Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
							               Gutachten 23-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54870
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: TOTALE 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 17.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 1 von 18

               Fahrzeughersteller                     : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, BMW/ALU,
                                                        DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, QUATTRO
                                                        GmbH
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J X 22 H2            Einpreßtiefe (mm)       : 36
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                             Kennzeichnung                     Kennzeichnung     in mm                    last       umf.      Fertig
                             Rad                               Zentrierring                               in kg      in mm     datum
               TOTA952236154 PCD 5x112 ET 36 CB 66,6           ohne                   66,6                     955      2486    05/23
               TOTA952236154 PCD 5x112 ET 36 CB 66,6           ohne                   66,6                     965      2460    05/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
§22 54870*01




               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TOTALE 22105 KBA: 54876 Lochkreis: 5x112 ET: 43


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KBY2




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54870
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: TOTALE 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 17.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 2 von 18
               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : B13


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm für Typ : F2 erhoeht
                                                            180 Nm für Typ : FY erhoeht
               Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                        TFSI e
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
               F2          e1*2007/46*1801*..  150 - 257 255/35R22 99  11A; 248; 26N; 26P     erhöhtes
                                                                                              Anzugsmoment
                                                                                              140 Nm; A6 ALLROAD
                                                                                              QUATTRO;
                                                                                              Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 740
               F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 250 265/30R22 98  11A; 24J; 248; 26B;    erhöhtes
                                                                       27H; 5JA               Anzugsmoment
                                                                                              140 Nm; A6;
                                                                                              Kombilimousine;
                                                                                              Limousine;
§22 54870*01




                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 740

               Verkaufsbezeichnung:     e-tron/-Sportback,e-tron S/-S Sportback,Q8/SQ8 e-tron/- Sportback,e-tron
                                        Dakar
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen          Auflagen zu Reifen     Auflagen
               GE          e1*2007/46*1914*..    158     255/40R22 103 5LK                      erhöhtes
                                                                                                Anzugsmoment
                                                         265/40R22 106                          180 Nm; e-tron; e-
                                                         275/35R22 104 5MA                      tron Sportback; Q8 e-
                                                         275/40R22 107                          tron; Q8 Sportback e-
                                                         285/35R22 106                          tron;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                73C; 74A; 74E; 740




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54870
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                     Radtyp: TOTALE 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 17.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 3 von 18
               Verkaufsbezeichnung:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen                Auflagen
               FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/35R22 97     11A; 245; 248; 5IM                erhöhtes
                                                                                                            Anzugsmoment
                                                                  255/35R22 99      11A; 245; 248; 26N;     180 Nm; Q5; SQ5; Q5
                                                                                    5JK                     Sportback; SQ5
                                                                  265/35R22 102     11A; 24J; 248; 26N      Sportback; bis
                                                                                                            e1*2007/46*1550*46;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 740


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : B13


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     Q5
§22 54870*01




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 260 245/35R22 97        11A; 245; 248; 5IM      erhöhtes
                                                                                                            Anzugsmoment
                                                                  255/35R22 99      11A; 245; 248; 26N;     180 Nm; Q5; Q5
                                                                                    5JK                     Sportback; SQ5
                                                                  265/35R22 102     11A; 24J; 248; 26N      Sportback;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 740


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TOTALE 22105 KBA: 54876 Lochkreis: 5x112 ET: 43


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KBY2
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : BMWi-N; U1X
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : G5X; G6X



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54870
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                     Radtyp: TOTALE 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 17.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 18
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BMWi-N       e1*2018/858*00109*.. 102 - 140 265/40R22 106            5NA                     nicht iX M60;
                                                           275/40R22 107                                    Allradantrieb;
                                                                                                            Elektro;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 74E

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE (X1, iX1)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               U1X          e1*2018/858*00153*.. 100 - 150 255/30R22 95             11A; 24C; 244; 247;     Allradantrieb;
                                                                                    26B; 27B; 5HR           Frontantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 54870*01




               G5X          e1*2007/46*1918*.. 155 - 390 275/35R22 104              YB8; YC6; 11A; 26P;     Kombilimousine;
                                                                                    57E; KBY2               Allradantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 74E; 76A
               G6X            e1*2007/46*2020*..      155 - 390 275/35R22 104       YCD; 57E; KBY2          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 76A


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW/ALU


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TOTALE 22105 KBA: 54876 Lochkreis: 5x112 ET: 43


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KBY2
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54870
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: TOTALE 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 17.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 18
               Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               G7X          e1*2007/46*1952*.. 155 - 390 275/40R22 107            YC7; 57E; KBY2            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 74E; 76A


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TOTALE 22105 KBA: 54876 Lochkreis: 5x112 ET: 43


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KBY2
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : E2EQEW; 163; E2EQSW; 166
               Zubehör                                    : B13


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : H1GLE
               Zubehör                                    : PS17Q30-MW-ZN.
§22 54870*01




               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : E2EQEW; E2EQSW; H1GLE
                                                            170 Nm für Typ : 163 erhöhtes Anzugsmoment; 166 erhöhtes
                                                            Anzugsmoment
               Verkaufsbezeichnung:     EQE-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               E2EQEW       e1*2018/858*00036*.. 109 - 135 255/30R22 95           11A; 24J; 5HR; 57E;       nicht AMG EQE 43
                                                                                  99T; KBY2                 4MATIC; Limousine;
                                                                  265/30R22 97    YEA; 11A; 24J; 57E;       Allradantrieb;
                                                                                  KBY2                      Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 76A

               Verkaufsbezeichnung:     EQS-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               E2EQSW       e1*2018/858*00035*.. 109 - 135 265/35R22 102          5LA                       Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A

               Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse, GLS-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
               H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 210 - 360 285/45R22 M+S 12I; 52J                             GLS-Klasse;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                            74A; 74E; 75I



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54870
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: TOTALE 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 17.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 18

               Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
               163          e1*96/79*0083*..   110 - 255 285/30R22 101Y 11A; 24C; 24D; 56G              erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                            295/30R22 103Y 11A; 24C; 24D; 56G           170 Nm;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 740;
                                                                                                        DEB; VFZ

               Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
               166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 225 285/30R22      11A; 24C; 24D; 26P;             erhöhtes
                                                         101W           27B; 27H; 5KK                   Anzugsmoment
                                                                                                        170 Nm; M-Klasse;
                                                    150 - 300 265/35R22    11A; 242; 244; 245;          nicht GLE Coupé; GLE
                                                              102W         247; 27I                     SUV; nicht GL-Klasse;
                                                              275/35R22 10411A; 24C; 244; 247;          nicht GLS;
                                                                           26P; 27B                     Allradantrieb;
                                                            285/30R22 101Y 11A; 24C; 24D; 26P;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           27B; 27H; 5KK                12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        740; DEL
§22 54870*01




               166           e1*2007/46*0598*..     190 - 430 265/40R22 106   52J                       erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                            265/40R22 106                               170 Nm; GL-Klasse;
                                                            275/35R22 104Y                              nicht GLE; nicht M-
                                                            285/35R22 106 11A; 27I                      Klasse; GLS;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        723; 73C; 74A; 740;
                                                                                                        75I; DEL


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54870
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: TOTALE 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 17.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 18
                      ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                      der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungs teile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
§22 54870*01




               242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kot flügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54870
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: TOTALE 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 17.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 18
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage z u entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem
§22 54870*01




                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54870
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: TOTALE 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 17.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 18
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlic h, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1380kg.
               5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1460kg.
               5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1500kg.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1650kg.
               5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1700kg.
               5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 54870*01




                    Achslast von 1750kg.
               5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1800kg.
               5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1900kg.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hi nweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54870
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: TOTALE 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                 Stand: 17.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 10 von 18
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               99T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          255/30R22
                                    Hinterachse:                          305/25R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlic h; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 54870*01




                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig
               DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                    390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
               KBY2) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse TOTALE 22105 KBA: 54876 Lochkreis 5x112 ET: 43
               VFZ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 346mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               YB8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          275/35R22
                                    Hinterachse:                          295/35R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise z u beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YC6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        275/35R22
                                    Hinterachse:                        315/30R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54870
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: TOTALE 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 17.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 18
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YC7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         275/40R22
                                   Hinterachse:                         315/35R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelu ng
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YCD) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        275/35R22
                                  Hinterachse:                        315/30R22
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§22 54870*01




                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               YEA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         265/30R22
                                   Hinterachse:                         315/25R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54870
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: TOTALE 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 17.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 18


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     FY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1550*..
                      Handelsbez.:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 250              y = 250                 VA
                            26P                      x = 250              y = 200                 VA
                            27B                      x = 250              y = 300                 HA
                            27I                      x = 250              y = 250                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54870*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            10                VA
                            26N                  x = 250        y = 250            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54870
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: TOTALE 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 17.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 18

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 200              y = 300                 VA
                            26B                      x = 250              y = 350                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        y = 350             8                VA
§22 54870*01




                            26J                  x = 250        y = 350            30                VA
                            27H                  x = 200        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 200        y = 350            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54870
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: TOTALE 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 17.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 18

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     U1X
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00153*..
                      Handelsbez.:     BMW X REIHE (X1, iX1)

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 300              y = 250                 VA
                            26P                      x = 250              y = 200                 VA
                            27B                      x = 320              y = 330                 HA
                            27I                      x = 270              y = 280                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54870*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 250            20                VA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 320        y = 330            15                HA
                            27H                  x = 320        y = 330             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54870
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: TOTALE 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 17.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 15 von 18

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     G5X
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1918*..
                      Handelsbez.:     BMW X-REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 250              y = 250                 VA
                            26B                      x = 300              y = 300                 VA
                            27I                      x = 250              y = 250                 HA
                            27B                      x = 300              y = 300                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54870*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 300            10                VA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 300            10                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54870
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: TOTALE 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 17.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 16 von 18

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     166
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0598*..
                      Handelsbez.:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS

                      Variante(n):     Allradantrieb, GLE SUV, M-Klasse

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 235              y = 270                 VA
                            26P                      x = 185              y = 220                 VA
                            27B                      x = 340              y = 235                 HA
                            27I                      x = 290              y = 185                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54870*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 235        y = 270             4                VA
                            27H                  x = 340        y = 235             6                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54870
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: TOTALE 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 17.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 17 von 18

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     166
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0598*..
                      Handelsbez.:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS

                      Variante(n):     Allradantrieb, Nur GL-Klasse

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 190               y=0                    VA
                            26B                      x = 240               y=0                    VA
                            27I                      x = 245               y=0                    HA
                            27B                      x = 295               y=0                    HA
§22 54870*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54870
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: TOTALE 2295
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 17.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 18 von 18

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      QUATTRO
                      Fahrzeugtyp:     FY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1685*..
                      Handelsbez.:     Q5

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 250              y = 250                 VA
                            26P                      x = 250              y = 200                 VA
                            27B                      x = 250              y = 300                 HA
                            27I                      x = 250              y = 250                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54870*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            10                VA
                            26N                  x = 250        y = 250            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.