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							Gutachten 21-00189-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53745
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TITAN 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.09.2021
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Fahrzeughersteller                     : AUDI, AUDI/PORS., PORSCHE, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 10 J X 22 EH2+             Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 130/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                 Kennzeichnung             Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                 Rad                       Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
TITA102248238    PCD 5x130 ET48            ohne                        71,6                     900      2380    06/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse      zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: TITAN 22115 KBA: 53737 Lochkreis: 5x130              ET: 52 oder
Radtyp: TITAN 22115 KBA: 53737 Lochkreis: 5x130              ET: 63 oder
Radtyp: TITAN 22115 KBA: 53737 Lochkreis: 5x130              ET: 61


Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAHV, KAHW, KAOA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00189-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53745
zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: TITAN 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 15.09.2021
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI


Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse           zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: TITAN 22115 KBA: 53737 Lochkreis: 5x130                  ET: 52 oder
Radtyp: TITAN 22115 KBA: 53737 Lochkreis: 5x130                  ET: 63 oder
Radtyp: TITAN 22115 KBA: 53737 Lochkreis: 5x130                  ET: 61


Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAHV, KAHW, KAOA
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : FW
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm, für
                                             Typ : 4L1; 4L
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.., 150 - 171 265/35R22      11A; 24M; 5LA                     bis
                                            102W
             e13*2007/46*1081*..            285/30R22      AFK; 11A; 24D; 24J;               e1*2001/116*0350*19;
                                            101W           5KK                               Allradantrieb;
                                            295/30R22      AFK; 11A; 24D; 24J;               Schraubenfederung;
                                            103W           5LK                               Luftfederung;
                                  150 - 257 265/35R22 102Y 11A; 24M; 5LA                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                            285/30R22 101Y AFK; 11A; 24D; 24J;               12A; 51A; 71A; 723;
                                                           5KK                               729; 73C; 74D; 745;
                                            295/30R22 103Y AFK; 11A; 24D; 24J;               75I
                                                           5LK

Verkaufsbezeichnung:     e-tron GT, RS e-tron GT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
FW           e1*2018/858*00005*.. 140 - 142 255/35R22 99             CFX; YAO; 11A; 26P;     Allradantrieb;
                                                                     57E; KAHV; KAHW;        Elektro;
                                                                     KAOA                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 265/30R22 97        CFY; 11A; 24J; 26P;     12A; 51A; 71A; 723;
                                                                     57E; KAHV; KAHW         73C; 74D; 76A; 97V;
                                                 275/30R22 99        CFZ; 11A; 24J; 26P;     PDJ
                                                                     57E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00189-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53745
zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: TITAN 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 15.09.2021
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Verkaufsbezeichnung:     Q7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
4L1          e13*2007/46*1081*.. 150 - 171 265/35R22      11A; 24M; 5LA                      bis
                                           102W
                                           285/30R22      AFK; 11A; 24D; 24J;                e13*2007/46*1081*05;
                                           101W           5KK                                Allradantrieb;
                                           295/30R22      AFK; 11A; 24D; 24J;                Schraubenfederung;
                                           103W           5LK                                Luftfederung;
                                 150 - 257 265/35R22 102Y 11A; 24M; 5LA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           285/30R22 101Y AFK; 11A; 24D; 24J;                12A; 51A; 71A; 723;
                                                          5KK                                729; 73C; 74D; 745;
                                           295/30R22 103Y AFK; 11A; 24D; 24J;                75I
                                                          5LK


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI/PORS.

Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: TITAN 22115 KBA: 53737 Lochkreis: 5x130 ET: 61 oder
Radtyp: TITAN 22115 KBA: 53737 Lochkreis: 5x130 ET: 52


Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAHW, KAOA
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Cayenne/-S, -Turbo, -E-Hybrid, -Turbo S E-Hybrid, -GTS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen   Auflagen
9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 285/35R22 102 57E; 6BS; KAHW         nicht CAYENNE
                                                                                COUPE;
                                                                                Kombilimousine; SUV;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                73C; 74D; 76A; 98P
9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 285/35R22 106 57E; 6CN; KAOA         CAYENNE COUPE;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                73C; 74D; 76A; 98P
9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 285/35R22 102 57E; 6BS; KAOA         CAYENNE COUPE;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                73C; 74D; 76A; 98P


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PORSCHE
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : 92AH; 92AHN; 92AN; 92A
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00189-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53745
zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: TITAN 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 15.09.2021
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Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : 9PA
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : 92A; 92AH; 92AHN; 92AN
                                             160 Nm für Typ : 9PA
Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
92A          e13*2007/46*1085*.. 155 - 309 275/30R22         99      11A; 24J; 248; 5JK      inkl. Facelift 2014;
92AN         e13*2007/46*1106*.. 155 - 405 265/35R22         102     11A; 24J; 248           Allradantrieb;
                                           275/35R22         104     11A; 24J; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                           285/30R22         101     11A; 24J; 244           12A; 51A; 573; 71A;
                                           295/30R22         103     11A; 24J; 244; 247      723; 729; 73C; 74D;
                                                                                             74E; 744

Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S, CAYENNE TURBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
9PA          e13*2001/116*0089*.. 176 - 298 265/35R22 102Y           11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                            295/30R22 103Y           11A; 24C; 24D           12A; 51A; 71A; 723;
                                  176 - 331 265/35R22                11A; 24J; 24M; 53S      73C; 74D; PDA
                                  176 - 404 295/30R22                11A; 24C; 24D; 53S

Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
92AH         e13*2007/46*1107*.. 155 - 309 275/30R22         99      11A; 24J; 248; 5JK      inkl. Facelift 2014;
92AHN        e13*2007/46*1108*.. 155 - 405 265/35R22         102     11A; 24J; 248           Allradantrieb;
                                           275/35R22         104     11A; 24J; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                           285/30R22         101     11A; 24J; 244           12A; 51A; 573; 71A;
                                           295/30R22         103     11A; 24J; 244; 247      723; 729; 73C; 74D;
                                                                                             74E; 744


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : 7p; 7P; 7pH; 7PH
                                             160 Nm für Typ : 7L
Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
7L           e1*2001/116*0203*.. 155 - 228 265/35R22      11A; 24J; 24M                      Nicht
                                           102W
                                           285/30R22      11A; 24C; 24D; 5KK                 Schlechtwegefahrwerk;
                                           101W
                                           295/30R22      11A; 24C; 24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           103W
                                 155 - 331 265/35R22 102Y 11A; 24J; 24M                      12A; 51A; 71A; 723;
                                           285/30R22 101Y 11A; 24C; 24D; 5KK                 73C; 74A
                                           295/30R22 103Y 11A; 24C; 24D



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00189-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53745
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TITAN 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.09.2021
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Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
7p           DE*2007/46*0400*.., 150 - 206 265/35R22 102       11A; 21P; 24J             Allradantrieb;
             e1*2007/46*0400*..  150 - 250 265/35R22           11A; 21P; 24J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           102W
7P           e1*2007/46*0376*..,                                                         12A; 51A; 573; 71A;
              e1*2007/46*0498*..                                                         723; 729; 73C; 74A;
7pH           DE*2007/46*0404*..,                                                        74E; 744
              e1*2007/46*0404*..
7PH           e1*2007/46*0403*..,
              e1*2007/46*0499*..


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00189-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53745
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: TITAN 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 15.09.2021
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244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00189-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53745
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: TITAN 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 15.09.2021
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1650kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
6BS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          285/35R22
                    Hinterachse:                          315/30R22
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
      deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6CN) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                       Reifengröße:
                   Vorderachse:                        285/35R22
                   Hinterachse:                        315/30R22
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmut ter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00189-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53745
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: TITAN 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 15.09.2021
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744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebs anleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
     verwendet werden.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse.
97V) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß 2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. Die
     Einpreßtiefendifferenz des Sonderrades an der Hinterachse zur Vorderachse muß der
     Serieneinpreßtiefendifferenz entsprechen.
98P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit PSCB -Bremsen nicht zulässig.
AFK) Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Lenkeinschlagsbegrenzung bereits eingebaut ist.
     In diesem Fall sind die Reifengrößen in 19" bzw. 20" in den Fahrzeugpapieren eingetragen oder vom
     Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) freigegeben.
CFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          255/35R22
                     Hinterachse:                          305/30R22
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
       Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
       Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
       Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CFY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          275/40R20
                     Hinterachse:                          285/40R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
       Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
       Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
       Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TITAN 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.09.2021
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CFZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          275/30R22
                    Hinterachse:                          285/30R22
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KAHV) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Hinterachse TITAN 22115 KBA: 53737 Lochkreis 5x130 ET: 63
KAHW) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulä ssig:
      Hinterachse TITAN 22115 KBA: 53737 Lochkreis 5x130 ET: 61
KAOA) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Hinterachse TITAN 22115 KBA: 53737 Lochkreis 5x130 ET: 52
PDA) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben an der Hinterachse müssen vor dem Anbau
     der Sonderräder entfernt werden.
PDJ) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Carbon-/Keramik- Bremsscheiben!
YAO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R22
                    Hinterachse:                          295/30R22
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
      oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine B estätigung
      des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
      der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00189-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53745
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TITAN 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.09.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     FW
       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00005*..
       Handelsbez.:     e-tron GT, RS e-tron GT

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250              y = 250                 VA
             26B                      x = 300              y = 300                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 300            20                VA
             26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.