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							Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 5                                                            Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 09.09.2013
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Fahrzeughersteller                         : FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll     ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.       Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)       datum
110535651/LG        IG8070/LG PCD 110          ohne                        65,1                   705    2100       10/11


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 940
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 194
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 939
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 205/50R17 89W              11A; 248; 51J; 65H       Schrägheck 4-türig;
                                         215/45R17 91               51J                      Frontantrieb;
                                77 - 173 225/45R17 91               11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/40R17 90               11A; 248                 12A; 51A; 71K; 721;
                                         235/45R17 94               11A; 248                 725; 729; 73C; 74A;
                                         245/40R17 91               11A; 22I; 246; 248       76S

Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 215/50R17 91    11A; 24M; 56G                      Alfa 159 (Limousine);
                                           225/45R17 91   11A; 24M                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                 85 - 136 215/50R17 91W 11A; 24M; 56G                        12A; 51A; 573; 71K;
                                           215/55R17 94   11A; 24M; 56G                      721; 725; 73C; 74A;
                                           225/45R17 91W 11A; 24M                            74H; 76S
                                           245/40R17 91W 11A; 24J; 24M
                                 85 - 147 225/50R17 94    11A; 24J; 24M
                                           235/45R17 94   11A; 24M
                                 85 - 154 245/40R17 95    11A; 24J; 24M
                                 85 - 191 225/50R17 94Y 11A; 24J; 24M
                                           235/45R17 94Y 11A; 24M
                                           235/50R17 96   11A; 22I; 24D; 24J
                                           245/40R17 95Y 11A; 24J; 24M




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 5                                                            Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
939          e3*2001/116*0212*.. 120 - 147 215/50R17 95W 11A; 24M; 51J; 56G                  Alfa Brera (Coupe);
                                           215/55R17 94W 11A; 24M; 51J; 56G                  Alfa Spider (Cabrio);
                                           225/45R17 94W 11A; 24M                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/50R17 94W 11A; 24J; 24M                       12A; 51A; 573; 71K;
                                           235/45R17 94W 11A; 24M                            721; 725; 73C; 74A;
                                           245/40R17 95W 11A; 24J; 24M                       74H; 76S
                                 120 - 191 225/50R17 94Y 11A; 24J; 24M
                                           235/45R17 94Y 11A; 24M
                                           235/50R17 96   11A; 22I; 24D; 24J
                                           245/40R17 95Y 11A; 24J; 24M
939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 215/50R17 91    11A; 24J; 24M; 56G                 Alfa 159 Sportwagon
                                           225/45R17 91   11A; 24M                           (Kombi);
                                 85 - 136 215/50R17 91W 11A; 24J; 24M; 56G                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/55R17 94   11A; 22M; 24M; 56G                 12A; 51A; 573; 71K;
                                           225/45R17 91W 11A; 24M                            721; 725; 73C; 74A;
                                           245/40R17 91W 11A; 24J; 24M                       74H; 76S
                                 85 - 147 225/50R17 94    11A; 24J; 24M
                                           235/45R17 94   11A; 24M
                                 85 - 154 245/40R17 95    11A; 24J; 24M
                                 85 - 191 225/50R17 94Y 11A; 24J; 24M
                                           235/45R17 94Y 11A; 24M
                                           245/40R17 95Y 11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/50R17 89W 5FM; 65H                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                 85 - 147 215/50R17     51G; 56G                             12A; 51A; 71K; 721;
                                          225/45R17 90W                                      725; 73C; 74A; 74H
                                          235/45R17 93

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87             QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0344*..   55 - 147 215/45R17                51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R17 90             QFA; 11A; 22I; 24M       725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87             QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                  55 - 147 215/45R17                51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R17 90             QFA; 11A; 22I; 24M       725; 73C; 74A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  225/45R17 90 11A; 22I; 24M                          Nur Astra OPC; Coupe;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A
A-H/C          e4*2001/116*0094*..   55 - 92 215/45R17 87        QFA                      Cabrio; Coupe;
                                     55 - 147 215/45R17          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 91       QFA                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R17 90       QFA; 11A; 22I; 24M       725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87          QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..   55 - 147 215/45R17             51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R17 90          QFA; 11A; 22I; 24M       725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87             11A; 21B; 22B; 22L;      Limousine; Stufenheck;
               e1*98/14*0086*..                                  24C; 24M                 Schrägheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,     62 - 108 205/40R17 84W      11A; 21B; 22B; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0101*..                                  24C; 24M; 5EA            12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/40R17 83W      11A; 21B; 22B; 22L;      725; 73C; 74A; 915
                                                                 24C; 24M; 5DW
                                     141 - 147 215/40R17         10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                 22L; 24C; 24M; 51G
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   55 - 147 215/45R17          11A; 21B; 22B; 24C;      Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                                 24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..      60 - 108 215/40R17 87       11A; 21B; 22B; 24C;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 24M                      725; 73C; 74A; 915
                                     62 - 108 205/40R17 84W      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                 24M; 5EA
                                              215/40R17 83W      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                 24M; 5DW
                                     141 - 147 215/40R17         10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                 24C; 24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;                 Cabrio; Coupe;
                                                       24J; 24M; 5EA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;                12A; 51A; 71K; 721;
                                                       24J; 24M; 5EA; 65L                 725; 73C; 74A
                                         215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                       24J; 24M; 5DW
                                         215/40R17 87  11A; 21B; 22B; 22L;
                                                       24J; 24M
                               140 - 147 215/40R17     11A; 21B; 22B; 22L;
                                                       24J; 24M; 51G




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:    CALIBRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
CALIBRA-     F406             125       215/45R17 87             11A; 21B; 21J; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
A                                                                22F; 22G; 24C; 24D       12A; 51A; 71K; 721;
                              125 - 150 215/40R17                QE8; 11A; 21B; 21J;      725; 73C; 74A
                                                                 22B; 22F; 22G; 24C;
                                                                 24D
                                              215/45R17          11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                 22F; 22G; 24C; 24D;
                                                                 631

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 215/45R17 87            5ET                      10B; 11G; 11H; 12K;
D/MONOCA                                 215/45R17 91                                     51A; 71K; 721; 725;
BB
                                         225/45R17 91                                     73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e4*2007/46*0271*.. 55 - 103      215/45R17 87       5ET                      10B; 11G; 11H; 12K;
MONOCAB                                       215/45R17 91                                51A; 71K; 721; 725;
B/ V                                          225/45R17 91                                73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132            205/45R17     11A; 22L; 22Q; 24D;           Nur Meriva OPC;
                                                            24J; 51G; 65L                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 87W 11A; 21M; 22L; 22Q;           12A; 51A; 71K; 721;
                                                            24D; 24J                      725; 73C; 74A
X01Monocab e1*2001/116*0215*..      51 - 92   205/45R17     11A; 22L; 22Q; 24D;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24J; 51G; 65L                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/40R17 87  11A; 21M; 22L; 22Q;           725; 73C; 74A
                                                            24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:    OMEGA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
OMEGA-A      E284             54 - 92 215/45R17 87                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                              54 - 130 235/40R17-90              11A; 22B; 22F; 57F;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 684                      725; 73C; 74A
                                    115 - 130 215/45R17          631
OMEGA-A        E284/1               54 - 92 215/45R17 87                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                    54 - 130 235/40R17-90        11A; 22B; 22F; 57F;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 684                      725; 73C; 74A
                                    130 - 150 215/45R17          57E; 631; 684
                                    150       235/40R17          11A; 22B; 22F; 57F;
                                                                 631; 684
OMEGA-A        E284/2               54 - 92 215/45R17 87                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                    54 - 130 235/40R17-90        11A; 22B; 22F; 57F;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 684                      725; 73C; 74A
                                    110 - 150 215/45R17          57E; 631; 684
                                    147 - 150 235/40R17          11A; 22B; 22F; 57F;
                                                                 631; 684




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:    OMEGA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
OMEGA-A- E285, E285/1         54 - 92         215/45R17 87       57E; 684                 10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN                                       235/40R17-90       11A; 22B; 22F; 57F;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 684                      725; 73C; 74A
                                    130       215/45R17          57E; 631; 684
                                              235/40R17          11A; 22B; 22F; 57F;
                                                                 631; 684
OMEGA-A-       E285/2               54 - 92   215/45R17 87       57E; 684                 10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN                                       235/40R17-90       11A; 22B; 22F; 57F;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 684                      725; 73C; 74A
                                    110 - 147 215/45R17          57E; 631; 684
                                              235/40R17          11A; 22B; 22F; 57F;
                                                                 631; 684

Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
OMEGA-B      G684              74 - 100 225/45R17-90                                      nur bis
V94          e1*96/79*0077*..,          235/40R17-90             11A; 21B                 e1*98/14*0077*04;
             e1*98/14*0077*..           245/40R17-91             11A; 24M; 57F; 687       10B; 11B; 11G; 11H;
                               74 - 125 225/45R17-90W                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                        235/40R17-90W            11A; 21B                 725; 73C; 74A
                               74 - 155 225/45R17-90Y
                                        235/40R17-90Y      11A; 21B
                                        235/45R17-93       11A; 21B
                                        245/40R17-91W      11A; 24M; 57F; 687
OMEGA-B- G685                  85 - 100 225/45R17-90       bis 1200kg zul.Achslast 10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                        235/40R17-90       bis 1200kg              725; 73C; 74A
                                                           zul.Achslast; 11A; 21B;
                                                           24M
                                              235/45R17-93 11A; 21B; 24M
                                              245/40R17-91 11A; 24M; 57F; 687
                                    125 - 155 225/45R17-90 57E; 687
                                              235/45R17    11A; 21B; 24M; 631
                                              245/40R17    11A; 24M; 57F; 631;
                                                           687
V94            e1*98/14*0077*..     74 - 106 225/45R17 91                          ab e1*98/14*0077*05;
                                    74 - 160 225/45R17 91W                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 93 11A; 21B                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                   725; 73C; 74A
V94/Kombi      e1*96/79*0078*..,    74 - 100 235/45R17 93  11A; 21B; 24M           nur bis
               e1*98/14*0078*..     74 - 106 225/45R17 91  5GG                     e1*98/14*0078*04;
                                              245/40R17 91 11A; 24M; 5GG; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           687                     12A; 51A; 71K; 721;
                                    74 - 155 225/45R17 91  57E; 68E; 687           725; 73C; 74A
                                              235/45R17    11A; 21B; 24M; 5GI;
                                                           631
V94/Kombi      e1*98/14*0078*..     74 - 160 235/45R17 94  11A; 21B                ab e1*98/14*0078*05;
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                   725; 73C; 74A




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 225/45R17 91W             11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                       235/40R17 90W             11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                       235/45R17 93              11A; 21B; 24J; 24M;      725; 729; 73C; 74A
                                                                 367
                                               245/40R17 91W     11A; 24M; 57F; 687
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 155 225/45R17 91W     11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/40R17 90W     11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                      74 - 184 235/40R17 90Y     11A; 24J; 24M            725; 729; 73C; 74A
                                               235/45R17 93      11A; 21B; 24J; 24M;
                                                                 367
                                                245/40R17 91W    11A; 24M; 57F; 687
                                      169 - 184 225/45R17        11A; 24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA-A E947/1               125             215/40R17          QE8; 11A; 21B; 21J;      10B; 11B; 11G; 11H;
VECTRA-      E948/1                                              22B; 22F; 24C; 24M;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 51E
A-CC                                          215/45R17 87       11A; 21B; 21J; 22B;      725; 73C; 74A
                                                                 22F; 24C; 24D; 51E
                                              245/35R17-87       11A; 22B; 22F; 24D;
                                                                 51E; 57F; 57U
VECTRA-        E951/1                 150     215/40R17          QE8; 11A; 21B; 22B;      Allradantrieb;
A-X                                                              24C                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17          11A; 21B; 22B; 22F;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 24C; 631                 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 215/45R17 87             11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..,                                 681; 684                 12A; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0030*..       55 - 125 215/45R17         11A; 22B; 24J; 24M;      725; 73C; 74A
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                                 631; 681; 684
               e1*98/14*0044*..               225/45R17-90       11A; 22B; 24J; 24M
                                              235/40R17-90       11A; 22B; 22F; 24C;
                                                                 24D
                                              245/40R17-91       11A; 22B; 22F; 24D;
                                                                 57F; 687

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 90 215/45R17 87   11A; 22L; 5ET                   10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 130 235/40R17 90W 11A; 22L; 24J; 24M              12A; 51A; 71K; 721;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                 74 - 155 225/45R17 91W 11A; 22L                     725; 729; 73C; 74A
                                               235/45R17 93  11A; 21B; 22L; 24J;
                                                             24M; 367




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
Z-C          e1*2001/116*0290*.. 74 - 90  215/45R17 87      11A; 22L; 5ET                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                 74 - 135 235/40R17 90W     11A; 22L; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                 74 - 206 225/45R17         11A; 22L; 51G                 725; 729; 73C; 74A
                                          225/45R17 91W     11A; 22L
                                          235/40R17 90Y     11A; 22L; 24J; 24M
                                          235/45R17 93      11A; 21B; 22L; 24J;
                                                            24M; 367
                                              235/45R17 93Y 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                            24M; 367

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 235/40R17 90              11A; 21B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                              74 - 155 225/45R17                 51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                       235/40R17 94              11A; 21B; 24J; 24M       725; 729; 73C; 74A
                                       235/45R17 93              11A; 21B; 24J; 24M;
                                                                 367
                                              245/40R17 91W      11A; 22L; 24M; 57F;
                                                                 687
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..   74 - 114 235/40R17 90       11A; 21B; 24J; 24M       10B; 10S; 11B; 11G;
                                     74 - 155 245/40R17 91W      11A; 22L; 24M; 57F;      11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                 687                      721; 725; 729; 73C;
                                     74 - 184 235/40R17 94W      11A; 21B; 24J; 24M       74A; 76S
                                              235/45R17 93W      11A; 21B; 24J; 24M;
                                                                 367
                                     74 - 206 225/45R17          51G
                                              235/40R17 94Y      11A; 21B; 24J; 24M
                                              235/45R17 93Y      11A; 21B; 24J; 24M;
                                                                 367
                                              245/40R17 91Y      11A; 22L; 24M; 57F;
                                                                 687

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 177         225/45R17          51G                      Nur Zafira OPC;
H/Monocab e1*2007/46*0497*..                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A
A-             e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/50R17 89W QF1; QF2; 5FM; 65H             10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab      e1*2007/46*0497*..            205/50R17 93  QF1; QF2; 65H                  12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/45R17 91       5FI                      725; 73C; 74A
                                              215/45R17 91W      5GG
                                              225/45R17 91       QF2; 5FI
                                              225/45R17 94       QF2
A-         e1*2001/116*0378*..       69 - 110 205/50R17 93       65H                      10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab-                                    225/45R17 94                                12A; 51A; 71K; 721;
CNG
                                                                                          725; 73C; 74A




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 5                                                            Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 205/50R17 89W              QF1; QF2; 5FM; 65H       10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V                              205/50R17 93               QF1; QF2; 65H            12A; 51A; 71K; 721;
                                         215/45R17 91               5FI                      725; 73C; 74A
                                         215/45R17 91W              5GG
                                         225/45R17 91               QF2; 5FI
                                         225/45R17 94               QF2

Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      63 - 147 215/45R17 87W               11A; 21B; 22B; 22F;      Nur Zafira A OPC und
AB                                                                  22N; 24J; 24M            Edition;
                                        225/45R17 90                11A; 21B; 22B; 22F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    22N; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A
T98MONOC e1*98/14*0110*..              60 - 108 215/45R17 87        11A; 22B; 22F; 22N;      10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                                  24C; 24D                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                 225/45R17-90       11A; 22B; 22F; 22N;      725; 73C; 74A
                                                                    24C; 24D

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136 205/45R17 88                11A; 22B                 nur bis
900/II       G511                       215/40R17 87                11A; 22B; 24J; 24M       e4*95/54*0012*03;
900/II       G783                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
CABRIO                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen            Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 113 215/40R17 87          11A; 21B; 21M; 22B;           ab e4*95/54*0012*04;
               e4*98/14*0012*..                                22L; 24C; 24D; 367            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/45R17 87  11A; 21B; 21M; 22B;           12A; 51A; 71K; 721;
                                                               22L; 24C; 24D; 367            725; 73C; 74A
                                       85 - 169 225/45R17 91   11A; 21B; 21M; 22B;
                                                               22L; 24C; 24D; 367;
                                                               54A
                                       136 - 151 215/40R17 87W 11A; 21B; 21M; 22B;
                                                               22L; 24C; 24D; 367
                                                 215/45R17 87W 11A; 21B; 21M; 22B;
                                                               22L; 24C; 24D; 367
                                       165 - 169 215/45R17     11A; 21B; 22B; 22L;
                                                               24C; 24D; 51G
YS3F           e4*2001/116*0065*..     88 - 206 225/45R17      11A; 22L; 51G                 Kombi; Limousine;
YS3F????       e4*2001/116*0065*..               235/45R17     11A; 22L; 51G                 Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 184 225/45R17             11A; 22L; 51G            Saab 9-3; Saab 9-3
                                                                                          Aero;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/45R17       11A; 21P; 22I; 22M;            Kombi; Limousine;
                                                           24D; 24J; 51G                  10B; 10S; 11B; 11G;
                                             235/45R17     11A; 21B; 22B; 22L;            11H; 12A; 51A; 71K;
                                                           24D; 24J; 51G                  721; 725; 73C; 74A
YS3EXXXX       e11*96/27*0073*..    88 - 147 225/45R17 91W 11A; 22B; 24J; 24M             Kombi; Limousine;
                                    88 - 184 225/45R17     11A; 22B; 24J; 24M;            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                           51G                            11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.09.2013
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.09.2013
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      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 5                                                          Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 09.09.2013
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       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        215/40R17
                     Hinterachse:                        245/35R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1140kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1240kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
65L) Sofern Reifen der Größe 205/45 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          215/45R17
                     Hinterachse:                          245/40R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.09.2013
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                                                                                                    Seite: 13 von 14
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          255/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.09.2013
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                                                                                                    Seite: 14 von 14
      Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
      beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
QE8) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
     225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 225/40R18 in den
     Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:              49623



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8 J x 17 EH2+


Typ:                         IG8070



Inhaber der ABE              MAK S.p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49623


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



                                             2
 Nummer der ABE: 49623

 Die ABE-Nr. 49623 erstreckt sich auf die Sonderräder 8 J x 17 EH2+ , Typ IG8070, in den
 Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0263-13-WIRD vom 09.09.2013 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 11 des
 Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
 aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.

 An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
 Stellen gut lesbar und dauerhaft,

 der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
 die Felgengröße,
 die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
 Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
 das Herstelldatum (Monat, Jahr),
 das Typzeichen und
 die Einpreßtiefe anzubringen.

 Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
 Außendurchmesser zu kennzeichnen.

 Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV AUSTRIA
 AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 09.09.2013 festgehaltenen Angaben.

 Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
 in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

 Flensburg, 10.10.2013
 Im Auftrag




Frederik Maß
 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Gutachten Nr. 366-0263-13-WIRD, zur Genehmigung vorgelegt am: 19.09.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49623

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit     den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem        zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
						
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