Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100739
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: ULTRIVITY X 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.10.2025
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Fahrzeughersteller : ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FCA, FIAT,
OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
ULTX801930136 ET 30 PCD 5x110 CB 73,1 PA Ø73.1 - Ø65.1 65,1 800 2400 06/25
65,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
§22 100739*00
Zubehör : C17B28
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : BU
135 Nm für Typ : KL; MX
Verkaufsbezeichnung: CHEROKEE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL e4*2007/46*0783*.. 200 245/45R19 98 11A; 54A Trailhawk;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
KL e4*2007/46*0783*.. 103 - 200 225/45R19 96 11A; 245 Sport, Longitude,
235/45R19 95 11A; 245 Limited; Modell "4x4";
245/45R19 98 11A; 241 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: Compass
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MX e11*2007/46*4037*.., 88 - 125 225/45R19 92 11A; 245; 248 Allradantrieb;
e4*2007/46*1410*.. 235/40R19 92 11A; 245; 248 Frontantrieb; nicht
235/45R19 95 11A; 245; 248 Hybrid;
245/40R19 94 11A; 241; 244 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R19 98 11A; 241; 244 12A; 51A; 71A; 723;
255/45R19 100 11A; 241; 244; 27I 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100739
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: ULTRIVITY X 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.10.2025
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Verkaufsbezeichnung: JEEP RENEGADE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BU e3*2007/46*0300*.. 96 - 132 225/45R19 92 11A; 248 nicht für Ausführung
235/45R19 95 11A; 245; 248 mit 225/50R17 Serie;
245/40R19 94 11A; 244; 245; 26P; Allradantrieb; Hybrid;
27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
BU e3*2007/46*0300*.. 70 - 132 225/45R19 92 11A; 248 Allradantrieb;
235/40R19 92 11A; 245; 248 Frontantrieb; nicht
235/45R19 95 11A; 245; 248 Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ALFA ROMEO S.p.A., FCA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : BU; AV1; MP
Zubehör : C17B28
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
§22 100739*00
für Typ : 952; 952 (Kegelbund)
Zubehör : B13
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 949
Zubehör : B13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AV1; BU; 952
130 Nm für Typ : 949
135 Nm für Typ : MP
Verkaufsbezeichnung: Giulia
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
952 e3*2007/46*0382*.. 100 - 206 225/40R19 93 57E Limousine;
225/40R19 93W 57F Allradantrieb;
235/35R19 91W 11A; 26P Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 83P;
FH0; FKA
952 e3*2007/46*0382*.. 100 - 206 225/40R19 88V GA4; 57E Limousine;
235/35R19 91 11A; 26P; 57E; 68X Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 76A;
83P; FH0; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100739
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: ULTRIVITY X 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.10.2025
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Verkaufsbezeichnung: JEEP COMPASS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MP e3*2007/46*0508*.. 96 225/45R19 92 Frontantrieb; nur
235/45R19 95 Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
MP e3*2007/46*0508*.. 96 - 132 225/45R19 92 Allradantrieb; nur
235/45R19 95 Hybrid;
245/45R19 98 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
MP e3*2007/46*0508*.. 88 - 125 225/45R19 92 11A; 245; 248 Allradantrieb;
235/40R19 92 11A; 245; 248 Frontantrieb; nicht
235/45R19 95 11A; 245; 248 Hybrid;
245/40R19 94 11A; 241; 244 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R19 98 11A; 241; 244 12A; 51A; 71A; 723;
255/45R19 100 11A; 241; 244; 27I 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: JEEP RENEGADE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BU e3*KS18/858*00007*.. 96 225/45R19 92 11A; 248 Allradantrieb; Hybrid;
235/45R19 95 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100739*00
245/40R19 94 11A; 244; 245; 26P; 12A; 51A; 71A; 723;
27I 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: STELVIO, STELVIO QUADRIFOGLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
949 e3*2007/46*0435*.. 110 - 206 225/55R19 103 Allradantrieb;
235/50R19 99 Heckantrieb;
235/55R19 101 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R19 100 12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 854;
856
Verkaufsbezeichnung: TONALE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AV1 e3*2018/858*00061*.. 96 - 132 225/45R19 96 Allradantrieb;
235/45R19 95 Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 765;
83P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 334; 940
Zubehör : C17B28
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100739
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: ULTRIVITY X 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.10.2025
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 194
Zubehör : C17A28
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 939
Zubehör : B13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940
120 Nm für Typ : 334
Verkaufsbezeichnung: ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
940 e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 225/35R19 88W 11A; 22I; 248 Schrägheck 4-türig;
245/30R19 89W 11A; 21P; 22B; 24J; Frontantrieb;
244; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
77 - 177 225/35R19 88Y 11A; 22I; 248 12A; 51A; 71A; 723;
235/35R19 91 11A; 22B; 24J; 244 729; 73C; 74A; 74P;
245/30R19 89Y 11A; 21P; 22B; 24J; 83P
244; 270
§22 100739*00
Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 235/35R19 91W 11A; 24D; 24J Alfa 159 Sportwagon
85 - 147 245/35R19 93 11A; 22I; 24D; 24J (Kombi);
245/40R19 94 11A; 22I; 22K; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 24J; 54A 12A; 51A; 573; 71A;
85 - 191 235/40R19 96 11A; 22I; 24D; 24J 723; 73C; 74A; 74H;
245/35R19 93Y 11A; 22I; 24D; 24J 74P; 83P; FH0
245/40R19 94Y 11A; 22I; 22K; 22L;
24D; 24J; 54A
939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 235/35R19 91W 11A; 24J; 24M Alfa 159 (Limousine);
85 - 147 245/35R19 93 11A; 22I; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 94 11A; 22B; 24D; 24J; 12A; 51A; 573; 71A;
54A 723; 73C; 74A; 74H;
85 - 191 235/40R19 96 11A; 22I; 24J; 24M 74P; 83P; FH0
245/35R19 93Y 11A; 22I; 24D; 24J
245/40R19 94Y 11A; 22B; 24D; 24J;
54A
939 e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 235/35R19 91W 11A; 24J; 24M; 5GG Alfa Brera (Coupe);
120 - 147 235/35R19 91Y 11A; 24J; 24M; 5GG Alfa Spider (Cabrio);
245/35R19 93W 11A; 22I; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 94W 11A; 22B; 24D; 24J; 12A; 51A; 573; 71A;
54A 723; 73C; 74A; 74H;
120 - 191 235/40R19 96 11A; 22I; 24J; 24M 74P; 83P; FH0
245/35R19 93Y 11A; 22I; 24D; 24J
245/40R19 94Y 11A; 22B; 24D; 24J;
54A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100739
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: ULTRIVITY X 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.10.2025
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Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
194 e3*2001/116*0210*.. 85 - 147 225/40R19 93 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91W 11A; 21P; 24J 12A; 51A; 71A; 723;
245/35R19 93 11A; 21B; 24J 73C; 74A; 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FIAT 500X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
334 e3*2007/46*0318*.. 70 - 111 235/35R19 91 11A; 24J; 244 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
334 e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 235/35R19 91 11A; 244; 245 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : C17A28
§22 100739*00
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 225/35R19 88 QFA; 11A; 21T; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0344*.. 24J; 24M 12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 225/35R19 88 QFA; 11A; 21T; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 177 225/35R19 88W 11A; 21P; 22I; 22L; Nur Astra OPC; Coupe;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 11A; 21P; 22B; 22L; 12A; 51A; 71A; 723;
24D; 24J; 51G 73C; 74A; 74P
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 110 225/35R19 88 QFA; 11A; 21T; 22B; Cabrio; Coupe;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 147 225/35R19 88W QFA; 11A; 21T; 22B; 12A; 51A; 71A; 723;
24J; 24M 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 225/35R19 88W 11A; 21T; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0341*.. 24M 12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100739
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: ULTRIVITY X 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.10.2025
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Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 110 - 152 215/35R19 85 11A; 244; 245; 26B; Corsa-E; ab
26J; 27F e1*2001/116*0379*32;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
S-D e1*2001/116*0379*.. 110 215/35R19 85 11A; 24J; 244; 26B; Adam-S;
26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S- e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22M; 5FE 10B; 11G; 11H; 12A;
D/MONOCA 51A; 71A; 723; 73C;
BB
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 235/35R19 11A; 21B; 24J; 24M; nicht Fz schlechte
R, VECTRA 51G Strassen;
235/35R19 91W 11A; 21B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100739*00
367 12A; 51A; 52R; 71A;
723; 729; 73C; 74A;
74P
Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 184 235/35R19 11A; 21B; 24J; 24M; nicht Fz schlechte
51G Strassen;
235/35R19 91W 11A; 21B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
367 12A; 51A; 52R; 71A;
723; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 155 235/35R19 11A; 21B; 22L; 24J; nicht Fz schlechte
Z02 / e11*2001/116*0214*.., 24M; 51G Strassen;
e11*2001/116*0235*..
Z18XE 235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 367 12A; 51A; 52R; 71A;
723; 729; 73C; 74A;
74P
Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 184 235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J; nicht Fz schlechte
24M; 367 Strassen;
74 - 206 235/35R19 11A; 21B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51G 12A; 51A; 52R; 71A;
235/35R19 91Y 11A; 21B; 22L; 24J; 723; 729; 73C; 74A;
24M; 367 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100739
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: ULTRIVITY X 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.10.2025
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Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 235/35R19 11A; 21B; 22L; 24J; nicht Fz schlechte
24M; 51G Strassen;
235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 367 12A; 51A; 52R; 71A;
723; 729; 73C; 74A;
74P
Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 155 235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J; nicht Fz schlechte
24M; 367 Strassen;
74 - 206 235/35R19 11A; 21B; 22L; 24J; 10B; 10S; 11B; 11G;
24M; 51G 11H; 12A; 51A; 52R;
235/35R19 11A; 21B; 22L; 24J; 71A; 723; 729; 73C;
24M; 367; 51G 74A; 74P
235/35R19 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;
24M; 367
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A- e1*2001/116*0325*.., 177 235/35R19 91 11A; 24M Nur Zafira OPC;
H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 52R; 71A;
723; 73C; 74A; 74P
A- e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 235/35R19 91 QF1; 11A; 24M; 5FI; 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100739*00
H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 54A 12A; 51A; 52R; 71A;
723; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A- e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 235/35R19 91 QF1; 11A; 24M; 5FI; 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V 54A 12A; 51A; 52R; 71A;
723; 73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : C17A28
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 22L; Kombi; Limousine;
YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 24J; 24M; 362 Frontantrieb;
88 - 188 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 362 12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100739
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: ULTRIVITY X 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.10.2025
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Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 22L; Saab 9-3; Saab 9-3
24J; 24M; 362 Aero;
110 - 184 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 362 12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3E e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 235/35R19 91W 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Limousine;
24J; 24M; 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71A;
723; 73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
§22 100739*00
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100739
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: ULTRIVITY X 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.10.2025
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Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
§22 100739*00
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte B reite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100739
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: ULTRIVITY X 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.10.2025
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination mus s, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 100739*00
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100739
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: ULTRIVITY X 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.10.2025
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit Alpine Symbol nach ECE R-117 zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
§22 100739*00
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1140kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es i st
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp s ein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100739
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: ULTRIVITY X 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.10.2025
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von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
§22 100739*00
83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
856) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 398mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
(unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
haben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100739
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: ULTRIVITY X 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.10.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: ALFA ROMEO
Fahrzeugtyp: 952
Genehm.Nr.: e3*2007/46*0382*..
Handelsbez.: Giulia
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 220 VA
26P x = 160 y = 170 VA
27P x = 170 y = 160 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 100739*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 210 y = 220 8 VA
26J x = 210 y = 220 20 VA
27H x = 220 y = 210 8 HA
27F x = 220 y = 210 24 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100739
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: ULTRIVITY X 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.10.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: CHRYSLER
Fahrzeugtyp: MX
Genehm.Nr.: e11*2007/46*4037*..
Handelsbez.: Compass
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
§22 100739*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100739
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: ULTRIVITY X 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.10.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: CHRYSLER
Fahrzeugtyp: BU
Genehm.Nr.: e3*2007/46*0300*..
Handelsbez.: JEEP RENEGADE
Variante(n): Allradantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 500 y = 460 VA
26P x = 450 y = 410 VA
27B x = 170 y = 200 HA
27I x = 125 y = 170 HA
§22 100739*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100739
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: ULTRIVITY X 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.10.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: S-D
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*..
Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 30 VA
§22 100739*00
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 25 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100739
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: ULTRIVITY X 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.10.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: S-D
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*..
Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM
Variante(n): Adam, Adam-S
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 400 VA
26P x = 230 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 400 25 VA
§22 100739*00
26N x = 280 y = 400 8 VA
27F x = 240 y = 240 25 HA
27H x = 240 y = 240 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100739
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: ULTRIVITY X 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 31.10.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: Stellantis/FCA
Fahrzeugtyp: MP
Genehm.Nr.: e3*2007/46*0508*..
Handelsbez.: JEEP COMPASS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
§22 100739*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.