Gutachten 23-00043-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54869 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: TOTALE 2210 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 11.09.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : BENTLEY, LAMBORGHINI Raddaten: Radgröße nach Norm : 10 J X 22 H2 Einpreßtiefe (mm) : 28 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TOTA102228238 PCD 5x130 ET 28 CB ohne 71,6 965 2460 06/23 71,6 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: TOTALE 22115 KBA: 54877 Lochkreis: 5x130 ET: 22 §22 54869*00 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KBWZ Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00043-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54869 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: TOTALE 2210 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 11.09.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BENTLEY Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 28 Grad Zubehör : B13 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm für Typ : 4V 165 Nm für Typ : 4V Verkaufsbezeichnung: Bentayga W12, Bentayga V8 Diesel, Bentayga V8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4V e11*2007/46*3609*.. 250 - 467 285/40R22 110 Kombilimousine; 295/40R22 112 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74E; PDJ 4V e11*2007/46*3609*.. 320 - 447 285/40ZR22 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74E Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAMBORGHINI Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: §22 54869*00 Radtyp: TOTALE 22115 KBA: 54877 Lochkreis: 5x130 ET: 22 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KBWZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 31,6 mm, Kegelw. 28 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: Urus Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 636 e3*KS07/46*0481*.., 478 285/40R22 106 57E; 6CI; KBWZ Allradantrieb; e3*2007/46*0616*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76A; 978 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00043-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54869 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: TOTALE 2210 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 11.09.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. §22 54869*00 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6CI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 285/40R22 Hinterachse: 325/35R22 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müss en vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 23-00043-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54869 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: TOTALE 2210 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 11.09.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 978) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Vorderachse zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse größer/gleich der des Sonderrades der Hinterachse sein muß. KBWZ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse TOTALE 22115 KBA: 54877 Lochkreis 5x130 ET: 22 PDJ) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Carbon-/Keramik- Bremsscheiben! §22 54869*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.