GUTACHTEN zur ABE Nr. 54875 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55805323 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 21105 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 1 von 7 Auftraggeber G.M.P. GROUP SRL Via Luigi Galvani 8-12 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2 Modell TOTALE Typ TOTALE 21105 Radgröße 10,5JX21 EH2+ Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) TOTA05 TOTALE 21105 5X112 ET36 / ohne 5/112/66,6 36 965 2400 2136154 Ring Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 25, Gutachten Nummer 55805223, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 54874 , RADTYP TOTALE 2185) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Kennzeichnungen KBA-Nummer 54875 Herstellerzeichen G.M.P. GROUP Radtyp und Ausführung TOTALE 21105...(s.o.) Radgröße 10,5JX21 EH2+ Einpresstiefe ET...(s.o.) Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 150 28 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54875 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55805323 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 21105 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. CL 63/65 -AMG 386-420 285/30R21 K2b K42 K56 R03 T96 A01 A12 A14 216, 216AMG 386-420 295/25R21 K2b K42 K56 K66 R03 T96 A18 Cpe R21 e1*2001/116*0372*.., VS1 HA2 S01 e1*2001/116*0426*.. (FIN: WDD216...) CL-Klasse 285-380 285/30R21 K2b K42 K56 R03 T96 A01 A12 A14 216 285-380 295/25R21 K2b K42 K56 K66 R03 T96 A18 A58 Cpe e1*2001/116*0372*.. R21 VS1 HA2 (FIN: WDD216...) S01 S 63/65 -/AMG 430-463 285/35R21 K2h K6g R03 T00 T96 A01 A12 A14 221, 221AMG A18 A57 Lim e1*2001/116* V21 HA2 S01 0335*20-..; 0396*09-.. ab Modell 2013 (FIN: W..222...) S-Klasse 150-285 285/30R21 K2c K42 K56 R03 T00 T96 A01 A12 A14 221 A18 A58 R21 e1*2001/116*0335*.. VS1 HA2 S01 (FIN: WDD221...) S-Klasse 150-345 285/30R21 K2b K6g R03 T00 T96 A01 A12 A14 222, 221 A18 A57 BnK e1*2007/46*0960*..; Lim NoP V21 e1*2001/116* HA2 S01 0335*19-.. ab Modell 2013 (FIN: W..222...) S-Klasse 270-345 285/30R21 K2b K4i R03 A01 A12 A14 Coupé/Cabrio A18 A57 Cbo 221 Cpe V21 HA2 e1*2001/116* S01 0335*23-.. (FIN: W..217...) Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 25, Gutachten Nummer 55805223, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 54874 , RADTYP TOTALE 2185) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54875 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55805323 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 21105 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 3 von 7 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54875 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55805323 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 21105 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 4 von 7 A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. BnK Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-Limousine, Roadster. Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé. HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 25, Gutachten Nummer 55805223, Ausfertigung 1 (KBA- NUMMER 54874 , RADTYP TOTALE 2185) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2h Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps, ...). K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K66 Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination herzustellen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54875 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55805323 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 21105 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 5 von 7 R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. V21 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 235/45R21 255/40R21, 265/40R21 Nr. 2 245/30R21 295/25R21 Nr. 3 245/35R21 275/30R21, 285/30R21 Nr. 4 245/40R21 275/35R21, 285/35R21 Nr. 5 245/45R21 275/40R21 Nr. 6 255/30R21 295/25R21, 305/25R21 Nr. 7 255/35R21 285/30R21, 295/30R21 Nr. 8 255/40R21 285/35R21 Nr. 9 255/50R21 285/45R21 Nr.10 265/35R21 295/30R21, 305/30R21, 315/30R21 Nr.11 265/40R21 295/35R21, 305/35R21 Nr.12 265/45R21 295/40R21 Nr.13 275/35R21 315/30R21, 325/30R21 Nr.14 275/40R21 305/35R21, 315/35R21 Nr.15 275/45R21 315/40R21 Nr.16 275/50R21 315/45R21 Nr.17 285/35R21 325/30R21 Nr.18 285/40R21 315/35R21 Nr.19 285/45R21 315/40R21, 325/40R21 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54875 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55805323 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 21105 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 6 von 7 VS1 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 255/30R21 285/30R21, 295/25R21 Nr. 2 265/30R21 295/30R21 Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 25. Juli 2023 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54875 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55805323 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 21105 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 7 von 7 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2023. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 25. Juli 2023 Schmidt 00413446.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim