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							                          Gutachten 25-00320-CX-GBM-00
                          zur Erteilung der TTG 100741
                          zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: ULTRIVITY X 208
                          Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 29.10.2025
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                          Fahrzeughersteller                     : AUDI, AUDI AG
                          Raddaten:
                          Radgröße nach Norm          : 8 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 40
                          Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 130/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
                          Technische Daten, Kurzfassung
                          Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                            och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                        Kennzeichnung                   Kennzeichnung       in mm                    last       umf.      Fertig
                                        Rad                             Zentrierring                                 in kg      in mm     datum
                          ULTX802040291 ET 40 PCD 5x130 CB 66,5         ohne                     66,5                     800      2400    07/25
                          Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                          Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                          Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                          von 50km hingewiesen werden.


                          Hinweis zum Verwendungsbereich:
                          Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
§22 100741*00, Korr. 01




                          zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                          (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                          Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                          In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                          Radtyp: ULTRIVITY X 209 KBA: 100743 Lochkreis: 5x130 ET: 57


                          Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KD84




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                          Gutachten 25-00320-CX-GBM-00
                          zur Erteilung der TTG 100741
                          zu V.1. ANLAGE: 14                                                    Radtyp: ULTRIVITY X 208
                          Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 29.10.2025
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                          Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI, AUDI AG


                          Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                          In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                          Radtyp: ULTRIVITY X 209 KBA: 100743 Lochkreis: 5x130 ET: 57


                          Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KD84
                          Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
                          Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                          Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
                          Verkaufsbezeichnung:     A6 Avant-/Sportback e-tron, S6 Avant-/Sportback e-tron
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                          GH           e1*2018/858*00393*.. 100 - 138 235/45R20 100 GEM; 57E; KD84                     A6 Avant e-tron; A6
                                                                      245/45R20 99  11A; 26P; 57E; 6AO;                Sportback e-tron;
                                                                                    KD84                               Allradantrieb;
                                                                                                                       Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                                       Schraubenfederung;
§22 100741*00, Korr. 01




                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                                       73C; 74D; 74E; 76A;
                                                                                                                       768; 77E; 97K
                          GH             e1*2018/858*00393*.. 100 - 138 235/45R20 100          GEM; 57E; KD84          A6 Avant e-tron; A6
                                                                           245/45R20 99        11A; 26P; 57E; 6AO;     Sportback e-tron;
                                                                                               KD84                    Allradantrieb;
                                                                                                                       Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                                       Luftfederung;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                                       73C; 74D; 74E; 76A;
                                                                                                                       768; 77E; 97K
                          GH             e1*2018/858*00393*.. 138          235/45R20 100       GEM; 57E; KD84          S6 Avant e-tron; S6
                                                                           245/45R20 99        11A; 26P; 57E; 6AO;     Sportback e-tron;
                                                                                               KD84                    Allradantrieb;
                                                                                                                       Elektro;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                                       73C; 74D; 74E; 76A;
                                                                                                                       768; 77E; 97G

                          Verkaufsbezeichnung:     S6 Avant e-tron
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
                          GH           e1*2018/858*00392*.. 138    235/45R20 100               GEM; 57E; KD84          S6 Avant e-tron;
                                                                   245/45R20 99                11A; 26P; 57E; 6AO;     Allradantrieb;
                                                                                               KD84                    Elektro;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                                       73C; 74D; 74E; 76A;
                                                                                                                       768; 77E; 97G




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                          Gutachten 25-00320-CX-GBM-00
                          zur Erteilung der TTG 100741
                          zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: ULTRIVITY X 208
                          Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 29.10.2025
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                          Auflagen
                          10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                               Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                               Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                               und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                               das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                               angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                               Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                               zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                          11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                               oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                               einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                               FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                               Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                               lassen.
                          11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                               Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                               ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                               den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                               nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                               der Fahrzeugpapiere enthält.
§22 100741*00, Korr. 01




                          11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                               sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                               Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                               Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                               Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                               vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                               Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                          11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                               erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                               Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                               nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                          12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                               Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                               Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                               aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                          26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                               der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                               bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                               beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                          51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                               Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                               Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                               Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                          57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                               zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                               werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                               derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                          6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                          Gutachten 25-00320-CX-GBM-00
                          zur Erteilung der TTG 100741
                          zu V.1. ANLAGE: 14                                                 Radtyp: ULTRIVITY X 208
                          Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                 Stand: 29.10.2025
                          ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 4 von 6
                                                Vorderachse:                        245/45R20
                                                Hinterachse:                        275/40R20
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                          71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                               unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                          723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                               Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                               von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                               Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                               Ventilherstellers zu beachten.
                          73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                          74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                          74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                          768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                               COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
                               sind.
§22 100741*00, Korr. 01




                          76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gl iederungspunkt
                               "0. Hinweise" zu beachten.
                          77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                               Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                          97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                               Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                               Hinterachse.
                          97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                               Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                               Vorderachse.
                          GEM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                               Vorderachse:                          235/45R20
                                               Hinterachse:                          265/40R20
                                  Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                                  der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                  tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                          KD84)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                                    Hinterachse ULTRIVITY X 209 KBA: 100743 Lochkreis 5x130 ET: 57




                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                          Gutachten 25-00320-CX-GBM-00
                          zur Erteilung der TTG 100741
                          zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: ULTRIVITY X 208
                          Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 29.10.2025
                          ______________________________________________________________________________________________________________
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                          Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                          Fahrzeug:

                                 Hersteller:      AUDI
                                 Fahrzeugtyp:     GH
                                 Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00392*..
                                 Handelsbez.:     S6 Avant e-tron

                                 Variante(n):

                          Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                             Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                               von [mm]             bis [mm]
                                       26B                      x = 300              y = 250                 VA
                                       26P                      x = 250              y = 200                 VA

                          Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                             Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100741*00, Korr. 01




                                                           von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                       26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                                       26J                  x = 300        y = 250            20                VA




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                          Gutachten 25-00320-CX-GBM-00
                          zur Erteilung der TTG 100741
                          zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: ULTRIVITY X 208
                          Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 29.10.2025
                          ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 6 von 6

                          Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                          Fahrzeug:

                                 Hersteller:      AUDI
                                 Fahrzeugtyp:     GH
                                 Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00393*..
                                 Handelsbez.:     A6 Avant-/Sportback e-tron, S6 Avant-/Sportback e-tron

                                 Variante(n):

                          Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                             Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                               von [mm]             bis [mm]
                                       26B                      x = 300              y = 250                 VA
                                       26P                      x = 250              y = 200                 VA

                          Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                             Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100741*00, Korr. 01




                                                           von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                       26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                                       26J                  x = 300        y = 250            20                VA




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.