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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.52226 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55055518 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx19 H2 Typ OX17 7019
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 6
               Auftraggeber                   Best4Tires GmbH
                                              Rathausstraße 52-58
                                              56203 Höhr - Grenzhausen
                                              QM Nr.4410022500004,TÜV Nord

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         OX17
               Typ                            OX17 7019
               Radgröße                       7.0Jx19 H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                V7            OX17 7019 V7 / ohne Ring            5/112/57,1        43         750      2300

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     52226
               Herstellerzeichen              OX-T
               Radtyp und Ausführung          OX17 7019 (s.o.)
               Radgröße                       7.0Jx19 H2
               Einpresstiefe                  ET ... (s.o.)
               Herstelldatum                  Jahr und Monat
§22 52226*03




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment      Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                   (Nm)              (mm)
                S01   Serienschraube M14x1,5       Kugel D=25,6 mm 140               27,5           -
                S02   Schraube M14x1,5             Kugel D=25,6 mm 140               30             RG.565F
                S03   Serienschraube M14x1,5       Kugel D=25,6 mm 120               31,5           -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Aiways
                                              Audi
                                              Seat
                                              Skoda
                                              Volkswagen
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52226 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55055518 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx19 H2 Typ OX17 7019
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                        Seite 2 von 6

                Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Aiways U5                   55, 60       225/50R19                                    A12 A19 A58
                MAS861, -/WVTA              55, 60       235/50R19                                    A99 S03
                e13*2007/46*2315*..;
                e13*KS07/46*1629*..;
                e13*KS07/46*1631*..
                Audi Q3, -/Sportback (II)   110-180      225/50R19                                    A12 A19 A57
                F3                          110-180      235/50R19                                    A99 MpH S02
                e1*2007/46*1900*..
                Audi Q3, -/Sportback (II)   110-180      225/50R19                                    A12 A19 A57
                F3                          110-180      235/50R19                                    A99 MpH RQ3
                e1*2007/46*1900*..                                                                    S02
                - mit Radhaus-
                   Verbreiterungen
                Seat Cupra Ateca            221          225/45R19      A90 M+S                       A19 A56 A99
                5FP                         221          225/45R19      A90 R37                       BW7 F24 Z18
                e9*2007/46*6394*11-..                                                                 S01
                Seat Cupra Ateca 2,0TSI     140          225/45R19      A90 M+S                       A19 A56 A99
§22 52226*03




                5FP                                                                                   F24 NoP S01
                e9*2007/46*6394*40-..
                Seat Tarraco                110-180      235/50R19                                    A12 A19 A57
                KN                                                                                    A99 MpH S01
                e9*2007/46*6666*..
                - ohne FR-Line
                Seat Tarraco FR             110-180      235/50R19                                    A12 A19 A57
                KN                                                                                    A99 MpH RQ3
                e9*2007/46*6666*..                                                                    S01
                Skoda Kodiaq (I)            85-180       235/50R19      150                           A12 A19 A57
                NS                                                                                    A99 S01
                e8*2007/46*0249*..
                - incl. Scout
                VW Tiguan (II)              85-180       235/50R19      A92                           A19 A57 A99
                5N                                                                                    MpH S01
                e1*2001/116*
                0450*24-..; e1*2007/46*
                0487*15-..
                - ab Modell 2016
                - incl. Facelift 2021
                VW Tiguan (II) Allspace     110-180      235/50R19      A92                           A19 A57 A99
                5N                                                                                    S01
                e1*2001/116*
                0450*31-..
                - incl. Facelift 2021




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52226 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55055518 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx19 H2 Typ OX17 7019
               Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                          Seite 3 von 6
                Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                VW Tiguan (II) Allspace R-   110-180      235/50R19     A92                             A19 A57 A99
                Line                                                                                    RQ3 S01
                5N
                e1*2001/116*
                0450*31-..
                - incl. Facelift 2021
                VW Tiguan (II) R             235          235/50R19     A92 M+S                         A19 A56 A99
                5N                                                                                      S01
                e1*2001/116*
                0450*54-..
                - incl. Facelift 2021
                VW Tiguan (II) R-Line        85-180       235/50R19     A92                             A19 A57 A99
                5N                                                                                      MpH RQ3 S01
                e1*2001/116*
                0450*24-..;
                e1*2007/46*
                0487*15-..
                - ab Modell 2016
§22 52226*03




                - incl. Facelift 2021

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52226 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55055518 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx19 H2 Typ OX17 7019
               Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                            Seite 4 von 6
               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise
§22 52226*03




               150       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
               oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A92       Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit
               umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 12mm aufträgt, an den laut Betriebsanleitung
               dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

               A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
               mm zum Bremssattel zu achten.



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               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55055518 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx19 H2 Typ OX17 7019
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                            Seite 5 von 6
               BW7      Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse1.

               F24       Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               MpH       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
               in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               RQ3       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
               (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: 8,5x19, ET38 mit
               255/45R19 bzw. 8,5x20, ET38 mit 255/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung).
§22 52226*03




               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               Z18       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 21. März 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52226 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55055518 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx19 H2 Typ OX17 7019
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                             Seite 6 von 6

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 21. März 2025




               Laux                                                                                  00444129.DOCX
§22 52226*03




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