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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.54868 nach §22 StVZO

               Anlage 32 zum Prüfbericht Nr.55805423 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 2195
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                          Seite 1 von 7
               Auftraggeber                   G.M.P. GROUP SRL
                                              Via Luigi Galvani 8-12
                                              IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)



               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                         TOTALE
               Typ                            TOTALE 2195
               Radgröße                       9,5JX21 EH2+
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                   Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)
                TOTA95212 TOTALE 2195 5X112 ET25 / ohne            5/112/66,6        25         965      2400
                5154      Ring


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 43, Gutachten Nummer 55805223, Ausfertigung 1
               (KBA-NUMMER 54874 , RADTYP TOTALE 2185) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 54868*02




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     54868
               Herstellerzeichen              G.M.P. GROUP
               Radtyp und Ausführung          TOTALE 2195...(s.o.)
               Radgröße                       9,5JX21 EH2+
               Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
               Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                S01   Schraube M14x1,5                 Kegel 60°               150               28

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54868 nach §22 StVZO

               Anlage 32 zum Prüfbericht Nr.55805423 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 2195
               Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                         Seite 2 von 7

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                GLC 43 AMG                 270, 287     245/40R21        M+S R03                       A12 A14 A18
                204X                       270, 287     255/35R21        R03                           A56 V21 HA2
                e1*2001/116*               270, 287     255/40R21        R03                           S01
                0480*18-..                 270, 287     275/35R21        R03
                (FIN: W..253...)           270, 287     285/35R21        R03
                GLC 43 AMG Coupé           270, 287     245/40R21        M+S R03                       A12 A14 A18
                204X                       270, 287     255/35R21        R03                           A56 Flh V21
                e1*2001/116*               270, 287     255/40R21        R03                           HA2 S01
                0480*18-..                 270, 287     275/35R21        R03
                (FIN: W..253...)           270, 287     285/35R21        R03
                GLC-Coupé                  100-243      245/40R21        R03                           A12 A14 A18
                204X                       100-243      255/35R21        R03                           A57 Flh KMV
                e1*2001/116*               100-243      255/40R21        R03                           MpH V21 HA2
                0480*18-..                 100-243      275/35R21        R03                           S01
                (FIN: W..253...)           100-243      285/35R21        R03
                GLC-Klasse                 120-270      255/40R21        R03 T02                       A12 A14 A18
                R2CGLC                     120-270      265/40R21        R03 T01 T05                   A57 Cb2 LM4
§22 54868*02




                e1*2018/858*00186*..       120-270      275/35R21        A01 K6w R03 T03 T99           NoP V21 HA2
                - incl. Coupé              120-270      285/35R21        A01 K2a K2b K6w R03 T01 T05   S01
                - mit AMG-Line
                Verbreiterungen
                - max. 4,5°
                Hinterachslenkung
                GLC-Klasse                 120-270      255/40R21        R03 T02                       A12 A14 A18
                R2CGLC                     120-270      265/40R21        R03 T01 T05                   A57 Cb2 L05
                e1*2018/858*00186*..       120-270      275/35R21        A01 K6w R03 T03 T99           NoP V21 HA2
                - incl. Coupé              120-270      285/35R21        A01 K2a K2b K6w R03 T01 T05   S01
                - mit AMG-Line
                Verbreiterungen
                - ohne Hinterachslenkung
                GLC-Klasse PHEV            145-185      255/40R21        R03 T02                       A12 A14 A18
                R2CGLC                     145-185      265/40R21        R03 T05                       A56 B77 Cb2
                e1*2018/858*00186*..       145-185      275/35R21        A01 K6w R03 T03               L05 V21 Vn2
                - Plug-in Hybrid           145-185      285/35R21        A01 K2a K2b K6w R03 T05       HA2 S01
                - incl. Coupé
                - ohne Hinterachslenkung
                GLC-Klasse PHEV            145-185      255/40R21        R03 T02                       A12 A14 A18
                R2CGLC                     145-185      265/40R21        R03 T05                       A56 B77 Cb2
                e1*2018/858*00186*..       145-185      275/35R21        A01 K6w R03 T03               LM4 V21 Vn2
                - Plug-in Hybrid           145-185      285/35R21        A01 K2a K2b K6w R03 T05       HA2 S01
                - incl. Coupé
                - max. 4,5°
                Hinterachslenkung




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54868 nach §22 StVZO

               Anlage 32 zum Prüfbericht Nr.55805423 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 2195
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                            Seite 3 von 7

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 43, Gutachten Nummer 55805223, Ausfertigung 1
               (KBA-NUMMER 54874 , RADTYP TOTALE 2185) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.
§22 54868*02




               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 32 zum Prüfbericht Nr.55805423 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 2195
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                            Seite 4 von 7

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
               Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
§22 54868*02




               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               B77      Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse 1.

               Cb2       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
               (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern:
               VA: 8,0x18, ET32,5 mit 235/60R18 und HA: 9,0x18, ET30 mit 255/55R18 ww.
               VA: 8,0x19, ET32,5 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET30 mit 255/50R19 ww.
               VA: 8,5x20, ET34,5 mit 255/45R20 und HA: 9,5x20, ET35,5 mit 285/40R20
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 43, Gutachten Nummer 55805223, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 54874 ,
               RADTYP TOTALE 2185) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
               Auflagen und Hinweise.

               K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.54868 nach §22 StVZO

               Anlage 32 zum Prüfbericht Nr.55805423 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 2195
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                              Seite 5 von 7

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L05       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               LM4     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
               serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.

               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               MpH       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
               in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
§22 54868*02




               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T03      Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T05      Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.54868 nach §22 StVZO

               Anlage 32 zum Prüfbericht Nr.55805423 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 2195
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                             Seite 6 von 7

               V21     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    235/40R21      265/35R21
               Nr. 2    235/45R21      255/40R21, 265/40R21
               Nr. 3    245/30R21      295/25R21
               Nr. 4    245/35R21      275/30R21, 285/30R21
               Nr. 5    245/40R21      275/35R21, 285/35R21
               Nr. 6    245/45R21      275/40R21
               Nr. 7    255/30R21      295/25R21, 305/25R21
               Nr. 8    255/35R21      285/30R21, 295/30R21
               Nr. 9    255/40R21      285/35R21
               Nr. 10   255/45R21      275/40R21, 285/40R21, 295/40R21
               Nr. 11   255/50R21      285/45R21
               Nr. 12   265/35R21      295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
               Nr. 13   265/40R21      295/35R21, 305/35R21
               Nr. 14   265/45R21      295/40R21
               Nr. 15   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
               Nr. 16   275/40R21      305/35R21, 315/35R21
               Nr. 17   275/45R21      315/40R21
               Nr. 18   275/50R21      315/45R21
§22 54868*02




               Nr. 19   285/35R21      325/30R21
               Nr. 20   285/40R21      315/35R21
               Nr. 21   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
               Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 22. Mai 2025 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54868 nach §22 StVZO

               Anlage 32 zum Prüfbericht Nr.55805423 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5JX21 EH2+ Typ TOTALE 2195
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                              Seite 7 von 7

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2025.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 22. Mai 2025
§22 54868*02




               Schmidt                                                                                         00447867.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim