        5/112/66,6         35       750     2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51047
Herstellerzeichen                 GMP
Radtyp und Ausführung             STELLAR 2095 (s.o)
Radgröße                          9,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28mm    130                    27
S03       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm    150                    27
S04       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm    120                    27
S05       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm    150                    28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-200         255/30R20   K2c K44 K46 K56 R03 T88 T92    A01 A12 A16
B8, B81                                                                           A19 Car Lim
e1*2001/116*0430*..;                                                              HA2 S04
e13*2007/46*1084*..
(FIN: WAUZZZ8K...)
Audi A5                 100-200        255/30R20   R03 T88 T92                    A12 A16 A19
B8, B81                                                                           Cbo Cpe Flh
e1*2001/116*0430*..;                                                              HA2 S04
e13*2007/46*1084*..
- Coupé, Cabrio
- Sportback
Audi A6 / A6 Avant      100-245        245/35R20   K2b R03 T91 T95                A01 A12 A16
4G, 4G1                 100-245        255/35R20   K2b K8b R03 T93                A19 A57 Car
e1*2007/46*0436*..;     100-245        275/30R20   K2c K8a R03 T93                Lim NA1 V00
e13*2007/46*1147*..                                                               V20 HA2 S04
- incl. Facelift 2014
Audi S4                 245            255/30R20   K2c K44 K46 K56 R03 T92        A01 A12 A16
B8, B81                                                                           A19 Car Lim
e1*2001/116*0430*..;                                                              HA2 S04
e13*2007/46*1084*..
(FIN: WAUZZZ8K...)
Audi S5                 245, 260       255/30R20   R03 T92                        A12 A16 A19
B8, B81                                                                           A56 Cbo Cpe
e1*2001/116*0430*..,                                                              Flh HA2 S04
e1*2001/116*0447*..;
e13*2007/46*1084*..
- Coupé, Cabrio
- Sportback
Audi S6 / S6 Avant      309, 331       255/35R20   K2b K8b R03                    A01 A12 A16
4G, 4G1                                                                           A19 A56 Car
e1*2007/46*0436*..;                                                               Lim HA2 S04
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
CL 63, CL 65 -AMG       386-463        275/35R20   R03                            A01 A12 A16
216, 216AMG             386-463        285/30R20   K2b K42 R03 T95 T99            A19 Cpe P42
e1*2001/116*0372*..,                                                              VS0 HA2 S05
e1*2001/116*0426*..
(FIN: WDD216...)
CL-Klasse               220-368        275/30R20   K2c K42 K44 K56 R03            A01 A12 A16
215                     220-368        285/30R20   K2c K42 K44 K56 R03            A19 R21 V20
e1*98/14*0113*..                                                                  HA2 S03
CL-Klasse               285            245/35R20   R03 R37 T91 T95                A12 A16 A19
216                     285,320        255/35R20   R03 T97                        Cpe V00 VS0
e1*2001/116*0372*..     285,320        275/30R20   R03 T97                        HA2 S05
(FIN: WDD216...)        285-380        275/35R20   A01 R03
                        285-380        285/30R20   A01 K2b K42 R03 T95 T99




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                    Seite 3 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLK-Klasse             100-225        255/40R20   K2c K6a R03                        A01 A12 A16
204X                   100-225        275/35R20   K2c K6a K8a R03                    A19 V20 HA2
e1*2001/116*           100-225        275/40R20   K2c K6a K8a R03                    S03
0480*00-16
(FIN: WDC204...)
S-Klasse               145-368        275/30R20   K2c K42 K44 K56 R03                A01 A12 A16
220                    145-368        285/30R20   K2c K42 K44 K56 R03 T95            A19 A61 NBF
e1*97/27*0099*..                                                                     R21 V20 HA2
                                                                                     S03
S-Klasse               150-285        245/35R20   R03 R37 T95                        A12 A16 A19
221                    150-320        255/35R20   R03 R37 T97                        V00 VS0 HA2
e1*2001/116*0335*..    150-320        275/30R20   A01 K2b K42 K56 R03 T97            S05
(FIN: WDD221...)       150-380        275/35R20   A01 K2b K42 K56 R03
                       150-380        285/30R20   A01 K2a K2b K42 K56 R03 T95 T99
S-Klasse               150-335        245/40R20   R03 T95 T99 150                    A12 A16 A19
222, 221               150-335        255/35R20   R03 T97 150                        A57 BnK Lim
e1*2007/46*0960*..;    150-335        255/40R20   R03 T01 T97 149                    P38 V20 X93
e1*2001/116*           150-335        275/35R20   R03 150                            HA2 S05
0335*19-..             150-335        285/30R20   A01 K2b K6g R03 T99 150
ab Modell 2013         150-335        285/35R20   A01 K2b K6g R03 149
(FIN: WDD222...)
S63, S65 -/AMG         386-463        275/35R20   K2b K42 K56 R03                    A01 A12 A16
221, 221AMG            386-463        285/30R20   K2a K2b K42 K56 R03                A19 A58 P42
e1*2001/116*0335*..;                                                                 VS0 HA2 S05
e1*2001/116*0396*..
(FIN: WDD221...)
SL                     170-285        255/30R20   R03 T88 T92                        A12 A16 A19
230                                                                                  R21 HA2 S02
e1*98/14*0169*..
SL                     225, 320       255/30R20   R03 T88 T92                        A12 A16 A19
231                                                                                  X36 HA2 S02
e1*2007/46*0803*..
SL 600                 368,380        255/30R20   R03 T92                            A12 A16 A19
230                                                                                  R21 HA2 S02
e1*98/14*0169*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 4 von 9

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

149      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1490 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

150      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 5 von 9

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 3, Gutachten Nummer 55035516, Ausfertigung 1
(RADTYP STELLAR 2085) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 6 von 9

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

P38    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
an Achse 1.

P42    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 420 mm
an Achse 1.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 7 von 9

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51047 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 8 von 9

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20     275/40R20
Nr. 9    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20     285/40R20
Nr. 13   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20     295/40R20
Nr. 17   265/50R20     295/45R20
Nr. 18   275/35R20     305/30R20
Nr. 19   275/40R20     315/35R20
Nr. 20   275/50R20     305/45R20
Nr. 21   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VS0    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1 245/35R20        275/30R20
Nr. 2 255/35R20        275/35R20, 285/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X36    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.

X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 17. Juni 2016 in Lambsheim statt.




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55035616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ STELLAR 2095
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. Juni 2016




Blauth

GB/EK                                                                00252070.DOC




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