Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 5 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Fahrzeughersteller : FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
110535651/LG IG8070/LG PCD 110 ohne 65,1 705 2100 10/11
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 940
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 194
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 939
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
940 e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 205/50R17 89W 11A; 248; 51J; 65H Schrägheck 4-türig;
215/45R17 91 51J Frontantrieb;
77 - 173 225/45R17 91 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90 11A; 248 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 248 725; 729; 73C; 74A;
245/40R17 91 11A; 22I; 246; 248 76S
Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 215/50R17 91 11A; 24M; 56G Alfa 159 (Limousine);
225/45R17 91 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 136 215/50R17 91W 11A; 24M; 56G 12A; 51A; 573; 71K;
215/55R17 94 11A; 24M; 56G 721; 725; 73C; 74A;
225/45R17 91W 11A; 24M 74H; 76S
245/40R17 91W 11A; 24J; 24M
85 - 147 225/50R17 94 11A; 24J; 24M
235/45R17 94 11A; 24M
85 - 154 245/40R17 95 11A; 24J; 24M
85 - 191 225/50R17 94Y 11A; 24J; 24M
235/45R17 94Y 11A; 24M
235/50R17 96 11A; 22I; 24D; 24J
245/40R17 95Y 11A; 24J; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 5 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
939 e3*2001/116*0212*.. 120 - 147 215/50R17 95W 11A; 24M; 51J; 56G Alfa Brera (Coupe);
215/55R17 94W 11A; 24M; 51J; 56G Alfa Spider (Cabrio);
225/45R17 94W 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94W 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
235/45R17 94W 11A; 24M 721; 725; 73C; 74A;
245/40R17 95W 11A; 24J; 24M 74H; 76S
120 - 191 225/50R17 94Y 11A; 24J; 24M
235/45R17 94Y 11A; 24M
235/50R17 96 11A; 22I; 24D; 24J
245/40R17 95Y 11A; 24J; 24M
939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 215/50R17 91 11A; 24J; 24M; 56G Alfa 159 Sportwagon
225/45R17 91 11A; 24M (Kombi);
85 - 136 215/50R17 91W 11A; 24J; 24M; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R17 94 11A; 22M; 24M; 56G 12A; 51A; 573; 71K;
225/45R17 91W 11A; 24M 721; 725; 73C; 74A;
245/40R17 91W 11A; 24J; 24M 74H; 76S
85 - 147 225/50R17 94 11A; 24J; 24M
235/45R17 94 11A; 24M
85 - 154 245/40R17 95 11A; 24J; 24M
85 - 191 225/50R17 94Y 11A; 24J; 24M
235/45R17 94Y 11A; 24M
245/40R17 95Y 11A; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
194 e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/50R17 89W 5FM; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 147 215/50R17 51G; 56G 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 90W 725; 73C; 74A; 74H
235/45R17 93
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0344*.. 55 - 147 215/45R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 90 QFA; 11A; 22I; 24M 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 147 215/45R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 90 QFA; 11A; 22I; 24M 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 5 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 177 225/45R17 90 11A; 22I; 24M Nur Astra OPC; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 92 215/45R17 87 QFA Cabrio; Coupe;
55 - 147 215/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 QFA 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 90 QFA; 11A; 22I; 24M 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0341*.. 55 - 147 215/45R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 90 QFA; 11A; 22I; 24M 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98 e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 22L; Limousine; Stufenheck;
e1*98/14*0086*.. 24C; 24M Schrägheck;
T98/NB e1*97/27*0101*.., 62 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0101*.. 24C; 24M; 5EA 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 725; 73C; 74A; 915
24C; 24M; 5DW
141 - 147 215/40R17 10N; 11A; 21B; 22B;
22L; 24C; 24M; 51G
T98/CNG e1*2001/116*0216*.. 55 - 147 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24C; Kombi;
T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0087*.. 60 - 108 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 725; 73C; 74A; 915
62 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 5EA
215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 5DW
141 - 147 215/40R17 10N; 11A; 21B; 22B;
24C; 24M; 51G
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; Cabrio; Coupe;
24J; 24M; 5EA 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M; 5EA; 65L 725; 73C; 74A
215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;
24J; 24M; 5DW
215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 22L;
24J; 24M
140 - 147 215/40R17 11A; 21B; 22B; 22L;
24J; 24M; 51G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 5 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: CALIBRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CALIBRA- F406 125 215/45R17 87 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
A 22F; 22G; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
125 - 150 215/40R17 QE8; 11A; 21B; 21J; 725; 73C; 74A
22B; 22F; 22G; 24C;
24D
215/45R17 11A; 21B; 21J; 22B;
22F; 22G; 24C; 24D;
631
Verkaufsbezeichnung: MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S- e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 215/45R17 87 5ET 10B; 11G; 11H; 12K;
D/MONOCA 215/45R17 91 51A; 71K; 721; 725;
BB
225/45R17 91 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MERIVA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e4*2007/46*0271*.. 55 - 103 215/45R17 87 5ET 10B; 11G; 11H; 12K;
MONOCAB 215/45R17 91 51A; 71K; 721; 725;
B/ V 225/45R17 91 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132 205/45R17 11A; 22L; 22Q; 24D; Nur Meriva OPC;
24J; 51G; 65L 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 87W 11A; 21M; 22L; 22Q; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 24J 725; 73C; 74A
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 205/45R17 11A; 22L; 22Q; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 51G; 65L 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R17 87 11A; 21M; 22L; 22Q; 725; 73C; 74A
24D; 24J
Verkaufsbezeichnung: OMEGA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OMEGA-A E284 54 - 92 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
54 - 130 235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
684 725; 73C; 74A
115 - 130 215/45R17 631
OMEGA-A E284/1 54 - 92 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
54 - 130 235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
684 725; 73C; 74A
130 - 150 215/45R17 57E; 631; 684
150 235/40R17 11A; 22B; 22F; 57F;
631; 684
OMEGA-A E284/2 54 - 92 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
54 - 130 235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
684 725; 73C; 74A
110 - 150 215/45R17 57E; 631; 684
147 - 150 235/40R17 11A; 22B; 22F; 57F;
631; 684
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 5 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Seite: 5 von 14
Verkaufsbezeichnung: OMEGA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OMEGA-A- E285, E285/1 54 - 92 215/45R17 87 57E; 684 10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN 235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
684 725; 73C; 74A
130 215/45R17 57E; 631; 684
235/40R17 11A; 22B; 22F; 57F;
631; 684
OMEGA-A- E285/2 54 - 92 215/45R17 87 57E; 684 10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN 235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
684 725; 73C; 74A
110 - 147 215/45R17 57E; 631; 684
235/40R17 11A; 22B; 22F; 57F;
631; 684
Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OMEGA-B G684 74 - 100 225/45R17-90 nur bis
V94 e1*96/79*0077*.., 235/40R17-90 11A; 21B e1*98/14*0077*04;
e1*98/14*0077*.. 245/40R17-91 11A; 24M; 57F; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 125 225/45R17-90W 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17-90W 11A; 21B 725; 73C; 74A
74 - 155 225/45R17-90Y
235/40R17-90Y 11A; 21B
235/45R17-93 11A; 21B
245/40R17-91W 11A; 24M; 57F; 687
OMEGA-B- G685 85 - 100 225/45R17-90 bis 1200kg zul.Achslast 10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17-90 bis 1200kg 725; 73C; 74A
zul.Achslast; 11A; 21B;
24M
235/45R17-93 11A; 21B; 24M
245/40R17-91 11A; 24M; 57F; 687
125 - 155 225/45R17-90 57E; 687
235/45R17 11A; 21B; 24M; 631
245/40R17 11A; 24M; 57F; 631;
687
V94 e1*98/14*0077*.. 74 - 106 225/45R17 91 ab e1*98/14*0077*05;
74 - 160 225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 21B 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
V94/Kombi e1*96/79*0078*.., 74 - 100 235/45R17 93 11A; 21B; 24M nur bis
e1*98/14*0078*.. 74 - 106 225/45R17 91 5GG e1*98/14*0078*04;
245/40R17 91 11A; 24M; 5GG; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
687 12A; 51A; 71K; 721;
74 - 155 225/45R17 91 57E; 68E; 687 725; 73C; 74A
235/45R17 11A; 21B; 24M; 5GI;
631
V94/Kombi e1*98/14*0078*.. 74 - 160 235/45R17 94 11A; 21B ab e1*98/14*0078*05;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 5 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 225/45R17 91W 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
235/40R17 90W 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 93 11A; 21B; 24J; 24M; 725; 729; 73C; 74A
367
245/40R17 91W 11A; 24M; 57F; 687
Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 225/45R17 91W 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90W 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
74 - 184 235/40R17 90Y 11A; 24J; 24M 725; 729; 73C; 74A
235/45R17 93 11A; 21B; 24J; 24M;
367
245/40R17 91W 11A; 24M; 57F; 687
169 - 184 225/45R17 11A; 24M; 51G
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA-A E947/1 125 215/40R17 QE8; 11A; 21B; 21J; 10B; 11B; 11G; 11H;
VECTRA- E948/1 22B; 22F; 24C; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
51E
A-CC 215/45R17 87 11A; 21B; 21J; 22B; 725; 73C; 74A
22F; 24C; 24D; 51E
245/35R17-87 11A; 22B; 22F; 24D;
51E; 57F; 57U
VECTRA- E951/1 150 215/40R17 QE8; 11A; 21B; 22B; Allradantrieb;
A-X 24C 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 721;
24C; 631 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 100 215/45R17 87 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*95/54*0030*.., 681; 684 12A; 51A; 71K; 721;
e1*98/14*0030*.. 55 - 125 215/45R17 11A; 22B; 24J; 24M; 725; 73C; 74A
J96/Kombi e1*95/54*0044*.., 631; 681; 684
e1*98/14*0044*.. 225/45R17-90 11A; 22B; 24J; 24M
235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 24C;
24D
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 687
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 90 215/45R17 87 11A; 22L; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 / e11*2001/116*0214*.., 74 - 130 235/40R17 90W 11A; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
e11*2001/116*0235*..
Z18XE 74 - 155 225/45R17 91W 11A; 22L 725; 729; 73C; 74A
235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 24J;
24M; 367
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
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Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 90 215/45R17 87 11A; 22L; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 135 235/40R17 90W 11A; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
74 - 206 225/45R17 11A; 22L; 51G 725; 729; 73C; 74A
225/45R17 91W 11A; 22L
235/40R17 90Y 11A; 22L; 24J; 24M
235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 24J;
24M; 367
235/45R17 93Y 11A; 21B; 22L; 24J;
24M; 367
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 235/40R17 90 11A; 21B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 155 225/45R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17 94 11A; 21B; 24J; 24M 725; 729; 73C; 74A
235/45R17 93 11A; 21B; 24J; 24M;
367
245/40R17 91W 11A; 22L; 24M; 57F;
687
Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 114 235/40R17 90 11A; 21B; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G;
74 - 155 245/40R17 91W 11A; 22L; 24M; 57F; 11H; 12A; 51A; 71K;
687 721; 725; 729; 73C;
74 - 184 235/40R17 94W 11A; 21B; 24J; 24M 74A; 76S
235/45R17 93W 11A; 21B; 24J; 24M;
367
74 - 206 225/45R17 51G
235/40R17 94Y 11A; 21B; 24J; 24M
235/45R17 93Y 11A; 21B; 24J; 24M;
367
245/40R17 91Y 11A; 22L; 24M; 57F;
687
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A- e1*2001/116*0325*.., 177 225/45R17 51G Nur Zafira OPC;
H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
A- e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/50R17 89W QF1; QF2; 5FM; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 205/50R17 93 QF1; QF2; 65H 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 91 5FI 725; 73C; 74A
215/45R17 91W 5GG
225/45R17 91 QF2; 5FI
225/45R17 94 QF2
A- e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 205/50R17 93 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab- 225/45R17 94 12A; 51A; 71K; 721;
CNG
725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 5 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A- e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 205/50R17 89W QF1; QF2; 5FM; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V 205/50R17 93 QF1; QF2; 65H 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 91 5FI 725; 73C; 74A
215/45R17 91W 5GG
225/45R17 91 QF2; 5FI
225/45R17 94 QF2
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*.. 63 - 147 215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 22F; Nur Zafira A OPC und
AB 22N; 24J; 24M Edition;
225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22N; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
T98MONOC e1*98/14*0110*.. 60 - 108 215/45R17 87 11A; 22B; 22F; 22N; 10B; 11B; 11G; 11H;
AB 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17-90 11A; 22B; 22F; 22N; 725; 73C; 74A
24C; 24D
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3D e4*95/54*0012*.. 96 - 136 205/45R17 88 11A; 22B nur bis
900/II G511 215/40R17 87 11A; 22B; 24J; 24M e4*95/54*0012*03;
900/II G783 10B; 11B; 11G; 11H;
CABRIO 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3D e4*95/54*0012*.., 85 - 113 215/40R17 87 11A; 21B; 21M; 22B; ab e4*95/54*0012*04;
e4*98/14*0012*.. 22L; 24C; 24D; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 21B; 21M; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
22L; 24C; 24D; 367 725; 73C; 74A
85 - 169 225/45R17 91 11A; 21B; 21M; 22B;
22L; 24C; 24D; 367;
54A
136 - 151 215/40R17 87W 11A; 21B; 21M; 22B;
22L; 24C; 24D; 367
215/45R17 87W 11A; 21B; 21M; 22B;
22L; 24C; 24D; 367
165 - 169 215/45R17 11A; 21B; 22B; 22L;
24C; 24D; 51G
YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 206 225/45R17 11A; 22L; 51G Kombi; Limousine;
YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 235/45R17 11A; 22L; 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 5 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 - 184 225/45R17 11A; 22L; 51G Saab 9-3; Saab 9-3
Aero;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3E e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/45R17 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Limousine;
24D; 24J; 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
235/45R17 11A; 21B; 22B; 22L; 11H; 12A; 51A; 71K;
24D; 24J; 51G 721; 725; 73C; 74A
YS3EXXXX e11*96/27*0073*.. 88 - 147 225/45R17 91W 11A; 22B; 24J; 24M Kombi; Limousine;
88 - 184 225/45R17 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 10S; 11B; 11G;
51G 11H; 12A; 51A; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
ANLAGE: 5 Radtyp: IG8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0263-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49623
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Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.09.2013
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R17
Hinterachse: 245/35R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1140kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1240kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
65L) Sofern Reifen der Größe 205/45 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
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Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
QE8) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 225/40R18 in den
Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
(unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
haben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49623
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8 J x 17 EH2+
Typ: IG8070
Inhaber der ABE MAK S.p.A.
und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 49623
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49623
Die ABE-Nr. 49623 erstreckt sich auf die Sonderräder 8 J x 17 EH2+ , Typ IG8070, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0263-13-WIRD vom 09.09.2013 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 11 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 09.09.2013 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 10.10.2013
Im Auftrag
Frederik Maß
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0263-13-WIRD, zur Genehmigung vorgelegt am: 19.09.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49623
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.