Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 1 von 4

                         Fahrzeughersteller                     : BENTLEY, LAMBORGHINI
                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm          : 10 J X 22 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 28
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 130/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                           och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung                  Kennzeichnung        in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                            Zentrierring                                  in kg      in mm     datum
                         TOTA102228238 PCD 5x130 ET 28 CB             ohne                      71,6                     965      2460    06/23
                                       71,6
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.

                         Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                         In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
§22 54869*01, Korr. 01




                         Radtyp: TOTALE 22115 KBA: 54877 Lochkreis: 5x130 ET: 22


                         Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KBWZ




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 3                                                     Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 2 von 4
                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BENTLEY
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 28 Grad
                         Zubehör                                    : B13


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm für Typ : 4V
                                                                      165 Nm für Typ : 4V
                         Verkaufsbezeichnung:     Bentayga W12, Bentayga V8 Diesel, Bentayga V8
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                         4V           e11*2007/46*3609*.. 250 - 467 285/40R22 110                                     Kombilimousine;
                                                                    295/40R22 112                                     Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74E; PDJ
                         4V             e11*2007/46*3609*.. 320 - 447 285/40ZR22              51G                     10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                      51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                                      74A; 74E


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : LAMBORGHINI
§22 54869*01, Korr. 01




                         Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                         In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                         Radtyp: TOTALE 22115 KBA: 54877 Lochkreis: 5x130 ET: 22


                         Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KBWZ
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 31,6 mm, Kegelw. 28 Grad
                         Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
                         Verkaufsbezeichnung:     Urus
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         636          e3*KS07/46*0481*.., 478               285/40R22 106     57E; 6CI; KBWZ          Allradantrieb;
                                        e3*2007/46*0616*..                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D; 76A; 978


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt


                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 3 von 4
                                ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit
                                den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale
                              Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der
                              Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
§22 54869*01, Korr. 01




                              Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                              Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                              EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                              Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                              des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                         57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                              zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                              werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beacht en. Alle an ein und
                              derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         6CI)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                    Reifengröße:
                                              Vorderachse:                          285/40R22
                                              Hinterachse:                          325/35R22
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                                Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                                Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                                Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                              werden.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 4 von 4
                         723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                              Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                              von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                         74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                         76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                              "0. Hinweise" zu beachten.
                         978) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Vorderachse zulässig. Die Maulweite des
                              Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                              Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse größer/gleich der des
                              Sonderrades der Hinterachse sein muß.
                         KBWZ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
§22 54869*01, Korr. 01




                               Hinterachse TOTALE 22115 KBA: 54877 Lochkreis 5x130 ET: 22
                         PDJ) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Carbon-/Keramik- Bremsscheiben!




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.