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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53371 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55806220 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx20EH2+ Typ SWAN 2095
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 1 von 7

Auftraggeber                    G.M.P. GROUP SRL
                                Via Luigi Galvani 8-12
                                IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                          SWAN
Typ                             SWAN 2095
Radgröße                        9.5Jx20EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                        Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                               Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                               (mm)
5X120        SWAN 2095 5X120 ET37 / ohne       5/120/72,6         37         750    2280
ET37         Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53371
Herstellerzeichen               G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung           SWAN 2095 (s.o.)
Radgröße                        9.5Jx20EH2+
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund          Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°        130                 27,5
S02       Serienschraube M12x1,5 Kegel 60°         120                 26

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55806220 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.5Jx20EH2+ Typ SWAN 2095
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                    Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-GT              120-330       275/35R20   R03 T02 T98 150                    A12 A14 A18
GT, K-N1                120-330       285/30R20   A01 K2b R03 T99 150                Flh L05 NBF
e1*2007/46*0215*..;                                                                  V20 HA2 S01
e1*2007/46*0508*..
Gran Turismo
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-GT              120-330       275/35R20   R03 T02 T98 150                    A12 A14 A18
GT, K-N1                120-330       285/30R20   A01 K2b R03 T95 T99 150            Flh L04 NBF
e1*2007/46*0215*..;                                                                  V20 HA2 S01
e1*2007/46*0508*..
Gran Turismo
- mit Allradlenkung
BMW 7er (V)             235, 330      275/35R20   R03                                A12 A14 A18
ActiveHybrid            235, 330      285/30R20   A01 K2b R03 T99                    A58 L05 NBF
HY, 3-HY, 7L                                                                         V20 HA2 S01
e1*2007/46*0323*..;
e1*2007/46*0586*..;
e1*2007/46*
0276*00-09
BMW 7er-Reihe (V)       155-400       255/35R20   R03 T97 150                        A12 A14 A18
701, 7L                 155-400       275/35R20   R03 T02 T98 150                    L04 NBF V20
e1*2001/116*0490*..;    155-400       285/30R20   A01 K2b R03 T95 T99 150            HA2 S01
e1*2007/46*
0276*00-09
- mit Allradlenkung
BMW 7er-Reihe (V)       155-400       255/35R20   R03 T97 150                        A12 A14 A18
701, 7L                 155-400       275/35R20   R03 T02 T98 150                    L05 NBF V20
e1*2001/116*0490*..;    155-400       285/30R20   A01 K2b R03 T95 T99 150            HA2 S01
e1*2007/46*
0276*00-09
- ohne Allradlenkung
BMW X1                  85-190        255/30R20   K2b R03                            A01 A12 A14
X1, X-N1, X1-N1                                                                      A18 V20 HA2
e1*2007/46*0275*..;                                                                  S02
e1*2007/46*0454*..;
e24*2007/46*0024*..
BMW X3                  100-230       245/40R20   K2b R03 T95 T99                    A01 A12 A14
X3, X-N1                100-230       255/35R20   K2b R03 T93 T97                    A18 B90 V20
e1*2007/46*0512*..;     100-230       275/35R20   K2b K6v R03                        HA2 S01
e1*2007/46*0454*..      100-230       285/30R20   K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03 T95
- incl. Facelift 2014                             T99
                        100-230       285/35R20   K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03
BMW X4                  100-230       245/40R20   K2b R03 T95 T99                    A01 A12 A14
X3, X-N1                100-230       255/35R20   K2b R03 T93 T97                    A18 B90 V20
e1*2007/46*             100-230       275/35R20   K2b K6v R03                        HA2 S01
0512*11-..;             100-230       285/30R20   K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03 T95
e1*2007/46*                                       T99
0454*13-..              100-230       285/35R20   K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53371 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55806220 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.5Jx20EH2+ Typ SWAN 2095
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X4                 100-230       245/40R20     R03 T95 T99                           A01 A12 A14
X3, X-N1               100-230       255/35R20     R03 T93 T97                           A18 B90 KMV
e1*2007/46*            100-230       275/35R20     K2b K6v R03                           V20 HA2 S01
0512*11-..;            100-230       285/30R20     K2b K4i K4w K6x K8a R03 T95 T99
e1*2007/46*            100-230       285/35R20     K2b K4i K4w K6x K8a R03
0454*13-..
- mit M-Paket -
Verbreiterungen

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.



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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55806220 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx20EH2+ Typ SWAN 2095
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 4 von 7

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

150      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B90    Räder nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an
Achse 1.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 17, Gutachten Nummer 55806120, Ausfertigung 1
(RADTYP SWAN 2085) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53371 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55806220 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx20EH2+ Typ SWAN 2095
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 5 von 7

K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen
bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

NBF     Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53371 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55806220 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx20EH2+ Typ SWAN 2095
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 6 von 7

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20      275/40R20, 285/40R20
Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20      285/40R20
Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20      295/40R20
Nr. 17   265/50R20      295/45R20
Nr. 18   275/35R20      305/30R20
Nr. 19   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
Nr. 20   275/45R20      305/40R20
Nr. 21   275/50R20      305/45R20
Nr. 22   285/35R20      335/30R20
Nr. 23   285/40R20      325/35R20
Nr. 24   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 2. Juli 2020 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53371 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55806220 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx20EH2+ Typ SWAN 2095
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2020.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 2. Juli 2020




Schmidt                                                                      00346481.DOC




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