Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							                          Gutachten 25-00320-CX-GBM-00
                          zur Erteilung der TTG 100741
                          zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: ULTRIVITY X 208
                          Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 29.10.2025
                          ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 1 von 8

                          Fahrzeughersteller                          : ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FCA, FIAT,
                                                                        OPEL / VAUXHALL
                          Raddaten:
                          Radgröße nach Norm             : 8 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 30
                          Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                          Technische Daten, Kurzfassung
                          Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                        Kennzeichnung                       Kennzeichnung       in mm                    last       umf.      Fertig
                                        Rad                                 Zentrierring                                 in kg      in mm     datum
                          ULTX802030136 ET 30 PCD 5x110 CB 73,1             PA Ø73.1 - Ø65.1         65,1                     800      2400    07/25
                          65,1
                          Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                          Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                          Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                          von 50km hingewiesen werden.
§22 100741*00, Korr. 01




                          Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
                          Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                          Zubehör                                     : C17B28


                          Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : BU
                                                                        135 Nm für Typ : MX
                           Verkaufsbezeichnung:     Compass
                           Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                           MX           e11*2007/46*4037*.., 88 - 125 215/45R20        91     11A; 245; 248             Allradantrieb;
                                        e4*2007/46*1410*..            235/35R20        92     11A; 245; 248             Frontantrieb; nicht
                                                                      245/35R20        91     11A; 241; 244             Hybrid;
                                                                      245/40R20        95     11A; 241; 244             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                                        73C; 74A; 74P

                           Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
                           Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                           BU           e3*2007/46*0300*.. 70 - 132 235/35R20 92              11A; 245; 248           Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb; nicht
                                                                                                                      Hybrid;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; DE0
                           BU            e3*2007/46*0300*..        96 - 132 215/45R20 95      11A; 248                nicht für Ausführung
                                                                            225/40R20 94      11A; 248                mit 225/50R17 Serie;
                                                                            245/35R20 95      11A; 244; 245; 26P; 27I Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; DE0




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                          Gutachten 25-00320-CX-GBM-00
                          zur Erteilung der TTG 100741
                          zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: ULTRIVITY X 208
                          Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 29.10.2025
                          ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 8
                          Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
                          BU           e3*2007/46*0300*.. 96    235/35R20 92                 11A; 245; 248             Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                                       73C; 74A; 74P; DE0


                          Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : ALFA ROMEO S.p.A., FCA
                          Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                        für Typ : BU; MP; AV1
                          Zubehör                                     : C17B28


                          Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                        für Typ : 949
                          Zubehör                                     : B13


                          Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : AV1; BU
                                                                        130 Nm für Typ : 949
§22 100741*00, Korr. 01




                                                                        135 Nm für Typ : MP
                          Verkaufsbezeichnung:     JEEP COMPASS
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                          MP           e3*2007/46*0508*.. 96 - 132 235/45R20 96                                        Allradantrieb; nur
                                                                   245/35R20 95              11A; 245                  Hybrid;
                                                                   245/40R20 95              11A; 245                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                                       73C; 74A; 74P
                          MP             e3*2007/46*0508*..      96           235/45R20 96                             Frontantrieb; nur
                                                                                                                       Hybrid;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                                       73C; 74A; 74P
                          MP             e3*2007/46*0508*..      88 - 125 215/45R20    91    11A;   245;   248         Allradantrieb;
                                                                          235/35R20    92    11A;   245;   248         Frontantrieb; nicht
                                                                          245/35R20    91    11A;   241;   244         Hybrid;
                                                                          245/40R20    95    11A;   241;   244         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                                       73C; 74A; 74P

                          Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
                          BU           e3*KS18/858*00007*.. 96  215/45R20 95                 11A; 248                  Allradantrieb; Hybrid;
                                                                225/40R20 94                 11A; 248                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                245/35R20 95                 11A; 244; 245; 26P; 27I   12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                                       73C; 74A; 74P; DE0




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                          Gutachten 25-00320-CX-GBM-00
                          zur Erteilung der TTG 100741
                          zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: ULTRIVITY X 208
                          Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 29.10.2025
                          ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 8
                          Verkaufsbezeichnung:     STELVIO, STELVIO QUADRIFOGLIO
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                          949          e3*2007/46*0435*.. 110 - 206 235/45R20 96                                       Allradantrieb;
                                                                    245/45R20 99                                       Heckantrieb;
                                                                    255/45R20 101                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                                       73C; 74A; 74P; 854;
                                                                                                                       856

                          Verkaufsbezeichnung:     TONALE
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                          AV1          e3*2018/858*00061*.. 96 - 132 215/45R20 95                                      Allradantrieb;
                                                                     225/40R20 94                                      Frontantrieb; inkl.
                                                                     235/40R20 96                                      Hybrid;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                                       73C; 74A; 74P; 83P


                          Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
                          Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : 194
§22 100741*00, Korr. 01




                          Zubehör                                    : C17A28


                          Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : 939
                          Zubehör                                    : B13


                          Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                          Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                          939          e3*2001/116*0212*.. 136       245/30R20 90Y Nicht Alfa Spider                   Alfa Brera (Coupe);
                                                                                    (Cabrio); 11A; 22I; 24D;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    24J; 5GA                           12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                                       723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                                       74P; 83P; FH0
                          939            e3*2001/116*0212*.. 85 - 136        245/30R20 90Y   11A; 22I; 22L; 24D;       Alfa 159 Sportwagon
                                                                                             24J; 5GA                  (Kombi);
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                                       723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                                       74P; 83P; FH0
                          939            e3*2001/116*0212*.. 85 - 136        245/30R20 90Y   11A; 22I; 24D; 24J;       Alfa 159 (Limousine);
                                                                                             5GA                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                                       723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                                       74P; 83P; FH0




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                          Gutachten 25-00320-CX-GBM-00
                          zur Erteilung der TTG 100741
                          zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: ULTRIVITY X 208
                          Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 29.10.2025
                          ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 8
                          Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                          194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 147 245/30R20 90W 11A; 21B; 24J                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                                       73C; 74A; 74H; 74P


                          Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL / VAUXHALL
                          Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                          Zubehör                                    : C17A28


                          Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                          Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                          A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 225/30R20 85W QFA; 11A; 21P; 21T;                  Coupe;
                                                                                  22F; 22L; 24J; 24M;                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  5EG
                                                                                                                       12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                                       73C; 74A; 74P
§22 100741*00, Korr. 01




                          Auflagen
                          10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                               Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                               Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                               und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                               das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                               angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                               Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                               zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                          11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                               oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                               einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                               FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                               Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                               lassen.
                          11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                               Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                               ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                               den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                               nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                               der Fahrzeugpapiere enthält.
                          11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                               sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                               Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                               Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                               Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                               vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                               Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                          11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                               erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                          Gutachten 25-00320-CX-GBM-00
                          zur Erteilung der TTG 100741
                          zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: ULTRIVITY X 208
                          Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 29.10.2025
                          ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 5 von 8
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                          12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                               Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                               Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                               aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                          21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                               Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                          21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                               über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                               unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                               Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                          21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                               gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                          22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                               gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                          22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                 die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
§22 100741*00, Korr. 01




                                 des Reifens) herzustellen.
                          22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                               Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                          241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                               gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                               Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                               abgedeckt sein.
                          244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                               Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                               Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                               abgedeckt sein.
                          245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                               nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                               kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                               Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                               (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                          248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                               Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                               kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                               Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                               (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                          24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                               hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                               des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                               genannten Bereich abgedeckt sein.



                                                         Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                           von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                          Gutachten 25-00320-CX-GBM-00
                          zur Erteilung der TTG 100741
                          zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: ULTRIVITY X 208
                          Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 29.10.2025
                          ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 6 von 8
                          24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                 abgedeckt sein.
                          24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                               hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                               Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                               gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                               Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                               abgedeckt sein.
                          26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                               der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                               bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                               beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                          27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                 der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§22 100741*00, Korr. 01




                                 beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                          51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                               Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                               Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                               Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                          573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                               Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                               Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                          5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                               Achslast von 1030kg.
                          5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                               Achslast von 1200kg.
                          71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                               unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                          723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                               Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                               von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                               Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                               Ventilherstellers zu beachten.
                          73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                          74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                               die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                               Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                               beachten.
                          74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                               Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.



                                                         Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                           von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                          Gutachten 25-00320-CX-GBM-00
                          zur Erteilung der TTG 100741
                          zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: ULTRIVITY X 208
                          Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 29.10.2025
                          ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 7 von 8
                          74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                               Zentrierringe verwendet werden.
                          83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
                               an der Vorderachse nicht zulässig.
                          854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
                               an der Vorderachse nicht zulässig.
                          856) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 398mm
                               an der Vorderachse nicht zulässig.
                          DE0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchm esser 280mm
                               an der Vorderachse nicht zulässig.
                          FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
                               der Vorderachse nicht zulässig.
                          QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
                               (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
                               225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
                               haben.
§22 100741*00, Korr. 01




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                          Gutachten 25-00320-CX-GBM-00
                          zur Erteilung der TTG 100741
                          zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: ULTRIVITY X 208
                          Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                 Stand: 29.10.2025
                          ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 8 von 8


                          Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                          Fahrzeug:

                                 Hersteller:      CHRYSLER
                                 Fahrzeugtyp:     BU
                                 Genehm.Nr.:      e3*2007/46*0300*..
                                 Handelsbez.:     JEEP RENEGADE

                                 Variante(n):     Allradantrieb

                          Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                             Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                       26B                         x = 500              y = 460              VA
                                       26P                         x = 450              y = 410              VA
                                       27B                         x = 170              y = 200              HA
                                       27I                         x = 125              y = 170              HA
§22 100741*00, Korr. 01




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.