Gutachten 24-00393-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55722
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: ULTRIVITY 2310
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.12.2024
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Fahrzeughersteller : DAIMLER BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 10 J X 23 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
ULTR102345154 ET45 PCD 5X112 CB66.6 ohne 66,6 815 2477 11/24
ULTR102345154 ET45 PCD 5X112 CB66.6 ohne 66,6 825 2450 11/24
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 55722*00
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: ULTRIVITY 23115 KBA: 55723 Lochkreis: 5x112 ET: 43
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDTL
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00393-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55722
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: ULTRIVITY 2310
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.12.2024
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: ULTRIVITY 23115 KBA: 55723 Lochkreis: 5x112 ET: 43
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDTL
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : PC17-Q30-MW
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: GLE-Klasse, GLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H1GLE e1*2007/46*1885*.. 210 - 360 285/40R23 111 GC2; 57E; KDTL GLS-Klasse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74E; 76A;
97Q; FGC
H1GLE e1*2007/46*1885*.. 210 - 360 285/40R23 111 GC2; 57E; KDTL GLS-Klasse;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 55722*00
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74E; 76A;
97V; FGC
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bz w. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00393-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55722
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: ULTRIVITY 2310
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.12.2024
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Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§22 55722*00
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
97Q) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Vorderachse zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 1/2 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse größer der des Sonderrades der
Hinterachse sein muß.
97V) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß 2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. Die
Einpreßtiefendifferenz des Sonderrades an der Hinterachse zur Vorderachse muß der
Serieneinpreßtiefendifferenz entsprechen.
FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
Vorderachse nicht zulässig.
GC2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 285/40R23
Hinterachse: 325/35R23
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 24-00393-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 55722
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: ULTRIVITY 2310
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.12.2024
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Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KDTL) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse ULTRIVITY 23115 KBA: 55723 Lochkreis 5x112 ET: 43
§22 55722*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.