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							Gutachten 20-00168-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53441
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: SWAN 198T
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                              Stand: 22.05.2020
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Fahrzeughersteller                      : HONDA, Tesla Motors Inc.
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 19 EH2+              Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                    Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
             Kennzeichnung                 Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
             Rad                           Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
SWAT80193545 SWAN 198T PCD 114,3           ohne                        64,1                   740     2284    11/19
3            ET35
SWAT80193545 SWAN 198T PCD 114,3           ohne                        64,1                  750      2260     11/19
3            ET35
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HONDA
Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : D6


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 225/40R19 93        11A; 21P; 21S; 22I;       Kombi; Frontantrieb;
CW3          e6*2001/116*0122*..                               24J; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/35R19 91        11A; 21P; 21S; 22I;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                               24C; 24M                  73C; 74A
                                               235/40R19 92    11A; 21B; 21T; 22I;
                                                               24C; 24M
                                               245/35R19 93    11A; 21B; 21T; 22I;
                                                               24C; 24M

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 215/35R19 85         11A; 26N; 26P             CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
FK           e6*2007/46*0256*..           225/35R19 88         11A; 26B; 26N             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/35R19 87         11A; 245; 26B; 26J; 27I   12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 77E
                                               245/30R19 89    11A; 24J; 248; 26B;
                                                               26J; 27H; 27I
                                               245/35R19 89    11A; 24J; 248; 26B;
                                                               26J; 27H; 27I
Gutachten 20-00168-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53441
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: SWAN 198T
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                              Stand: 22.05.2020
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Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen          Auflagen zu Reifen           Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 215/35R19 85W   11A; 24J; 26B; 26N;          ab
FK2          e11*2001/116*0256*..                          27H; 27I; 5EG                e11*2001/116*0255*07;
FK3          e11*2001/116*0257*.. 73 - 110 225/35R19 88W   11A; 24J; 248; 26B;          ab
                                                           26J; 27B; 27H                e11*2001/116*0256*07;
                                             235/35R19 87W 11A; 241; 246; 248;          ab
                                                           26B; 26J; 27B; 27F;          e11*2001/116*0257*06;
                                                           5ET
                                             245/30R19 89  11A; 24C; 248; 26B;          CIVIC TOURER;
                                                           26J; 27B; 27F                Schrägheck;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
RW           e6*2007/46*0265*..      107 - 142 235/55R19 101   11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/50R19 101   11A; 241; 246; 248       12A; 51A; 71K; 723;
                                               255/50R19 103   11A; 24C; 24M; 26N;      73C; 74A; 77E
                                                               27I
                                             265/50R19 106     11A; 24C; 24M; 26N;
                                                               27H; 27I

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 225/40R19 93        11A; 21P; 21S; 22I;      Stufenheck;
CU3          e6*2001/116*0115*..                               24J; 24M                 Frontantrieb;
                                           235/35R19 91        11A; 21P; 21S; 22I;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24C; 24D                 12A; 51A; 71K; 723;
                                             235/40R19 92      11A; 21B; 21T; 22I;      73C; 74A
                                                               24C; 24D
                                             245/35R19 93      11A; 21B; 21T; 22I;
                                                               24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
RD8          e11*98/14*0190*.. 110           235/45R19 95      11A; 22B; 22H; 24C;      ab e11*98/14*0190*02;
                                                               24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/40R19 94      11A; 22B; 22H; 24C;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                               24D                      73C; 74A
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103      235/45R19 95      11A; 22B; 22H; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24D                      12A; 51A; 71K; 723;
                                             245/40R19 94      11A; 22B; 22H; 24C;      73C; 74A
                                                               24D
RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 235/45R19 95     11A; 24J                 bis
RE6            e11*2001/116*0302*..           245/45R19 98     11A; 22I; 24J; 24M       e11*2001/116*0301*05;
RE7            e11*2001/116*0322*..                                                     bis
                                                                                        e11*2001/116*0302*05;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A
Gutachten 20-00168-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53441
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: SWAN 198T
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 22.05.2020
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
RE5          e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 235/45R19 95          11A; 24J; 27I          ab
RE6          e11*2001/116*0302*..          245/45R19 98          11A; 24J; 27B          e11*2001/116*0301*06;
                                                                                        ab
                                                                                        e11*2001/116*0302*06;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 225/35R19 88           11A; 21P; 22I; 24J;    10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..                                 24M; 5FE               12A; 51A; 71K; 723;
BE5          e6*2001/116*0104*..          235/35R19 87           11A; 21B; 22B; 24C;    73C; 74A
                                                                 24D; 5ET; 54A
                                             235/35R19 91        11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                 24D; 54A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : Tesla Motors Inc.
Befestigungsteile                      : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 170 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Tesla Model 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
003          e4*2007/46*1293*.. 100 - 155 235/40R19 96                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/40R19 98                                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 765

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
Gutachten 20-00168-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53441
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: SWAN 198T
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                              Stand: 22.05.2020
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
Gutachten 20-00168-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53441
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: SWAN 198T
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                              Stand: 22.05.2020
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      nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 20-00168-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53441
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: SWAN 198T
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                              Stand: 22.05.2020
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
Gutachten 20-00168-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53441
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: SWAN 198T
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                              Stand: 22.05.2020
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765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Gutachten 20-00168-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53441
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: SWAN 198T
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                              Stand: 22.05.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FC
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3633*..
       Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 250            y = 300                  VA
             26B                      x = 300            y = 350                  VA
             27I                      x = 200            y = 250                  HA
             27B                      x = 250            y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 300       y = 350            8                VA
             26J                   x = 300       y = 350           25                VA
             27H                   x = 250       y = 300            8                HA
             27F                   x = 250       y = 300           15                HA
Gutachten 20-00168-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53441
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: SWAN 198T
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                              Stand: 22.05.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    RW
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0265*..
       Handelsbez.:    CR-V

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 300            y = 300                  HA
             27I                      x = 250            y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300           20                VA
             26N                   x = 300        y300              8                VA
Gutachten 20-00168-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53441
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: SWAN 198T
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                              Stand: 22.05.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0256*..
       Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 250            y = 300                  VA
             26B                      x = 300            y = 350                  VA
             27I                      x = 200            y = 250                  HA
             27B                      x = 250            y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 300       y = 350            8                VA
             26J                   x = 300       y = 350           25                VA
             27H                   x = 250       y = 300            8                HA
             27F                   x = 250       y = 300           15                HA
Gutachten 20-00168-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53441
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: SWAN 198T
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 22.05.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    RE5
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0301*..
       Handelsbez.:    HONDA CR-V

       Variante(n):    Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]            bis [mm]
             26B                        x = 260            y = 270                VA
             26P                        x = 210            y = 220                VA
             27B                        x = 330            y = 450                HA
             27I                        x = 280            y = 420                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 260       y = 270           15                VA
             26N                   x = 260       y = 270            8                VA
             27F                   x = 330       y = 450           15                HA
             27H                   x = 330       y = 450            8                HA
Gutachten 20-00168-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53441
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: SWAN 198T
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                              Stand: 22.05.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK1
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 195            y = 320                  VA
             26B                      x = 245            y = 370                  VA
             27I                      x = 245            y = 360                  HA
             27B                      x = 295            y = 410                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 245       y = 370            8                VA
             26J                   x = 245       y = 370           27                VA
             27H                   x = 295       y = 410            8                HA
             27F                   x = 295       y = 410           30                HA