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							                          Gutachten 25-00320-CX-GBM-00
                          zur Erteilung der TTG 100741
                          zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: ULTRIVITY X 208
                          Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 29.10.2025
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                          Fahrzeughersteller                          : PEUGEOT
                          Raddaten:
                          Radgröße nach Norm             : 8 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
                          Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                          Technische Daten, Kurzfassung
                          Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                        Kennzeichnung                       Kennzeichnung       in mm                    last       umf.      Fertig
                                        Rad                                 Zentrierring                                 in kg      in mm     datum
                          ULTX802040130 ET 40 PCD 5x108 CB 73,1             PA Ø73.1 - Ø65.1         65,1                     800      2400    07/25
                          65,1
                          Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                          Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                          Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                          von 50km hingewiesen werden.


                          Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : PEUGEOT
§22 100741*00, Korr. 01




                          Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                          Zubehör                                     : C17B28


                          Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 130 Nm
                           Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 508
                           Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                           8            e2*2007/46*0080*.. 120             235/35R20 92      11A; 26P; 27I              erhöhtes
                                                                                                                        Anzugsmoment
                                                                           245/35R20 91      11A; 248; 26P; 27I         130 Nm; Nur 508 RXH
                                                                                                                        (Allroad);
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                        74P; 740
                           8             e2*2007/46*0080*..        82 - 150 235/35R20 92W 11A; 22L; 245; 248;           erhöhtes
                                                                                          27I; 5GM                      Anzugsmoment
                                                                                                                        130 Nm; Nicht 508 RXH
                                                                           245/35R20 95W 11A; 22L; 24J; 244;            (Allroad); Kombi;
                                                                                         26P; 27I                       Limousine;
                                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                                        73C; 74A; 74P; 740


                          Auflagen
                          10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                               Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                               Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                               und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                          zur Erteilung der TTG 100741
                          zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: ULTRIVITY X 208
                          Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 29.10.2025
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                                das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                                angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                                Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                                zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                          11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                               oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                               einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                               FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                               Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                               lassen.
                          11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                               Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                               ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                               den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                               nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                               der Fahrzeugpapiere enthält.
                          11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                               sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                               Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                               Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                               Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
§22 100741*00, Korr. 01




                               vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                               Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                          11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                               erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                               Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                               nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                          12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                               Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                               Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                               aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                          22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                               Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                          244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                               Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                               Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                               abgedeckt sein.
                          245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                               nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                               kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                               Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                               (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                          248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                               Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                               kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                               Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                               (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                          zur Erteilung der TTG 100741
                          zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: ULTRIVITY X 208
                          Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 29.10.2025
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                                                                                                                              Seite: 3 von 6
                          24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                 abgedeckt sein.
                          26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                               der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                               bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                               beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                          27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                 der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                 beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                          51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                               Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                               Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                               Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                          573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
§22 100741*00, Korr. 01




                               Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                               Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                          5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                               Achslast von 1260kg.
                          71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                               unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                          723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                               Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                               von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                               Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                               Ventilherstellers zu beachten.
                          729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                               das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                               Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                               Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                          73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                          740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                               wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                               1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                               2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                               3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                               Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                               4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                               zu überprüfen.
                               5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                               nochmals zu überprüfen.




                                                         Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                           von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                          Gutachten 25-00320-CX-GBM-00
                          zur Erteilung der TTG 100741
                          zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: ULTRIVITY X 208
                          Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 29.10.2025
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                          74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                               die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                               Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                               beachten.
                          74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                               Zentrierringe verwendet werden.
§22 100741*00, Korr. 01




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                          Gutachten 25-00320-CX-GBM-00
                          zur Erteilung der TTG 100741
                          zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: ULTRIVITY X 208
                          Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 29.10.2025
                          ______________________________________________________________________________________________________________
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                          Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                          Fahrzeug:

                                 Hersteller:      PEUGEOT
                                 Fahrzeugtyp:     8
                                 Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0080*..
                                 Handelsbez.:     PEUGEOT 508

                                 Variante(n):     Nur 508 RXH (Allroad)

                          Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                             Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                               von [mm]             bis [mm]
                                       27B                      y = 310              y = 420                 HA
                                       27I                      x = 260              y = 370                 HA
                                       26B                      x = 360              y = 410                 VA
                                       26P                      x = 310              y = 360                 VA
§22 100741*00, Korr. 01




                          Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                             Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                           von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                       26J                  x = 360        y = 410            11                VA
                                       26N                  x = 360        y = 410             8                VA
                                       27H                  x = 310        y = 420             7                HA




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                          Gutachten 25-00320-CX-GBM-00
                          zur Erteilung der TTG 100741
                          zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: ULTRIVITY X 208
                          Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 29.10.2025
                          ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 6 von 6

                          Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                          Fahrzeug:

                                 Hersteller:      PEUGEOT
                                 Fahrzeugtyp:     8
                                 Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0080*..
                                 Handelsbez.:     PEUGEOT 508

                                 Variante(n):     Kombi, Limousine

                          Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                             Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                               von [mm]             bis [mm]
                                       27B                      x = 250              y = 360                 HA
                                       27I                      x = 200              y = 310                 HA
                                       26B                      x = 250              y = 370                 VA
                                       26P                      x = 200              y = 320                 VA

                          Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100741*00, Korr. 01




                                             Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                           von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                       26J                  x = 250        y = 370            20                VA
                                       26N                  x = 250        y = 370             8                VA
                                       27F                  x = 250        y = 360            25                HA
                                       27H                  x = 250        y = 360             8                HA




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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