Gutachten 21-00240-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53742 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: TITAN 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : PORSCHE Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 20 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 51 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TITA852051238 PCD 5x130 ET51 ohne 71,6 700 2180 09/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: TITAN 2011 KBA: 53741 Lochkreis: 5x130 ET: 70 oder Radtyp: TITAN 2011 KBA: 53741 Lochkreis: 5x130 ET: 52 oder Radtyp: TITAN 2011 KBA: 53741 Lochkreis: 5x130 ET: 44 oder Radtyp: TITAN 21115 KBA: 53749 Lochkreis: 5x130 ET: 65 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAF1, KAPN, KAPP, KAPU Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00240-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53742 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: TITAN 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: TITAN 2011 KBA: 53741 Lochkreis: 5x130 ET: 70 oder Radtyp: TITAN 2011 KBA: 53741 Lochkreis: 5x130 ET: 52 oder Radtyp: TITAN 2011 KBA: 53741 Lochkreis: 5x130 ET: 44 oder Radtyp: TITAN 21115 KBA: 53749 Lochkreis: 5x130 ET: 65 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAF1, KAPN, KAPP, KAPU Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: 911 CARRERA, ..S, ...4, ...4S, 911 TARGA 4, ...4S Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 991 e13*2007/46*1187*.. 272 - 309 245/35R20 91 GDO; GDQ; MDD; 57E; ab KAPP e13*2007/46*1187*12; nur mit Fahrzeugbreite 1852mm; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76A Verkaufsbezeichnung: 911 (Carrera (4)S, Carrera (4), Turbo S, Targa 4(S)) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 992 e13*2007/46*0992*.. 331 245/35R20 91 57E; 6C2; KAF1 911 Carrera S; 911 Carrera 4S; nicht Carbon Bremsen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76A; 97W Verkaufsbezeichnung: 911 CARRERA,.S,.4,.4S.,.GTS,.4 GTS,.GT3, 911 TARGA 4,*) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 991 e13*2007/46*1187*.. 257 - 316 245/35R20 91 GDO; GDQ; 57E; ab KAPN; KAPP; KAPU e13*2007/46*1187*01; bis e13*2007/46*1187*11; ab e13*2007/46*1187*12; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76A; PDC Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00240-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53742 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: TITAN 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Verkaufsbezeichnung: 911 Turbo, 991 Turbo S Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 991 e13*2007/46*1188*.. 383 - 397 245/35R20 M+S GDO; 57E; KAPN; nur Fzg. Breite Turbo KAPP 1880mm; ab 245/35R20 91 GDQ; 57E; KAPN; e13*2007/46*1188*01; KAPP Coupe; Allradantrieb; Allradlenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6C2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00240-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53742 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: TITAN 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 Hinterachse: 305/30R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 97W) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß 2,5 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. Die Einpreßtiefendifferenz des Sonderrades an der Hinterachse zur Vorderachse muß mindestens der Serieneinpreßtiefendifferenz entsprechen. GDO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 295/30R20 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. GDQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 305/30R20 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. KAF1) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse TITAN 21115 KBA: 53749 Lochkreis 5x130 ET: 65 KAPN) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse TITAN 2011 KBA: 53741 Lochkreis 5x130 ET: 44 KAPP) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse TITAN 2011 KBA: 53741 Lochkreis 5x130 ET: 52 KAPU) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse TITAN 2011 KBA: 53741 Lochkreis 5x130 ET: 70 MDD) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur mit einer tatsächlichen Reifenbreite von maximal 252 mm (gemessen) zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00240-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53742 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: TITAN 2085 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 PDC) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.