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							                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                       Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                      Stand: 28.05.2024
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                         Fahrzeughersteller                         : AUDI, AUDI AG, MERCEDES, MERCEDES-BENZ, VOLKSWAGEN
                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 10 J X 22 H2                   Einpreßtiefe (mm)       : 18
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                          Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                    Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung                     Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                               Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                         TOTA102218145 PCD 5x112 ET 18 CB                ohne                          66,5                     965      2460    06/23
                                       66,5
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI, AUDI AG
§22 54869*01, Korr. 01




                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                      für Typ : F2; 4H
                         Zubehör                                    : LS17D27R14


                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                      für Typ : GE
                         Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                                      Typ : 4L; 4L1
                         Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm   für   Typ : F2
                                                                      140 Nm   für   Typ : F2
                                                                      145 Nm   für   Typ : 4H erhoeht
                                                                      160 Nm   für   Typ : GE; 4L; 4L1




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.05.2024
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                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8L, A8, S8
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         4H           e1*2007/46*0284*.. 150 - 309 265/30R22 97         11A; 21B; 21J; 22B;     erhöhtes
                                                                                        241; 244; 246; 247; 272 Anzugsmoment
                                                                                                                145 Nm; kurzer
                                                                                                                Radstand; langer
                                                                                                                Radstand;
                                                                                                                Allradantrieb;
                                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                740

                         Verkaufsbezeichnung:     A7 Sportback, RS 6 Avant, RS 7 Sportback
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen          Auflagen zu Reifen              Auflagen
                         F2           e1*2007/46*1840*.. 441      285/30R22 101                                   RS7 Sportback; RS6
                                                                                                                  Avant; Allradantrieb;
                                                                                                                  10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                                  51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                                  74A

                         Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
§22 54869*01, Korr. 01




                                                  TFSI e
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
                         F2          e1*2007/46*1801*..  120 - 250 265/30R22 98  11A; 24J; 244; 247;    A7 Sportback;
                                                                                 26B; 26J; 27H          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A
                         F2          e1*2007/46*1801*..  150 - 257 255/35R22 99  11A; 24C; 244; 247;    A6 ALLROAD
                                                                                 26B; 26J; 27F          QUATTRO;
                                                                                                        Allradantrieb; Hybrid;
                                                                   265/30R22 97  11A; 24C; 24D; 26B;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 26J; 27F; 5IM          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A

                         Verkaufsbezeichnung:     e-tron/-Sportback, e-tron S/-S Sportback, Q8/SQ8 e-tron/- Sportback
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen           Auflagen zu Reifen     Auflagen
                         GE           e1*2007/46*1914*..   226     285/35R22 106 11A; 26P; 27I             e-tron S; e-tron S
                                                                   295/35R22 108 11A; 26P; 27I             Sportback; SQ8 e-tron;
                                                                                                           SQ8 Sportback e-tron;
                                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                                           Elektro;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                           73C; 74D; 74E
                         GE           e1*2007/46*1914*..   158     255/40R22 103 11A; 24J; 248; 5LK        e-tron; e-tron
                                                                   265/40R22 106 11A; 241; 244; 246;       Sportback; Q8 e-tron;
                                                                                    247; 26P; 27I          Q8 Sportback e-tron;
                                                                   275/35R22 104 11A; 241; 244; 246;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    247; 26P; 27I; 5MA     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                   275/40R22 107 11A; 241; 244; 246;       73C; 74D; 74E
                                                                                    247; 26P; 27I
                                                                   285/35R22 106 11A; 24C; 244; 247;
                                                                                    26B; 26N; 27B



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 3 von 21

                         Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 e-tron, SQ7
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                         4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 11A; 245; 248; 26P;                ab
                                                                                   5LA                                e13*2007/46*1081*06;
                                                          155 - 373 285/35R22 106 11A; 245; 248; 26B                  Allradantrieb;
                                                          320 - 373 265/35R22 M+S 11A; 245; 248; 26P;                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   5LA; 52J                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D; 74E; PDH

                         Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen     Auflagen
                         4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 11A; 245; 248; 26P;     ab
                                                                                    5LA                    e1*2001/116*0350*20;
                                                          155 - 373 285/35R22 106 11A; 245; 248; 26B       Q7,SQ7; Allradantrieb;
                                                          320 - 373 265/35R22 M+S 11A; 245; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    5LA; 52J               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                           73C; 74D; 74E; PDH
                         4L           e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 275/40R22 107                          Q8; SQ8;
                                                                    285/35R22 106                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    285/40R22 110                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                    295/35R22 108                          73C; 74D; 74E; PDH
§22 54869*01, Korr. 01




                                                                    305/35R22 110 11A; 245

                         Verkaufsbezeichnung:     Q7, RS Q8
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         4L           e1*2001/116*0367*.. 441             275/40R22   M+S   12T; 52J                  RS Q8; Allradantrieb;
                                                                          285/40R22   M+S   12A; 52J                  Hybrid;
                                                                          295/35R22   108   12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          295/40R22   112   12A                       51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                                      74D; 74E
                         4L             e1*2001/116*0367*.. 441           275/40R22 M+S 51G; 52J                      Schräghecklimousine;
                                                                          295/40R22     51G                           Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                      51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                                      74D; 74E
                         4L             e1*2001/116*0367*.. 441           275/40R22   107                             Schräghecklimousine;
                                                                          285/40R22   110                             Allradantrieb; Hybrid;
                                                                          295/35R22   108                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          295/40R22   112                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D; 74E


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES-BENZ
                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                      für Typ : R2CGLC; R2CGLC
                         Zubehör                                    : LS17D27R14


                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                      für Typ : E2EQSX (Kugelbund lose)
                         Zubehör                                    : LS17D27R14



                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 4 von 21


                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                      für Typ : R2CGLC; E2EQSW
                         Zubehör                                    : LS17D27R14


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
                         Verkaufsbezeichnung:     EQS-Klasse
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         E2EQSW       e1*2018/858*00035*.. 109 - 135 265/35R22 102          11A; 24C; 244; 247;       Allradantrieb;
                                                                                            26B; 26J; 27I; 5LA        Heckantrieb; Elektro;
                                                                          275/35R22 104     11A; 24C; 24D; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            26J; 27H; 27I             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A
                         E2EQSX         e1*2018/858*00188*.. 109 - 135 265/40R22 106        11A;   24J; 5NA           Allradantrieb;
                                                                          275/40R22 107     11A;   24J; 248; 5NK      Heckantrieb; Elektro;
                                                                          285/40R22 110     11A;   24J; 24M; 5QE      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          295/35R22 108     11A;   24C; 24M; 26P;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            5PA                       73C; 74A; 74E; 75I

                         Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
§22 54869*01, Korr. 01




                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 255/35R22 99           YAO; YC2; 11A; 241;       GLC 300 e 4MATIC;
                                                                                            246; 26B; 26N; 57E        GLC
                                                                                                                      300 de 4MATIC; GLC
                                                                          265/35R22 98      11A; 24C; 26B; 26N;       400 e 4MATIC; nicht
                                                                                            57E; 99I                  Coupe; mit
                                                                                                                      Radhausverbreiterung
                                                                                                                      (Flap) Serie;
                                                                                                                      Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 76A; 97G;
                                                                                                                      FKA
                         R2CGLC         e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 285/30R22 104        CFB; YC2; 11A; 24D;       GLC 300 e 4MATIC;
                                                                                            27B; 27F; 5MA; 57F        GLC
                                                                                                                      300 de 4MATIC; GLC
                                                                          295/30R22 103     YAO; 11A; 24D; 27B;       400 e 4MATIC; nicht
                                                                                            27F; 5LK; 57F             Coupe; mit
                                                                                                                      Radhausverbreiterung
                                                                                                                      (Flap) Serie;
                                                                                                                      Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 76B; 97H;
                                                                                                                      FKA




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 5 von 21
                         Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                         R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 255/35R22 99           YAO; YC2; 11A; 241;       nicht GLC 300 e
                                                                                            246; 26B; 26N; 57E        4MATIC; nicht GLC 300
                                                                          265/35R22 98      11A; 24C; 26B; 26N;       de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                            57E; 99I                  350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                                      GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                                      nicht Coupe; mit
                                                                                                                      Radhausverbreiterung
                                                                                                                      (Flap) Serie;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 76A; FKA
                         R2CGLC         e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 255/35R22 99         11A; 24D; 241; 246;       nicht GLC 300 e
                                                                                            26B; 26N; 27B; 27H        4MATIC; nicht GLC 300
                                                                          265/35R22 98      11A; 24C; 24D; 26B;       de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                            26N; 27B; 27H             350 e 4MATIC; nicht
                                                                          285/30R22 101     11A; 24C; 24D; 26B;       GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                            26J; 27B; 27F             nicht Coupe; mit
                                                                          295/30R22 99      11A; 24C; 24D; 26B;       Radhausverbreiterung
§22 54869*01, Korr. 01




                                                                                            26J; 27B; 27F             (Flap) Serie;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; FKA
                         R2CGLC         e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 285/30R22 101        CFB; YC2; 11A; 24D;       nicht GLC 300 e
                                                                                            27B; 27F; 57F             4MATIC; nicht GLC 300
                                                                          295/30R22 99      YAO; 11A; 24D; 27B;       de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                            27F; 57F                  350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                                      GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                                      nicht Coupe; mit
                                                                                                                      Radhausverbreiterung
                                                                                                                      (Flap) Serie;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 76B; FKA


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES
                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
                         Zubehör                                    : LS17D27R14


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 6 von 21
                         Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         R2S          e1*2007/46*2115*..  210 - 370 275/30R22 99              11A; 24C; 24D; 26B;     nicht S 580 e; nicht
                                                                                              26J; 27B; 27H; 5JK      S 580 e 4MATIC; nicht
                                                                                                                      S 450 e; inkl. Hybrid;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
                         Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
                         Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 340 255/40R22 103              11A; 245                inkl. Hybrid;
                                                                   265/35R22 102              11A; 245; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   285/35R22 106              11A; 241; 246; 248;     12A; 51A; 71K; 723;
§22 54869*01, Korr. 01




                                                                                              26N; 27H                73C; 74D; 74E; 77E
                                                                          295/35R22 108       11A; 241; 244; 246;
                                                                                              247; 26N; 27F
                                                                          305/35R22 110       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                              26J; 27F


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die


                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                                Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale
                                Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der
                                Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" si nd die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                              Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                         12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                              Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                              Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                         21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                              Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 54869*01, Korr. 01




                         21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                              die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              herzustellen.
                         241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                              nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglic hen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                              des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                              dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                              Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                              im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                                Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Rei fens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 54869*01, Korr. 01




                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
§22 54869*01, Korr. 01




                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                              Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                              EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                              Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                              des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                         52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                         573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                              Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                              Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                              empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                              Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                              zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                              werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                              derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                              Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                              erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                              montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1460kg.
                         5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1550kg.
                         5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1700kg.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 10 von 21
                         5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1750kg.
                         5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1800kg.
                         5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1900kg.
                         5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1950kg.
                         5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 2000kg.
                         5QE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 2120kg.
                         71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                              werden.
                         723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                              Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                              von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
§22 54869*01, Korr. 01




                         729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                              das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                              Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                              Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                              wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                              1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                              2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                              3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                              Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                              4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                              zu überprüfen.
                              5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                              nochmals zu überprüfen.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                         74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                         75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                         76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                              "0. Hinweise" zu beachten.
                         76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                              "0. Hinweise" zu beachten.


                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 11 von 21
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                         97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                              Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                              Hinterachse.
                         97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                              Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                              Vorderachse.
                         99I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                    Reifengröße:
                                              Vorderachse:                          265/35R22
                                              Hinterachse:                          305/30R22
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                                Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         CFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 54869*01, Korr. 01




                                                                                    Reifengröße:
                                              Vorderachse:                          245/35R22
                                              Hinterachse:                          285/30R22
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                              sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                              Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
                         PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
                         YAO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                    Reifengröße:
                                              Vorderachse:                          255/35R22
                                              Hinterachse:                          295/30R22
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Bloc kierverhinderer (ABV) bzw.
                                Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                                oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
                                des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                                der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YC2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 12 von 21
                                             Vorderachse:                          255/35R22
                                             Hinterachse:                          285/30R22
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                               Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                               oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
                               des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                               der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54869*01, Korr. 01




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 13 von 21


                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     GE
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1914*..
                                Handelsbez.:     e-tron/-Sportback, e-tron S/-S Sportback, Q8/SQ8 e-tron/- Sportback

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                              von [mm]             bis [mm]
                                      26P                      x = 300              y = 300                 VA
                                      26B                      x = 350              y = 350                 VA
                                      27I                      x = 200              y = 250                 HA
                                      27B                      x = 200              y = 300                 HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54869*01, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 350        y = 350             8                VA
                                      26J                  x = 350        y = 350            10                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 14 von 21

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     F2
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                                Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                              von [mm]             bis [mm]
                                      26P                      x = 200              y = 300                 VA
                                      26B                      x = 250              y = 350                 VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54869*01, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 250        y = 350             8                VA
                                      26J                  x = 250        y = 350            30                VA
                                      27H                  x = 200        y = 350             8                HA
                                      27F                  x = 200        y = 350            30                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     4L
                                Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0350*..
                                Handelsbez.:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,

                                Variante(n):     ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                              von [mm]             bis [mm]
                                      26P                      x = 300              y = 350                 VA
                                      27I                      x = 260              y = 290                 HA
                                      26B                      x = 350              y = 400                 VA
§22 54869*01, Korr. 01




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     F2
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                                Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                              von [mm]             bis [mm]
                                      26P                      x = 200              y = 200                 VA
                                      26B                      x = 250              y = 250                 VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54869*01, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                                      26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                                      27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                                      27F                  x = 250        y = 300            20                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.05.2024
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      MERCEDES
                                Fahrzeugtyp:     R2CGLC
                                Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00186*..
                                Handelsbez.:     GLC-Klasse

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                              von [mm]             bis [mm]
                                      26B                      x = 310              y = 270                 VA
                                      26P                      x = 260              y = 220                 VA
                                      27B                      x = 275              y = 295                 HA
                                      27I                      x = 225              y = 245                 HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54869*01, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 310        y = 270            20                VA
                                      26N                  x = 310        y = 270             8                VA
                                      27F                  x = 275        y = 295            30                HA
                                      27H                  x = 275        y = 295             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 18 von 21

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      MERCEDES
                                Fahrzeugtyp:     R2S
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2115*..
                                Handelsbez.:     S-Klasse

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                              von [mm]             bis [mm]
                                      26B                      x = 275              y = 295                 VA
                                      26P                      x = 225              y = 245                 VA
                                      27B                      x = 300              y = 330                 HA
                                      27I                      x = 250              y = 280                 HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54869*01, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 275        y = 295            15                VA
                                      26N                  x = 275        y = 295             8                VA
                                      27F                  x = 300        y = 330            25                HA
                                      27H                  x = 300        y = 330             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 19 von 21

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      MERCEDES
                                Fahrzeugtyp:     E2EQSX
                                Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00188*..
                                Handelsbez.:     EQS-Klasse

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                              von [mm]             bis [mm]
                                      26B                      x = 290              y = 310                 VA
                                      26P                      x = 240              y = 260                 VA
                                      27B                      x = 300              y = 320                 HA
                                      27I                      x = 250              y = 270                 HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54869*01, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 290        y = 310             8                VA
                                      26J                  x = 290        y = 310            10                VA
                                      27H                  x = 300        y = 320             8                HA
                                      27F                  x = 300        y = 320            10                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      MERCEDES
                                Fahrzeugtyp:     E2EQSW
                                Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00035*..
                                Handelsbez.:     EQS-Klasse

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                              von [mm]             bis [mm]
                                      26B                      x = 330              y = 335                 VA
                                      26P                      x = 280              y = 285                 VA
                                      27B                      x = 320              y = 370                 HA
                                      27I                      x = 270              y = 320                 HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54869*01, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 330        y = 335            30                VA
                                      26N                  x = 330        y = 335             8                VA
                                      27F                  x = 320        y = 370            20                HA
                                      27H                  x = 320        y = 370             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:     VW
                                Fahrzeugtyp:    CR
                                Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1827*..
                                Handelsbez.:    TOUAREG

                                Variante(n):


                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                          Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 250        y = 300            20                VA
                                      26N                  x = 200        y = 250             8                VA
                                      27F                  x = 250        y = 250            25                HA
                                      27H                  x = 200        y = 200             8                HA
§22 54869*01, Korr. 01




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.