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							Gutachten 23-00044-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54870
zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: TOTALE 2295
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 22.06.2023
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Fahrzeughersteller                         : Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED
                                             (GB), VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 22 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
              Rad                              Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
TOTA952238118 PCD 5x108 ET 38 CB               ohne                        63,4                     800      2400    05/23
              63.4
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED
                                             (GB)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : D13


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : DC; DH
                                             133 Nm für Typ : DF; LZ
                                             140 Nm für Typ : LY
 Verkaufsbezeichnung:     Jaguar E-PACE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
 DF           e11*2007/46*4161*.., 110 - 221 245/35R22 97          11A; 24J                   10B; 11B; 11G; 11H;
               e5*2007/46*1050*..                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A

 Verkaufsbezeichnung:     Jaguar F-PACE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
 DC           e11*2007/46*3324*.., 120 - 294 265/35R22 102         11A; 245; 5JM              Allradantrieb;
              e5*2007/46*1047*..             265/40R22 106         11A; 245                   Heckantrieb;
                                             275/40R22 107         11A; 24J                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 771

 Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR I-PACE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
 DH           e11*2007/46*4311*.., 172  255/35R22 99               11A; 24J; 248              Allradantrieb;
              e5*2007/46*1052*..        255/40R22 103              11A; 24J; 248              10B; 11B; 11G; 11H;
                                        265/35R22 98               11A; 24J; 248              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00044-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54870
zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: TOTALE 2295
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 22.06.2023
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Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Evoque
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
LZ           e5*2007/46*0076*.. 110 - 227 245/35R22 97                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/35R22 99               11A; 248                12A; 51A; 71K; 723;
                                          255/40R22 103              11A; 248                73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Velar
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
LY           e11*2007/46*3954*.., 132 - 405 265/35R22 102                                    Allradantrieb;
             e5*2007/46*1057*..             265/40R22 106                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                            275/40R22 107            11A; 26P                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen    Auflagen
P            e4*2007/46*1067*.. 120 - 240 245/35R22 97   11A; 24J; 248; 26P;   V90 Cross Country;
                                                         27H                   Allradantrieb;
                                          255/30R22 95   11A; 24M; 241; 246;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         26B; 27F              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                               73C; 74D; 77E

Verkaufsbezeichnung:     XC60, XC60 T8 Twin Engine, XC60 Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
U            e4*2007/46*1220*.. 110 - 240 245/35R22 97  11A; 24J; 248                        XC60; Nicht 223kW-
                                          255/35R22 99  11A; 24M; 241; 246                   235kW T8 Twin
                                          265/30R22 97  11A; 24C; 24M                        Engine/Hybrid;
                                          265/35R22 98  11A; 24C; 24M                        Niveauregulierung;
                                                                                             Luftfederung;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74D; 77E

Verkaufsbezeichnung:     XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence, XC90 Exc. L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen    Auflagen
L            e4*2007/46*0929*.. 223 - 235 265/35R22 102                       Twin Engine;
                                                                              Allradantrieb;
                                                                              Frontantrieb;
                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                              73C; 74D; 75I




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00044-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54870
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TOTALE 2295
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 22.06.2023
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Verkaufsbezeichnung:     XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence, XC90 Exc. L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen    Auflagen
L            e4*2007/46*0929*.. 140 - 240 255/35R22 99                        nicht 223-235kW Twin
                                          265/35R22 102                       Engine; Allradantrieb;
                                                                              Frontantrieb;
                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                              73C; 74D; 75I


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00044-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54870
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: TOTALE 2295
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 22.06.2023
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245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehm en.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00044-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54870
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: TOTALE 2295
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 22.06.2023
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
5JM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässige n
     Achslast von 1560kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
     Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00044-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54870
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TOTALE 2295
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 22.06.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      JAGUAR
       Fahrzeugtyp:     LY
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3954*..
       Handelsbez.:     Range Rover Velar

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250              y = 300                 VA
             26P                      x = 200              y = 250                 VA
             27B                      x = 300              y = 300                 HA
             27I                      x = 250              y = 250                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 250        y = 250            10                VA
             26N                  x = 250        y = 300             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00044-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54870
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TOTALE 2295
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 22.06.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      JAGUAR
       Fahrzeugtyp:     LY
       Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1057*..
       Handelsbez.:     Range Rover Velar

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250              y = 300                 VA
             26P                      x = 200              y = 250                 VA
             27B                      x = 300              y = 300                 HA
             27I                      x = 250              y = 250                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 250        y = 250            10                VA
             26N                  x = 250        y = 300             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00044-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54870
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TOTALE 2295
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 22.06.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      VOLVO
       Fahrzeugtyp:     P
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1067*..
       Handelsbez.:     S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             21B                      x = 270              y = 270                 VA
             22I                      x = 190              y = 350                 HA
             21P                      x = 220              y = 220                 VA
             22B                      x = 240              y = 400                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             22H                  x = 240        y = 400             8                HA
             22F                  x = 240        y = 400            20                HA
             21N                  x = 270        y = 270             8                VA
             21J                  x = 270        y = 270            10                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.