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							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                 National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 11½ J x 23 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 54878*00




                                        special wheels for passenger cars 11½ J x 23 H2


               Genehmigungsnummer: 54878*00
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     G.M.P. GROUP S.R.L.
                     IT-24061 Albano Sant' Alessandro (BG)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     TOTALE 23115
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 54878*00
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 54878*00




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     25.09.2023

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     23-00048-CX-GBM-00
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 54878*00
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Enclosure/s of the test report
                     1-4

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.

               10.   Bemerkungen:
§22 54878*00




                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
                      einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
                      Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
                      sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
                      Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
                      VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
                      National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
                      proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
                      or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
                      2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
                      to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 54878*00
               Approval number:

               12.   Die Genehmigung wird erteilt
                     Approval is granted

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Entfällt
                     Not applicable

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       02.10.2023
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 54878*00




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 54878*00
               Approval No.


               Ausgabedatum:        02.10.2023                 letztes Änderungsdatum: --
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                     Test report(s) No.:                                                Date
                     23-00048-CX-GBM-00                                                 25.09.2023

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                     Information document No.:                                          Date
                     TOTALE 23115                                                       24.07.2023
§22 54878*00




                     Liste der Änderungen:                                              Datum:
                     List of modifications:                                             Date
                     Entfällt
                     Not applicable
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 54878*00

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 54878

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54878*00




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 54878*00

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 54878*00




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.
               TÜV SÜD Auto Service GmbH
               Westendstraße 199
               D - 80686 München




                                                                                                                         Seite: 1 von 4


                            G U T A C HT E N Z U R E R T E I L U N G D E R A B E 5 4 8 7 8
                                                         23-00048-CX-GBM-00

               Antragsteller:                           G.M.P. GROUP S.r.l.

                                                        24061 Albano Sant`Alessandro
               Art:                                     Sonderrad 11 1/2 J X 23 H2
               Typ:                                     TOTALE 23115


               Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgt er Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung der ABE 54878 verliert seine
               Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung be rührte B auvorschriften der StVZO ändern oder an den
               Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
               0.      Hinweise
               Für Sonderräder der Radausführungen, die nur an der Hinterachse zulässig sind, ist an der Vorderachse der
               Radtyp TOTALE 2310, KBA 54873 zu verwenden. Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen
               und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 54878*00




               I.      Übersicht
               Ausführung         Ausführungsbezeichnung                            Loch-       Mitten- Ein-    zul.    zul.     gültig
                                                                                    kreis       loch    preß-   Rad-    Abroll   ab
                                  Kennzeichnung             Kennzeichnung           in mm /     in mm tiefe     last    umf.     Fertig.
                                  Rad                       Zentrierring            -zahl               in mm   in kg   in mm    Datum
               TOTA152343269 PCD        5x112 ET 43 CB      ohne                        112/5     66,6     43     965    2500     08/23
                             66,6
               TOTA152342281 PCD        5x120 ET 42 CB      ohne                        120/5     66,6     42     965    2400     08/23
                             66.6
               TOTA152322238 PCD        5x130 ET 22 CB      ohne                        130/5     71,6     22     800    2406     08/23
                             71.6
               TOTA152352238 PCD        5x130 ET 52 CB      ohne                        130/5     71,6     52     900    2400     08/23
                             71,6
               TOTA152361238 PCD        5x130 ET 61 CB      ohne                        130/5     71,6     61     900    2400     08/23
                             71,6
               I.1.    Beschreibung der Sonderräder
               Antragsteller                    : G.M.P. GROUP S.r.l.

                                                  24061 Albano Sant`Alessandro
               Hersteller                       : G.M.P. GROUP S.r.l.
                                                :
                                                : 24061 Albano Sant`Alessandro
               Handelsmarke                     : GMP
               Art der Sonderräder              : AL-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
               Korrosionsschutz                 : Mehrschicht-Einbrennlackierung




                                                 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
               Gutachten 23-00048-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54878
               Fahrzeugteil: Sonderrad 11 1/2 J X 23 H2                           Radtyp: TOTALE 23115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                 Stand: 25.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 4
               Masse des Rades                : ca. 21,8 kg
               I.2.     Radanschluss
               siehe Anlage
               I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
               An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
               eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung TOTA152343269:

                                                   : Außenseite                            : Innenseite
               Hersteller                          : --                                    : GMP GROUP
               Radtyp                              : --                                    : TOTALE 23115
               Radausführung                       : --                                    : PCD 5x112 ET 43 CB 66,6
               Radgröße                            : --                                    : 11 1/2 J X 23 H2
               Typzeichen                          : KBA 54878                             : --
               Einpreßtiefe                        : --                                    : ET43
               Herstellungsdatum                   : --                                    : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                           : z.B. 08/23
               Herkunftsmerkmal                    : --                                    : MADE IN ITALY
§22 54878*00




               Japan. Prüfwertzeichen              : --                                    : JWL
               Weitere Kennzeichnung               : --                                    : Al Si 7 Mg
               Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
               I.4.     Verwendungsbereich
               Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
               II.      Sonderradprüfung
               Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
               und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
               II.1.    Felge
               Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
               Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
               Unterlagen überein.
               II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
               Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
               Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
               II.3.    Festigkeitsprüfung:
               Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
               Berichtart               Berichtnummer                   Datum          Technischer Dienst
               01. Festigkeit           1033-QL23-R01 ver.0             13.09.2023     Qualilab S.r.l.




                                               Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
               Gutachten 23-00048-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54878
               Fahrzeugteil: Sonderrad 11 1/2 J X 23 H2                              Radtyp: TOTALE 23115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 25.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                         Seite: 3 von 4
               III.        Anbau- und Verwendungsprüfung:
               III.1.      Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
               Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
               Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
               Bedingungen gewährleistet.
               III.2.      Fahrversuche:
               Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
               nicht vor.
               Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
               Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
               ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
               des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
               besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
               Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
               Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
               abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
               III.3.      Fahrwerksfestigkeit:
               Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
               Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
               IV.         Zusammenfassung:
§22 54878*00




               Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
               Bedenken.
               Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
               Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
               werden, wenn
               - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
               - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
               ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.

               - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
               fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
               Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer
               KBA-P00100-10.
               V.          Unterlagen und Anlagen:
               V.1.        Verwendungsbereichsanlagen:
               Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:

               Anl Hersteller                                       Ausführung                      ET      erstellt am     Allg.
               age                                                                                                          Hinweise
                      1   DAIMLER BENZ                              TOTA152343269                   43      25.09.2023      liegt   bei
                      2   LAMBORGHINI                               TOTA152322238                   22      25.09.2023      liegt   bei
                      3   PORSCHE                                   TOTA152352238                   52      25.09.2023      liegt   bei
                      4   PORSCHE                                   TOTA152361238                   61      25.09.2023      liegt   bei




                                                  Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
               Gutachten 23-00048-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54878
               Fahrzeugteil: Sonderrad 11 1/2 J X 23 H2                             Radtyp: TOTALE 23115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 25.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 4 von 4


               V.1.a. Nacharbeitsprofile:
               s. Anlage: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
               V.2.   Allgemeine Hinweise:
               siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
               V.3.   Technische Unterlagen:
               siehe Anlage: Technische Unterlagen
               V.4.   Radabdeckung:
               s. Anlage: Radabdeckung
§22 54878*00




               Blötscher

               Sachverständiger

               München, 25.09.2023
               BLO




                                                 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
               Gutachten 23-00048-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54878
               zu V.2. ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                    Radtyp: TOTALE 23115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                     Stand: 25.09.2023
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               Wuchtgewichte
               Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
               unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
               Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
               Allgemeine Reifenhinweise
               Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
               maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

               Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
               maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

               Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
               maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
               Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

               Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
               Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
               Sturzwinkels zu beachten.
               Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
               bestätigen zu lassen.
               Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
               Reifenfülldruck zu beachten ist.
§22 54878*00




               Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
               Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
               unberührt.
               Ersatzrad
               Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des serienmäßigen
               Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
               Allgemeine Radhinweise
               Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zuläs sig.




                                                      Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                       von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
               Gutachten 23-00048-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54878
               zu V.3. ANLAGE: Technische Unterlagen                                 Radtyp: TOTALE 23115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 25.09.2023
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               Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


               Bezeichnung                           Zeichnungs-Nr.                             Datum          Änderung Datum
               01. Festigkeit                        1033-QL23-R01 ver.0                        13.09.2023
               02. Radbeschreibung                   TOTALE 23115                               24.07.2023
               03. Radzeichnung (Basis)              TOTALE 11.5x23 NF                          12.12.2022
               04. Radzeichnung                      TOTA152322238                              13.12.2022
               05. Radzeichnung                      TOTA152343269                              13.12.2022
               06. Radzeichnung                      TOTA152352238                              13.12.2022
               07. Radzeichnung                      TOTA152361238                              13.12.2022
               08. Radzeichnung                      TOTA152342281                              13.06.2023
               09. Nabenkappe                        CS57                                       13.04.2021
               10. Nabenkappe                        CS75                                       18.01.2023
               11. Nabenkappe                        PO911                                      14.04.2021
               12. Radschraube                       BOLT 60                                    11.04.2016     G        04.08.2022
               13. Radschraube                       BOLT R14                                   11.04.2016     D        09.10.2019
               14. Radmutter                         NUT 60                                     11.04.2016     D        23.10.2019
§22 54878*00




                                                     Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                      von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
               Gutachten 23-00048-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54878
               zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung                                        Radtyp: TOTALE 23115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                  Stand: 25.09.2023
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               Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
               Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
               Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


               Vorderachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte        Bereich 50 Grad hinter der Radmitte          Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 241 bzw. 245                 Zu Auflage 242 bzw. 246                      hinter der Radmitte
                                                                                                    Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 54878*00




               Hinterachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte        Bereich 50 Grad hinter der Radmitte          Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 243 bzw. 247                 Zu Auflage 244 bzw. 248                      hinter der Radmitte
                                                                                                    Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                                                       Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10
                                        von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
               Gutachten 23-00048-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54878
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TOTALE 23115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 25.09.2023
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               Fahrzeughersteller                     : DAIMLER BENZ
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 11 1/2 J X 23 H2           Einpreßtiefe (mm)       : 43
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                             Kennzeichnung                Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                             Rad                          Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TOTA152343269 PCD 5x112 ET 43 CB           ohne                        66,6                     965      2500    08/23
                             66,6
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TOTALE 2310 KBA: 54873 Lochkreis: 5x112 ET: 50
§22 54878*00




               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCY6




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00048-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54878
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: TOTALE 23115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 25.09.2023
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TOTALE 2310 KBA: 54873 Lochkreis: 5x112 ET: 50

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCY6
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse, GLS-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 210 - 360 325/35R23 111Y GC2; 57F; KCY6                      GLS-Klasse;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 74E; 75I;
                                                                                                            76B; 97R


               Auflagen
§22 54878*00




               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00048-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54878
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: TOTALE 23115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 25.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 3 von 3
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
§22 54878*00




               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               97R) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der
                    Vorderachse sein muß.
               GC2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         285/40R23
                                    Hinterachse:                         325/35R23
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KCY6) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TOTALE 2310 KBA: 54873 Lochkreis 5x112 ET: 50




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00048-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54878
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: TOTALE 23115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 25.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Fahrzeughersteller                     : LAMBORGHINI
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 11 1/2 J X 23 H2           Einpreßtiefe (mm)       : 22
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 130/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                             Kennzeichnung                Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                             Rad                          Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TOTA152322238 PCD 5x130 ET 22 CB           ohne                        71,6                     800      2406    08/23
                             71.6
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TOTALE 2310 KBA: 54873 Lochkreis: 5x130 ET: 28
§22 54878*00




               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KBVN




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00048-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54878
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: TOTALE 23115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 25.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : LAMBORGHINI


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TOTALE 2310 KBA: 54873 Lochkreis: 5x130 ET: 28

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KBVN
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 31,6 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     Urus
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen         Auflagen zu Reifen           Auflagen
               636          e3*KS07/46*0481*.., 478             325/30R23 109Y GBX; 57F; KBVN               Allradantrieb;
                              e3*2007/46*0616*..                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 76B; 979


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
§22 54878*00




                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00048-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54878
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: TOTALE 23115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 25.09.2023
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               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäß igen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               979) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
§22 54878*00




                    Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des
                    Sonderrades der Vorderachse sein muß.
               GBX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         285/35R23
                                   Hinterachse:                         325/30R23
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KBVN) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TOTALE 2310 KBA: 54873 Lochkreis 5x130 ET: 28




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00048-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54878
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: TOTALE 23115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 25.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 1 von 4

               Fahrzeughersteller                     : PORSCHE
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 11 1/2 J X 23 H2           Einpreßtiefe (mm)       : 52
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 130/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                             Kennzeichnung                Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                             Rad                          Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TOTA152352238 PCD 5x130 ET 52 CB           ohne                        71,6                     900      2400    08/23
                             71,6
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TOTALE 2310 KBA: 54873 Lochkreis: 5x130 ET: 48
§22 54878*00




               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KBVO




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00048-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54878
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                     Radtyp: TOTALE 23115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 25.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PORSCHE


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TOTALE 2310 KBA: 54873 Lochkreis: 5x130 ET: 48

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KBVO
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     Cayenne/-S, -Turbo, -E-Hybrid, -Turbo S E-Hybrid, -GTS,             -Turbo GT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen                Auflagen
               9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 471 315/30R23 108 YGR; 11A; 54A; 57F;                 CAYENNE COUPE; bis
                                                                          KBVO                              e13*2007/46*0900*12;
                                                                                                            inkl. Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 74E; 75I;
                                                                                                            76B; 98P
               9YA            e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 315/30R23 108           YGR; 11A; 24M; 54A;     nicht CAYENNE
§22 54878*00




                                                                                    57F; KBVO               COUPE;
                                                                                                            bis
                                                                                                            e13*2007/46*0900*12;
                                                                                                            Kombilimousine; SUV;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 74E; 75I;
                                                                                                            76B; 98P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00048-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54878
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: TOTALE 23115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 25.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                      der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
§22 54878*00




               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00048-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54878
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: TOTALE 23115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 25.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 4
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               98P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit PSCB -Bremsen nicht zulässig.
               KBVO) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TOTALE 2310 KBA: 54873 Lochkreis 5x130 ET: 48
               YGR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         275/35R23
                                   Hinterachse:                         315/30R23
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54878*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00048-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54878
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: TOTALE 23115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 25.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Fahrzeughersteller                     : PORSCHE
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 11 1/2 J X 23 H2           Einpreßtiefe (mm)       : 61
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 130/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                             Kennzeichnung                Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                             Rad                          Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TOTA152361238 PCD 5x130 ET 61 CB           ohne                        71,6                     900      2400    08/23
                             71,6
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TOTALE 2310 KBA: 54873 Lochkreis: 5x130 ET: 48
§22 54878*00




               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KBVO




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00048-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54878
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                    Radtyp: TOTALE 23115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 25.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PORSCHE


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TOTALE 2310 KBA: 54873 Lochkreis: 5x130 ET: 48

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KBVO
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     Cayenne/-S, -Turbo, -E-Hybrid, -Turbo S E-Hybrid, -GTS,             -Turbo GT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen                Auflagen
               9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 315/30R23 108 YGR; 11A; 248; 54A;                 nicht CAYENNE
                                                                          57F; KBVO                         COUPE;
                                                                                                            bis
                                                                                                            e13*2007/46*0900*12;
                                                                                                            Kombilimousine; SUV;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 74E; 75I;
§22 54878*00




                                                                                                            76B; 98P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00048-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54878
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: TOTALE 23115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 25.09.2023
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                      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
§22 54878*00




                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               98P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit PSCB -Bremsen nicht zulässig.
               KBVO) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TOTALE 2310 KBA: 54873 Lochkreis 5x130 ET: 48




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00048-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54878
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: TOTALE 23115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 25.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 4
               YGR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         275/35R23
                                   Hinterachse:                         315/30R23
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54878*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.