GUTACHTEN zur ABE Nr. 54874 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55805223 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 2185 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 1 von 7 Auftraggeber G.M.P. GROUP SRL Via Luigi Galvani 8-12 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell TOTALE Typ TOTALE 2185 Radgröße 8,5JX21 EH2+ Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) TOTA85 TOTALE 2185 5X114,3 ET30 / 5/114,3/66,1 30 800 2300 2130209 Ø73,1-Ø66,1 Kennzeichnungen KBA-Nummer 54874 Herstellerzeichen G.M.P. GROUP Radtyp und Ausführung TOTALE 2185...(s.o.) Radgröße 8,5JX21 EH2+ Einpresstiefe ET...(s.o.) Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28 S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 28 S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 110 - S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 115 28 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Infiniti Nissan Renault Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54874 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55805223 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 2185 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Infiniti M 175, 235 245/35R21 T96 A12 A14 A18 Y51 175, 235 255/35R21 A01 K1c T98 A58 L06 Lim e13*2007/46*1105*.. Y62 S03 Nissan Ariya 45, 90 235/45R21 K3v T01 A01 A12 A14 FE0E 45, 90 245/40R21 K1a K2b K5w T00 T96 A18 A57 S03 e13*2018/858* 45, 90 255/40R21 K1c K2b K5w 00237*.. - Elektro Nissan Qashqai (II) 81-120 245/30R21 F23 K1c K2b K5v K6w T87 T91 A01 A12 A14 J11 81-120 245/30R21 F24 K1c K2b K5v T87 T91 A18 A57 S04 e11*2007/46*0963*..; e5*2007/46*1029*.. Nissan Qashqai (III) 103, 116 245/35R21 K1c K3l K4i K6y K8e A01 A12 A14 J12 103, 116 255/35R21 K1c K3l K4i K5a K5v K6y K8i A18 A58 F23 e9*2018/858*11042*.. NoE NoP S04 - ohne e-Power Nissan Qashqai (III) 103, 116 245/35R21 K1c K2c K3l K4i K6w A01 A12 A14 J12 103, 116 255/35R21 K1c K2c K3l K4i K5a K5v K6z K8b A18 A57 F24 e9*2018/858*11042*.. NoE NoP S04 - ohne e-Power Nissan Qashqai (III) 116 245/35R21 K1c K3l K4i K6y K8e A01 A12 A14 e-Power 116 255/35R21 K1c K3l K4i K5a K5v K6y K8i A18 A58 F23 J12 S04 e9*2018/858*11042*.. Nissan X-Trail (III) 96-130 245/40R21 K1c K2c K4i K6a K6v A01 A12 A14 T32 96-130 255/35R21 K1c K2c K4i K6c K6x A18 A57 S03 e13*2007/46*1456*.. 96-130 255/40R21 K1c K2c K4i K6c K6x Nissan X-Trail (IV) 116, 120 235/45R21 A12 A14 A18 2WD 116, 120 245/40R21 A01 K2c A58 S03 T33 116, 120 255/40R21 A01 K1c K2c e13*2018/858*00293*. Nissan X-Trail (IV) 4x4 116 235/45R21 A12 A14 A18 T33 116 245/40R21 A56 S03 e13*2018/858*00293*. 116 255/40R21 A01 K1c K2b . - e-4orce Renault Austral 96-116 245/35R21 K1c K2c K5b K5w K6w K8h A01 A12 A14 RHN 96-116 255/35R21 K1c K2c K5b K5x K6w K7b K8h A18 A58 F23 e9*2018/858*30002*.. NoE NoP S01 Renault Austral 96 245/35R21 K1c K2c K5b K5w A01 A12 A14 4Control 96 255/35R21 K1c K2c K5b K5x K7b A18 A58 F24 RHN L04 NoE NoP e9*2018/858*30002*.. S02 - mit Allradlenkung Renault Koleos 96-140 245/40R21 K1c K2c A01 A12 A14 RZG 96-140 255/35R21 K1c K2c K6w A18 A57 S03 e11*2007/46* 96-140 255/40R21 K1c K2c K6w 3255*00-04; e6*2007/46*0269*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54874 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55805223 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 2185 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 3 von 7 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54874 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55805223 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 2185 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 4 von 7 A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3l An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen. K3v An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54874 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55805223 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 2185 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 5 von 7 K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5v An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K5x An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen. K6a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6v An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6x An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6y An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6z An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 300mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen. K7b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8i An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54874 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55805223 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 2185 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 6 von 7 L04 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne Allradlenkung (4WS). Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54874 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55805223 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 2185 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 7 von 7 Y62 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 4. Juli 2023 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2023. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 4. Juli 2023 Schmidt 00412153.DOC JR-EK Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim