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							               Gutachten 23-00043-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54869
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                       Radtyp: TOTALE 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                      Stand: 11.09.2023
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               Fahrzeughersteller                         : AUDI, AUDI AG, MERCEDES, MERCEDES-BENZ, VOLKSWAGEN
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 10 J X 22 H2                   Einpreßtiefe (mm)       : 18
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                          Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                    Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                        och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                             Kennzeichnung                     Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                             Rad                               Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TOTA102218145 PCD 5x112 ET 18 CB                ohne                          66,5                     965      2460    06/23
                             66,5
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI, AUDI AG
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 4H; F2
§22 54869*00




               Zubehör                                    : LS17D27R14


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : GE
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                            Typ : 4L1; 4L
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm   für   Typ : F2
                                                            140 Nm   für   Typ : F2
                                                            145 Nm   für   Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
                                                            160 Nm   für   Typ : GE; 4L; 4L1




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00043-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54869
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TOTALE 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 11.09.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8L, A8, S8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               4H           e1*2007/46*0284*.. 150 - 309 265/30R22 97         11A; 21B; 21J; 22B;     erhöhtes
                                                                              241; 244; 246; 247; 272 Anzugsmoment
                                                                                                      145 Nm; kurzer
                                                                                                      Radstand; langer
                                                                                                      Radstand;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                      740

               Verkaufsbezeichnung:     A7 Sportback, RS 6 Avant, RS 7 Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen          Auflagen zu Reifen              Auflagen
               F2           e1*2007/46*1840*.. 441      285/30R22 101                                   RS7 Sportback; RS6
                                                                                                        Avant; Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                        51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                        74A

               Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                        TFSI e
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
§22 54869*00




               F2          e1*2007/46*1801*..  120 - 250 265/30R22 98  11A; 24J; 244; 247;    A7 Sportback;
                                                                       26B; 26J; 27H          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A
               F2          e1*2007/46*1801*..  150 - 257 255/35R22 99  11A; 24C; 244; 247;    A6 ALLROAD
                                                                       26B; 26J; 27F          QUATTRO;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                         265/30R22 97  11A; 24C; 24D; 26B;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       26J; 27F; 5IM          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A

               Verkaufsbezeichnung:     e-tron/-Sportback, e-tron S/-S Sportback, Q8/SQ8 e-tron/- Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen           Auflagen zu Reifen     Auflagen
               GE           e1*2007/46*1914*..   226     285/35R22 106 11A; 26P; 27I             e-tron S; e-tron S
                                                         295/35R22 108 11A; 26P; 27I             Sportback; SQ8 e-tron;
                                                                                                 SQ8 Sportback e-tron;
                                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                                 Elektro;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                 73C; 74D; 74E
               GE           e1*2007/46*1914*..   158     255/40R22 103 11A; 24J; 248; 5LK        e-tron; e-tron
                                                         265/40R22 106 11A; 241; 244; 246;       Sportback; Q8 e-tron;
                                                                          247; 26P; 27I          Q8 Sportback e-tron;
                                                         275/35R22 104 11A; 241; 244; 246;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          247; 26P; 27I; 5MA     12A; 51A; 71K; 723;
                                                         275/40R22 107 11A; 241; 244; 246;       73C; 74D; 74E
                                                                          247; 26P; 27I
                                                         285/35R22 106 11A; 24C; 244; 247;
                                                                          26B; 26N; 27B



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00043-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54869
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: TOTALE 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 11.09.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 e-tron, SQ7
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 11A; 245; 248; 26P;                ab
                                                                         5LA                                e13*2007/46*1081*06;
                                                155 - 373 285/35R22 106 11A; 245; 248; 26B                  Allradantrieb;
                                                320 - 373 265/35R22 M+S 11A; 245; 248; 26P;                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         5LA; 52J                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 74E; PDH

               Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen     Auflagen
               4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 11A; 245; 248; 26P;     ab
                                                                          5LA                    e1*2001/116*0350*20;
                                                155 - 373 285/35R22 106 11A; 245; 248; 26B       Q7,SQ7; Allradantrieb;
                                                320 - 373 265/35R22 M+S 11A; 245; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          5LA; 52J               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                 73C; 74D; 74E; PDH
               4L           e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 275/40R22 107                          Q8; SQ8;
                                                          285/35R22 106                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          285/40R22 110                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                          295/35R22 108                          73C; 74D; 74E; PDH
                                                          305/35R22 110 11A; 245
§22 54869*00




               Verkaufsbezeichnung:     Q7, RS Q8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               4L           e1*2001/116*0367*.. 441             275/40R22   M+S   12T; 52J                  RS Q8; Allradantrieb;
                                                                285/40R22   M+S   12A; 52J                  Hybrid;
                                                                295/35R22   108   12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                295/40R22   112   12A                       51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                            74D; 74E
               4L             e1*2001/116*0367*.. 441           275/40R22   107                             Schräghecklimousine;
                                                                285/40R22   110                             Allradantrieb; Hybrid;
                                                                295/35R22   108                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                295/40R22   112                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 74E
               4L             e1*2001/116*0367*.. 441           275/40R22 M+S 51G; 52J                      Schräghecklimousine;
                                                                295/40R22     51G                           Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                            10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                            51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                            74D; 74E


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES-BENZ
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : R2CGLC; R2CGLC
               Zubehör                                    : LS17D27R14


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : E2EQSX (Kugelbund lose)
               Zubehör                                    : LS17D27R14



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00043-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54869
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: TOTALE 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 11.09.2023
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               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : R2CGLC; E2EQSW
               Zubehör                                    : LS17D27R14


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     EQS-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               E2EQSW       e1*2018/858*00035*.. 109 - 135 265/35R22 102          11A; 24C; 244; 247;       Allradantrieb;
                                                                                  26B; 26J; 27I; 5LA        Heckantrieb; Elektro;
                                                                275/35R22 104     11A; 24C; 24D; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  26J; 27H; 27I             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A
               E2EQSX         e1*2018/858*00188*.. 109 - 135 265/40R22 106        11A;   24J; 5NA           Allradantrieb;
                                                                275/40R22 107     11A;   24J; 248; 5NK      Heckantrieb; Elektro;
                                                                285/40R22 110     11A;   24J; 24M; 5QE      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                295/35R22 108     11A;   24C; 24M; 26P;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                  5PA                       73C; 74A; 74E; 75I

               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
§22 54869*00




               R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 255/35R22 99           YAO; YC2; 11A; 241;       GLC 300 e 4MATIC;
                                                                                  246; 26B; 26N; 57E        GLC
                                                                                                            300 de 4MATIC; GLC
                                                                265/35R22 98      11A; 24C; 26B; 26N;       400 e 4MATIC; nicht
                                                                                  57E; 99I                  Coupe; mit
                                                                                                            Radhausverbreiterung
                                                                                                            (Flap) Serie;
                                                                                                            Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 76A; 97G;
                                                                                                            FKA
               R2CGLC         e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 285/30R22 101        CFB; YC2; 11A; 24D;       nicht GLC 300 e
                                                                                  27B; 27F; 57F             4MATIC; nicht GLC 300
                                                                295/30R22 99      YAO; 11A; 24D; 27B;       de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                  27F; 57F                  350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                            GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                            nicht Coupe; mit
                                                                                                            Radhausverbreiterung
                                                                                                            (Flap) Serie;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 76B; FKA




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00043-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54869
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: TOTALE 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 11.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 21
               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 285/30R22 104          CFB; YC2; 11A; 24D;       GLC 300 e 4MATIC;
                                                                                  27B; 27F; 5MA; 57F        GLC
                                                                                                            300 de 4MATIC; GLC
                                                                295/30R22 103     YAO; 11A; 24D; 27B;       400 e 4MATIC; nicht
                                                                                  27F; 5LK; 57F             Coupe; mit
                                                                                                            Radhausverbreiterung
                                                                                                            (Flap) Serie;
                                                                                                            Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 76B; 97H;
                                                                                                            FKA
               R2CGLC         e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 255/35R22 99         YAO; YC2; 11A; 241;       nicht GLC 300 e
                                                                                  246; 26B; 26N; 57E        4MATIC; nicht GLC 300
                                                                265/35R22 98      11A; 24C; 26B; 26N;       de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                  57E; 99I                  350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                            GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                            nicht Coupe; mit
                                                                                                            Radhausverbreiterung
                                                                                                            (Flap) Serie;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb; Hybrid;
§22 54869*00




                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 76A; FKA
               R2CGLC         e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 255/35R22 99         11A; 24D; 241; 246;       nicht GLC 300 e
                                                                                  26B; 26N; 27B; 27H        4MATIC; nicht GLC 300
                                                                265/35R22 98      11A; 24C; 24D; 26B;       de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                  26N; 27B; 27H             350 e 4MATIC; nicht
                                                                285/30R22 101     11A; 24C; 24D; 26B;       GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                  26J; 27B; 27F             nicht Coupe; mit
                                                                295/30R22 99      11A; 24C; 24D; 26B;       Radhausverbreiterung
                                                                                  26J; 27B; 27F             (Flap) Serie;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A; FKA


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : LS17D27R14


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00043-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54869
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: TOTALE 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 11.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R2S          e1*2007/46*2115*..  210 - 370 275/30R22 99              11A; 24C; 24D; 26B;     nicht S 580 e; nicht
                                                                                    26J; 27B; 27H; 5JK      S 580 e 4MATIC; nicht
                                                                                                            S 450 e; inkl. Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 340 255/40R22 103              11A; 245                inkl. Hybrid;
                                                         265/35R22 102              11A; 245; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         285/35R22 106              11A; 241; 246; 248;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                    26N; 27H                73C; 74D; 74E; 77E
                                                                295/35R22 108       11A; 241; 244; 246;
§22 54869*00




                                                                                    247; 26N; 27F
                                                                305/35R22 110       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                    26J; 27F


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00043-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54869
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: TOTALE 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 11.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind di e dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 54869*00




               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen B etriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00043-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54869
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: TOTALE 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 11.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§22 54869*00




                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maxim al möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00043-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54869
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: TOTALE 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 11.09.2023
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               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
§22 54869*00




                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1460kg.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1700kg.
               5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1750kg.
               5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1800kg.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00043-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54869
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: TOTALE 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 11.09.2023
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               5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1900kg.
               5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1950kg.
               5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 2000kg.
               5QE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 2120kg.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewicht e unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§22 54869*00




               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00043-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54869
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: TOTALE 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 11.09.2023
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               97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                    Hinterachse.
               97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               99I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          265/35R22
                                    Hinterachse:                          305/30R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/35R22
                                    Hinterachse:                          285/30R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 54869*00




                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
               YAO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          255/35R22
                                    Hinterachse:                          295/30R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Bloc kierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                      oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
                      des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                      der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YC2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        255/35R22
                                    Hinterachse:                        285/30R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00043-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54869
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TOTALE 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 11.09.2023
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                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                     oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
                     des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                     der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54869*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00043-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54869
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TOTALE 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 11.09.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     GE
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1914*..
                      Handelsbez.:     e-tron/-Sportback, e-tron S/-S Sportback, Q8/SQ8 e-tron/- Sportback

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27B                      x = 200              y = 300                 HA
                            26P                      x = 300              y = 300                 VA
                            26B                      x = 350              y = 350                 VA
                            27I                      x = 200              y = 250                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54869*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 350        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 350            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00043-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54869
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TOTALE 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 11.09.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 200              y = 300                 VA
                            26B                      x = 250              y = 350                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 200        y = 350            30                HA
§22 54869*00




                            26N                  x = 250        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 350            30                VA
                            27H                  x = 200        y = 350             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00043-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54869
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TOTALE 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 11.09.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     4L
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0350*..
                      Handelsbez.:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,

                      Variante(n):     ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 300              y = 350                 VA
                            27I                      x = 260              y = 290                 HA
                            26B                      x = 350              y = 400                 VA
§22 54869*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00043-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54869
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TOTALE 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 11.09.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 200              y = 200                 VA
                            26B                      x = 250              y = 250                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 250        y = 300            20                HA
§22 54869*00




                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00043-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54869
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TOTALE 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 11.09.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CGLC
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00186*..
                      Handelsbez.:     GLC-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27I                      x = 225              y = 245                 HA
                            26B                      x = 310              y = 270                 VA
                            26P                      x = 260              y = 220                 VA
                            27B                      x = 275              y = 295                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54869*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 275        y = 295             8                HA
                            26J                  x = 310        y = 270            20                VA
                            26N                  x = 310        y = 270             8                VA
                            27F                  x = 275        y = 295            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00043-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54869
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TOTALE 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 11.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 18 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     E2EQSX
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00188*..
                      Handelsbez.:     EQS-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27I                      x = 250              y = 270                 HA
                            26B                      x = 290              y = 310                 VA
                            26P                      x = 240              y = 260                 VA
                            27B                      x = 300              y = 320                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54869*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 320            10                HA
                            26N                  x = 290        y = 310             8                VA
                            26J                  x = 290        y = 310            10                VA
                            27H                  x = 300        y = 320             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00043-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54869
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TOTALE 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 11.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 19 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2S
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2115*..
                      Handelsbez.:     S-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27I                      x = 250              y = 280                 HA
                            26B                      x = 275              y = 295                 VA
                            26P                      x = 225              y = 245                 VA
                            27B                      x = 300              y = 330                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54869*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 330             8                HA
                            26J                  x = 275        y = 295            15                VA
                            26N                  x = 275        y = 295             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 330            25                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00043-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54869
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TOTALE 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 11.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     E2EQSW
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00035*..
                      Handelsbez.:     EQS-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27I                      x = 270              y = 320                 HA
                            26B                      x = 330              y = 335                 VA
                            26P                      x = 280              y = 285                 VA
                            27B                      x = 320              y = 370                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54869*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 320        y = 370             8                HA
                            26J                  x = 330        y = 335            30                VA
                            26N                  x = 330        y = 335             8                VA
                            27F                  x = 320        y = 370            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00043-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54869
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TOTALE 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 11.09.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     VW
                      Fahrzeugtyp:    CR
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1827*..
                      Handelsbez.:    TOUAREG

                      Variante(n):


               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 200        y = 200             8                HA
                            26J                  x = 250        y = 300            20                VA
                            26N                  x = 200        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 250        y = 250            25                HA
§22 54869*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.