Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							                Gutachten 25-00321-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100748
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: ULTRIVITY X 2085
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 22.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 1 von 5

                Fahrzeughersteller                     : AUDI, AUDI AG
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 20 H2            Einpreßtiefe (mm)       : 35
                Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 130/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                              Kennzeichnung                     Kennzeichnung     in mm                    last       umf.      Fertig
                              Rad                               Zentrierring                               in kg      in mm     datum
                ULTX852035291 ET 35 PCD 5x130 CB 66,5           ohne                   66,5                     850      2400    07/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 100748*00




                Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: ULTRIVITY X 2010 KBA: 100747 Lochkreis: 5x130 ET: 39


                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KD85




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00321-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100748
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: ULTRIVITY X 2085
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 22.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                         Seite: 2 von 5
                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI, AUDI AG


                Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: ULTRIVITY X 2010 KBA: 100747 Lochkreis: 5x130 ET: 39


                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KD85
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     Q6, SQ6
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen  Auflagen
                GF           e1*2018/858*00337*.. 100 - 120 235/55R20 102            ZCH; ZCI; 57E; KD85 Q6; Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb; Elektro;
                                                                 245/50R20   102     ZCJ; 57E; KD85      Luftfederung;
                                                                 255/50R20   105     GD5; 57E; KD85      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 265/45R20   104     GCJ; 57E; KD85      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                 275/45R20   106     57E; 6B8; KD85      73C; 74D; 74E; 76A;
                                                                                                         768; 77E; 97G
§22 100748*00




                GF             e1*2018/858*00337*.. 120          255/50R20 105       GD5; 57E; KD85      SQ6; Allradantrieb;
                                                                                                         Elektro; Luftfederung;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74D; 74E; 76A;
                                                                                                         768; 77E; 97G

                Verkaufsbezeichnung:     SQ6 e-tron
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                GF           e1*2018/858*00338*.. 120            255/50R20 105       GD5; 57E; KD85          SQ6; Allradantrieb;
                                                                                                             Elektro; Luftfederung;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 74D; 74E; 76A;
                                                                                                             768; 77E; 97G


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann


                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00321-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100748
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: ULTRIVITY X 2085
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 22.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 5
                      nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                      der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
§22 100748*00




                     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hint erachse kombiniert
                     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6B8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          275/45R20
                                    Hinterachse:                          305/40R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00321-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100748
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: ULTRIVITY X 2085
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                 Stand: 22.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 5
                768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                     "0. Hinweise" zu beachten.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässi g. Die Maulweite des
                     Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                     Hinterachse.
                GCJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          265/45R20
                                     Hinterachse:                          295/40R20
                        Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                        der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                        tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                        Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                GD5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          255/50R20
                                     Hinterachse:                          285/45R20
§22 100748*00




                        Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                        der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                        tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                        Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                KD85)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                          Hinterachse ULTRIVITY X 2010 KBA: 100747 Lochkreis 5x130 ET: 39
                ZCH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                      Vorderachse:                         235/55R20
                                      Hinterachse:                         255/50R20
                        Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                        nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                        Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                        An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                        (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                        Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                        tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                        Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                        Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                ZCI)    Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                      Vorderachse:                         235/55R20
                                      Hinterachse:                         285/45R20
                        Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                        nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                        Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                        An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                        (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                        Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die



                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00321-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100748
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: ULTRIVITY X 2085
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 22.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 5
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                ZCJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         245/50R20
                                    Hinterachse:                         305/40R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 100748*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen