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							                Gutachten 25-00322-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100743
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: ULTRIVITY X 209
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 22.10.2025
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                Fahrzeughersteller                     : AUDI, AUDI AG
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 57
                Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 130/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                              Kennzeichnung                   Kennzeichnung       in mm                    last       umf.      Fertig
                              Rad                             Zentrierring                                 in kg      in mm     datum
                ULTX902057291 ET 57 PCD 5x130 CB 66,5         ohne                     66,5                     850      2400    07/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 100743*00




                Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: ULTRIVITY X 208 KBA: 100741 Lochkreis: 5x130 ET: 40

                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KD86




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00322-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100743
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: ULTRIVITY X 209
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 22.10.2025
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                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI, AUDI AG


                Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: ULTRIVITY X 208 KBA: 100741 Lochkreis: 5x130 ET: 40

                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KD86
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     A6 Avant-/Sportback e-tron, S6 Avant-/Sportback e-tron
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen    Auflagen
                GH           e1*2018/858*00393*.. 100 - 138 265/40R20 104 GEM; 12Q; 57F; KD86 A6 Avant e-tron; A6
                                                                                                Sportback e-tron; M.
                                                            275/40R20 106 12A; 57F; 6AO; KD86 zusätz. Radabdeckung
                                                                                                Achse 2 (Flap);
                                                                                                Allradantrieb;
                                                                                                Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                Schraubenfederung;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100743*00




                                                                                                51A; 71A; 723; 73C;
                                                                                                74D; 74E; 76B; 768;
                                                                                                77E; 97K
                GH           e1*2018/858*00393*.. 138       265/40R20 104 GEM; 12Q; 57F; KD86 S6 Avant e-tron; S6
                                                                                                Sportback e-tron; M.
                                                            275/40R20 106 12A; 57F; 6AO; KD86 zusätz. Radabdeckung
                                                                                                Achse 2 (Flap);
                                                                                                Allradantrieb;
                                                                                                Elektro;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                51A; 71A; 723; 73C;
                                                                                                74D; 74E; 76B; 768;
                                                                                                77E; 97H
                GH           e1*2018/858*00393*.. 100 - 138 265/40R20 104 GEM; 12Q; 57F; KD86 A6 Avant e-tron; A6
                                                                                                Sportback e-tron; M.
                                                            275/40R20 106 12A; 57F; 6AO; KD86 zusätz. Radabdeckung
                                                                                                Achse 2 (Flap);
                                                                                                Allradantrieb;
                                                                                                Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                Luftfederung;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                51A; 71A; 723; 73C;
                                                                                                74D; 74E; 76B; 768;
                                                                                                77E; 97K




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00322-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100743
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: ULTRIVITY X 209
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 22.10.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     S6 Avant e-tron
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW     Reifen                 Auflagen zu Reifen  Auflagen
                GH           e1*2018/858*00392*.. 138    265/40R20 104          GEM; 12Q; 57F; KD86 S6 Avant e-tron; M.
                                                                                                    zusätz. Radabdeckung
                                                              275/40R20 106     12A; 57F; 6AO; KD86 Achse 2 (Flap);
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                                    Elektro;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    51A; 71A; 723; 73C;
                                                                                                    74D; 74E; 76B; 768;
                                                                                                    77E; 97H


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Las tindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
§22 100743*00




                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00322-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100743
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: ULTRIVITY X 209
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                 Stand: 22.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 4
                        erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                        montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                      Vorderachse:                        245/45R20
                                      Hinterachse:                        275/40R20
                        Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                        nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                        Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                        Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
§22 100743*00




                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                     "0. Hinweise" zu beachten.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                     Vorderachse.
                97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                     Vorderachse.
                GEM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                     Vorderachse:                         235/45R20
                                     Hinterachse:                         265/40R20
                        Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                        der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                        tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                        Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                KD86)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp i st zulässig:
                          Vorderachse ULTRIVITY X 208 KBA: 100741 Lochkreis 5x130 ET: 40




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.