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							Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 36                                                Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 30.08.2017
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Fahrzeughersteller                       : ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER (USA), FIAT, OPEL, OPEL /
                                           VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 27
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 110/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
51102765            PCD 110                 ohne                        65,1                    900     2280    04/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : BU
                                           135 Nm für Typ : KL
Verkaufsbezeichnung:     CHEROKEE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
KL           e4*2007/46*0783*.. 200           255/45R18 99       11A; 54A                  Trailhawk;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           723; 73C; 74A
KL             e4*2007/46*0783*..     103 - 200 225/55R18 98     11A; 241; 246             Sport, Longitude,
                                                235/50R18 97     11A; 241; 246; 248        Limited; Modell "4x4";
                                                235/55R18 100    11A; 241; 246; 248        Allradantrieb;
                                                255/45R18 99     11A; 241; 246; 248        Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           723; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
BU           e3*2007/46*0300*.. 70 - 103 225/55R18 98            11A; 24J; 244; 27I        Allradantrieb;
                                70 - 125 225/50R18 95            11A; 24J; 244; 27I        Frontantrieb;
                                         235/45R18 94            11A; 244; 245; 27I        10B; 11B; 11G; 11H;
                                         245/45R18 96            11A; 24J; 244; 27I        12A; 51A; 71C; 71K;
                                125      225/55R18 98            11A; 24J; 244; 27I; 54A   723; 73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : ALFA ROMEO S.p.A.
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 36                                                Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 30.08.2017
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Verkaufsbezeichnung:     Giulia
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
952          e3*2007/46*0382*..     100 - 206 225/40R18 91W      11A; 26P                Limousine;
                                              225/45R18 91W      11A; 26P; 51G           Allradantrieb;
                                              235/40R18 91W      11A; 245; 26P           Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 76O

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FIAT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : 940
                                          120 Nm für Typ : 334
Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 215/40R18 89W 11A; 22I; 248; 51J                Schrägheck 4-türig;
                                         245/35R18 88W 11A; 21P; 22B; 24J;               Frontantrieb;
                                                       244; 247; 270                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                77 - 177 225/40R18 92  11A; 22I; 24J; 244                12A; 51A; 71C; 71K;
                                         235/35R18 90  11A; 21P; 22B; 24J;               723; 729; 73C; 74A
                                                       244; 270
                                         235/40R18 91  11A; 21P; 22B; 24J;
                                                       244; 270
                                         245/35R18 88Y 11A; 21P; 22B; 24J;
                                                       244; 247; 270

Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
334          e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 215/45R18 89           11A; 248                Allradantrieb;
                                          235/40R18 91           11A; 24J; 244           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A
334            e3*2007/46*0318*..   70 - 103 215/45R18 89        11A; 245; 248           Frontantrieb;
                                             235/40R18 91        11A; 241; 244; 246      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 36                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 30.08.2017
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 92  215/40R18 85         11A; 22I; 24M; 5EG       10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0344*..   55 - 147 215/40R18 85W        11A; 22I; 24M; 5EG       12A; 51A; 71C; 71K;
                                           215/40R18 89         11A; 22I; 24M            723; 73C; 74A
                                           225/40R18 88         11A; 22B; 24D; 24J
                                           235/40R18 91         11A; 21P; 21S; 22B;
                                                                24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 92  215/40R18 85         11A; 22I; 24M; 5EG       10B; 11B; 11G; 11H;
                                  55 - 147 215/40R18 85W        11A; 22I; 24M; 5EG       12A; 51A; 71C; 71K;
                                           215/40R18 89         11A; 22I; 24M            723; 73C; 74A
                                           225/40R18 88         11A; 22B; 24D; 24J
                                           235/40R18 91         11A; 21P; 21S; 22B;
                                                                24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  225/40R18 88W 11A; 22B; 24D; 24J                   Nur Astra OPC; Coupe;
                                      235/40R18 91  11A; 21P; 21S; 22B;                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    24D; 24J                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A
A-H/C          e4*2001/116*0094*..   55 - 92 215/40R18 85       11A; 22I; 24M; 5EG       Cabrio; Coupe;
                                     55 - 110 225/40R18 88      11A; 22B; 24D; 24J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                     55 - 147 215/40R18 85W     11A; 22I; 24M; 5EG       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/40R18 89      11A; 22I; 24M            723; 73C; 74A
                                              225/40R18 88W     11A; 22B; 24D; 24J
                                              235/40R18 91      11A; 21P; 21S; 22B;
                                                                24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 92  215/40R18 85         11A; 22I; 24M; 5EG       10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..   55 - 147 215/40R18 85W        11A; 22I; 24M; 5EG       12A; 51A; 71C; 71K;
                                           215/40R18 89         11A; 22I; 24M            723; 73C; 74A
                                           225/40R18 88W        11A; 22B; 24D; 24J
                                           235/40R18 91         11A; 21P; 21S; 22B;
                                                                24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 110 - 152 205/40R18 82W 11A; 244; 245; 26B;             Corsa-E; ab
                                                         26J; 27F                        e1*2001/116*0379*32;
                                           215/35R18 84  11A; 24J; 244; 247;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         26B; 26J; 27F                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                           215/40R18 85  11A; 24J; 244; 247;             723; 73C; 74A
                                                         26B; 26J; 27F
                                           225/35R18 83  11A; 241; 244; 246;
                                                         247; 26B; 26J; 27F
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 36                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 30.08.2017
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Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 88 - 110 215/35R18 84          11A; 21B; 22F; 22L;      Corsa D; bis
                                                                24D; 24J                 e1*2001/116*0379*29;
                                                                                         2-türig; 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A
S-D            e1*2001/116*0379*..   110      215/35R18 80W 11A; 24J; 244; 26B;          Adam-S;
                                                            26N; 27F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R18 85  11A; 24J; 244; 26B;          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            26N; 27F                     723; 73C; 74A
                                              225/35R18 83  11A; 24J; 244; 247;
                                                            26B; 26J; 27F
S-D            e1*2001/116*0379*..   141      215/35R18 84W 11A; 21B; 22F; 22L;          nur Opel Corsa D OPC;
                                                            24D; 24J                     bis
                                              215/40R18 85W 11A; 21B; 22F; 22L;          e1*2001/116*0379*29;
                                                            24D; 24J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/35R18 87  11A; 21B; 22F; 22L;          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            24C; 24D                     723; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 215/40R18 89                                    10B; 11G; 11H; 12A;
D/MONOCA                                 225/40R18 88           11A; 21P; 22M; 5FE       51A; 71C; 71K; 723;
BB
                                         225/40R18 92           11A; 21P; 22M            73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e4*2007/46*0271*.. 55 - 103      215/40R18 89                               10B; 11G; 11H; 12A;
MONOCAB                                       225/40R18 88      11A; 21P; 22M; 5FE       51A; 71C; 71K; 723;
B/ V                                          225/40R18 92      11A; 21P; 22M            73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 215/40R18 89W        QF1; 5FM                 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab e1*2007/46*0497*..               225/40R18 92W        QF1; 11A; 24M; 5GM       12A; 51A; 52R; 71C;
                                           245/35R18 92W        11A; 24M; 5GM; 57F;      71K; 723; 73C; 74A
                                                                68T
A-             e1*2001/116*0325*.., 177       225/40R18         11A; 24J; 24M; 51G       Nur Zafira OPC;
H/Monocab      e1*2007/46*0497*..             235/40R18 91      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/35R18 92      11A; 24D; 57F; 68T       12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                         71K; 723; 73C; 74A
A-         e1*2001/116*0378*..       69 - 110 225/40R18 92      11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab-                                    245/35R18 92      11A; 24M; 57F; 68T       12A; 51A; 52R; 71C;
CNG
                                                                                         71K; 723; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 215/40R18 89W          QF1; 5FM                 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V                              225/40R18 92W          QF1; 11A; 24M; 5GM       12A; 51A; 52R; 71C;
                                         245/35R18 92W          11A; 24M; 5GM; 57F;      71K; 723; 73C; 74A
                                                                68T
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 36                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 30.08.2017
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 36                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 30.08.2017
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22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 36                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 30.08.2017
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       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 36                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 30.08.2017
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 36                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 30.08.2017
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QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
     225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 36                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 30.08.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     ALFA ROMEO
       Fahrzeugtyp:    952
       Genehm.Nr.:     e3*2007/46*0382*..
       Handelsbez.:    Giulia

       Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 200             y = 220                   VA
             26P                      x = 160             y = 170                   VA
             27P                      x = 170             y = 160                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 210       y = 220             8                 VA
             26J                   x = 210       y = 220            20                 VA
             27H                   x = 220       y = 210             8                 HA
             27F                   x = 220       y = 210            24                 HA
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Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 30.08.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     CHRYSLER
       Fahrzeugtyp:    BU
       Genehm.Nr.:     e3*2007/46*0300*..
       Handelsbez.:    JEEP RENEGADE

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 125             y = 170                   HA
             27B                      x = 170             y = 200                   HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 36                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 30.08.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    S-D
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

       Variante(n):    Adam, Adam-S

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 400                   VA
             26P                      x = 230             y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 400            25                 VA
             26N                   x = 280       y = 400             8                 VA
             27F                   x = 240       y = 240            25                 HA
             27H                   x = 240       y = 240             8                 HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 36                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 30.08.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    S-D
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 300            25                 HA
             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
						
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