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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51189



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          9 J x 21 H2


             Typ:                         TARGA 9021
§ 22 51189




              Inhaber der ABE und         Dutch Tyre Traders B.V.
              Hersteller:                 NL-3291 CA Strijen




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51189


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51189


             Die ABE-Nr. 51189 erstreckt sich auf die Räder 9 J x 21 H2, Typ TARGA 9021, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55067316 (1. Ausfertigung) vom 14.12.2016
             beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

             1, 2                                          1. Ausfertigung

             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 51189




             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 14.12.2016
             festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 26.01.2017
             Im Auftrag
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg




                              Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                       Index to the information package


             Nummer der Genehmigung: 51189                       Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                        Extension No.:


             Ausgabedatum:        26.01.2017                 letztes Änderungsdatum: --
             Date of issue:                                  last date of amendment:


             1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                   Collateral clauses and instruction on right to appeal


             2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                             Datum:
                   Information document No.:                                           Date
                   TARGA 9021                                                          16.06.2016

             3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                                 Datum:
                   Test report(s) No.:                                                 Date
§ 22 51189




                   55067316 (1. Ausfertigung)                                          14.12.2016


             4.    Beschreibung der Änderungen:
                   Description of the changes
                   entfällt
                   not applicable
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51189

             - Anlage -

             Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

             Nebenbestimmungen

             Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
             Vorschrift zu kennzeichnen.

             Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                    KBA 51189

             Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
             unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
             ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
             Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
             der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
             bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§ 22 51189




             Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
             können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

             Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
             genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
             ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
             geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
             die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
             Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
             herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
             Umweltschutzes nicht entspricht.

             Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
             Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
             sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
             Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
             seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

             Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
             Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

             Rechtsbehelfsbelehrung

             Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
             erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
             DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2
             Approval No.: 51189

             - Attachment -

             Collateral clauses and instruction on right to appeal

             Collateral clauses

             All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
             applied regulation.

             The approval identification is as follows: - see German version -

             The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
             documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
             the Kraftfahrt-Bundesamt.
             Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
             one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
             the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
             Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
             prosecuted.
§ 22 51189




             The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
             with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
             issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
             violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
             assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
             comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

             The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
             from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
             the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
             taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
             unhindered access to the production and storage facilities.

             The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
             mark rights of third parties are not affected with this approval.

             Instruction on right to appeal

             This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
             writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
             DE-24944 Flensburg.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51189 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55067316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ Targa 9021
Hersteller                       Dutch Tyre Traders B.V.

                                                                                          Seite 1 von 3

Auftraggeber                     Dutch Tyre Traders B.V.
                                 Simon stevinstraat 1
                                 3291 CA Strijen


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Modell                           Targa
Typ                              Targa 9021
Radgröße                         9 J x 21 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                               Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                      (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                      Mittenloch-ø   (mm)
                                                      (mm)
8TAR90        Targa 9021 / ohne Ring                  5/112/66,6     26    750     2270       5/2016
2126
8TAR90        Targa 9021 / ohne Ring                  5/112/66,6     26    750     2270       5/2016
2126

Kennzeichnung

KBA-Nummer                       51189
Herstellerzeichen                REEDIJK
Radtyp und Ausführung            Targa 9021...(s.o)
Radgröße                         9Jx21H2
Einpreßtiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                 MADE IN ITALY
Herstellungsdatum                Monat und Jahr

Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51189 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55067316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ Targa 9021
Hersteller                    Dutch Tyre Traders B.V.

                                                                                    Seite 2 von 3

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß            Einpresstiefe (mm)       Radlast (kg)           Abrollumfang
5/112               26                       750                    2270

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß            Reifengröße              Einpresstiefe (mm)     Radlast (kg)
5/112/66,6          245/30R21                26                     750

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß            Reifengröße              Einpresstiefe (mm)     Radlast (kg)
5/112/66,6          285/45R21                26                     750
5/112/66,6          285/45R21                26                     750

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht der nicht lackierten Sonderradausführung 8TAR902126 betrug 19,059 kg.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, ab Juni 2016 durchgeführt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51189 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55067316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ Targa 9021
Hersteller                     Dutch Tyre Traders B.V.

                                                                                      Seite 3 von 3

Anlagen

Beschreibung                      -                                16.06.2016
Radzeichnung                      8TAR9021265/112666               11.05.2016

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 14. Dezember 2016




Coen

CC/EK                                                                00262040.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51189 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55067316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ Targa 9021
Hersteller                        Dutch Tyre Traders B.V.

                                                                                        Seite 1 von 4

Auftraggeber                      Dutch Tyre Traders B.V.
                                  Simon stevinstraat 1
                                  3291 CA Strijen


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                            Targa
Typ                               Targa 9021
Radgröße                          9Jx21H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
8TAR90       Targa 9021 / ohne Ring                 5/112/66,6         26        750    2270
2126

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51189
Herstellerzeichen                 REEDIJK
Radtyp und Ausführung             Targa 9021...(s.o)
Radgröße                          9Jx21H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28      160                  29

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Porsche

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51189 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55067316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ Targa 9021
Hersteller                       Dutch Tyre Traders B.V.

                                                                                       Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche Macan          155-294        245/40R21    R02                                   A07 A12 A16
95B, 95BN              155-294        255/40R21    R02                                   A18 A56 BnK
e13*2007/46*           155-294        265/40R21    R02                                   V21 Vn2 VA1
1164, 1165*02-..                                                                         S02

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51189 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55067316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ Targa 9021
Hersteller                     Dutch Tyre Traders B.V.

                                                                                         Seite 3 von 4

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
Nr. 2   245/40R21      275/35R21
Nr. 3   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
Nr. 4   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
Nr. 5   255/40R21      285/35R21
Nr. 6   255/50R21      285/45R21
Nr. 7   265/35R21      305/30R21, 315/30R21
Nr. 8   265/40R21      295/35R21
Nr. 9   265/45R21      295/40R21
Nr.10   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
Nr.11   275/45R21      315/40R21
Nr.12   285/35R21      325/30R21
Nr.13   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 1, Gutachten Nummer 55073916, Ausfertigung 1
(RADTYP Targa 1021) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 14. Dezember 2016 in Lambsheim statt.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55067316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ Targa 9021
Hersteller                     Dutch Tyre Traders B.V.

                                                                                      Seite 4 von 4

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 14. Dezember 2016




Coen

CC/EK                                                                 00262087.DOC




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ Targa 9021
Hersteller                        Dutch Tyre Traders B.V.

                                                                                        Seite 1 von 5

Auftraggeber                      Dutch Tyre Traders B.V.
                                  Simon stevinstraat 1
                                  3291 CA Strijen


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Targa
Typ                               Targa 9021
Radgröße                          9Jx21H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
8TAR90       Targa 9021 / ohne Ring                 5/112/66,6         26        750    2270
2126

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51189
Herstellerzeichen                 REEDIJK
Radtyp und Ausführung             Targa 9021...(s.o)
Radgröße                          9Jx21H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28      160                  30
S03       Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28      140                  30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51189 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ Targa 9021
Hersteller                          Dutch Tyre Traders B.V.

                                                                                       Seite 2 von 5


Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q5                   100-200        245/40R21   K1a K1b K2b                         A01 A07 A12
8R, 8R1, 8R2              100-200        255/35R21   K1c K2b T98                         A16 A18 S03
e1*2001/116*0473*..;      100-200        255/40R21   K1c K2b
e1*2001/116*0497*..,
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
Audi Q5                   100-200        245/40R21                                       A07 A12 A16
8R, 8R1, 8R2              100-200        255/35R21   A01 K1a T98                         A18 KMV S03
e1*2001/116*0473*..;      100-200        255/40R21   A01 K1a
e1*2001/116*0497*..;
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
- mit Radhaus-
   Verbreiterungen
Audi Q7                   155-245        255/40R21   M+S T02 150                         A07 A12 A16
4L, 4L1                   155-245        265/40R21   M+S T01 T05 150                     A18 A56 L06
e1*2001/116*              155-245        265/45R21   M+S 145                             RQ7 S02
0350*20-..; 0367*05-..;   155-245        275/40R21   M+S 148
e13*2007/46*1081*06-
..
- mit Radhaus-
   Verbreiterungen
Audi Q7                   155-245        255/40R21   T02 150                             A07 A12 A16
4L, 4L1                   155-245        265/40R21   T01 T05 150                         A18 A56 L06
e1*2001/116*              155-245        265/45R21   145                                 S02
0350*20-..; 0367*05-..;   155-245        275/40R21   148
e13*2007/46*1081*06-
..
Audi SQ5                  230-260        255/40R21   K1a                                 A01 A07 A12
8R, 8R1                                                                                  A16 A18 KMV
e1*2001/116*0473*..;                                                                     S03
e13*2007/46*1083*..;
- mit Radhaus-
   Verbreiterungen

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51189 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ Targa 9021
Hersteller                      Dutch Tyre Traders B.V.

                                                                                         Seite 3 von 5

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

145      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1450 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

148      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1480 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

150      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51189 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ Targa 9021
Hersteller                      Dutch Tyre Traders B.V.

                                                                                         Seite 4 von 5

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

RQ7 Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit wahlweiser Reifengröße 285/40R21 oder 285/35R22 (u.a.
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) in Verbindung mit serienmäßigen
Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51189 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067316 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ Targa 9021
Hersteller                      Dutch Tyre Traders B.V.

                                                                                         Seite 5 von 5

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 12. Dezember 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 12. Dezember 2016




Coen

CC/EK                                                                   00261864.DOC




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