Gutachten 21-00240-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53742
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: TITAN 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.11.2021
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Fahrzeughersteller : PORSCHE
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 20 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 51
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TITA852051238 PCD 5x130 ET51 ohne 71,6 700 2180 09/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: TITAN 2011 KBA: 53741 Lochkreis: 5x130 ET: 70 oder
Radtyp: TITAN 2011 KBA: 53741 Lochkreis: 5x130 ET: 52 oder
Radtyp: TITAN 2011 KBA: 53741 Lochkreis: 5x130 ET: 44 oder
Radtyp: TITAN 21115 KBA: 53749 Lochkreis: 5x130 ET: 65
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAF1, KAPN, KAPP, KAPU
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00240-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53742
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: TITAN 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.11.2021
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: TITAN 2011 KBA: 53741 Lochkreis: 5x130 ET: 70 oder
Radtyp: TITAN 2011 KBA: 53741 Lochkreis: 5x130 ET: 52 oder
Radtyp: TITAN 2011 KBA: 53741 Lochkreis: 5x130 ET: 44 oder
Radtyp: TITAN 21115 KBA: 53749 Lochkreis: 5x130 ET: 65
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAF1, KAPN, KAPP, KAPU
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: 911 CARRERA, ..S, ...4, ...4S, 911 TARGA 4, ...4S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
991 e13*2007/46*1187*.. 272 - 309 245/35R20 91 GDO; GDQ; MDD; 57E; ab
KAPP e13*2007/46*1187*12;
nur mit
Fahrzeugbreite
1852mm;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D; 76A
Verkaufsbezeichnung: 911 (Carrera (4)S, Carrera (4), Turbo S, Targa 4(S))
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
992 e13*2007/46*0992*.. 331 245/35R20 91 57E; 6C2; KAF1 911 Carrera S; 911
Carrera 4S; nicht
Carbon Bremsen;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D; 76A; 97W
Verkaufsbezeichnung: 911 CARRERA,.S,.4,.4S.,.GTS,.4 GTS,.GT3, 911 TARGA 4,*)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
991 e13*2007/46*1187*.. 257 - 316 245/35R20 91 GDO; GDQ; 57E; ab
KAPN; KAPP; KAPU e13*2007/46*1187*01;
bis
e13*2007/46*1187*11;
ab
e13*2007/46*1187*12;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D; 76A; PDC
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00240-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53742
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: TITAN 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.11.2021
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Verkaufsbezeichnung: 911 Turbo, 991 Turbo S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
991 e13*2007/46*1188*.. 383 - 397 245/35R20 M+S GDO; 57E; KAPN; nur Fzg. Breite
Turbo KAPP 1880mm; ab
245/35R20 91 GDQ; 57E; KAPN; e13*2007/46*1188*01;
KAPP Coupe; Allradantrieb;
Allradlenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D; 76A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6C2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00240-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53742
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: TITAN 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.11.2021
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Hinterachse: 305/30R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
97W) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß 2,5 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. Die
Einpreßtiefendifferenz des Sonderrades an der Hinterachse zur Vorderachse muß mindestens der
Serieneinpreßtiefendifferenz entsprechen.
GDO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 295/30R20
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GDQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 305/30R20
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KAF1) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse TITAN 21115 KBA: 53749 Lochkreis 5x130 ET: 65
KAPN) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse TITAN 2011 KBA: 53741 Lochkreis 5x130 ET: 44
KAPP) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse TITAN 2011 KBA: 53741 Lochkreis 5x130 ET: 52
KAPU) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse TITAN 2011 KBA: 53741 Lochkreis 5x130 ET: 70
MDD) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur mit einer tatsächlichen Reifenbreite von maximal 252
mm (gemessen) zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00240-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53742
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: TITAN 2085
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.11.2021
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PDC) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben müssen vor dem Anbau der Sonderräder
entfernt werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.