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							                Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100739
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                    Radtyp: ULTRIVITY X 198
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 31.10.2025
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                Fahrzeughersteller                         : HONDA, Tesla Motors Inc.
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                              Kennzeichnung                       Kennzeichnung       in mm                    last       umf.      Fertig
                              Rad                                 Zentrierring                                 in kg      in mm     datum
                ULTX801935208 ET 35 PCD 5x114,3 CB                PA Ø73.1 - Ø64.1         64,1                     800      2400    06/25
                64,1          73,1
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
§22 100739*00




                Zubehör                                    : D6


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FE; FK;
                                                             FK1; FK2; FK3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RW
                                                             110 Nm für Typ : ZF1
                 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 225/40R19 93             11A; 21P; 21S; 22I;      Kombi; Frontantrieb;
                 CW3          e6*2001/116*0122*..                                    24J; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/35R19 91             11A; 21P; 21S; 22I;      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                     24C; 24M                 73C; 74A; 74P
                                                                  235/40R19 92       11A; 21B; 21T; 22I;
                                                                                     24C; 24M
                                                                  245/35R19 93       11A; 21B; 21T; 22I;
                                                                                     24C; 24M

                 Verkaufsbezeichnung:     CIVIC
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 FE           e6*2018/858*00064*.. 95 - 134 225/35R19 88             11A; 248; 26P            mit
                                                            235/35R19 87             11A; 24M; 245; 26B;      Radhausverbreiterung
                                                                                     26N; 27H                 (Flap) Serie;
                                                                  245/30R19 89       11A; 24J; 24M; 26B;      Frontantrieb; inkl.
                                                                                     26N; 27H                 Hybrid;
                                                                  245/35R19 89       11A; 24J; 24M; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     26N; 27H                 12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                              73C; 74A; 74P; 77E




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100739
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: ULTRIVITY X 198
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 31.10.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 215/35R19 85           11A; 26N; 26P           CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
                FK           e6*2007/46*0256*..           225/35R19 88           11A; 26B; 26N           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/35R19 87           11A; 245; 26B; 26J;     12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                 27I                     73C; 74A; 74P; 77E
                                                             245/30R19 89        11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                 26J; 27H; 27I
                                                             245/35R19 89        11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                 26J; 27H; 27I

                Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 215/35R19 85W         11A; 24J; 26B; 26N;     ab
                FK2          e11*2001/116*0256*..                                27H; 27I; 5EG           e11*2001/116*0255*07;
                FK3          e11*2001/116*0257*.. 73 - 110 225/35R19 88W         11A; 24J; 248; 26B;     ab
                                                                                 26J; 27B; 27H           e11*2001/116*0256*07;
                                                             235/35R19 87W       11A; 241; 246; 248;     ab
                                                                                 26B; 26J; 27B; 27F;     e11*2001/116*0257*06;
                                                                                 5ET
                                                             245/30R19 89        11A; 24C; 248; 26B;     CIVIC TOURER;
                                                                                 26J; 27B; 27F           Schrägheck;
                                                                                                         Frontantrieb;
§22 100739*00




                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         77E

                Verkaufsbezeichnung:     CR-V
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                RW           e6*2007/46*0265*..      107 - 142 235/55R19 101     11A; 24J                Allradantrieb;
                                                               245/50R19 101     11A; 241; 246; 248      Frontantrieb;
                                                               255/50R19 103     11A; 24C; 24M; 26N;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 27I                     12A; 51A; 71A; 723;
                                                             265/50R19 106       11A; 24C; 24M; 26N;     73C; 74A; 74P; 77E
                                                                                 27H; 27I

                Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                ZF1          e11*2007/46*0100*.. 84          215/35R19 85        11A; 21B; 21L; 22I;     2-türig; Frontantrieb;
                                                                                 24J; 248; 260; 54A      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         729; 73C; 74A; 74P




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100739
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                    Radtyp: ULTRIVITY X 198
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 31.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 3 von 14
                Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 225/40R19 93              11A; 21P; 21S; 22I;     Stufenheck;
                CU3          e6*2001/116*0115*..                                     24J; 24M                Frontantrieb;
                                                           235/35R19 91              11A; 21P; 21S; 22I;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     24C; 24D                12A; 51A; 71A; 723;
                                                                 235/40R19 92        11A; 21B; 21T; 22I;     73C; 74A; 74P
                                                                                     24C; 24D
                                                                 245/35R19 93        11A; 21B; 21T; 22I;
                                                                                     24C; 24D

                Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                RD8          e11*98/14*0190*.. 110               235/45R19 95        11A; 22B; 22H; 24C;     ab e11*98/14*0190*02;
                                                                                     24D                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 245/40R19 94        11A; 22B; 22H; 24C;     12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                     24D                     73C; 74A; 74P
                RD9            e11*2001/116*0234*.. 103          235/45R19 95        11A; 22B; 22H; 24C;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     24D                     12A; 51A; 71A; 723;
                                                                 245/40R19 94        11A; 22B; 22H; 24C;     73C; 74A; 74P
                                                                                     24D
                RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118     235/45R19 95        11A; 24J; 27I           ab
                RE6            e11*2001/116*0302*..              245/45R19 98        11A; 24J; 27B           e11*2001/116*0301*06;
§22 100739*00




                                                                                                             ab
                                                                                                             e11*2001/116*0302*06;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 74A; 74P
                RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 235/45R19 95           11A; 24J                bis
                RE6            e11*2001/116*0302*..           245/45R19 98           11A; 22I; 24J; 24M      e11*2001/116*0301*05;
                RE7            e11*2001/116*0322*..                                                          bis
                                                                                                             e11*2001/116*0302*05;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 225/35R19 88               11A; 21P; 22I; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                BE3          e6*2001/116*0100*..                                     24M; 5FE                12A; 51A; 71A; 723;
                BE5          e6*2001/116*0104*..          235/35R19 87               11A; 21B; 22B; 24C;     73C; 74A; 74P
                                                                                     24D; 5ET; 54A
                                                                 235/35R19 91        11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                                     24D; 54A


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Tesla Motors Inc.
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100739
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: ULTRIVITY X 198
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 31.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 14
                Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 175 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     Tesla Model 3, -Model 3 Highland, -Model 3 Highland Performance
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen  Auflagen
                003          e4*2007/46*1293*.. 88 - 153 235/40R19 96                           TESLA MODEL 3;
                                                          245/40R19 98                          Facelift ab MJ2024;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                73C; 74D; 74H; 74P;
                                                                                                765
                003          e4*2007/46*1293*.. 88 - 155 235/40R19 96                           TESLA MODEL 3; nicht
                                                          245/40R19 98                          Facelift ab MJ2024;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                73C; 74D; 74H; 74P;
                                                                                                765


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzuge ben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
§22 100739*00




                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100739
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                 Radtyp: ULTRIVITY X 198
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 31.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkot flügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
§22 100739*00




                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beac htung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100739
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                 Radtyp: ULTRIVITY X 198
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 31.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sei n.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des K otflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
§22 100739*00




                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal z ulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100739
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                 Radtyp: ULTRIVITY X 198
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 31.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dies er Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1030kg.
§22 100739*00




                5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1090kg.
                5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1120kg.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zuläs sig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100739
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                 Radtyp: ULTRIVITY X 198
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 31.10.2025
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                765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§22 100739*00




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100739
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                  Radtyp: ULTRIVITY X 198
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                 Stand: 31.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HONDA
                       Fahrzeugtyp:     RE5
                       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0301*..
                       Handelsbez.:     HONDA CR-V

                       Variante(n):     Allradantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                        von [mm]             bis [mm]
                             26B                         x = 260              y = 270              VA
                             26P                         x = 210              y = 220              VA
                             27B                         x = 330              y = 450              HA
                             27I                         x = 280              y = 420              HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100739*00




                                   Auflagen              Im Bereich                Aufweiten         Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 260        y = 270             15              VA
                             26N                   x = 260        y = 270              8              VA
                             27F                   x = 330        y = 450             15              HA
                             27H                   x = 330        y = 450              8              HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100739
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: ULTRIVITY X 198
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 31.10.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HONDA
                       Fahrzeugtyp:     FE
                       Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00064*..
                       Handelsbez.:     CIVIC

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 320              y = 230                 VA
                             26P                      x = 270              y = 180                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 320        y = 230            30                VA
§22 100739*00




                             26N                  x = 320        y = 230             8                VA
                             27F                  x = 290        y = 330            30                HA
                             27H                  x = 290        y = 330             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100739
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: ULTRIVITY X 198
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 31.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HONDA
                       Fahrzeugtyp:     RW
                       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0265*..
                       Handelsbez.:     CR-V

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27B                      x = 300              y = 300                 HA
                             27I                      x = 250              y = 250                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 300        y = 300            20                VA
§22 100739*00




                             26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100739
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: ULTRIVITY X 198
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 31.10.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HONDA
                       Fahrzeugtyp:     FK1
                       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
                       Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                        Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
                Frontantrieb, Schrägheck

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 195              y = 320                 VA
                             26B                      x = 245              y = 370                 VA
                             27I                      x = 245              y = 360                 HA
                             27B                      x = 295              y = 410                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100739*00




                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 245        y = 370             8                VA
                             26J                  x = 245        y = 370            27                VA
                             27H                  x = 295        y = 410             8                HA
                             27F                  x = 295        y = 410            30                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100739
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: ULTRIVITY X 198
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 31.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 13 von 14

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HONDA
                       Fahrzeugtyp:     FK
                       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0256*..
                       Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 250              y = 300                 VA
                             26B                      x = 300              y = 350                 VA
                             27I                      x = 200              y = 250                 HA
                             27B                      x = 250              y = 300                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100739*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                             26J                  x = 300        y = 350            25                VA
                             27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                             27F                  x = 250        y = 300            15                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00317-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100739
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: ULTRIVITY X 198
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 31.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 14 von 14

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HONDA
                       Fahrzeugtyp:     FC
                       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3633*..
                       Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 250              y = 300                 VA
                             26B                      x = 300              y = 350                 VA
                             27I                      x = 200              y = 250                 HA
                             27B                      x = 250              y = 300                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100739*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                             26J                  x = 300        y = 350            25                VA
                             27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                             27F                  x = 250        y = 300            15                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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