Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 1 von 9

                         Fahrzeughersteller                     : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm          : 10 J X 22 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 50
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                           och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung                  Kennzeichnung        in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                            Zentrierring                                  in kg      in mm     datum
                         TOTA102250269 PCD 5x112 ET 50 CB             ohne                      66,6                     965      2460    06/23
                                       66,6
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.

                         Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                         In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
§22 54869*01, Korr. 01




                         Radtyp: TOTALE 22115 KBA: 54877 Lochkreis: 5x112 ET: 43


                         Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KBWY




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 2                                                     Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 2 von 9
                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ


                         Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                         In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                         Radtyp: TOTALE 22115 KBA: 54877 Lochkreis: 5x112 ET: 43


                         Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KBWY
                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                      für Typ : 164; 164 G; 166; 251
                         Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                         Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                                      Typ : H1GLE; H1GLE; ( Kugelbund loseH…_)
                         Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
                         Verkaufsbezeichnung:     GL - KLASSE
§22 54869*01, Korr. 01




                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         164 G        e1*2001/116*0340*.. 155 - 285 295/35R22                                         Allradantrieb;
                                                                    108W
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      729; 73C; 74D; 75I

                         Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse, GLS-Klasse
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 143 - 360 285/40R22 106              5NA; 57F; 6CJ           inkl. Hybrid; GLE SUV;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D; 74E; 75I;
                                                                                                                      76B; FKA; NAW
                         H1GLE          e1*2007/46*1885*..      143 - 360 285/40R22 106       11A; 26P; 57E; 6CI;     inkl. Hybrid; GLE SUV;
                                                                                              6CJ; KBWY               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D; 74E; 76A;
                                                                                                                      FKA; NAW
                         H1GLE          e1*2007/46*1885*..      143 - 270 285/40R22 106       57F; 6CJ                GLE Coupe; inkl.
                                                                                                                      Hybrid;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D; 74E; 75I;
                                                                                                                      76B; FKA
                         H1GLE          e1*2007/46*1885*..      143 - 270 285/40R22 106       11A; 26P; 57E; 6CI;     GLE Coupe; inkl.
                                                                                              6CJ; KBWY               Hybrid;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D; 74E; 76A;
                                                                                                                      FKA




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 3 von 9
                         Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-Klasse
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
                         251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 200 265/35R22      11A; 24D; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    102W
                                                                    285/30R22      11A; 24C; 24D; 5KK             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                    101W
                                                          140 - 225 265/35R22 102Y 11A; 24D; 24J                  73C; 74D
                                                                    285/30R22 101Y 11A; 24C; 24D; 5KK

                         Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
                         164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 220 265/35R22      11A; 24J; 24M; 5LA             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    102W
                                                                    285/30R22      11A; 24C; 24M; 5KK             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                    101W
                                                          140 - 225 265/35R22 102Y 11A; 24J; 24M; 5LA             73C; 74D
                                                                    285/30R22 101Y 11A; 24C; 24M; 5KK

                         Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
                         166          e1*2007/46*0598*.. 190 - 430 265/40R22 106 5NA; 52J                         GL-Klasse; nicht GLE;
                                                                   265/40R22      5NA                             nicht M-Klasse; GLS;
§22 54869*01, Korr. 01




                                                                   106W
                                                                   275/35R22 104Y 5MA                             Allradantrieb;
                                                                   285/35R22      5NA                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   106W
                                                                   295/35R22 108                                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                                   305/35R22 110                                  723; 73C; 74D; 75I;
                                                                                                                  DEL
                         166           e1*2007/46*0598*..     150 - 225 285/30R22        11A; 24J; 244; 247;      M-Klasse; nicht GLE
                                                                        101W             5KK                      Coupé; GLE SUV; nicht
                                                              150 - 300 265/35R22        11A; 246; 248            GL-Klasse; nicht GLS;
                                                                        102W
                                                                        275/35R22 104    11A; 246; 248            Allradantrieb;
                                                                        285/30R22 101Y   11A; 24J; 244; 247;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         5KK                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                      295/30R22 103      11A; 242; 244; 245;      723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         247; 27I                 DEL


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 4 von 9
                               Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                               lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale
                              Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der
                              Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
§22 54869*01, Korr. 01




                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                              nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                              des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                              dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                              Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                              im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                              Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                              dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                              Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                              im oben genannten Bereich abgedeckt sein.


                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 5 von 9
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügel s oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§22 54869*01, Korr. 01




                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaft en gewährleisten.
                         573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                              Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                              Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen A brollumfänge erforderlich, es wird
                              empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                              Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 6 von 9
                         57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                              zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                              werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                              derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                              Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                              erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                              montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1650kg.
                         5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1700kg.
                         5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1800kg.
                         5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1900kg.
                         6CI)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                    Reifengröße:
                                              Vorderachse:                          285/40R22
                                              Hinterachse:                          325/35R22
§22 54869*01, Korr. 01




                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                                Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                                Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                                Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         6CJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                    Reifengröße:
                                              Vorderachse:                          285/40R22
                                              Hinterachse:                          285/40R22
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                                Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                                Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                                Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                              werden.
                         723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                              Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                              von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                              das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 7 von 9
                                Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                         74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                         75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                         76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                              "0. Hinweise" zu beachten.
                         76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                              "0. Hinweise" zu beachten.
                         DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                              390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
                         FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                              sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                              Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
                         KBWY) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
§22 54869*01, Korr. 01




                               Hinterachse TOTALE 22115 KBA: 54877 Lochkreis 5x112 ET: 43
                         NAW) Die Verwendung ist "nicht zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18
                              bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren
                              eingetragen ist.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 8 von 9


                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      DAIMLER
                                Fahrzeugtyp:     166
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0598*..
                                Handelsbez.:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS

                                Variante(n):     Allradantrieb, GLE SUV, M-Klasse

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                              von [mm]             bis [mm]
                                      26B                      x = 235              y = 270                 VA
                                      26P                      x = 185              y = 220                 VA
                                      27B                      x = 340              y = 235                 HA
                                      27I                      x = 290              y = 185                 HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54869*01, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 235        y = 270             4                VA
                                      27H                  x = 340        y = 235             6                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 23-00043-CX-GBM-01
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54869
                         zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: TOTALE 2210
                         Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 28.05.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 9 von 9

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      MERCEDES
                                Fahrzeugtyp:     H1GLE
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1885*..
                                Handelsbez.:     GLE-Klasse, GLS-Klasse

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                              von [mm]             bis [mm]
                                      26B                      x = 270              y = 270                 VA
                                      26P                      x = 320              y = 320                 VA
                                      27I                      x = 280              y = 330                 HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54869*01, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 320        y = 320             8                VA
                                      26N                  x = 320        y = 320            30                VA
                                      27F                  x = 280        y = 330             8                HA
                                      27H                  x = 280        y = 330            30                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.