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							Gutachten 21-00243-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53741
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: TITAN 2011
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.11.2021
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Fahrzeughersteller                     : PORSCHE
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 11 J X 20 EH2+             Einpreßtiefe (mm)       : 52
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 130/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                 Kennzeichnung             Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                 Rad                       Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
TITA112052238    PCD 5x130 ET52            ohne                        71,6                     900      2380    07/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: TITAN 2085 KBA: 53742 Lochkreis: 5x130 ET: 51 oder
Radtyp: TITAN 2095 KBA: 53743 Lochkreis: 5x130 ET: 46

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAHQ, KAOV




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00243-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53741
zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: TITAN 2011
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 15.11.2021
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PORSCHE


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: TITAN 2085 KBA: 53742 Lochkreis: 5x130 ET: 51 oder
Radtyp: TITAN 2095 KBA: 53743 Lochkreis: 5x130 ET: 46

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAHQ, KAOV
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : 991; (Kugelbund lose)
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : 991
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : 991 Turbo
Zubehör                                    : Serie, s. Auflge 74D


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm, für
                                             Typ : 9YA
Zubehör                                    : Serie, s. Auflge 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Cayenne/-S, -Turbo, -E-Hybrid, -Turbo S E-Hybrid, -GTS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen   Auflagen
9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 305/40R20 112 11A; 248; 57F; 6B8;    nicht CAYENNE
                                                           KAOV                 COUPE;
                                                                                Kombilimousine; SUV;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                73C; 74D; 75I; 76B;
                                                                                768; 98P; PDH
9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 305/40R20 112 57F; 6BV; KAOV         CAYENNE COUPE;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                73C; 74D; 75I; 76B;
                                                                                98P; PDH




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00243-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53741
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: TITAN 2011
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.11.2021
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Verkaufsbezeichnung:     911 CARRERA, ..S, ...4, ...4S, 911    TARGA 4, ...4S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
991          e13*2007/46*1187*.. 272 - 309 295/30R20 97        GDO; 57F; KAHQ            ab
                                           305/30R20 99        GDQ; 11A; 248; 57F;       e13*2007/46*1187*12;
                                                               KAHQ                      nur mit
                                                                                         Fahrzeugbreite
                                                                                         1852mm;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         73C; 74D; 76B

Verkaufsbezeichnung:     911 CARRERA,.S,.4,.4S.,.GTS,.4 GTS,.GT3, 911 TARGA 4,*)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
991          e13*2007/46*1187*.. 257 - 316 295/30R20 97  GDO; 11A; 244; 247; ab
                                                         27I; 57F; KAHQ      e13*2007/46*1187*01;
                                           305/30R20 99  GDQ; 11A; 244; 247; nur mit Fzg.breite
                                                         27B; 57F; KAHQ      1808 mm; bis
                                                                             e13*2007/46*1187*11;
                                                                             Allradantrieb;
                                                                             Heckantrieb;
                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                             73C; 74D; 76B; PDC
991          e13*2007/46*1187*.. 257 - 316 295/30R20 97  GDO; 57F; KAHQ      ab
                                           305/30R20 99  GDQ; 57F; KAHQ      e13*2007/46*1187*01;
                                                                             nur mit Fzg.breite
                                                                             1852 mm; bis
                                                                             e13*2007/46*1187*11;
                                                                             Allradantrieb;
                                                                             Heckantrieb;
                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                             73C; 74D; 76B; PDC

Verkaufsbezeichnung:     911 Turbo, 991 Turbo S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
991          e13*2007/46*1188*.. 383 - 397 305/30R20 99        GDQ; 11A; 248; 27I;       nur Fzg. Breite
Turbo                                                          57F; KAHQ                 1880mm; ab
                                                                                         e13*2007/46*1188*01;
                                                                                         Coupe; Allradantrieb;
                                                                                         Allradlenkung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         73C; 74D; 76B


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00243-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53741
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: TITAN 2011
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 15.11.2021
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00243-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53741
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: TITAN 2011
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 15.11.2021
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          275/45R20
                     Hinterachse:                          305/40R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
       Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
       Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
       Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BV) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                       Reifengröße:
                   Vorderachse:                        275/45R20
                   Hinterachse:                        305/40R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
98P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit PSCB -Bremsen nicht zulässig.
GDO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           245/35R20
                   Hinterachse:                           295/30R20



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00243-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53741
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: TITAN 2011
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.11.2021
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      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GDQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                   Vorderachse:                          245/35R20
                   Hinterachse:                          305/30R20
      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KAHQ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse TITAN 2085 KBA: 53742 Lochkreis 5x130 ET: 51
KAOV) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse TITAN 2095 KBA: 53743 Lochkreis 5x130 ET: 46
PDC) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben müssen vor dem Anbau der Sonderräder
     entfernt werden.
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00243-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53741
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: TITAN 2011
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.11.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      PORSCHE
       Fahrzeugtyp:     991
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1187*..
       Handelsbez.:     911 CARRERA,.S,.4,.4S.,.GTS,.4 GTS,.GT3, 911 TARGA 4,*)

       Variante(n):     ab e13*2007/46*1187*01, Allradantrieb, Heckantrieb, nur mit Fzg.breite 1808 mm

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 255              y = 355                 HA
             27B                      x = 300              y = 400                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 300        y = 400            18                HA
             27H                  x = 300        y = 400             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00243-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53741
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: TITAN 2011
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.11.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      PORSCHE
       Fahrzeugtyp:     991 Turbo
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1188*..
       Handelsbez.:     911 Turbo, 991 Turbo S

       Variante(n):     ab e13*2007/46*1188*01, Allradantrieb, Allradlenkung, Coupe, nur Fzg. Breite 1880mm

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 300              y = 400                 HA
             27I                      x = 255              y = 355                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 300        y = 400             6                HA
             27F                  x = 300        y = 400             6                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.