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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54874 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55805223 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 2185
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            TOTALE
Typ                               TOTALE 2185
Radgröße                          8,5JX21 EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
TOTA85 TOTALE 2185 5X114,3 ET30 /                  5/114,3/67,1       30        800    2300
2130209 Ø73,1-Ø67,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        54874
Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung             TOTALE 2185...(s.o.)
Radgröße                          8,5JX21 EH2+
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      125                  -
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      140                  -
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Citroen
                                  Hyundai
                                  Kia
                                  Mazda
                                  Mitsubishi
                                  Peugeot

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54874 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55805223 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 8,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 2185
Hersteller                           G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C4 Aircross        84-110         245/30R21   K1c K2b K6a K6x T87 T91            A01 A12 A14
B                          84-110         245/35R21   K1c K2b K6a K6x                    A18 A57 S03
e2*2007/46*0117*..         84-110         255/30R21   K1c K2c K6a K6x
                           84-110         255/35R21   K1c K2c K6a K6x
Hyundai Tucson (IV)        85-132         245/35R21   K1c K2c K3i K5a K5x K6x K8x        A01 A12 A14
NX4e                                                                                     A18 A57 MpH
e5*2018/858*00001*..                                                                     NoE S01
Kia Sportage (III)         85-135         245/30R21   K1c K2a K2b T91                    A01 A12 A14
SLS, SL                    85-135         245/35R21   K1c K2a K2b K4i K6i K6x K8e        A18 A57 S03
e11*2007/46*               85-135         255/30R21   K1c K2c K6w T93
0136*00-09;
0166*00-05
Kia Sportage (III)         85-135         245/30R21   K1c K2a K2b T91                    A01 A12 A14
SLS, SL                    85-135         245/35R21   K1c K2a K2b K4i K5a K5v K6i K6x    A18 A57 S03
e11*2007/46*                                          K8e
0136*10-.., 0166*06-..     85-135         255/30R21   K1c K2c K6w T93
ab Facelift 2014
Kia Sportage (V)           85-132         245/35R21   K1c K2c K3i K5b K5x K6x K8d K8x    A01 A12 A14
NQ5e                                                                                     A18 A57 MpH
e4*2018/858*00079*..                                                                     NoE S01
Mazda CX-5                 110-143        245/40R21   K1c K2c                            A01 A12 A14
KF, KFE                    110-143        255/35R21   K1c K2c K6v                        A18 A57 S02
e13*2007/46*1803*..;       110-143        255/40R21   K1c K2c K3s K6v
e13*2007/46*1832*..
Mazda CX-60                141-187        235/45R21   T01                                A12 A14 A18
KH01                       141-187        245/40R21   A01 K1c K2c T00                    A57 MpH
e13*2018/858*              141-187        255/40R21   A01 K1c K2c K6w T02                NoE
00255*..                                                                                 S02
Mitsubishi ASX (I)         110            245/35R21   K1a K1b K2b K6d                    A01 A12 A14
GA0                        110            255/30R21   K1c K2b K6d                        A18 A57 KMV
e1*2007/46*                110            255/35R21   K1c K2b K6d                        S03
0368*21-..
- ab MJ 2020
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Mitsubishi Eclipse         109-120        245/35R21   K1c K2b K3s K5v K6f K6y            A01 A12 A14
Cross                      109-120        255/30R21   K1c K2b K3s K6f K6y K8x T93        A18 A57 NoP
GK0                                                                                      S03
e1*2007/46*1769*..
Mitsubishi Eclipse         72             245/35R21   K1c K2b K3s K5v K6f K6y T96        A01 A12 A14
Cross PHEV                 72             255/30R21   K1c K2b K3s K6f K6y K8x T93        A18 A56 S03
GK0
e1*2007/46*1769*..
- Plug-in Hybrid
Mitsubishi Outlander III   108-110        245/35R21   K1c K2b T96                        A01 A12 A14
CW0                        108-110        255/30R21   K1c K2b T93                        A18 A57 KOV
e1*2001/116*               108-110        255/35R21   K1c K2b T98                        S03
0406*15-..
- ab Modelljahr 2013
- incl. Facelift 2016
(FIN: JMBX.GF..)

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54874 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55805223 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 8,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 2185
Hersteller                          G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mitsubishi Outlander III   110           245/35R21   K1c K2b T96                         A01 A12 A14
CW0, GF0                   110           255/30R21   K1c K2b T93                         A18 A57 KMV
e1*2001/116*               110           255/35R21   K1c K2b T98                         S03
0406*19-..;
e1*2007/46*1218*..
- ab Modelljahr 2013
- incl. Facelift 2016
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Peugeot 4008               84-110        245/30R21   K1c K2b K6a K6x T87 T91             A01 A12 A14
B                          84-110        245/35R21   K1c K2b K6a K6x                     A18 A57 S03
e2*2007/46*0115*..         84-110        255/30R21   K1c K2c K6a K6x
                           84-110        255/35R21   K1c K2c K6a K6x


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-            Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit            Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                           V      W        Y
210 km/h                   100% 100% 100%
220 km/h                   97%    100% 100%
230 km/h                   94%    100% 100%
240 km/h                   91%    100% 100%
250 km/h                   -      95%      100%
260 km/h                   -      90%      100%
270 km/h                   -      85%      100%
280 km/h                   -      -        95%
290 km/h                   -      -        90%
300 km/h                   -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54874 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55805223 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 2185
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 4 von 8

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54874 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55805223 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 2185
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 5 von 8

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54874 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55805223 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 2185
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 6 von 8

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6y     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200 mm vor
Radmitte) um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54874 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55805223 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 2185
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 7 von 8

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 4. Juli 2023 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2023.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54874 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55805223 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 2185
Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                     Seite 8 von 8

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 4. Juli 2023




Schmidt                                                                  00412155.DOC JR-EK




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