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							Gutachten 21-00242-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53747
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TITAN 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.11.2021
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Fahrzeughersteller                     : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW M, PORSCHE
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 10 1/2 J 20 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 19
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                 Kennzeichnung             Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                 Rad                       Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
TITA052019145    PCD 5x112 ET19            ohne                        66,5                     740      2294    09/21
TITA052019145    PCD 5x112 ET19            ohne                        66,5                     750      2270    09/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.

Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: TITAN 2095 KBA: 53743 Lochkreis: 5x112 ET: 26

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAOU




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00242-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53747
zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: TITAN 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 15.11.2021
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : LS17D28R14


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 265/30R20 94            YB9; 11A; 22Q; 24C;       A5 Coupé (B9) ab
                                                                   244; 247; 26B; 26N;       MJ2016; A5 Sportback
                                                                   27F; 56G                  (B9) ab MJ2016; S5
                                                 285/25R20 93      11A; 22Q; 24C; 24D;       Sportback (B9) ab
                                                                   26B; 26J; 27F             MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                             (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                             Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74A; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 265/30R20 94 YB9; 11A; 22Q; 24C;                  A5 Coupé (B9) ab
                                                        244; 247; 26B; 26N;                  MJ2016; A5 Sportback
                                                        27F; 56G                             (B9) ab MJ2016; S5
                                           285/25R20 93 11A; 22Q; 24C; 24D;                  Sportback (B9) ab
                                                        26B; 26J; 27F                        MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                             (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                             Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                             S5 Coupé (B9) ab
                                                                                             MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74A; 77E


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: TITAN 2095 KBA: 53743 Lochkreis: 5x112 ET: 26

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAOU
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,25, Durchm. 28 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00242-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53747
zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: TITAN 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 15.11.2021
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Verkaufsbezeichnung:     BMW M8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
F8CM         e1*2007/46*2019*.. 441 - 460 285/35R20 100              11A; 24M; 57F; 6BW;     Mit Fzg.-Breite
                                                                     KAOU                    1943mm; Limousine;
                                                 295/35R20 101       YCG; 11A; 24M; 27H;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     57F                     12A; 51A; 71A; 723;
                                                 305/30R20 99        YCH; 11A; 244; 247;     73C; 74A
                                                                     27H; 57F


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW M


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: TITAN 2095 KBA: 53743 Lochkreis: 5x112 ET: 26

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAOU
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,25, Durchm. 28 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     BMW M5, M5 Competition
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
F5LM         e1*2007/46*1828*.. 441 - 460 285/35R20 100              11A; 244; 247; 27I;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     57F; 6BW; KAOU          12A; 51A; 71A; 723;
                                                 295/30R20 101       11A; 244; 247; 27B;     73C; 74A; 76B
                                                                     27H; 57F; 6BY


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PORSCHE


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: TITAN 2095 KBA: 53743 Lochkreis: 5x112 ET: 26

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAOU
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
95BN         e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 285/40R20 104 11A; 248; 57F; 6AP;                 ab
                                                         KAOU                                e13*2007/46*1164*02;
                                           285/40R20 104 Mit                                 Kombilimousine;
                                                         Radhausverbreiterung                Allradantrieb;
                                                         Serie; 57F; 6AP; KAOU               10B; 11B; 11G; 11H;
                                           295/40R20 106 11A; 244; 57F; 6BU;                 12A; 51A; 6AA; 71A;
                                                         KAOU                                723; 73C; 74D; 76B;
                                                                                             PDG




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00242-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53747
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: TITAN 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 15.11.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen    Auflagen
95B          e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 285/40R20 104 11A; 248; 57F; 6AP;   ab
                                                         KAOU                  e13*2007/46*1165*02;
                                           285/40R20 104 Mit                   Kombilimousine;
                                                         Radhausverbreiterung Allradantrieb;
                                                         Serie; 57F; 6AP; KAOU 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           295/40R20 106 11A; 244; 57F; 6BU;   12A; 51A; 6AA; 71A;
                                                         KAOU                  723; 73C; 74D; 76B;
                                                                               PDG


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00242-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53747
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: TITAN 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 15.11.2021
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                                                                                                    Seite: 5 von 12
       Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal m öglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die ges amte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontsc hürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dies er Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00242-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53747
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: TITAN 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 15.11.2021
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27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
     einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        255/45R20
                     Hinterachse:                        285/40R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                       Reifengröße:
                   Vorderachse:                        265/45R20
                   Hinterachse:                        295/40R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
6BW) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                       Reifengröße:
                   Vorderachse:                        275/35R20
                   Hinterachse:                        285/35R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
6BY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        285/30R20
                     Hinterachse:                        295/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00242-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53747
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: TITAN 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 15.11.2021
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                                                                                                    Seite: 7 von 12
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beac hten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
KAOU) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse TITAN 2095 KBA: 53743 Lochkreis 5x112 ET: 26
PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!
YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/30R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleic hen Reifentyp sein.
YCG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          285/35R20
                    Hinterachse:                          295/35R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YCH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                  Vorderachse:                            295/30R20



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00242-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53747
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TITAN 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.11.2021
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                    Hinterachse:                          305/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00242-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53747
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TITAN 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.11.2021
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                                                                                                   Seite: 9 von 12


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     B81
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1084*..
       Handelsbez.:     AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280              y = 310                 VA
             26P                      x = 230              y = 260                 VA
             27P                      x = 240              y = 300                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 280        y = 310            11                VA
             26N                  x = 280        y = 310             8                VA
             27F                  x = 240        y = 300            19                HA
             27H                  x = 240        y = 300             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00242-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53747
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TITAN 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.11.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     B8
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron

       Variante(n):     Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280              y = 310                 VA
             26P                      x = 230              y = 260                 VA
             27P                      x = 240              y = 300                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 280        y = 310            11                VA
             26N                  x = 280        y = 310             8                VA
             27F                  x = 240        y = 300            19                HA
             27H                  x = 240        y = 300             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00242-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53747
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TITAN 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.11.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW
       Fahrzeugtyp:     F8CM
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2019*..
       Handelsbez.:     BMW M8

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 300              y = 300                 VA
             26B                      x = 300              y = 300                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
             26J                  x = 300        y = 300            20                VA
             27H                  x = 250        y = 250             8                HA
             27F                  x = 250        y = 250            20                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00242-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53747
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TITAN 20105
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.11.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW M
       Fahrzeugtyp:     F5LM
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1828*..
       Handelsbez.:     BMW M5, M5 Competition

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 270              y = 275                 VA
             26P                      x = 220              y = 225                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 270        y = 275             8                VA
             26N                  x = 270        y = 275            18                VA
             27F                  x = 290        y = 270             8                HA
             27H                  x = 290        y = 270            18                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.