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							Gutachten 21-00240-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53742
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TITAN 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.11.2021
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Fahrzeughersteller                     : PORSCHE
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 20 EH2+          Einpreßtiefe (mm)       : 51
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 130/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                 Kennzeichnung             Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                 Rad                       Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
TITA852051238    PCD 5x130 ET51            ohne                        71,6                     700      2180    09/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: TITAN 2011 KBA: 53741 Lochkreis: 5x130 ET: 70 oder
Radtyp: TITAN 2011 KBA: 53741 Lochkreis: 5x130 ET: 52 oder
Radtyp: TITAN 2011 KBA: 53741 Lochkreis: 5x130 ET: 44 oder
Radtyp: TITAN 21115 KBA: 53749 Lochkreis: 5x130 ET: 65


Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAF1, KAPN, KAPP, KAPU




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00240-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53742
zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: TITAN 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 15.11.2021
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PORSCHE


Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: TITAN 2011 KBA: 53741 Lochkreis: 5x130 ET: 70 oder
Radtyp: TITAN 2011 KBA: 53741 Lochkreis: 5x130 ET: 52 oder
Radtyp: TITAN 2011 KBA: 53741 Lochkreis: 5x130 ET: 44 oder
Radtyp: TITAN 21115 KBA: 53749 Lochkreis: 5x130 ET: 65


Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAF1, KAPN, KAPP, KAPU
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     911 CARRERA, ..S, ...4, ...4S, 911 TARGA 4, ...4S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen  Auflagen
991          e13*2007/46*1187*.. 272 - 309 245/35R20 91     GDO; GDQ; MDD; 57E; ab
                                                            KAPP                e13*2007/46*1187*12;
                                                                                nur mit
                                                                                Fahrzeugbreite
                                                                                1852mm;
                                                                                Allradantrieb;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                73C; 74D; 76A

Verkaufsbezeichnung:     911 (Carrera (4)S, Carrera (4), Turbo S, Targa 4(S))
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen               Auflagen
992          e13*2007/46*0992*.. 331       245/35R20 91     57E; 6C2; KAF1                   911 Carrera S; 911
                                                                                             Carrera 4S; nicht
                                                                                             Carbon Bremsen;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74D; 76A; 97W

Verkaufsbezeichnung:     911 CARRERA,.S,.4,.4S.,.GTS,.4 GTS,.GT3, 911 TARGA 4,*)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
991          e13*2007/46*1187*.. 257 - 316 245/35R20 91  GDO; GDQ; 57E;      ab
                                                         KAPN; KAPP; KAPU e13*2007/46*1187*01;
                                                                             bis
                                                                             e13*2007/46*1187*11;
                                                                             ab
                                                                             e13*2007/46*1187*12;
                                                                             Allradantrieb;
                                                                             Heckantrieb;
                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                             73C; 74D; 76A; PDC




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00240-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53742
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TITAN 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.11.2021
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Verkaufsbezeichnung:     911 Turbo, 991 Turbo S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
991          e13*2007/46*1188*.. 383 - 397 245/35R20 M+S GDO; 57E; KAPN;                 nur Fzg. Breite
Turbo                                                    KAPP                            1880mm; ab
                                           245/35R20 91  GDQ; 57E; KAPN;                 e13*2007/46*1188*01;
                                                         KAPP                            Coupe; Allradantrieb;
                                                                                         Allradlenkung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                         73C; 74D; 76A


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6C2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                  Vorderachse:                           245/35R20



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00240-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53742
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TITAN 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.11.2021
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                    Hinterachse:                        305/30R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
97W) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß 2,5 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. Die
     Einpreßtiefendifferenz des Sonderrades an der Hinterachse zur Vorderachse muß mindestens der
     Serieneinpreßtiefendifferenz entsprechen.
GDO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                   Vorderachse:                          245/35R20
                   Hinterachse:                          295/30R20
      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GDQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                   Vorderachse:                          245/35R20
                   Hinterachse:                          305/30R20
      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KAF1) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Hinterachse TITAN 21115 KBA: 53749 Lochkreis 5x130 ET: 65
KAPN) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Hinterachse TITAN 2011 KBA: 53741 Lochkreis 5x130 ET: 44
KAPP) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Hinterachse TITAN 2011 KBA: 53741 Lochkreis 5x130 ET: 52
KAPU) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Hinterachse TITAN 2011 KBA: 53741 Lochkreis 5x130 ET: 70
MDD) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur mit einer tatsächlichen Reifenbreite von maximal 252
     mm (gemessen) zulässig.



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00240-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53742
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TITAN 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 15.11.2021
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PDC) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben müssen vor dem Anbau der Sonderräder
     entfernt werden.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.