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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53370 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55806120 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5Jx20EH2+ Typ SWAN 2085
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 1 von 8

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            SWAN
Typ                               SWAN 2085
Radgröße                          8.5Jx20EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                      Lochkreis- (mm)/       tiefe     last    (mm)
                                             Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                             (mm)
5X114,3      SWAN 2085 5X114,3 ET45 / Ø73.1- 5/114,3/66,1           45         750    2280
ET45         Ø66.1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        53370
Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung             SWAN 2085 (s.o.)
Radgröße                          8.5Jx20EH2+
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                 28
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                 28
S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                 -
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                 28
S05       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      105                 28
S06       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                 26

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Dacia
                                  Nissan
                                  Renault

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53370 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55806120 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5Jx20EH2+ Typ SWAN 2085
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster (I) 2WD    63-92        225/35R20                                    A12 A14 A18
SD/SR                   63-92        235/35R20   A01 K1a K1b                      A58 KOV S01
e2*2001/116*0314*..;    63-92        245/35R20   A01 K1a K1b K2b K3s
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster (I) 4WD    66-92        225/35R20                                    A12 A14 A18
SD/SR                   66-92        235/35R20   A01 K1a K1b                      A56 KOV S01
e2*2001/116*0314*..;    66-92        245/35R20   A01 K1a K1b K2b K3s
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster (II) 2WD   66-110       225/35R20                                    A12 A14 A18
SR (SR*H..)             66-110       235/35R20   A01 K1a K1b K2a K2b              A58 F23 KOV
e2*2001/116*            66-110       235/40R20   A01 K1a K1b K2a K2b K3s          S05
0323*43-..;             66-110       245/35R20   A01 K1c K2c
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
Dacia Duster (II) 4WD   80-110       225/35R20                                    A12 A14 A18
SR (SR*H..)             80-110       235/35R20   A01 K1a K1b K2a K2b              A56 F24 KOV
e2*2001/116*            80-110       235/40R20   A01 K1a K1b K2a K2b K3s          S05
0323*43-..;             80-110       245/35R20   A01 K1c K2c
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
Nissan Juke (I) 2WD     69-147       225/35R20                                    A12 A14 A18
F15                     69-147       235/35R20   A01 K8c                          A58 S03
e11*2007/46*0132*..;
e3*2007/46*0162*..,
e5*2007/46*1031*..
- incl. Facelift 2014
Nissan Juke (I) 4WD     140, 147     225/35R20                                    A12 A14 A18
F15                     140, 147     235/35R20                                    A56 S03
e11*2007/46*0132*..,    140, 147     245/30R20   A01 K2b
e5*2007/46*1031*..      140, 147     255/30R20   A01 K1c K2b
- incl. Facelift 2014
Nissan Juke (I) Nismo   157, 160     225/35R20                                    A12 A14 A18
RS                      157, 160     235/35R20   A01 K8c                          A57 S03
F15
e11*2007/46*0132*..,
e5*2007/46*1031*..
Nissan Murano           140, 188     235/55R20                                    A12 A14 A18
Z51                     140, 188     245/50R20   A01 K2b                          S03
e1*2001/116*0478*..     140, 188     255/45R20
                        140, 188     255/50R20   A01 K1a K2b
                        140, 188     265/45R20   A01 K2b
                        140, 188     275/45R20   A01 K1a K2b
Nissan X-Trail          96-130       235/45R20                                    A12 A14 A18
T32                     96-130       245/40R20                                    A57 S03
e13*2007/46*1456*..     96-130       245/45R20




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53370 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55806120 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5Jx20EH2+ Typ SWAN 2085
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                 Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Espace (V)     96-165        235/45R20                                    A12 A14 A18
RFC                    96-165        245/45R20                                    A58 L06 S02
e2*2007/46*0470*..     96-165        255/45R20
Renault Fluence        63-103        235/30R20   K2b K8f                          A01 A12 A14
Z                      63-103        245/30R20   K2b K6g K8k                      A18 Sth S01
e2*2001/116*0373*..;
e2*2007/46*0010*..
- Limousine
Renault Laguna         81-131        245/30R20   K1a K1b T90                      A01 A12 A14
T                      81-131        255/30R20   K1c K2b T88 T92                  A18 Car Flh
e2*2001/116*0363*..;                                                              L05 S04
e2*2007/46*0012*..
Renault Laguna         125-175       245/30R20   K1a NoD T90                      A01 A12 A14
T                      81-110        245/30R20   K1a T90 Y16                      A18 Cpe L06
e2*2001/116*           81-175        255/30R20   K1c T88 T92                      S04
0363*07-..
- Coupé
Renault Latitude       81,103        235/30R20   A01 K4h T88                      A12 A14 A18
T                      81-127        225/35R20   T90                              Lim S04
e2*2001/116*0363*..    81-127        235/35R20   A01 G81 K4h T88 T92
                       81-127        245/30R20   A01 K4h T90
                       81-127        255/30R20   A01 K1a K4g K6g T88 T92
Renault Megane (III)   78-132        235/30R20   A01 G01 K2b K4i T88              A12 A14 A18
Z                                                                                 Cpe Flh S01
e2*2001/116*0373*..;
- Cabriolet
Renault Megane (III)   63-162        235/30R20   A01 G01 K6g T88                  A12 A14 A18
Z                                                                                 Car S01
e2*2001/116*0373*..;
e2*2007/46*0010*..
- Grandtour
Renault Megane (III)   63-162        235/30R20   A01 G01 K2b K6g T88              A12 A14 A18
Z                                                                                 Cpe Flh S01
e2*2001/116*0373*..;
e2*2007/46*0010*..
- Fließheck
- Coupé
Renault Megane R.S.    205           235/30R20   K8c T88                          A01 A12 A14
(IV)                   205, 221      245/30R20   K8c T90                          A18 A58 Flh
RFB                                                                               L06 S06
e2*2007/46*0546*..
Renault Talisman       81-165        225/35R20   R37                              A12 A14 A18
RFD                    81-165        235/35R20   R37                              A58 Car L05
e11*2007/46*           81-165        245/35R20                                    Lim S01
2969*00-07;            81-165        255/30R20   A01 K2b K8g
e2*2007/46*0653*..     81-165        255/35R20   A01 K2b K8g




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53370 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55806120 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20EH2+ Typ SWAN 2085
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 4 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Talisman       81-165        245/35R20                                           A12 A14 A18
4Control               81-165        255/30R20     A01 K8g                               A58 Car L04
RFD                    81-165        255/35R20     A01 K8g                               Lim S01
e11*2007/46*
2969*00-07;
e2*2007/46*0653*..
- mit Allradlenkung

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53370 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55806120 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5Jx20EH2+ Typ SWAN 2085
Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 5 von 8

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53370 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55806120 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20EH2+ Typ SWAN 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 6 von 8

G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53370 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55806120 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20EH2+ Typ SWAN 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 7 von 8

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
ohne Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NoD    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53370 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55806120 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20EH2+ Typ SWAN 2085
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                           Seite 8 von 8

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Y16   Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
Automatikgetriebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 1. Juli 2020 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2020.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 1. Juli 2020




Schmidt                                                                         00346343.DOC




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