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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54283 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55801022 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0JX19 H2 Typ 19393
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 5

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MSW43
Typ                             19393
Radgröße                        7,0JX19 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
004          19393 004 / ohne Ring               5/112/57,06        43          750    2260

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      54283
Herstellerzeichen               MSW
Radtyp und Ausführung           19393 004
Radgröße                        7,0JX19 H2
Einpresstiefe                   ET 43
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel Bund                 Anzugsmoment       Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                      (Nm)               (mm)
S01   Schraube M14x1,5               Kugel D=26mm     140                32,5          80910233
S02   Serienschraube M14x1,5         Kugel D=26mm     140                27,5          Serie
S03   Serienschraube M14x1,5         Kugel D=26mm     120                31,5          Serie

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Aiways
                                Audi
                                Seat
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54283 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55801022 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0JX19 H2 Typ 19393
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Aiways U5               55, 60        225/50R19                                    A12 A14 A16
MAS861, -/WVTA          55, 60        235/50R19                                    A21 A58 S03
e13*2007/46*2315*..;
e13*KS07/46*1629*..;
e13*KS07/46*1631*..
Audi Q3, -/Sportback    110-180       225/50R19                                    A12 A14 A16
(II)                    110-180       235/50R19                                    A21 A57 MpH
F3                                                                                 S01
e1*2007/46*1900*..
Audi Q3, -/Sportback    110-180       225/50R19                                    A12 A14 A16
(II)                    110-180       235/50R19                                    A21 A57 MpH
F3                                                                                 RQ3 S01
e1*2007/46*1900*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Seat Cupra Ateca        221           225/45R19                                    A12 A14 A16
5FP                                                                                A21 A56 BW7
e9*2007/46*6394*11-..                                                              BW7 F24 S02
Seat Tarraco            110-180       235/50R19                                    A12 A14 A16
KN                                                                                 A21 A57 MpH
e9*2007/46*6666*..                                                                 S02
- ohne FR-Line
Seat Tarraco FR         110-180       235/50R19                                    A12 A14 A16
KN                                                                                 A21 A57 MpH
e9*2007/46*6666*..                                                                 RQ3 S02
Skoda Kodiaq            85-180        235/50R19   150                              A12 A14 A16
NS                                                                                 A21 A57 S02
e8*2007/46*0249*..
- incl. Scout
VW Tiguan (II)          85-180        235/50R19   A92                              A14 A16 A21
5N                                                                                 A57 MpH S02
e1*2001/116*
0450*24-..;
e1*2007/46*
0487*15-..
- ab Modell 2016
- incl. Facelift 2021
VW Tiguan (II)          110-180       235/50R19   A92                              A14 A16 A21
Allspace                                                                           A57 S02
5N
e1*2001/116*
0450*31-..
- incl. Facelift 2021
VW Tiguan (II)          110-180       235/50R19   A92                              A14 A16 A21
Allspace R-Line                                                                    A57 RQ3 S02
5N
e1*2001/116*
0450*31-..
- incl. Facelift 2021




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54283 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55801022 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0JX19 H2 Typ 19393
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 5
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Tiguan (II) R        235           235/50R19     A92 M+S                               A14 A16 A21
5N                                                                                        A56 S02
e1*2001/116*
0450*54-..
- incl. Facelift 2021
VW Tiguan (II) R-Line   85-180        235/50R19     A92                                   A14 A16 A21
5N                                                                                        A57 MpH
e1*2001/116*                                                                              RQ3 S02
0450*24-..;
e1*2007/46*
0487*15-..
- ab Modell 2016
- incl. Facelift 2021


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54283 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55801022 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0JX19 H2 Typ 19393
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 5

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

150      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A92     Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 12mm aufträgt, an den laut
Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und
Kettenherstellers sind zu beachten.

BW7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse1.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54283 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55801022 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0JX19 H2 Typ 19393
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 5

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

RQ3 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: 8,5x19, ET38
mit 255/45R19 bzw. 8,5x20, ET38 mit 255/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I,
COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 4. März 2022 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 4. März 2022




Pohl                                                                   00385662.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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