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							                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 1 von 12

                         Fahrzeughersteller                     : AUDI, PORSCHE, VOLKSWAGEN
                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm          : 10 J X 22 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 48
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 130/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                           och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung                  Kennzeichnung        in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                            Zentrierring                                  in kg      in mm     datum
                         TOTA102248238 PCD 5x130 ET 48 CB             ohne                      71,6                     965      2460    06/23
                                       71,6
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.

                         Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                         In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
§22 54869*01, Korr. 01




                         Radtyp: TOTALE 22115 KBA: 54877 Lochkreis: 5x130 ET: 52 oder
                         Radtyp: TOTALE 22115 KBA: 54877 Lochkreis: 5x130 ET: 61


                         Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KBW0, KBW1




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 4                                                     Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 28.05.2024
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                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI


                         Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                         In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                         Radtyp: TOTALE 22115 KBA: 54877 Lochkreis: 5x130 ET: 52 oder
                         Radtyp: TOTALE 22115 KBA: 54877 Lochkreis: 5x130 ET: 61


                         Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KBW0, KBW1
                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                      für Typ : FW
                         Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                                      Typ : 4L1; 4L
                         Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
§22 54869*01, Korr. 01




                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
                         4L           e1*2001/116*0350*.., 150 - 171 265/35R22      11A; 24M; 5LA                     bis
                                                                     102W
                                      e13*2007/46*1081*..            285/30R22      AFK; 11A; 24D; 24J;               e1*2001/116*0350*19;
                                                                     101W           5KK                               Allradantrieb;
                                                                     295/30R22      AFK; 11A; 24D; 24J;               Schraubenfederung;
                                                                     103W           5LK                               Luftfederung;
                                                           150 - 257 265/35R22 102Y 11A; 24M; 5LA                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     285/30R22 101Y AFK; 11A; 24D; 24J;               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                    5KK                               729; 73C; 74D; 745
                                                                     295/30R22 103Y AFK; 11A; 24D; 24J;
                                                                                    5LK

                         Verkaufsbezeichnung:     e-tron GT, RS e-tron GT
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         FW           e1*2018/858*00005*.. 140 - 142 255/35R22 99             CFX; YAO; 11A; 26P;     Allradantrieb;
                                                                                              57E; KBW0; KBW1         Elektro;
                                                                          265/30R22 97        CFY; 11A; 24J; 26P;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              57E; KBW1               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                          275/30R22 99        CFZ; 11A; 24J; 26P;     73C; 74D; 76A; 97V
                                                                                              57E




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 4                                                     Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Verkaufsbezeichnung:     Q7
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                         4L1          e13*2007/46*1081*.. 150 - 171 265/35R22      11A; 24M; 5LA                      bis
                                                                    102W
                                                                    285/30R22      AFK; 11A; 24D; 24J;                e13*2007/46*1081*05;
                                                                    101W           5KK                                Allradantrieb;
                                                                    295/30R22      AFK; 11A; 24D; 24J;                Schraubenfederung;
                                                                    103W           5LK                                Luftfederung;
                                                          150 - 257 265/35R22 102Y 11A; 24M; 5LA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    285/30R22 101Y AFK; 11A; 24D; 24J;                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                   5KK                                729; 73C; 74D; 745
                                                                    295/30R22 103Y AFK; 11A; 24D; 24J;
                                                                                   5LK


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PORSCHE

                         Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                         In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                         Radtyp: TOTALE 22115 KBA: 54877 Lochkreis: 5x130 ET: 52 oder
                         Radtyp: TOTALE 22115 KBA: 54877 Lochkreis: 5x130 ET: 61
§22 54869*01, Korr. 01




                         Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KBW0, KBW1
                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                      für Typ : 970
                         Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                      für Typ : 9YA; 92AN; 92AHN; 92AH; 92A
                         Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 37 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                      für Typ : 9PA
                         Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : 92A; 92AH; 92AHN; 92AN
                                                                      160 Nm für Typ : 9PA; 9YA; 970
                         Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         92A          e13*2007/46*1085*.. 155 - 309 275/30R22         99      11A; 24J; 248; 5JK      inkl. Facelift 2014;
                         92AN         e13*2007/46*1106*.. 155 - 405 265/35R22         102     11A; 24J; 248           Allradantrieb;
                                                                    275/35R22         104     11A; 24J; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    285/30R22         101     11A; 24J; 244           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                    295/30R22         103     11A; 24J; 244; 247      723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                      74E; 744




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 4                                                     Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 4 von 12
                         Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S, CAYENNE TURBO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         9PA          e13*2001/116*0089*.. 176 - 298 265/35R22 102Y           11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     295/30R22 103Y           11A; 24C; 24D           12A; 51A; 71K; 723;
                                                           176 - 331 265/35R22                11A; 24J; 24M; 53S      73C; 74D; 74E; PDA
                                                           176 - 404 295/30R22                11A; 24C; 24D; 53S

                         Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S HYBRID
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         92AH         e13*2007/46*1107*.. 155 - 309 275/30R22         99      11A; 24J; 248; 5JK      inkl. Facelift 2014;
                         92AHN        e13*2007/46*1108*.. 155 - 405 265/35R22         102     11A; 24J; 248           Allradantrieb;
                                                                    275/35R22         104     11A; 24J; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    285/30R22         101     11A; 24J; 244           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                    295/30R22         103     11A; 24J; 244; 247      723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                      74E; 744

                         Verkaufsbezeichnung:     Cayenne/-S, -Turbo, -E-Hybrid, -Turbo S E-Hybrid, -GTS, -Turbo GT
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen    Auflagen
                         9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 285/35R22 102 57E; 6BS; KBW0          CAYENNE COUPE; bis
                                                                                                          e13*2007/46*0900*12;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
§22 54869*01, Korr. 01




                                                                                                          73C; 74D; 74E; 76A;
                                                                                                          98P
                         9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 471 285/35R22 106 57E; 6CN; KBW0;         CAYENNE COUPE; bis
                                                                                    KBW1                  e13*2007/46*0900*12;
                                                                                                          inkl. Hybrid;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                          73C; 74D; 74E; 76A;
                                                                                                          98P
                         9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 285/35R22 102 57E; 6BS; KBW0;         nicht CAYENNE
                                                                                    KBW1                  COUPE;
                                                                                                          bis
                                                                                                          e13*2007/46*0900*12;
                                                                                                          Kombilimousine; SUV;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                          73C; 74D; 74E; 76A;
                                                                                                          98P

                         Verkaufsbezeichnung:     PORSCHE PANAMERA
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen  Auflagen
                         970          e13*2007/46*0970*.. 155 - 294 255/30R22 95Y             11A; 24J; 26B; 260; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              56G; 57E; 99T; KBW1 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                  723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                  74E; 744; 76A; 97G


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                      für Typ : 7PH; 7P; 7p; 7pH
                         Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D



                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 4                                                     Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 5 von 12


                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                      für Typ : 7L
                         Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : 7p; 7P; 7pH; 7PH
                                                                      160 Nm für Typ : 7L
                         Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         7L           e1*2001/116*0203*.. 155 - 228 265/35R22                 11A; 24J; 24M           Nicht
                                                                    102W
                                                                    285/30R22                 11A; 24C; 24D; 5KK      Schlechtwegefahrwerk;
                                                                    101W
                                                                    295/30R22                 11A; 24C; 24D           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    103W
                                                          155 - 331 265/35R22         102Y    11A;   24J; 24M         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                    285/30R22         101Y    11A;   24C; 24D; 5KK    73C; 74D; 74E
                                                                    295/30R22         103Y    11A;   24C; 24D
                         7p           DE*2007/46*0400*.., 150 - 206 265/35R22         102     11A;   21P; 24J         Allradantrieb;
                                      e1*2007/46*0400*..  150 - 250 265/35R22                 11A;   21P; 24J         10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54869*01, Korr. 01




                                                                    102W
                         7P           e1*2007/46*0376*..,                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                        e1*2007/46*0498*..                                                            723; 729; 73C; 74D;
                         7pH            DE*2007/46*0404*..,                                                           74E; 744
                                        e1*2007/46*0404*..
                         7PH            e1*2007/46*0403*..,
                                        e1*2007/46*0499*..


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderl iche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.


                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 6 von 12
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale
                              Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der
                              Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                              über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                              Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                         244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
§22 54869*01, Korr. 01




                              Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                              Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                              dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                              Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                              im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferleg ung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung aus reichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen


                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 7 von 12
                               Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                               abgedeckt sein.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                         26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 54869*01, Korr. 01




                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                              erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                         56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                              erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                         573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                              Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                              Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                              empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                              Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                              zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                              werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                              derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1550kg.
                         5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1650kg.
                         5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1700kg.
                         5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1750kg.
                         6BS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                            Vorderachse:                           285/35R22


                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 8 von 12
                                             Hinterachse:                          315/30R22
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, s o ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                               deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                               Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         6CN) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                                Reifengröße:
                                            Vorderachse:                        285/35R22
                                            Hinterachse:                        315/30R22
                              Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                              nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                              Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                         71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                              werden.
                         723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                              Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                              von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
§22 54869*01, Korr. 01




                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                              das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                              Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                              Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                              entnehmen.
                         745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
                              verwendet werden.
                         74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                         74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                         76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                              "0. Hinweise" zu beachten.
                         97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                              Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                              Hinterachse.
                         97V) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des
                              Sonderrades an der Hinterachse muß 2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. Die
                              Einpreßtiefendifferenz des Sonderrades an der Hinterachse zur Vorderachse muß der
                              Serieneinpreßtiefendifferenz entsprechen.
                         98P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit PSCB -Bremsen nicht zulässig.
                         99T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                            Vorderachse:                           255/30R22
                                            Hinterachse:                           305/25R22


                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                               Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                               Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         AFK) Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Lenkeinschlagsbegrenzung bereits eingebaut ist.
                              In diesem Fall sind die Reifengrößen in 19" bzw. 20" in den Fahrzeugpapieren eingetragen oder vom
                              Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                              (EG-Übereinstimmungsbeschei nigung) freigegeben.
                         CFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          255/35R22
                                             Hinterachse:                          305/30R22
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                               Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                               Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
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                               Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleic hen Reifentyp sein.
                         CFY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          265/30R22
                                             Hinterachse:                          315/25R22
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                               Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                               Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                               Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         CFZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          275/30R22
                                             Hinterachse:                          285/30R22
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                               Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                               Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                               Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         KBW0) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Hinterachse TOTALE 22115 KBA: 54877 Lochkre is 5x130 ET: 52
                         KBW1) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Hinterachse TOTALE 22115 KBA: 54877 Lochkreis 5x130 ET: 61



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 10 von 12
                         PDA) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben an der Hinterachse müssen vor dem Anbau
                              der Sonderräder entfernt werden.
                         YAO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          255/35R22
                                             Hinterachse:                          295/30R22
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                               Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                               oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
                               des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                               der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54869*01, Korr. 01




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 11 von 12


                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     FW
                                Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00005*..
                                Handelsbez.:     e-tron GT, RS e-tron GT

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                              von [mm]             bis [mm]
                                      26P                      x = 250              y = 250                 VA
                                      26B                      x = 300              y = 300                 VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54869*01, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 300        y = 300            20                VA
                                      26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 12 von 12

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      PORSCHE
                                Fahrzeugtyp:     970
                                Genehm.Nr.:      e13*2007/46*0970*..
                                Handelsbez.:     PORSCHE PANAMERA

                                Variante(n):     ---

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                              von [mm]             bis [mm]
                                      26B                      x = 270              y = 360                 VA
                                      26P                      x = 220              y = 310                 VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54869*01, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 270        y = 360            16                VA
                                      26N                  x = 270        y = 360             8                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.