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							               Gutachten 23-00046-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54877
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: TOTALE 22115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 25.09.2023
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               Fahrzeughersteller                     : LAMBORGHINI
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 11 1/2 J X 22 H2           Einpreßtiefe (mm)       : 22
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 130/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                             Kennzeichnung                Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                             Rad                          Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TOTA152222238 PCD 5x130 ET 22 CB           ohne                        71,6                     965      2460    08/23
                             71,6
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TOTALE 2210 KBA: 54869 Lochkreis: 5x130 ET: 28
§22 54877*00




               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KBW3




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00046-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54877
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: TOTALE 22115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 25.09.2023
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : LAMBORGHINI


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TOTALE 2210 KBA: 54869 Lochkreis: 5x130 ET: 28

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KBW3
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 31,6 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     Urus
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen         Auflagen zu Reifen           Auflagen
               636          e3*KS07/46*0481*.., 478             325/35R22 110Y 12T; 57F; 6CI; KBW3          Allradantrieb;
                              e3*2007/46*0616*..                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                            74D; 76B; 979


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
§22 54877*00




                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00046-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54877
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: TOTALE 22115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 25.09.2023
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               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise z u beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6CI)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          285/40R22
                                    Hinterachse:                          325/35R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
§22 54877*00




                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               979) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des
                    Sonderrades der Vorderachse sein muß.
               KBW3) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TOTALE 2210 KBA: 54869 Lochkreis 5x130 ET: 28




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.